Donnerstag, 30. April 2020

Zur Person Michael Lauber


Zur Person Michael Lauber

Michael Christoph Lauber (* 12. Dezember 1965 in Olten; heimatberechtigt in Winterthur und Luzern) ist ein Schweizer Rechtsanwalt.
Seit 2012 ist er Bundesanwalt der Schweiz und damit Amtsleiter der Bundesanwaltschaft.





Beruflicher Werdegang

1992 schloss Michael Lauber das Rechtsstudium an der Universität Bern ab und erlangte das Anwaltspatent. Er ist Mitglied der Studentenverbindung Zofingia.[4] In der Schweizer Armee war er zuletzt Kommandant einer Panzerstabskompanie im Dienstgrad eines Hauptmanns.

Von 1992 bis 1993 war er Untersuchungsrichter im Kanton Bern, anschliessend bis 1995 Chef der Spezialfahndung I der Berner Kriminalpolizei.
Danach leitete er während fünf Jahren bis 2000 die Zentralstelle Organisierte Kriminalität im Bundesamt für Polizei.
Von 2000 bis 2001 arbeitete er als Rechtsanwalt in Zürich und war Geschäftsführer von PolyReg, einer Selbstregulierungsorganisation von Finanzintermediären.

Ab 2001 war Lauber im Fürstentum Liechtenstein tätig.
Bis 2004 war er Leiter der Meldestelle für Geldwäscherei («Financial Intelligence Unit (FIU)») und von 2004 bis 2010 Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes (LBV).
Von Anfang 2010 bis Ende 2011 war er Präsident des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).[6][3]

Lauber war ausserdem Geldwäscherei-Evaluator für Russland, Zypern, Oman, Luxemburg und Monaco sowie Experte für schwere Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität und Geldwäscherei in verschiedenen Projekten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank in Zentralasien.
Er war Referent bei verschiedenen nationalen und internationalen Gremien und Foren zum Thema Geldwäscherei und Lehrbeauftragter an der Universität Liechtenstein.

Am 28. September 2011 wählte ihn die Vereinigte Bundesversammlung mit 203 von 206 gültigen Stimmen auf Vorschlag der Gerichtskommission der eidgenössischen Räte zum Bundesanwalt für die Amtsperiode 2012–2015.
Er löste damit Erwin Beyeler ab, der im Juni 2011 nicht wiedergewählt wurde.
Am 17. Juni 2015 wurde Lauber mit 195 von 216 gültigen Stimmen im Amt für die Amtsdauer 2016 bis 2019 bestätigt.


Verfahrenskomplex Weltfussball

2015 eröffnete Lauber Verfahren gegen vier Mitglieder des Organisationskomitees der Fussball-WM 2006 in Deutschland.
Die Verfahren sollten klären, ob es sich bei umstrittenen Zahlungen an den damaligen Vizepräsidenten der FIFA in Katar um einen Stimmenkauf für die WM-Vergabe an Deutschland gehandelt hatte. Später kamen weitere Fussball-Verfahren, insgesamt fast zwei Dutzend, hinzu.
Unter anderem ging es um TV-Rechte-Deals, die der spätere FIFA-Präsident Gianni Infantino als UEFA-Chefjurist unterzeichnet hatte.

Das Bundesstrafgericht kritisierte im Juni 2019 die Amtsführung Laubers im Fussball-Verfahrenskomplex. Vor allem rügte das Gericht informelle und nicht protokollierte Treffen Laubers mit FIFA-Präsident Gianni Infantino.
Schon im Mai 2019 hatte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) im Zusammenhang mit den kritisierten Treffen eine Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet.

Für die Wiederwahl vom 25. September 2019 durch die Vereinigte Bundesversammlung für die Amtsperiode 2020–2023 empfahl die Gerichtskommission des Parlaments mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung, Lauber nicht wiederzuwählen.
Laut der Kommission hat Lauber mit den Treffen mit FIFA-Präsident Gianni Infantino die Amtspflichten grob fahrlässig verletzt.
Unterstützung erhielt Lauber von der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) und von der SVP- sowie der FDP-Fraktion, die Lauber zur Wiederwahl empfahlen.
Auch eine knappe Mehrheit der SP-Fraktion sprach sich für die Wiederwahl aus, während die Fraktionen der CVP und der Grünen auf eine Wahlempfehlung verzichteten.
Lauber wurde am 25. September knapp mit 129 von 243 gültigen Stimmen wiedergewählt, das für die Wiederwahl nötige absolute Mehr lag bei 122 Stimmen.

Anfang März 2020 war das Diziplinarverfahren der AB-BA gegen Lauber abgeschlossen.
Die Aufsichtsbehörde legte Lauber unter anderem eine Verletzung von Art. 77 StPO betreffend Protokollierungspflicht zur Last, ausserdem eine Verletzung des «Code of Conduct» der Bundesanwaltschaft (Verbot des Handelns im Interessenkonflikt), eine Verletzung der Treuepflicht, illoyales Handeln und eine Behinderung der Disziplinaruntersuchung. Im Kern zeige Lauber «ein falsches Berufsverständnis».
Aufgrund der festgestellten Amtspflichtverletzungen verfügte die AB-BA die «Sanktion einer Lohneinbusse von 8 % für die Dauer eines Jahres».
Der Schweizer Presse ging diese Sanktion nicht weit genug. So kommentierte etwa die Handelszeitung: «Diese homöopathische Strafe ist himmelschreiend.»

Dennoch legte Michael Lauber am 22. April 2020 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die verfügte Lohnkürzung ein.
Er bestritt die gegen ihn erhobenen «Behauptungen und Wertungen» vollumfänglich und bezeichnete einzelne Aussagen der AB-BA als «eine reine Unterstellung».
Die Beschwerde Laubers nahm am 28. April 2020 BDP-Nationalrat Lorenz Hess zum Anlass, ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber zu beantragen.
Zuvor hatte SP-Nationalrat Matthias Aebischer, der Vizepräsident der Gerichtskommission der Eidgenössischen Räte, ähnliche Schritte angekündigt.
Auch die Grüne Partei forderte eine Einleitung der Amtsenthebung.

Der Ordinarius für Strafrecht und Antikorruptionsexperte Mark Pieth war in einem Interview der Meinung, Lauber untergrabe die «Glaubwürdigkeit der Schweizer Strafverfolgung».
Lauber verstehe nicht, «dass er eine öffentliche Funktion hat und dass man in der Schweiz als Staatsangestellter gegenüber dem Volk geradezustehen hat.
Die Aufsichtsbehörde vertritt quasi das Volk.»
Pieth, wie auch zahlreiche Kommentatoren in der Presse, kritisierten, dass der Fall der mutmasslichen Schmiergeldzahlungen in Zusammenhang mit der Fussball-WM 2006 durch verschleppte Verfahren verjährte, ohne dass ein Urteil erging.[


Persönliches

Lauber ist Sohn eines Pfarrers und einer Mathematikerin.
Er ist parteilos.
Er lebt mit seinem Partner in einer eingetragenen Partnerschaft in Zürich.


Quelle: «Wikipedia»

Link:

Bundesanwalt Michael Lauber - eine unendliche Geschichte

Lauber, Lauber, Lauber
- und kein Ende
(1)

 

 

«Laubers Stellungskrieg - Bundesanwalt kündigt Rekurs gegen seine Lohnkürzung an»




«Bote der Urschweiz» vom 02.02.2020

Link:
https://www.bote.ch/nachrichten/schweiz/laubers-stellungskrieg-bundesanwalt-kuendigt-rekurs-gegen-seine-lohnkuerzung-an;art177490,1233075#

Montag, 27. April 2020

Endlich sagt ein führender deutscher Politiker genau das, was ich schon mehrmals formuliert habe

Endlich, endlich

sagt ein führender deutscher Politiker
Wolfgang Schäuble

genau das, was ich schon mehrmals formuliert habe


«"Wenn ich höre,
alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten,
dann muss ich sagen:

Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig",

sagte Schäuble dem "Tagesspiegel".

Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gäbe, dann ist das die Würde des Menschen.

"Aber sie schließt nicht aus, dass wir sterben müssen", sagte der CDU-Politiker.»

 

UND 

 

«Schäuble warnte davor, allein Virologen die Entscheidungen zu überlassen.

 

Es müssten auch "die gewaltigen ökonomischen, sozialen, psychologischen und sonstigen Auswirkungen" abgewogen werden.

"Zwei Jahre lang einfach alles stillzulegen, auch das hätte fürchterliche Folgen."»

 

Das ist eindeutig eine klare Kritik am Alternativlos-Kurs von Frau Merkel.

Ich meine, Frau Merkel kann nicht anders, sie ist DDR-sozialisiert.
Link:
https://www.gmx.net/magazine/politik/schaeuble-schutz-lebens-coronakrise-unterordnen-34648188

Achtung: Corona bildet gefährliche Blutgerinnsel!


CORONA
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
 
«Bei COVID-19-Patienten entdecken Ärzte immer öfter auch Blutgerinnsel - im Gehirn, Armen, Beinen oder Herz. Die Atemwegserkrankung betrifft offenbar nicht nur die Lunge.»

Link:

Freitag, 24. April 2020

Das Verhalten von Regierungen gegenüber Corona: Frau Merkel und Corona


Das Verhalten
von Regierungen gegenüber Corona

Beispiel:
Frau Merkel und Corona

 
 
 
Der Erfolg einer Regierung in der Corona-Krise wird an der Zahl der Toten gemessen - und das ist falsch.

Es wird gestorben - wie bei jeder Grippe-Welle.

Es braucht eine umfassende, eine ganzheitliche Sicht: was nützt es, wenige Tote zu haben, wenn die Wirtschaft, die Wohlfahrt auf Jahre hinaus geschädigt wird?
Es ist fraglich, ab wann eine Impfung gegen Corona möglich sein wird: noch 2020? - kaum; 2021? - sehr wahrscheinlich.

Diese Zeitspanne ist viel zu gross betreffend der nachteiligen wirtschaftlichen Konsequenzen, die - neben: Klima, Migration - uns über Jahre, Jahrzehnte hinaus belasten werden, die der jungen Generation jede Kraft nehmen wird für die Alten im bisherigen Rahmen zu sorgen.

Fazit:
Es muss gestorben werden.
Viele Menschen, die durch die künstliche Beatmung am Leben gehalten werden sind chronisch geschädigt: am Herzen und/oder an der Lunge: sie belasten unsere Gesellschaft auf Jahre hinaus zusätzlich.

Sie werden im Artikel lesen:
«Angela Merkel die politische Rationalität auf ihrer Seite: Riskiert sie zu früh eine Rückkehr in das Alltagsleben, sind ab diesem Zeitpunkt alle Toten ihre Toten. Sie macht sich schuldig.
Kommt es infolge einer verhinderten Öffnungspolitik zu einer ökonomischen Depression, was als gesichert gelten darf, trägt sie formal die Verantwortung, aber moralisch keine Schuld. Schuld ist in diesem Fall immer nur das Virus.
Deshalb engagierte sie sich gestern im Deutschen Bundestag eindeutig für eine Politik der Strenge.»

Fazit:
Eine egomane, verantwortungslose Sicht!
Denn: Frau Merkel will nicht als die Bundeskanzlerin der Toten abtreten.
Ihre CDU will nicht als die Totengräberpartei bei den bevorstehenden Bundestagswahlen - 2021 - abgestraft werden und ihre Macht und ihren Einfluss verlieren.

Das Verhalten von Frau Merkel ist keineswegs staatsmännisch: Ihre Haltung, ihre Entscheid sind - wie bis anhin - alternativlos; sie lassen jedes Abwägen, jede ganzheitliche Sicht, jegliche Verhältnismässigkeit vermissen.
->>> Frau Merkel will nur eines: keine Toten, die ihr angerechnet werden können.
Das ist alles, aber es zeigt die Unfähigkeit von Frau Merkel für Deutschland aus ganzheitlicher Sicht verantwortungsvoll zu sorgen.

Link:

Donnerstag, 23. April 2020

Schweiz - EU: Ein Rahmenabkommen mit einer EU auf tönernen Füssen?


Schweiz - EU
Ein Rahmenabkommen
mit einer EU
auf tönernen Füssen?

 
 
 
 
 
 
 
 «Die EU steckt nun seit Jahren in der Krise: Eurokrise, Schuldenkrise, Griechenlandkrise, Flüchtlingskrise, Verfassungskrise, Demokratiekrise, Ukrainekrise, Brexit und jetzt noch Corona.
Die südlichen und östlichen EU-Länder driften weg von Brüssel.
Das Demokratiedefizit der EU wächst mit der zunehmenden Technokratie.
Gleichzeitig ist Brüssel faktisch handlungsunfähig.
 
->>> Ein Anschluss an diese Fehlkonstruktion ist daher nicht ratsam.
 
->>> Eine Einbindung in diesen EU-Apparat mit einem Rahmenabkommen schadet der Schweiz.»

Link:

EU-Führung - unfähig, überfordert - Von der Leyen holt BlackRock als Berater


EU-Führung -
unfähig, überfordert:
 
Von der Leyen
holt BlackRock als Berater.
 
Den Finanzinvestor in den innersten Zirkel der EU-Kommission zu holen, an grundlegenden Entscheidungen für die gesamte EU mitwirken zu lassen, kann nur als Korruption auf allerhöchster Ebene bezeichnet werden.

Das ist nicht Korruption, das ist Hilflosigkeit,Ohnmacht und Resignation - das ist UNFÄHIGKEIT der Person von der LEYEN - vor der Situation.
Darum holt man sich Hardliner.
Die Karre steht im Dreck und bewegt sich keinen cm vor noch zurück.
Aber statt einfach Fehler einzugestehen macht man dann so was.
 
Link:

Corona: Scholz widerspricht Merkel: keine "Öffnungsdiskussionsorgien"!!!


Dienstag, 21. April 2020

Die EU und unser Land, die Schweiz - Gössi-FDP und Gujer-NZZ


Die EU und die Schweiz:

Scharfe Kritik an der EU aus Deutschland -
die wir beherzigen müssen zu unserem Vorteil.

Mit einer solchen EU müssen wir anders reden als die Gössi-FDP und die Gujer-NZZ, die von den Wirtschaftsverbänden wie economiesuisse abhängig und gesteuert sind uns dies weismachen wollen.
 
Die Gössi-FDP und die Gujer-NZZ wollen uns an die EU "verkaufen" - so einfach ist das: d. h. der EU, die selbst von immer tiefer werdenden Rissen durchzogen ist unterwerfen - Warum?
Es geht nicht um unser Land, die Schweiz, es geht um die Gewinne und Boni der grossen internationalen Firmen, die bei uns praktisch keine Arbeitsplätze haben, aber von unserem Standort x-fach profitieren. Die Pharmabranche - Roche und Novartis - gehören zu den grössten Profiteuren: Sie produzieren nur in Billiglohn-Ländern, importieren die Produkte in die Schweiz und verkaufen sie von hier aus mit grossem Gewinn, den sie bei uns kaum versteuern müssen, in alle Welt.

Bitte lesen Sie in der «Süddeutschen Zeitung» - was sie so in der Gujer-NZZ nie lesen werden, was aber den Zustand der EU exakt beschreibt:

«Die Union krankt nicht an zu wenig Solidarität. Sondern daran, dass die strukturelle Ungleichheit wächst.»

Link:

Donnerstag, 16. April 2020

CORONA Schweden - macht Schweden es besser?

CORONA
Schweden -

macht
Schweden
es besser?


«Der schwedische Epidemiologe Tegnell geht davon aus, dass das Coronavirus ohnehin nicht aufzuhalten ist.

Und er ist auch der Überzeugung, dass die Kurve flach gehalten werden müsse, um Krankenhäuser nicht zu überlasten.

Doch Tegnell hatte von Anfang an auch die sozialen Folgen im Blick:
Die Einschränkungen sollten nicht zu streng sein, damit Menschen auch bereit sind, diese über Monate zu akzeptieren.
 

Zudem hofft er darauf, dass auf diese Weise genug widerstandsfähige Menschen an Covid-19 erkranken, um eine Immunität gegen den Erreger zu entwickeln»

«Der Bonner Virologe Hendrik Streeck hatte in einem Interview mit der "FAZ" betont, dass alle großen Ausbrüche mit bestimmten Ereignissen zusammenhingen, wie etwa einem Fußballspiel in Norditalien, Après-Ski im österreichischen Ischgl, einer Karnevalssitzung im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen oder dem Starkbierfest im schwer betroffenen Kreis Tirschenreuth in Bayern. Vielleicht hatte Schweden einfach nur Glück, weil ihm eines dieser sogenannten Superspreading Events erspart geblieben ist.»

Im Text wird Schweden als Sonderfall bezeichnet: es habe eine geringe Bevölkerungsdichte - dümmlich, da:
Finnland und Norwegen haben auch eine geringe Bevölkerungsdichte.
In Schweden wie in den anderen nordischen Staaten lebt der Grossteil der Menschen in Städten - also durchaus vergleichbar mit Deutschland, der Schweiz.

Link:
https://www.n-tv.de/panorama/Hat-Schweden-am-Ende-recht-gehabt-article21716911.html?utm_source=pocket-newtab

Montag, 13. April 2020

CORONA: Strategie für die Schweiz nach dem 19.04.2020


CORONA: Strategie für die Schweiz nach dem 19.04.2020

Schutz der Bevölkerung unter Minimierung der wirtschaftlichen Schäden: Strategie für die Schweiz nach dem 19. April 2020


1. Ausgangslage
Der Bundesrat hat in Folge der Pandemie Coronavirus am 16. März 2020 im Notrecht gemäss Epidemiegesetz weitgehende Beschlüsse gefasst.
Diese sollen zum Schutz der Menschen vor der Corona-Epidemie dienen, haben aber gleichzeitig massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und massive Interventionen in die Wirtschaft zur Folge und setzen die schweizerische Staatsordnung und den Rechtsstaat weitgehend ausser Kraft. Diese Notregelungen sind vorerst bis zum 19. April 2020 befristet.
Um die Schäden für die Wirtschaft insbesondere die Einkommens- und Umsatzverluste zu mildern, wurde ein Notprogramm von 42 Milliarden Franken durch den Bund und zusätzliche Massnahmen durch Kantone und Gemeinden beschlossen.

Die Corona-Epidemie und ihre Folgen waren anfänglich noch unbekannt.

Heute zeichnet sich klar ab, dass die Pandemie stark ansteckend ist und insbesondere für ältere Personen und für Menschen mit besonderen Vorerkrankungen gefährlich ist, da die Sterbequote für sie erhöht ist. 

Allerdings ist absehbar, dass die getroffenen Schutzmassnahmen der Wirtschaft massive Schäden für Unternehmen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die ganze Bevölkerung verursachen, die weit grösser sein werden als die Folgen der Epidemie.

Finale:
Die Kollateralschäden werden bedeutend grösser sein als die gesundheitlichen Schäden, die das Coronavirus anrichtet.


2. Problem
Es zeichnen sich vier Problemkreise ab:
• Wie ist die Bevölkerung ab dem 19. April 2020 risikobasiert und damit differenziert zu schützen?
• Wie ist dies zu tun, ohne die massiven wirtschaftlichen Folgeschäden, wie sie durch die Massnahmen des Bundes ausgelöst wurden – und noch werden?
• Was ist zu tun, um die Wirtschaft nach der teilweisen oder totalen Aufhebung der am 16. März 2020 getroffenen Massnahmen wieder in Schwung zu bringen?
• Wie kommt die Schweiz möglichst rasch aus dem Notrechtregime heraus und wieder in die verfassungsmässige, demokratische Staatsordnung zurück?


3. Möglichkeiten von Massnahmen nach dem 19. April 2020
3.1. Noch striktere Isolation aller Menschen durch allgemeines Ausgehverbot und zusätzliche Stilllegung der Wirtschaft.
> Keine Lösung, obwohl dadurch Isolation für alle, da die negativen Folgen für das ganze Land (Arbeitslosigkeit, Firmenzusammenbrüche, Armut und Hunger) die Schäden der Corona-Epidemie um ein Vielfaches übertreffen würden.
3.2. Weiterführung der bereits beschlossenen Massnahmen.
> Keine Lösung, da die Kollateralschäden bereits enorm sind und für einen zielgerichteten und risikobasierten Schutz der Bevölkerung nicht notwendig sind.
3.3. Aufhebung sämtlicher mit dem Schutz vor der Corona-Epidemie begründeten Einschränkungen der Freiheitsrechte und der Interventionen in die Wirtschaft.
> Ablehnung: Angesichts des Krankheitsverlaufes zu früh, aber als Ziel anzustreben, denn die Notfallordnung darf nicht zum Regelfall werden.

3.4. Optimale Strategie, die den Schutz der Bevölkerung, ohne massive Staatseingriffe und die Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung, so schnell wie möglich gewährleistet.
> Diese Strategie bietet zielgerichteten Schutz für die Bevölkerung, verhindert die verheerenden Nebenwirkungen, ermöglicht bis auf risikobasierte Ausnahmen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben und die baldige Herstellung der verfassungsmässigen Ordnung.
Diese Variante ist zu wählen. Siehe Ziffer 4.


4. Zu verfolgende Strategie
Im Detail heisst dies:
4.1. Sofortmassnahmen: Die vom Bundesrat am 16. März 2020 beschlossenen Massnahmen sind ungeachtet der Richtigkeit bis zum 19. April 2020 durchzusetzen.
• Die zu Tage getretenen Mängel in der Krisenvorsorge sind sofort zu beheben. Insbesondere ist der Beschaffung von Schutzmasken, Schutzbekleidung, Testkits, Medikamenten und Beatmungsgeräten höchste Priorität einzuräumen.
4.2. Zum Schutz der Bevölkerung haben sich die besonders gefährdeten älteren Personen und die Menschen mit Vorerkrankungen selbst vor Ansteckung zu schützen und sich deshalb konsequent zu isolieren. Der Staat wirkt darauf hin, dass dieses Verhalten umgesetzt wird.
• Das bedingt verstärkten Grenzschutz: Keine Einwanderer der Risikogruppen und keine Einwanderer, deren Virus-Freiheit nicht sichergestellt ist.
• Tragpflicht von Schutzmasken, wo ein Kontakt zwischen Menschen stattfindet. Das Medizin- und Spitalpersonal ist ab sofort mit medizinischen Atemschutzmasken und dann die gesamte Bevölkerung mit regulären Schutzmasken auszurüsten bzw. deren Verteilung in der Öffentlichkeit sicherzustellen. Das konsequente Tragen von Schutzmasken vermindert das Risiko von unbewussten Ansteckungen.
• Weisungen zum Abstandhalten, Desinfektionsmittel, Händewaschen sind grundsätzlich beizubehalten.
• An Covid-19 positiv getestete Risikopatienten sind in strikte Quarantäne zu setzen.
4.3. Zur Wiederherstellung einer funktionierenden Wirtschaft und Gesellschaft sind für alle anderen Gruppen, das heisst für das Gros der Bevölkerung unter Einhaltung der Distanz- und Hygienemassnahmen:
• Das Arbeitsverbot ist aufheben, wo kein Home-Office möglich ist
• Läden sind unter Einhaltung der wirksamen Schutzmassnahmen zu öffnen
• Restaurants sind unter Einhaltung der wirksamen Schutzmassnahmen zu öffnen – allenfalls mit Besuchsverbot der Risikogruppen
• Schulen sind risikogerecht zu öffnen
• Das Versammlungsverbot ist zu lockern
• Die Unterschiedliche Betroffenheit der Regionen ist bei den Massnahmen zu berücksichtigen.

4.4. Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung. 
Das Notfallregime ist ausserhalb der in 4.1. und 4.2. genannten Einschränkungen ausser Kraft zu setzen und in die verfassungsmässige Ordnung über- und einzuführen.

Die obengenannte Regelung ist bis Ende Mai 2020 zu befristen.

Bern, 31. März 2020

Schweizerische Volkspartei Telefon 031 300 58 58
Generalsekretariat Telefax 031 300 58 59
Postfach gs@svp.ch
3001 Bern www.svp.ch

Freitag, 10. April 2020

Die Patientenverfügung aktualisieren - ?


Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Die Patientenverfügung
aktualisieren - ?

(Situation in Deutschland - auf die Schweiz übertragbar)









«Es geht um Leben und Tod für uns alle» hat Olaf Scholz, der Vizekanzler und Finanzminister vor einigen Tagen gesagt. Der Gesundheitsminister Jens Spahn sagte: «Mir ist sehr bewusst - das ist erst der Anfang, der Anfang der Epidemie» («ARD»-Tagesschau vom Freitag, den 03.04.; 20:00 Uhr). Der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, hält es nicht für ausgeschlossen, dass es im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie auch in Deutschland zu Zuständen wie in Spanien oder Italien kommt: «Wir können nicht ausschließen, dass wir hierzulande ebenfalls mehr Patienten als Beatmungsplätze haben. Verhältnisse wie in Italien, Frankreich oder Spanien - das heißt, dass längst nicht alle Patienten die Behandlung erhalten, die sie benötigen würden, dass Besuche, auch von nächsten Angehörigen, verboten sind, dass Schwerstkranke mittels TGVs(!) (Frankreich) und Helikopter (Italien, Frankreich) in andere Landesteile, ja in andere Länder verlegt werden. Gestorben wird allein, ohne Angehörige. Rund 80 Prozent der mit Corona Gestorbenen sind über 60 Jahre alt, das heißt aber nicht, dass sie an Corona gestorben sind ... . 1861 Menschen sind - laut «ARD»-Tagesschau 20:00 Uhr vom 08.04. - mit Corona gestorben. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die Anzahl der jährlichen Grippetoten bei rund 10 000 mit Spitzen bis 25 000 Personen.



Das Risiko einer schweren Corona-Erkrankung steigt je älter der vom Coronavirus befallene Mensch ist. Aber auch für Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen kann COVID-19 besonders gefährlich werden – egal, wie alt sie sind. Dazu zählen Herz-Kreislauf- und Autoimmun-Erkrankungen (z. B.: Allergien), Erkrankungen des Atmungssystems (z. B.: Asthma) oder auch von Leber und Niere. Krebspatienten oder Menschen, die an einer Immunschwäche leiden, gelten als besonders gefährdet, aber auch Menschen mit Glasknochen, Muskelerkrankungen oder Querschnittslähmungen. Auch Raucher können zur Risikogruppe gehören.

Menschen, die ein größeres Risiko haben nach einer Infektion von einem schweren Verlauf der Krankheit, ja von einem tödlichen Ausgang betroffen zu sein, mögen sich überlegen, ob sie erstmals (nun doch) eine Patientenverfügung aufsetzen oder die schon vorhandene der Corona-Situation anpassen wollen. Es ist nicht jedermanns Sache im zu erwartenden Corona-Massenbetrieb der Klinken in der Isolation der Intensivstation zwischen Leben und Tod zu hängen. Was meist nicht gesagt wird: Die meist schon angegriffenen Lungen werden durch die Beatmungsmaschine und/oder durch eine Überreaktion des Immunsystems noch weiter geschwächt.

Vom Coronavirus befallene Menschen können ihre Einweisung in eine Klinik, vor allem aber die Überführung in eine Intensivstation rechtswirksam verbieten. Diesen Menschen ist - als Verpflichtung aller Ärzte - ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen:

Damit niemand durch qualvolles Ersticken elendiglich sterben muss haben die Ärzte mit Opiatgaben in größerer Dosis ein Entschlummern zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang gilt für alle, die dies betreffend mag (Minister, Politiker des Bundestages, der Landtage, Gerichte, Behörden) das fundamentale, wegweisende Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 26.02.2020: «Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.»



PS
Ich persönlich - 83 Jahre alt - habe meine Patientenverfügung wie oben formuliert ergänzt.



Links:


«SRF» 10VOR10 vom Dienstag, den 07.04.2020, 21:50 Uhr
«Coronavirus: Intensivstation Ja oder Nein»
«Die Hälfte aller Corona-Toten in der Schweiz war über 83 Jahre alt.»
«Besonders bedroht von Corona sind ältere Menschen:
Der Kanton Zürich fordert nun Hochbetagte Personen in Altersheimen auf, schriftlich festzuhalten, ob sie im Falle einer Covid-19-Erkrankung ins Spital wollen und wie weit die Intensivpflege gehen soll.»



«ARD»-Tagesschau vom Dienstag, den 07.04.2020, 20:00 Uhr
«Ethikrat fordert offene Debatte über Lockerung der Beschränkungen»



«SRF», vom Montag, den 06.04.2020, 22:17 Uhr
«Corona-Extreme im Vergleich - Frankreich setzt auf Verbote, Schweden auf die Mitverantwortung»
«Mit welchen Maßnahmen sollen Länder auf die Corona-Pandemie reagieren?
Schweden und Frankreich handeln unterschiedlich. Ein Vergleich.»



«SRF»-Tagesschau, vom Montag, den 06.04.2020,19:30 Uhr
Coronavirus: Wichtige Medikamente  - Narkose- (künstliche Beatmung: Sedierung) und Schmerzmittel - sind knapp



«ARD»-Tagesschau vom 05.04.2020, 20:00 Uhr
«Coronavirus in Deutschland: Höhepunkt laut Kanzleramtsminister Braun noch nicht erreicht»



«ARD»-Tagesschau vom 04.04.2020, 17:00 Uhr
«Corona-Krise: Diskussion über Herdenimmunität»



Peter Dobetzki:
Obduktion der „am“ Coronavirus Verstobenen - sind sie wirklich am Coronavirus verstorben? (04.04.2020, 20:27 Uhr)



«ARD»-Tagesschau vom Freitag, den 03.04.2020, 14:04 Uhr
«Die Schweiz testet mehr»
«Der Grund: In der Schweiz, wo etwa 8,6 Millionen Einwohner leben, wird viel getestet - nach einer Auswertung der "Neuen Zürcher Zeitung" auf 100.000 Einwohner berechnet sogar deutlich mehr als in Deutschland. Mit dem Fazit: je mehr Tests, desto höhere Infektionszahlen. »



Aktualisierte Pressemitteilung der Fachanwaltskanzlei BAHNER vom Freitag, den 3. April 2020
«Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an.
Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bundesverfassungsgericht gehen werde»



«Wie wird man zu einem Corona-Toten?»
in:
«Auch eine Krise der mathematischen Bildung»; «F.A.Z.» vom Donnerstag, den 02.04.2020, aktualisiert
https://zeitung.faz.net//faz/politik/2020-04-02/auch-eine-krise-der-mathematischen-bildung/444215.html?GEPC=



«SRF»-Tagesschau, vom Montag, den 30.03.2020, 19:30 Uhr
«Coronavirus: Patientenverfügung in der Corona-Krise»
«Die Fachgesellschaft für Palliative Medizin stellt für Menschen, die im Fall einer Corona-Lungenentzündung bewusst nicht ins Spital möchten, eine Corona-spezifische Patientenverfügung vor.»



«ARD»-Tagesschau vom 31.03.2020, 20:00 Uhr
«RKI rechnet mit steigender Sterberate infolge des Coronavirus»



«SRF»-Tagesschau, vom Dienstag, den 31.03.2020, 19:30 Uhr
«Coronavirus: SVP fordert Rückkehr zur Normalität»
«Die Schweizerische Volkspartei (SVP) fordert den Bund auf, seine Strategie zur Bekämpfung des Coronavirus ab Mitte April zu ändern.
Ansonsten wären die wirtschaftlichen Schäden nur schwer reparierbar.
FDP, CVP und SP äussern sich kritisch zur Forderung der SVP. Einschätzungen von SRF-Bundeshausredaktor Erwin Schmid.»



«SRF»-Tagesschau, vom Sonntag, den 29.03.2020,19:30 Uhr
«Coronavirus: Wie lange noch? Und wie viele Tote?»
«Seit der Ausrufung der «ausserordentlichen Lage» fragt sich die Schweiz: Wie lange wird das alles dauern – und was kommt noch auf uns zu?
Für die Schweiz liegen drei mögliche Szenarien für den weiteren Verlauf der Coronakrise vor.»



«SRF»-Tagesschau, vom Sonntag, den 22.03.2020, 19:30 Uhr
Triage: wer wird behandelt? - wer nicht? (und stirbt)
«Neue Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW) wegen Corona - Was tun, wenn die Spitäler überlastet sind?»
«Der mögliche Entscheid über Leben und Tod in Zeiten des Coronavirus ist eine grosse Herausforderung für Ärzte.»



openPetition
«Führen Sie die Baseline Studie durch - wir brauchen endlich saubere Corona-Daten»