Montag, 29. Januar 2018

Herr Martin Schulz

Frage:

"Darf man den SPD-Chef ungestraft einen Lügner nennen? oder
Vergisst er nur dauernd etwas und ändert ständig seine Meinung?"


Unabhängig ob dies oder das: Er verliert seine Glaubwürdigkeit.

Link: https://www.facebook.com/afdstuttgart/videos/2070286086321249/?hc_location=ufi

Sonntag, 28. Januar 2018

Schweiz. - Freiheit erfordere Sicherheit

Freiheit erfordert Sicherheit
28. Oktober 2017, Albert Rösti, Nationalrat, Uetendorf
Link: https://www.svp.ch/news/artikel/referate/freiheit-erfordert-sicherheit/https://www.svp.ch/news/artikel/referate/freiheit-erfordert-sicherheit/

„Sicherheit ist nicht alles, aber ohne Sicherheit ist alles nichts.“
"Mit diesem Zitat hat Adrian Amstutz, Fraktionspräsident der SVP, richtigerweise mehrfach auf die grossen entstehenden Lücken der Sicherheit in der Schweiz hingewiesen. Sicherheit ist nicht alles, aber ohne Sicherheit ist alles nichts.

Das heisst: Ohne Sicherheit können wir auch unserem Leitspruch „frei bleiben“ nicht nachleben. Ohne Sicherheit können wir uns nicht frei bewegen und frei entfalten. Deshalb widmen wir unsere heutige Delegiertenversammlung der Bekämpfung des radikalen Islam. Eine Entwicklung, die nach dem Motto „Wehret den Anfängen“ in ihrem Keim erstickt werden muss, zumal deren verkörperten Werte, die Scharia, nicht mit unseren christlichen Grundwerten einer sekulären Rechtsordnung und schon gar nicht mit unserer Tradition einer freien Gesellschaft vereinbar sind. Wenn im Vierteljahres-Rhythmus rund um uns Terroranschläge ausgeübt werden und bereits seit längerer Zeit unser Nachrichtendienst unmissverständlich darauf hinweist, dass auch in der Schweiz solche Anschläge nicht auszuschliessen sind, ist unsere Sicherheit in Gefahr. Dieser Gefahr gilt es klar und unmissverständlich entgegenzuwirken. Dass die Gefahr, bei einem Autounfall zu sterben viel, viel grösser ist als bei einem Terroranschlag ums Leben zu kommen ist etwa ebenso zynisch und heuchlerisch wie jene, die den Wolf verteidigen, wenn er eine ganze Herde Schafe brutal zerreisst mit dem Argument, es würden jährlich viel mehr Schafe in den Bergen abstürzen. Der Wolf ist, einmal in eine Schafherde eingedrungen, eine Bestie, die nicht vom Hunger getrieben ist, sondern davon, möglichst alle Schafe zu reissen. Ebenso eine Bestie ist der radikale Islam, der unsere freiheitliche Gesellschaft ausrotten will. Wir werden heute über die zu treffenden Massnahmen Referate hören und diskutieren können, sowie auch einen Forderungskatalog verabschieden. Es gibt nicht ein Patentrezept, sondern es braucht einen ganzen Massnahmenkatalog. Dass dabei auch die Machtsymbole gegen aussen, mögen diese im Moment auch noch so geringfügig in der Schweiz erscheinen, bekämpft werden müssen, ist nicht alles, aber ein wichtiger Teil dieses Massnahmenkatalogs. Ich danke deshalb Walter Wobmann und seinen Initianten, dass sie die Initiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ erfolgreich eingereicht haben, als klares Zeichen, dass der Nikab als Zeichen der Unterdrückung der Frau, die nichts mit dem Koran zu tun hat, in der Schweiz nichts, aber auch gar nichts verloren hat.

Bevor wir mit verschiedenen Referaten diese Thematik vertieft beleuchten, will ich in vier Punkten zur Sicherheit Stellung beziehen.

Sicherheit braucht eine starke Armee
Sicherheit braucht Grenzkontrollen
Sicherheit braucht eine massvolle Zuwanderung
Sicherheit braucht die direkte Demokratie


Sicherheit braucht eine starke Armee
Mit Erstaunen mussten wir in den vergangenen Monaten und Wochen feststellen, dass der Bundesrat so ziemlich alles durchwinkt, was viel kostet, dann aber bei den Kampfflugzeugen aus Angst, die departementseigenen Kredite kämen unter Druck, offensichtlich viele Zusatzabklärungen verlangt. Das zentrale Element der Sicherheit, eine starke Armee, die Land und Leute nur richtig schützen kann, wenn auch eine Abwehr gegen Gefahren aus der Luft besteht, ist offenbar zweitrangig. Zweitrangig gegenüber 1 Mrd. Osthilfeerweiterung, auf die der Bundesrat offenbar einzutreten gewillt ist, oder eben zweitrangig gegenüber einem 1 Mrd. Olympia-Kredit. Zweitrangig gegenüber Luxusbauten für Wirtschaftsflüchtlinge. Mit diesem Geld könnte schon eine beträchtliche Anzahl Flieger gekauft werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die SVP unmissverständlich geäussert, dass sie erst dann bereit ist, auf Projekte wie eine Olympiade einzutreten, wenn der prioritäre Kredit für den Schutz für die Menschen genehmigt wird. Das heisst die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge in Kombination mit BODLUV vom Parlament verabschiedet wurde. Es darf nicht sein, dass in unserer konfliktreichen Zeit, die Sicherheit für die Menschen im Land vernachlässigt wird. Es dauert acht Jahre bis eine Flugzeugbeschaffung abgeschlossen ist. Unsere Sicherheit erträgt keine weitere Verzögerung auf Kosten, zwar möglicherweise schöner, aber halt nicht lebensnotwendiger Projekte. Wie einleitend erwähnt: Sicherheit ist nicht alles, aber ohne Sicherheit ist alles nichts.

Sicherheit braucht Grenzkontrollen
In den vergangenen Monaten wurde deutlich weniger über die Asylproblematik gesprochen als noch im vergangenen Jahr. Dies haben wir allerdings nicht Leuten wie Merkel oder Sommaruga zu verdanken, sondern viel mehr jenen, die konsequent durchgreifen wie Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán, dank dem die Balkanroute geschlossen wurde, oder bei uns unserem Bundesrat Ueli Maurer, der das Grenzwachtkorps in seiner Haltung, konsequent Dublin-Fälle zurückzuweisen, gestärkt hat und geschickt mit Italien verhandelte, dass die Rückweisung auch akzeptiert wurde. Damit ist das Problem aber alles andere als gelöst. Auch wenn etwas weniger kommen, es sind immer noch Zehntausende, die in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurden und nur schwer integrierbar sind. Man schaue sich nur am Abend an den Bahnhöfen in Zürich, Bern, Lausanne oder Genf um. Die Forderung der SVP nach systematischen Grenzkontrollen wurde abgeschmettert. In Anbetracht der latenten Terrorgefahr und der weiterhin Tausenden Wirtschaftsmigranten aus Afrika, die in Europa ein besseres Leben suchen, halten wir die Forderung eines besseren Grenzschutzes und einer Verstärkung des Korps, wenn notwendig mit der Armee, für unsere Sicherheit aufrecht.

Sicherheit braucht eine massvolle Zuwanderung
Sie haben im Juni 2017 dem Vorstand der SVP Schweiz den Auftrag erteilt, eine Initiative zur Beseitigung der Personenfreizügigkeit fertig auszuformulieren und zu lancieren. Der Vorstand hat an seiner gestrigen Sitzung Ihren klaren Auftrag mit einer einstimmigen Verabschiedung der Initiative „Für eine massvolle Zuwanderung“ erfüllt. Nach Genehmigung des Textes durch die Bundeskanzlei, die wir bis Ende Jahr erwarten, kann mit der Unterschriftensammlung begonnen werden. Seit mit der Personenfreizügigkeit pro Jahr 60‘000 bis 80’000 Personen netto in die Schweiz zugewandert sind, bis heute 800‘000 oder die Bevölkerungszahl des Kantons Waadt, nachdem die Erwerbslosigkeit in der Schweiz heute höher ist als in Deutschland, nachdem das pro Kopf Wachstum seit 2006 bei praktisch null liegt, ist diese Initiative dringend nötig. Denn sie beseitigt den allseits angefügten Grund, weshalb die Masseneinwanderungsinitiative nicht hätte umgesetzt werden können – die Personenfreizügigkeit. Liebe Delegierte, wir werden mit dieser Initiative als Partei alleine dastehen. In der vorgestrigen NZZ konnten Sie die heuchlerischen Worte meiner Präsidenten-Kollegen Pfister und Gössi lesen. Beide wollen uns weismachen, dass auch sie in gewissen Fällen für eine Begrenzung der Zuwanderung sind, reiner Stimmenfang. Sie kuschen aber, wenn es um konkrete Massnahmen geht. Zitat Frau Gössi: „Die SVP fährt eine klare Abschottungspolitik, die wir nicht teilen können.“ Zitat Pfister im gleichen Interview: „Ich wäre froh, wenn man die neue Initiative (Anmerkung: Er meint unsere Begrenzungsinitiative), die die SVP jetzt vorschlägt, auch wirklich in ihrer Extremform lesen würde. Bilaterale Ja oder Nein.“ Herr Pfister kapituliert also vor der Steuerung der Zuwanderung. Diese muss man laufen lassen bis ins Unendliche, weil die Bilateralen ja nicht gefährdet werden dürfen. Dieser Mann weiss genau, dass das nicht stimmt. Er weiss sehr genau, dass der wichtigste bilaterale Vertrag, der Freihandelsvertrag mit der EU von 1972, in keiner Weise mit der Personenfreizügigkeit verbunden ist und im Zentrum steht mit der Beziehung zur EU. Er weiss auch genau, dass wir mit der EU rund 200 Verträge oder Abmachungen haben und nur deren sechs mit der Personenfreizügigkeit verbunden sind. Und er weiss auch, dass diese sechs Verträge stark im Interesse der EU sind. Wie beim damaligen EWR versucht man, der Bevölkerung Angst einzujagen, es gäbe keine Alternative zur Personenfreizügigkeit. Gleichzeitig betont er scheinheilig: Auch wir sind für die Begrenzung der Zuwanderung. Aber Taten wird er seinen Worten keine Folgen lassen.

Sicherheit braucht die direkte Demokratie
Ich glaube fest an das Funktionieren unserer direkten Demokratie. Ich glaube daran, dass die Bevölkerung wie vor 25 Jahren beim EWR-Nein, das Steuer herumreissen wird. Denn sie spüren tagtäglich die Konsequenzen dieser verlogenen Politik. Als letzter, aber wichtigster Punkt zur Sicherheit steht deshalb hier der Erhalt der direkten Demokratie. Und das heisst, es gilt jegliche Art eines institutionellen Abkommens oder Konsolidierungsabkommens (man versucht ja immer mit neuen Namen, einen solchen Anbindungsvertrag schmackhaft zu machen) aufs Schärfste zu bekämpfen. Wir sind auf der Hut. Mit einem Anbindungsvertrag verlieren wir aufgrund der automatischen Rechtsanpassung und fremden Richtern aus Brüssel einen wesentlichen Teil unserer direkten Demokratie. Die Bevölkerung könnte nicht mehr selbst unsere Gesetze und die Verfassung bestimmen, sondern die EU. Dass sich Frau Gössi nach der erfoglreichen Zusammenarbeit bei der Bundesratswahl und der Rentenreform bereits wieder nach links orientiert und sich Herrn Pfister an die Brust wirft, verheisst nichts Gutes für die Verteidigung der Werte der Schweiz. Das kann bei den bald anstehenden Wahlen in den Kantonen Bern, Nidwalden, Obwalden, Graubünden und Glarus, beziehungsweise bei den eidgenössischen Wahlen 2019 korrigiert werden. Denn man kann es auch positiv formulieren: Wer zur Schweiz steht, wählt SVP"

Samstag, 27. Januar 2018

Petra Gössi (FDP) will keine EU-Unionsbürgerschaft

Weckt Petra Gössi schlafende Hunde?

Unionsbürgerrecht: Tabu-Thema für den Bundesrat

Petra Gössi liebt Klarheit: Wenn im von der EU der Schweiz abgeforderten Rahmenvertrag nicht eine eindeutige Absage an die «Unionsbürgerschaft» festgehalten werde, habe dieser Vertrag vor dem Schweizer Souverän keine Chance.

>> EU-NO Newsletter vom 25. Januar 2018 im PDF-Dokument herunterladen;
Link: http://eu-no.ch/news/weckt-petra-goessi-schlafende-hunde_186

Solches liess FDP-Präsidentin Petra Gössi am 12. Januar 2018 in einem «Blick»-Interview verlauten. Nach der stossenden Schlechterstellung der Schweiz bezüglich Anerkennung ihrer Börsen – ein Erpressungsversuch der EU-Kommission mit dem Ziel, die Schweiz für rasche Zustimmung zum EU-Rahmenvertrag gefügig zu machen – verlangt Frau Gössi nun vollumfängliche Klarheit bezüglich des Zusammenhangs zwischen der EU-Unionsbürgerschaft und dem EU-Rahmenvertrag.
Der Bundesrat reagiert betreten. Nur zu genau ist ihm die Gefährlichkeit dieser Fragestellung bewusst. Verlangt jemand dazu Klarheit, so bringt er das Informationskonzept des Bundesrats zu den Auseinandersetzungen mit der EU in Zusammenhang mit dem von Brüssel geforderten Rahmenvertrag ins Wanken. Dieses Informationskonzept geht darauf aus, die Öffentlichkeit mittels beschönigender, die bundesrätlichen Absichten und die konkreten Folgen des Rahmenvertrags verschleiernden Formeln und Tarnbegriffen über den wahren Gehalt dieses Rahmenvertrags so weit als irgend möglich im Ungewissen zu belassen – zum Zweck der Vortäuschung von Harmlosigkeit.

Die EU-Unionsbürgerschaft
Die EU-Staaten haben mit der Unionsbürgerschaft jedes nationale Bürgerrecht der EU-Mitgliedstaaten zur Zweitrangigkeit abgestuft. Für Brüssel existiert kein auf ein einziges EU-Mitgliedland bezogenes Staatsbürgerrecht mehr. Die nationalen Bürgerrechte der EU-Mitgliedländer wurden abgelöst durch das sich auf die ganze EU erstreckende Unionsbürgerrecht.
Die Konsequenzen sind einschneidend: Wer zum Beispiel in Deutschland wahlberechtigt ist, ist – sobald er seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt – automatisch und sofort auch in diesem anderen EU-Land wahlberechtigt.

Der EU-Haftbefehl
Das Unionsbürgerrecht ist innerhalb der EU auch Voraussetzung für die Durchsetzung des EU-Haftbefehls. Will Spaniens Justiz einen Deutschen, dem irgendein Verbrechen vorgeworfen wird, vor Gericht stellen, dann muss Deutschland, wo der Gesuchte wohnt, den Angeschuldigten bedingungslos nach Spanien überstellen, also ausliefern.
Die Tatsache, dass der Auszuliefernde eigentlich deutscher Staatsbürger ist, nützt dem Beschuldigten nichts. Der Auslieferungsvorgang spielt sich innerhalb der EU weitgehend gleich ab wie Auslieferungen in der Schweiz zwischen den Kantonen zu erfolgen haben. Wird ein in Zürich eines Verbrechens Beschuldigter in Bern gefasst, so wird der Gefasste ohne grosse Umstände nach Zürich überstellt. Zürich muss Bern gegenüber keinerlei «hinreichenden Anfangsverdacht» begründen, bis die Auslieferung des Verhafteten stattfinden kann.
Eigenmächtige Vorentscheide schweizerischer Gerichte

Frau Gössi ortet – wohl nicht zu Unrecht – in der Unionsbürgerschaft, wie sie in der EU gilt, ein unüberwindbares Hindernis für ein Ja des Schweizer Souveräns zum Rahmenvertrag. Sie will jetzt, dass dieses Hindernis ein- für allemal aus dem Weg geräumt wird. Bundesberns bisherige Anweisung an die «an der Front» mit EU-Unterhändlern über Einzelheiten zum geplanten Rahmenvertrag verhandelnden Diplomaten, dem Thema Unionsbürgerschaft tunlichst aus dem Weg zu gehen, bremst Frau Gössi offensichtlich nicht. Damit werden Tatsachen und Zusammenhänge offenkundig, die der Bundesrat der Öffentlichkeit lieber weiterhin vorenthalten möchte.
Befasst man sich gründlich mit der in der EU geltenden Unionsbürgerschaft, dann müssen mehrere in der Schweiz ergangene Gerichtsurteile aufhorchen lassen.

Kürzlich – der Fall hat in der Schweizer Öffentlichkeit unüberhörbaren Zorn ausgelöst – annullierte das Zürcher Obergericht ein Urteil, das die Ausweisung eines deutschen Schlägers, eines mehrfach vorbestraften, notorischen Gewaltstraftäters verfügt hatte. Der Ausweisungsentscheid stützte sich auf jenen Artikel in der Bundesverfassung, der nach dem deutlichen Ja von Volk und Ständen zur Ausschaffungsinitiative vor einigen Jahren rechtswirksam geworden ist. Das Zürcher Obergericht hat die verfassungskonforme Ausweisung des besagten deutschen Schlägers nun allerdings annulliert. Dies mit Hinweis auf die Tatsache, dass das Bundesgericht mit zwei 2012 und 2015 gefällten Entscheiden verfassungswidrig und willkürlich festgelegt hat, dass die Regeln der EU-Personenfreizügigkeit gegenüber der Schweizer Bundesverfassung übergeordnetes Recht darstellen würden.

Im Klartext: Auch dem ausländischen Kriminellen, auch dem mehrfach vorbestraften deutschen Schläger verschafft die EU-Personenfreizügigkeit das von der Schweiz nicht beinflussbare Recht, sich in der Schweiz niederzulassen, seine Strafe in der Schweiz abzusitzen und danach unangefochten in der Schweiz zu verbleiben – Ausweisungsartikel in der Bundesverfassung nach entsprechendem Volksentscheid hin oder her. Wird er nach der Strafaverbüssung zum Sozialfall, dann hat die Schweiz ihn auszuhalten.

Als gälte die Unionsbürgerschaft
Der deutsche Schwerkriminelle geniesst auf diese Weise ein Privileg, das haargenau den Regeln entspricht, wie sie in der EU für die Unionsbürgerschaft gelten. So wie ein Land einen seiner Staatsbürger einst unter keinen Umständen an ein fremdes Land ausliefern durfte, so sorgt das Unionsbürgerrecht heute selbst für Kriminelle dafür, dass ihnen volle Freizügigkeit bezüglich Wohnsitznahme in der EU gewährleistet bleibt.
Indem das Bundesgericht die Personenfreizügigkeit verfassungswidrig als der Bundesverfassung übergeordnet erklärt hat, ist die Schweiz ganz offensichtlich zumindest wesentlichen Bestimmungen der EU-Unionsbürgerschaft bereits heute unterworfen: EU-Bürger können, selbst wenn sie schwer und wiederholt kriminell werden, nicht mehr aus der Schweiz ausgewiesen werden. Wird der Rahmenvertrag Tatsache, wird diese schon jetzt vom Bundesgericht verfügte Regelung nur noch weiter zementiert.

Petra Gössi zwingt mit ihrer Forderung den Bundesrat sozusagen zum Geständnis, dass die Schweiz schon heute – und mit dem Rahmenvertrag dann erst recht – den Regeln der EU-Unionsbürgerschaft ausgeliefert ist.

Petra Gössis Forderung zeigt damit auch, dass der Schweiz, die vom Bundesgericht willkürlich dem Personenfreizügigkeits-Recht der EU unterstellt worden ist, nur noch ein Weg offen bleibt, sich der EU-Unionsbürgerschaft zu entziehen: Der Schweizer Souverän, Volk und Stände müssen in der etwa in einem Jahr stattfindenden Volksabstimmung der Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» ohne Wenn und Aber zustimmen.

EU-No/us
25.01.2018, 17:12 von schweizerzeit | 683 Aufrufe

2018 - ein Schlüsseljahr für unser Land, die Schweiz

Schlüsseljahr für die Werte der Schweiz

27. Januar 2018, Albert Rösti, Nationalrat, Uetendorf
- das ist auch meine Sicht

Die Schweiz verdankt ihren Wohlstand der weltweit einmaligen direkten Demokratie und ihrer damit verbundenen Freiheit und Unabhängigkeit. Dank Volksentscheiden konnten Fehlbeurteilungen von Regierungen und Parlamenten auf allen drei Ebenen – Gemeinde, Kanton und Bund – stets zum Wohle des Landes korrigiert werden. Sowohl Ausschläge nach links wie auch nach rechts, auch wenn uns Ersteres nicht immer gefällt, werden stets korrigiert. Trotz diesen offenkundigen Erfolgsmodellen kämpfen in regelmässigen Abständen politische Eliten für die Einbindung der Schweiz in grössere Gebilde, wohl letztlich, weil ihnen die ständigen Korrekturen durch Volksabstimmungen zu mühselig sind und ihre persönliche Macht dadurch beschränkt wird.

Dass das anliegende Ausland zwar durchaus mit Respekt, aber in den letzten Jahrzehnten auch etwas mit Argus-Augen auf die Schweiz schaut, ein Land, das es zu hohem Wohlstand gebracht hat, ist nachvollziehbar. Dass sich die Nachbarländer auch gerne am Kuchen dieser reichen Schweiz beteiligen möchten, ist ebenso verständlich. So musste sich die Schweiz ihre Unabhängigkeit im vergangenen Jahrhundert praktisch alle 25 Jahre erneut erkämpfen. Angefangen 1918, als die Kreise um den Landesstreik am Ende eigentlich eine Revolution vorbereiten wollten, um in der Schweiz kommunistische Ideen zu verbreiten. Natürlicherweise war 25 Jahre später im 2. Weltkrieg der Druck, um mit dem deutschen Reich zu kooperieren, enorm hoch. Auch da brauchte es die Kraft unabhängiger Bürger, die auch bereit waren, Risiken einzugehen, um die Freiheit der Schweiz zu bewahren. Weitere 25 Jahre später, wenn auch deutlich weniger dramatisch, wurde in linken Kreisen während den 1968er Jahren wieder dem Kommunismus gefrönt. Erneut ein Vierteljahrhundert später, 1992, war es der Kampf gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum, dem das Schweizer Volk in einer denkwürdigen Abstimmung bei einer Stimmbeteiligung von 80 % dank der Ablehnung bis heute seine Freiheit verdankt. Weitere 25 Jahre später warten wir heute gespannt, welche Vorschläge nächste Woche Aussenminister Cassis dem Bundesrat zu den weiteren Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU unterbreiten wird. Die SVP hält fest, dass mit dem bestehenden Verhandlungsmandat für einen Rahmenvertrag mit der EU keine Lösung möglich ist.

Am 21. Dezember 2012 verlangte Brüssel von Bern die „institutionelle Anbindung“ der Schweiz an die Europäische Union. Der Bundesrat selber antwortete mit dem Vorschlag eines Rahmenvertrags. Im Vorvertrag („Non-Paper“) vom 13. Mai 2013 ging der Bundesrat drei Konzessionen gegenüber Brüssel ein:

Die Schweiz werde alle EU-Beschlüsse und EU-Gesetze, welche Brüssel einseitig als „binnenmarktrelevant“ deklariert, automatisch übernehmen.
Die Schweiz akzeptiere den EU-Gerichtshof als letzte, unanfechtbare Gerichtsinstanz zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung bilateraler Verträge zwischen Bern und Brüssel.
Die Schweiz akzeptiere weiter ein Sanktionsrecht der EU gegen die Schweiz, wenn diese einen Entscheid des EU-Gerichtshofs nicht übernehmen könne oder wolle.

Mit diesen Eckpunkten des Rahmenvertrags annullieren Brüssel und Bundesbern den bilateralen Weg. Die Schweiz wäre nicht mehr gleichberechtigte Verhandlungspartnerin, sondern viel mehr reine Befehlsempfängerin Brüssels. Wenn also die Befürworter eines Rahmenvertrags für diesen mit der Notwendigkeit der Weiterentwicklung der bilateralen Verträge plädieren, bewirken sie damit in Wirklichkeit das Gegenteil. Es handelt sich dabei um einen Unterwerfungsvertrag, auch wenn er als Konsolidierungsvertrag, institutionelles Abkommen, Freundschaftsvertrag oder neuerdings auch Bilaterale III schöngeredet wird. Der Rahmenvertrag ist ein Frontalangriff auf die direkte Demokratie. Zu allem, was in Verträgen mit der EU vereinbart ist, können die Schweizerinnen und Schweizer zwar abstimmen, aber immer mit dem Revolver an der Brust. Warum? Da jedes Mal die Drohung im Raum steht, dass alle Abkommen dahinfallen, wenn wir dieses eine neue Gesetz aus der EU nicht übernehmen. Wir kennen es ja vom Schengener Abkommen. Das Initiative- und Referendumsrecht verkämen zur Farce, da der EU ein Sanktionsrecht bei Nicht-Akzeptieren von EU-Entscheiden obliegen würde.

Zum Rahmenvertrag konnte in den vergangenen Wochen entnommen werden, dass weite Kreise diesen Automatismus ebenfalls als problematisch einstufen, ohne sich dann aber in aller Konsequenz gegen ein Rahmenabkommen zu äussern. So stellen beispielsweise Stefan Breitenmoser, Rechtsprofessor an der Universität Basel und Richter am Verwaltungsgericht in St. Gallen, sowie Simon Hirsbrunner, Rechtsanwalt und Partner bei Steptoe & Johnson in Brüssel, fest, dass Regelungen mit politisch umstrittenen Inhalten von den automatischen Abänderungen erfasst werden können. Gute Beispiele hierfür sind das geplante Stromabkommen, das auf das Energierecht in der Schweiz einen grossen Einfluss hätte, sowie von der EUGH-Rechtsprechung besonders betroffenen Bereiche der Personenfreizügigkeit und der Steuerpolitik, einschliesslich der Unternehmensbesteuerung. Ebenso könnte das Verbot staatlicher Beihilfen Eingang in unsere Rechtsprechung und für die Schweiz von Relevanz werden, womit beispielsweise steuerliche Anreize an ausländische Unternehmen oder auch nur ein Darlehen an den Zürcher Schlittschuhclub durch die Stadt Zürich verboten würden. Ein derartiges Finanzdienstleistungsabkommen könnte auch die in den Kantonen üblichen Staatsgarantien für ihre Kantonalbanken in Frage stellen. Ebenso darf speziell die Frage gestellt werden, weshalb SP-Präsident Levrat rasch ein Rahmenabkommen will, zumal dieses gerade die von der Schweiz im Rahmen des Freizügigkeitsabkommen ausgehandelten flankierenden Massnahmen arg in Frage stellen könnte. So äussert sich z.B. der SGB-Chef-Ökonom, Daniel Lampart, folgendermassen: „Für uns ist entscheidend, dass der Europäische Gerichtshof nicht über die flankierenden Massnahmen urteilen kann, denn er hat in den letzten Jahren verschiedentlich gegen den Arbeitnehmerschutz entschieden.“ Das haben wir damals dem Bundesrat in aller Deutlichkeit mitgeteilt, als das Verhandlungsmandat beschlossen wurde. Und weiter: Aus unserer Sicht ist das Rahmenabkommen nichts, was die Schweiz haben müsste. Auch der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm warnt vor der Aufweichung der flankierenden Massnahmen: „Der grosse Knackpunkt des Rahmenvertrags liegt bei den flankierenden Lohnschutzmassnahmen in Rahmen der Personenfreizügigkeit. 90 Prozent aller EU-Beschwerden gegen die Schweiz im gemischten Ausschuss betreffen nämlich die Schutzmassnahmen für Schweizer Arbeitnehmer und Gewerbetreibende.“ Diese Sache wird in Bundesbern gerne verschwiegen. Schon nur diese kurze Auflistung von für die Schweiz wichtigen Politikbereiche wie Energiepolitik, Steuerpolitik, Förderpolitik oder Arbeitnehmerschutzpolitik könnten plötzlich nicht mehr autonom beschlossen werden. Das kann niemals im Interesse der Schweiz sein. Eigentlich müsste das ungeachtet der politischen Couleur erkannt werden. Wenn nun die Präsidentin der aussenpolitischen Kommission, Elisabeth Schneider-Schneiter, CVP, und die Präsidentin der FDP, Petra Gössi, über Details in der Auslegung der Streitbeilegung elaborieren, lenken sie vom eigentlichen Kern, dem Rechtsautomatismus und der Übernahme fremden Rechts durch die Schweiz sowie der damit einhergehenden Abschaffung des Stimmrechts ab.

Diese Vernebelungstaktik kennen wir im Übrigen auch von der damaligen Bundespräsidentin Leuthard anlässlich ihres Treffens mit EU-Kommissionspräsident Juncker.

Offenbar wurde versucht, in einem parteiinternen Geheimtreffen zwischen Junker, Leuthard und Pfister einen Weg aus der Sackgasse des Rahmenvertrags zu finden. Seither wird nämlich vor allem von einer Lösung über den EFTA-Gerichtshof, anstelle des Europäischen Gerichtshofs diskutiert. Auch das letztlich eine Nebensächlichkeit, ob EFTA-Gerichtshof oder EU-Gerichtshof, es sind beides fremde Gerichte und beide schaffen den Automatismus nicht aus dem Weg. Dieses Geheimtreffen übrigens eine Ungeheuerlichkeit. Ich habe dazu in der Fragestunde der letzten Session den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Frage gebeten:

Kann der Bundesrat bestätigen, dass sich Bundespräsidentin Leuthard gemäss „NZZ am Sonntag“ unmittelbar vor dem offiziellen Besuch des EU-Kommissionspräsidenten Juncker mit ihm und CVP-Präsident Pfister zusammen am vergangenen 23. November zu einer inoffiziellen geheimen Besprechung getroffen hat? Wurden er und insbesondere EDA-Chef Cassis vorgängig oder allenfalls anschliessend von Bundespräsidentin Leuthard über dieses Treffen und die entsprechenden Inhalte und Beschlüsse informiert?

Antwort des Bundesrates vom 04.12.2017: Es ist normal, dass sich befreundete politische Parteien austauschen. Da es sich beim angesprochenen Treffen um einen kurzen, informellen Austausch unter Parteien handelte, wurde der Bundesrat nicht informiert. Es wurde über verschiedene aktuelle Themen gesprochen. Entscheide zu europapolitischen Fragen obliegen dem Gesamtbundesrat. Es handelte sich beim Besuch von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker protokollarisch nicht um einen Staatsbesuch, sondern um einen offiziellen Besuch. Es ist nicht üblich, die Präsidenten der aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte darüber zu informieren, bzw. ins Programm zu integrieren.

Inwieweit dieses Treffen zum späteren Eklat seitens der EU geführt hat, weil man ihr dort vielleicht mehr versprochen hatte, als anschliessend gehalten werden konnte, ist nicht zu eruieren. Sicher kann aber gesagt werden, dass ein inoffizielles Vorgehen wie ein solches Geheimtreffen nicht toleriert werden kann; gerade wenn es um so wichtige Fragen der Zukunft unseres Landes geht. Stellen Sie sich vor, wie die Medien aufgeheult hätten, wenn vor einem offiziellen Staatsbesuch ein geheimes Treffen Juncker, Maurer, Rösti stattgefunden hätte. Es hätte Rücktrittsforderungen zuhauf gegeben.

Fazit: Noch einmal – um was geht es bei diesem Rahmenvertrag? So wie er im Moment skizziert ist, handelt es sich um einen Unterwerfungsvertrag. Wer diesem Rahmenvertrag zustimmt, gibt sein Stimmrecht nach Brüssel ab. Die SVP wird deshalb alles unternehmen, um einen solchen, für die Selbstbestimmung der Schweiz desaströsen Schritt, zu verhindern.

Die 1,3 Milliarden Franken EU-Ost-Hilfe ist abzulehnen. Schon nur, dass man diese Schweizer Steuergelder ohne Bedingungen an die EU überweisen will, ist absurd. Wir stimmen aber diesen 1,3 Milliarden auch mit Bedingungen nicht zu, zumal heute diese ungeheure Summe sozusagen als Marktzutrittsprämie getarnt wird. Viele der Empfängerländer mit 3 bis 4 Prozent BIP-Wachstum pro Jahr konkurrenzieren teilweise unserer Exportfirmen direkt und benötigen sicher keine Entwicklungshilfe mehr. Handelt es sich tatsächlich um eine Marktzutrittsprämie, müssten wir aber den Marktzutritt, den wir als Schweiz der EU gewähren, gegenrechnen. Mit unserer negativen Handelsbilanz könnten wir somit als drittwichtigster Handelspartner der EU vielmehr ein paar hundert Millionen in Rechnung stellen.

Schliesslich soll als dritte Massnahme die von der SVP längst geforderte Abschaffung der Stempelsteuer rasch umgesetzt werden, um so den Finanzplatz eigenständig zu stärken und uns entsprechend nicht von der EU mit der Nicht-Anerkennung der Börse unter Druck setzen zu lassen. So reagiert eine starke, unabhängige Nation!

Zudem wollen wir mit der am 16. Januar 2018 erfolgten Lancierung der Begrenzungsinitiative – Unterschriftenbogen liegen auf dem Tisch – einen bereits verlorenen Teil unseres Handlungsspielraums, nämlich die Steuerung der Zuwanderung, zurückgewinnen. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU sind netto bald eine Million Menschen neu in unser Land eingewandert. So wird die 10-Millionen-Schweiz bald Realität, mit dramatischen Folgen für unsere Gesellschaft. Grund dafür ist ein weltfremder Vertrag mit der EU über die Personenfreizügigkeit, welcher allen über 500 Millionen EU-Bürgern ein Recht auf Einwanderung und Niederlassung in unserem Land gibt. Es gibt keine andere unabhängige Nation auf dieser Welt, welche die Kontrolle über die Zuwanderung in diesem Ausmass aufgegeben hat. Ich rufe Sie dazu auf, jetzt aktiv die Unterschriften zu sammeln, um endlich die Kontrolle über unsere Einwanderung wieder zurückzuerhalten.

Jetzt freue ich mich auf eine gute und spannende Delegiertenversammlung und eine gute Auseinandersetzung in Bezug auf die für die Demokratie so wichtige Frage der Freiheit und der Rolle der Medien.

Ich danke Herrn Dr. Albert Rösti, Präsident der SVP Schweiz für diese klare, zutreffende Beurteilung der Lage

Freitag, 19. Januar 2018

Das langsame Sterben von Frau Merkel als Bundeskanzlerin

Eine neu Ära kann auf­bre­chen in Eu­ropa - in der wir uns woh­ler fühlen kön­nen: KANN, nicht: muss!

Inhalt:
1) "Est-ce le crépuscule de l’ère Merkel?"
2) "Das Problem heisst Merkel"
3) "Das rote Pfarrhaus"
4) "Kompletter Realitätsverlust"

 ​​​
1) "Est-ce le crépuscule de la chancelière Merkel?"

"Depuis plus de dix ans, on la présentait comme la femme la plus puissante du monde et la voilà soudain devenue la plus impuissante des dirigeants d’Europe.

La presse allemande est cruelle. Mais l‘incapacité d’Angela Merkel á former une coalition [dite «jamaïcaine»] pour gouverner plonge le pays dans sa plus grave crise politique depuis des décennies.

Est-ce le crépuscule de l’ère Merkel?

La chancelière n’a pas dit son dernier mot et la science allemande du (mauvais) compromis peut encore faire son œuvre.

Mais, quoi qu’il arrive, sa domination écrasante a vécu. Sa dernière victoire aux élections était amère, déja. Son parti a fait le pire score de son histoire et l’AfD est entrée en force au Parlement. Le doute est installé.

La chancelière paye l’embourbement de sa méthode et son absence de vision, de grand projet.

Comme si sa gestion sage [“brav”] et placide de la maison Allemagne avait lassé, n’était plus à la hauteur des enjeux.

Sa politique migratoire ainsi, lui a valu ses premières graves turbulences. Et le sujet est aujourd’hui au cœur de l’échec des négociations.
Au-delà​​​, on assiste sans doute d’une crise profonde de la démocratie allemande.

Ce régime parlamentaire fonctionnait quand tout s’organisait autour de deux grands partis, séparés par une formation charnière. Avec l’éclatement du paysage politique, que la grande coalition voulue par Merkel a accentué, le système ne marche plus.

Démonstration​​​ est faite que l’on ne saurait gouverner indéfiniment au centre sans s’exposer à la montée de l’AfD.

À l’heure où il fait négocier le Brexit et «refonder» [“neu gründen(!!!)”)] l’union, l’Allemagne pourrait être paralysée de longs mois durant.

Pour l’Europe aussi, la crise der Berlin est une fâcheuse nouvelle."

Quelle: „Le Figaro“



2) "Das Problem heisst Merkel"

"Die Zeit, die seit den Bundestagswahlen verstrichen ist, ohne dass eine neue Regierung gebildet werden konnte, hat auch ihr Gutes: Die Sicht ist klarer geworden.

Nach den Wahlen war ein grosser Teil der Deutschen schockiert: Sieben Parteien sind nun in sechs Fraktionen im neuen Bundestag vertreten. Der Zweit-Stimmenanteil der CDU hat um 7,3 Prozent auf nur noch 26,8 Prozent abgenommen. Die CDU hat, bezogen auf den Stimmenanteil von 2013 etwas mehr Stimmen verloren als SPD und deutlich mehr als die CSU. Fazit: Bei einer deutlich höheren Wahlbeteiligung als 2013 (76,2%; 71,5%) haben gut 2/3, d. h. 67 Prozent aller Wählenden gegen Bundeskanzlerin Merkel gestimmt. Und unter diesen Umständen prägt Frau Merkel den Spruch: „Ich sehe nicht, was wir anders machen sollten.“ Nach dem desaströsen CDU-Wahlergebnis war dies der zweite Nagel – bildlich gesprochen.

Den Sinn der Jamaika-Verhandlungen​​​ hat Herr Lindner völlig richtig beurteilt. Frau Merkel hätte in einer solchen Koalition gerne mit der Grünen Katrin Göring-Eckardt zusammengespannt; die FDP wäre als fünftes Rad nur für die Sicherstellung der Kanzlermehrheit dabei gewesen. Das Platzen dieser unehrlichen Angelegenheit war der dritte Nagel.

Zurzeit wird die SPD von den Merkel-Getreuen bearbeitet und geknetet: die Bundestagsabgeordnete​​​n seien von den Bürgern gewählt worden, um eine Regierung zu bilden. Frau Merkel sieht Schnittstellen mit der SPD; Frau Merkel ist zu Kompromissen bereit; Frau Merkel zollt den Sozialdemokraten Respekt. Nun, Fakt ist: die Wählerinnen und Wähler haben einer bestimmten Partei eine oder beide Stimmen gegeben in der Erwartung, dass IHRE Partei einen möglichst grossen Einfluss im Bundestag haben werde, so dass Deutschland sich ihrer Vorstellung gemäss entwickelt. Das kann, aber muss nicht in einer Koalition mit der Merkel-CDU geschehen. Bekniet wird die SPD durch die Merkel-Entourage auch mit der Forderung, dass aus „Verantwortung für das Land“ die SPD mit der Merkel-CDU zum dritten Mal eine GroKo bilden müsse.

„Verantwortu​​​ng für das Land“: nun da manifestiert sich nach und nach und immer stärker – und so komme ich an den Anfang meiner Betrachtungen zurück – in den Medien ein kritisches Nachfragen: wer ist verantwortlich für die gewichtigen ungelösten Probleme im Land? Wer ist aus welchem Grund verantwortlich dafür, dass das alte bundesrepublikanische​​​ System durch das heutige Sechs-Parteien-System​​​ zerstört worden ist – ein Comeback ist zwar nicht ausgeschlossen, aber sehr unwahrscheinlich. Resultat: Der neue Begriff „Merkelismus“ wird prägt – „der Merkelismus liegt in Trümmern“.

Die CDU-Granden verlangen, dass es im Interesse Deutschlands mit Frau Merkel eine stabile Regierung geben muss. Jedoch, wenn deutsche Tageszeitungen den Ausdruck ‚stabile Regierung Merkel’ in Anführungs- und Schlusszeichen setzt – „stabile Regierung Merkel“ – so spricht das Bände.

Wer stabile Regierungs-Verhältnis​​​se verlangt – zum Wohlergehen Deutschlands, zum Wohlergehen der EU, zum Wohlergehen Europas – der erwartet, dass Frau Merkel einsehen will, dass es ohne sie besser weitergehen wird als mit ihr als „lame duck“."

(m/Leserbri​​​ef ist in einigen deutschen Zeitungen veröffentlicht worden).



Zwisch​​​enbemerkung:

Frau​ Merkel hatte nie meine Sympathie – meine kritische Sicht hat sie durch ihre Regentschaft bestätigt.

Frau Merkel wurde in einem diktatorischen Regime sozialisiert: Ihr Vater, der „Rote Kasner“ ist mit seiner Familie - Angela war noch ein Säugling - freiwillig in die DDR umgesiedelt.



3)​​​ „Das rote Pfarrhaus“

„Zu einer Zeit, als jeden Monat Zehntausende dem „Arbeiter- und Bauernstaat“ den Rücken kehrten, zog der junge Theologe, dessen Tochter gerade wenige Wochen alt war, in die DDR.

Angela Merkels Leben in der DDR, so eine der Kernthesen der neuen Biografie, ist ohne ihren Vater nicht zu verstehen. Zu ihm habe sie aufgeblickt, ihn habe sie bewundert, seine Zuneigung habe sie gesucht. Und dieser Horst Kasner sei überzeugter Sozialist gewesen, der sich im Lauf der Jahre immer mehr gegen den Westen wandte.

Der wortgewandte Import aus der Bundesrepublik, schreiben die Autoren, erregte bei den Kirchenoberen im Osten bald Aufmerksamkeit. Albrecht Schönherr, Superintendent des Kirchenkreises Brandenburg an der Havel, verschaffte dem Hilfsprediger Kasner 1957 eine bessere Stelle: In Templin in der Uckermark sollte unter seiner Leitung ein Seminar für kirchliche Dienste entstehen. Von seinem Förderer Schönherr wurde Kasner auch in den „Weißenseer Arbeitskreis“ eingeführt, in dem die „Vorzeige-Theologen des SED-Staats“ versammelt waren.

Die „Weißenseer“, bei denen Kasner viel Zeit verbrachte und in deren Leitungsgremium er aufrückte, brachten Verständnis auf für den Mauerbau und traten dafür ein, dass die Kirche sich in den Dienst der sozialistischen Gesellschaft stellen sollte: „In den Sieben Sätze(n) von der Freiheit der Kirche zum Dienen vom November 1963 theologisierten die Autoren den von der SED gepredigten Antifaschismus. Die Zusammenarbeit mit der (angeblich) antifaschistischen Staatsmacht wurde ... zur Christenpflicht erhoben, um eine Wiederholung der Hitler-Barbarei zu verhindern.“

Das Buch beschreibt den Vater der späteren Bundeskanzlerin, der in seiner Gemeinde auch der „rote Kasner“ genannt wurde, als einen Mann, der eine „teilweise feindselige Haltung“ gegenüber der Bundesrepublik entwickelte – eine Haltung, die er zeit seines Lebens, Kasner starb 2011, nicht mehr ändern sollte.“

Quelle: „FOCUS Magazin“ | Nr. 20 (2013): „Das rote Pfarrhaus“.



Fra​​​u Merkel hat ohne Not ihrem politischen Ziehvater Helmut Kohl den Dolch in den Rücken gestossen. Die führende deutsche Zeitung, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ war ihr dabei behilflich. Diese Zeitung ist somit mitverantwortlich für die heutige Situation.



4) Abrechnung mit Merkel: Wer hat der AfD die Stimme gegeben?

„F.A.Z. - Briefe an die Herausgeber“, vom Montag, den 09.10.2017

Montag, 09.10.2017

"Komplet​​​ter Realitätsverlust"

E​​​in herzliches Dankeschön an Norbert Röttgen (F.A.Z. vom 4. Oktober) für seine aufschlussreichen Ausführungen. Sie liefern den endgültigen Beweis für die Ursache der krachenden Niederlage seiner Partei bei der Bundestagswahl: Die oberen Funktionsträger wollen rein gar nichts begreifen und verkennen einen großen Teil der Wirklichkeit, den sie Pippi-Langstrumpf-mäß​​​ig konsequent ausblenden. Trotz allem sei hier noch ein allerletzter Erklärungsversuch unternommen.

Nicht irrationale „Wut und Enttäuschung“ einer vielbeschworenen großen Schar von angstgetriebenen und vorurteilsbehafteten „gesellschaftlich Abgehängten“ hat der AfD ein fulminantes Wahlergebnis beschert. Es war vielmehr der Wunsch mündiger Bürger – also des Souveräns! – nach echter Opposition im lange etablierten bundesparteilichen Einheitsbrei linker Politik, die sich dadurch auszeichnet, dass wesentliche Entscheidungen, die die Grundfesten unserer Kultur berühren, ohne nennenswertes Aufmucken aus dem Parlament (also von den von diesem Souverän gewählten Vertretern) von der Regierung (vulgo Frau Merkel) durchgepeitscht werden.

Opposition wogegen?

Die vielen Beispiele des Aufbegehrens sind hinlänglich bekannt, werden aber seit langem bei den Analysen gesellschaftlicher Entwicklungen nicht ins Kalkül gezogen:

. die millionenfach ungebremste Zuwanderung verbunden mit der Weigerung, damit einhergehende Probleme überhaupt nur zu benennen, geschweige denn, sie nachhaltig lösen zu wollen;

. das stillschweigende Tolerieren der kalten Enteignung deutscher Sparer durch eine höchst umstrittene europäische Negativzinspolitik von fraglichem Nutzen;

. die kritiklose Förderung einer mittlerweile hochsubventionierten Gender- und Vielfaltsindustrie von zweifelhaftem gesellschaftlichen Nährwert, deren Akteure millionenschwer am öffentlichen Tropf hängen und der Mehrheitsgesellschaft​​​ die sprachlich gendersensible und politisch korrekte Richtung vorgeben;

. die salonfähig gewordene Diffamierung unserer Kultur und christlich geprägten Traditionen, einhergehend mit der Ablehnung jeglichen nationalstaatlichen Bewusstseins, das als rechtspopulistisch und somit als bekämpfenswert erachtet wird; . gleichzeitig die gefährliche Weigerung, handfesten linksextremistischen Gewaltexzessen mit mindestens dem gleichen Maß an Ablehnung und Bekämpfungswillen zu begegnen; - und nicht zuletzt der unsägliche Paternalismus, mit dem an dem Willen großer Bevölkerungsteile vorbei einsame politische Entscheidungen getroffen und althergebrachte Werte umdefiniert werden.

Wo sind die hitzigen gesellschaftlichen Debatten über die wesentliche Ausrichtung unseres Gemeinwesens, wo die harte Auseinandersetzung in der Sache, das Aussprechen und Abwägen des „Für“ und „Wider“ bei Entscheidungen, die die essentielle Lebenswirklichkeit aller und nicht nur einiger weniger betreffen?

Ein krasses Beispiel aus jüngerer Zeit verdeutlicht das zunehmende Unbehagen mit diesem Mangel an politischer Kultur:

. Inzwischen genügt ein einziges, leutseliges Kanzlerinnenwort in einem Interview mit einem Frauenblättchen, um innerhalb kürzester Frist ohne jegliche gesellschaftliche Diskussion in einem Handstreich vor der Sommerpause ein verfassungsrechtlich bedenkliches „Ehe“-Gesetz durch den Bundestag zu jagen.

. Ganz zu schweigen von dem weiteren, höchst umstrittenen Gesetz, das am selben Tag ebenfalls vor Feierabend ohne Aufhebens und fast ohne jede Notiz verabschiedet wurde: das Maassche Netzwerkdurchsetzungs​​​gesetz, mit dem der Staat seine hoheitlichen Aufgaben (Prüfung der Rechtswidrigkeit von Inhalten) an Private (Netzwerkbetreiber) auslagert und durch die Androhung von hohen Strafen billigend in Kauf nimmt, dass politisch zwar missliebige, nicht aber rechtswidrige Meinungsäußerungen in großem Stil gelöscht werden.

Abschließen​​​d nur noch ein kleiner Denkanstoß: Nein, Herr Röttgen, die Begebung einer „deutsch-französische​​​n Staatsanleihe zur Finanzierung ganz bestimmter Zwecke“, um damit in Frankreich eine „symbolische Wirkung“ zu erzielen, ohne „deutschen Bedenkenträgern den Schlaf zu rauben“, ist ganz bestimmt nicht die Lösung, sondern Teil des eigentlichen Problems:

. Es ist der komplette Realitätsverlust einer seit Jahrzehnten etablierten politischen Elite, die auf die drängenden Fragen und Probleme unserer Gesellschaft heute mit Verdrängung, Bevormundung und Umerziehungsmaßnahmen​​​, statt mit sachorientierter Diskussion und Problemlösung reagiert und dabei völlig vergessen hat, wem sie ihre exponierte Stellung zu verdanken hat: dem Souverän!

Also uns, dem deutschen Volk, den Bürgern eines von seinen Vertretern zunehmend ungeliebten, geschmähten und daher hochgradig gefährdeten nationalen Staatsgefüges, das man einst „Deutschland“ nennen durfte."

(N.N.)
ben von Frau Merkel als Bundeskanzlerin

Es geht europaweit dem Diesel an den Kragen!

Es geht europaweit dem Diesel an den Kragen!