1. Der deutsche Beamte:
Das deutsche Beamtentum - ein Relikt aus den Zeiten von Bismarck, Kaiser Wilhelm II., Adolf Hitler wie auch der DDR (Merkel!) - ein Überbleibsel des deutschen Obrigkeitsdenkens bis heute in Merkels-Zeiten - umgehend ABSCHAFFEN!
Deutsche Beamte dürfen nicht streiken, sie müssen stets im Sinne ihrer Obrigkeit denken und handeln, sie dürfen dieser nicht widersprechen auch wenn dieser nicht die Wahrheit sagt, sie bleiben bis zum Tode im Staat, d. h. sie treten nicht wie wir in der Schweiz mit der Pensionierung aus dem Anstellungsverhältnis aus, sondern sie bleiben im Staat und werden von diesem bis zum Tod alimentiert: sie beziehen weiterhin ihren Lohn als leicht gekürzte Rente; sie dürfen dabei aber nur in begrenztem Umfang einem Verdienst nachgehen, sonst wird ihnen die Rente gekürzt. Deutschen Beamten kann schon bei kleinstem Fehlverhalten, das durch ein richterliches Urteil festgehalten wird der Lohn, die Rente gekürzt werden, ja sogar können sie deswegen unwürdig aus dem Staatsdienst entlassen werden. Umgekehrt geniessen deutsche Beamte Vorteile - geringere Prämien - beim Abschluss von Versicherungen bzw. - Zinsfussreduktionen - beim Bezug von Bankkrediten, ... .
2.
Der Schweizer Beamte ist nach deutscher Sicht kein Beamter:
Ein Schweizer Beamter ist aus Sicht des Deutschen Bundesfinanzhofs (BFH) in München KEIN Beamter, daher sind die entsprechenden Bestimmungen im Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz - Deutschland ungültig. Das muss man sich einmal vorstellen: Deutsche arbeiten mit Schweizern einen Vertrag aus, in dem von beiden Seiten die Beamten besonders behandelt werden (Versteuerung des Lohns, der Rente im eigenen Land) wohl wissend, dass die schweizerischen Beamten ein ganz andere Anstellungsverhältnis haben als die deutschen Beamten. Dieser Vertrag wird von beiden Regierungen ohne Vorbehalt unterzeichnet und in Kraft gesetzt und dann sagen die Deutschen - Oh, ihr schweizerischen Beamten seit nach unseren deutschen Vorstellungen keine Beamten. Ätsch, wir wollen zwar für unsere Beamten die bevorzugte Behandlung aber für euch Schweizer - Kuhschweizer - gibt es das natürlich nicht. "Begründung": Bei uns in Deutschland muss der Beamte nicht die Hälfte der Prämie für die Rente/Pension bezahlen, die Prämie für die Altersvorsorge wird bei uns in Deutschland vollständig vom Staat bezahlt.
Das haben die deutschen Unterhändler schon vorher gewusst.
-> Viele Schweizer wissen nicht wie Deutschland mit unserem Land, der Schweiz umspringt.
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