Donnerstag, 3. September 2020

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden

Dies gelesen:

«Der Grosse Rat bestätigte Peter Schnyder am Donnerstag nicht mehr für eine weitere, vierjährige Amtsperiode. Die Justizkommission des Grossen Rates hatte empfohlen, den 62-jährigen Richter nicht mehr wieder zu wählen. Schnyders ausgeprägter Individualismus und sein Beharren auf der eigenen Meinung seien unverträglich mit der Arbeit in einer Kollegialbehörde.»

«Der Zürcher Staatsanwalt Andrej Gnehm eröffnete eine Strafuntersuchung gegen Gerichtspräsident Brunner, wie letzte Woche bekannt wurde. Laut der Justizkommission des Grossen Rates soll der Gerichtspräsident im Erbrechtsfall eine «sehr ernsthafte Amtspflichtverletzung begangen» haben.»

«Der Grosse Rat wählte als neuen Präsidenten den Juristen und Rechtsanwalt Remo Cavegn aus Bonaduz. Der 48-jährige Chef der CVP-Fraktion im Kantonsparlament übte noch nie ein Richteramt aus.»

und das gedacht:
Ein grosser Teil der Damen und Herren des Grossen Rates des Kantons Graubünden konnte oder wollte hier nicht sachlich entscheiden.
Denn:
Herr Peter Schnyder hat das Urteil von Norbert Brunner, Gerichtspräsident (!), zu Recht gerügt:
Die Justizkommission hat eine „sehr ernsthafte Amtspflichtverletzung“ festgestellt;
Ein Zürcher Staatsanwalt hat ein Strafverfahren gegen Norbert Brunner eröffnet.

Es ist hanebüchen, wenn Schnyder sein „Individualismus“ und sein „Beharren auf der eigenen Meinung“ vorgeworfen werden.
 
Die Damen und Herren der Justizkommission des bündnerischen Grossen Rates haben anscheinend keine Ahnung was die Grundvoraussetzung für eine Demokratie ist: die eigene Meinung; das gilt für alle drei Gewalten - erst recht für die Tribunale.

 
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