Donnerstag, 9. Oktober 2014

Alle Achtung: Experten geben Bundeskanzlerin Merkel Mitschuld an der Flaute - nur eine Mitschuld? nur eine Flaute?



„Nur Mini-Wachstum erwartet“ –

„Experten geben Merkel Mitschuld an Flaute“


(in Ergänzung zum untenstehenden Beitrag: "Kommt Deutschland ins Schlingern?"

In Konsequenz des deutschen Demokratieverständnisses, bei dem die Bundeskanzlerin (früher: Reichskanzler) das Sagen hat,
indem sie über Anträge von MinisterInnen hinweggehen kann,
indem sie die Bundestagsabgeordneten der CDU / CSU bzw. der Regierungskoalition mittels des Fraktionszwangs und mittels „Probeabstimmungen“(!) zu ihre Vorlagen abnickenden Frauen und Männern degradiert - die nicht wegen unprogrammgemässen Neuwahlen ihr kostbares Mandat verlieren wollen,
ist die Bundeskanzlerin für alle Fehlentwicklungen, die ihren Ursprung im Bundeskabinett, d.h. bei der Bundeskanzlerin haben, verantwortlich.

Frau Angela Merkel ist bis jetzt in alle Himmel gehoben worden - die Mutter der Nation,
verantwortlich für den deutschen Wohlstand  –
den Wohlstand, der in Wirklichkeit von Bundeskanzler Schröder mit der Agenda 2010 (Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Agenda_2010 )ausgelöst worden ist
und zudem von der Eurokrise, wo fast alle EU-Konkurrenten in die Knie gegangen sind, profitiert hat (Euro-Abwertung fördert den Export).

Nun, jetzt ist Frau Angela Merkel dafür verantwortlich, dass Deutschland in keiner Weise gerüstet ist eine grosse Konjunktur-Delle, eine Konjunkturschwäche, eine Konjunkturkrise ohne Gefährdung des Wohlstandes durchzustehen.
Warum?
Frau Bundeskanzlerin Merkel hat die Umverteillung verstärkt, hat Geschenke verteilt, deren Finanzierung nur bei „sprudelnden“ Steuern, die Geld in Herrn Schäubles Bundeskasse spülen, gesichert sein mag.
Unter ihrer Führung ist die Staats-Verschuldung weiter angestiegen.
Unter ihrer Führung wurde das Experiment „Energie-Wende“ gestartet – ohne jegliche seriöse Vorbereitung. Bis jetzt hat der Kohlendioxidaustoss Deutschlands weiter zugenommen, hat sich der Strompreis für den Normalverbraucher gewaltig erhöht.

Kommt Deutschland ins Schlingern?



„Stärkster Rückgang seit 2009“;

„Deutsche Exporte brechen dramatisch ein“

„t-online“, vom 09.10.2014 | 12:56 Uhr; Quellen: rtr, dpa; Link:

Nur eine Delle? „F.A.Z.“, vom 09.10.2014: „Schlechte Konjunktur setzt Regierung unter Stress“,
„Institute kürzen Wachstumsprognose / Koalitionsausschuss will Wettbewerbsfähigkeit stärken“ (kein Link, nur Print und E-Paper). Das ist die grosse Frage: Wie will die regierende Koalition von CDU / CSU und SPD die Wettbewerbsfähigkeit stärken?
Wie??? Nach all den sozialen Streicheleinheiten der Regierung III von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die nicht nur einmal, sondern jedes Jahr gewaltig viel Geld verbrauchen werden, wird nun der Katzenjammer folgen - wie bezahlen wir all die Geschenke - Mindestlohn, Rente ab 63, Betreuungsgeld, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente? Doch nicht genug - „Der Spiegel“ vom 07.10.2014; „Beitragssenkung: Grüne kritisieren Nahles' Rentenpläne“ - „Arbeitsministerin Nahles: Senkung des Rentenbeitrags auf 18,6 Prozent?“. „Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles will den Rentenbeitrag senken - einem Zeitungsbericht zufolge auf bis zu 18,6 Prozent. Die Grünen kritisieren den Plan heftig: Die Bundesregierung handele kurzsichtig, so der Vorwurf“.

Die „F.A.Z.“ vom 07.10.2014 berichtet unter dem Titel: „Gesetze aus zwölf Monaten kosten 9,2 Milliarden Euro“. „Normenkontrollrat rügt Regierung wegen gestiegener Folgekosten ihrer Gesetze – vor allem beim Mindestlohn“ (Link: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/normenkontrollrat-ruegt-regierung-das-teuerste-gesetz-seit-2011-13192350.html ) „Der Mindestlohn ist das teuerste Gesetz seit 2011“. All diejenigen Bewegten, die der Coiffeusen wegen kategorisch einen Mindestlohn verlangt haben – als ob es nicht andre Möglichkeiten gegeben hätte – werden ein böses Erwachen haben, aber sie haben es so gewollt.

Neben dem überladenen sozialen Fuder
werden sich auch die Sanktionen gegen Russland für die deutsche Wirtschaft immer nachteiliger bemerkbar machen – und der Winter (liefert Russland Gas? oder liefert Russland kein Gas?) steht erst noch bevor;
zudem kommen immer mehr Flüchtlinge, Asylsuchende nach Europa, auch nach Deutschland;
zudem will die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Ursula von der Leyen die Bundeswehr wieder auf Vordermann bringen („F.A.Z.“ vom 30.09.2014: „SPD kritisiert von der Leyen wegen Einsatzmängeln“; Link: http://www.genios.de/presse-archiv/inhalt/FAZ/20140930/1/f-a-z-frankfurter-allgemeine-zeitung.html );
zudem ist die deutsche Infrastruktur (Strassen und Brücken, Schienennetz usw.) marode, das wissen alle, die in Deutschland leben aus eigenen Erlebnissen;
zudem ist die Euro-Krise in keiner Weise behoben („F.A.Z. vom 18.09.2014; „Geldpolitik - Draghis neue Kreditkanone klemmt“. „Der Ansturm auf die Billigkredite der EZB fällt schwach aus. Deshalb könnte der Kauf von Staatsanleihen näher rücken. Und Jens Weidmann verliert kurzzeitig seine Stimme“; Link: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/geldpolitik-draghis-neue-kreditkanone-klemmt-13160833.html , und „F.A.Z.“ vom 07.10.2014: „Juncker verspricht Krisenstaaten Milliarden“ (kein Link, nur Print und E-Paper);
zudem ist die „Energie-Wende“ ein kostspieliges Flickwerk, auch wenn momentan die EEG-Umlage („F.A.Z.“ vom: „Umlage für Ökostrom sinkt erstmals“. „Millionen Stromverbraucher und Unternehmen können im nächsten Jahr auf niedrigere Strompreise hoffen. Doch es gibt Zweifel, ob die Entlastung von Dauer sein wird“. Link: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/oekostrom-umlage-wird-erstmals-sinken-13193304.html ) leicht abgenommen hat. Um nur ein Problem zu erwähnen: „F.A.Z.“ vom 06.10.2014: „Seehofer: Seehofer bleibt im Streit um Stromtrassen stur“; Link: http://www.faz.net/agenturmeldungen/unternehmensnachrichten/roundup-seehofer-bleibt-im-streit-um-stromtrassen-stur-13192490.html und „Seehofer: Teurerer Strom für Bayern ist Unsinn“. „Der bayerische Ministerpräsident bezweifelt, dass der umstrittene Bau zweier Hochspannungstrassen für den Transport von Offshore-Windstrom nach Bayern wirklich notwendig sei“ („F.A.Z. vom 07.10.2014; kein Link, nur Print und E-Paper):
zudem muss Bundes Arbeits- und Sozialministerin Frau Andrea Nahles die Nachbesserungen („F.A.Z.“ vom 28.01.2014: „Große Koalition Notlösung für die Rente mit 63“. „Bundesarbeitsministerin Nahles will die „Rente mit 63“ nachbessern, um eine Frühverrentungswelle zu verhindern. Außerdem sollen Zeiten der Arbeitslosigkeit künftig per eidesstattlicher Versicherung angegeben werden können“; Link: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/grosse-koalition-notloesung-fuer-die-rente-mit-63-12772283.html ) nachbessern: „Missbrauch bei Rente ab 63 sollte eigentlich verhindert werden: Die Einführung des rollierenden Stichtages sollte sicherstellen, dass Arbeitslosigkeit, die bis zu 2 Jahren vor der Altersgrenze eintritt, nicht auf die Beitragsjahre angerechnet wird. Allerdings scheint schon ein Schlupfloch gefunden, um dies auszuhebeln. Wenn ältere Betroffene sich arbeitslos melden und für wenige Stunden in der Woche einen versicherungspflichtigen Minijob annehmen, wird diese Zeit voll den Beitragsjahren zugerechnet“ („haufe.de“: „Rechtsänderungen und Neuerungen zum 1.7.2014“; Link: http://www.haufe.de/recht/kanzleitipps/rechtsaenderungen-und-neuerungen-zum-172014_222_262100.html )

Es ist sehr wahrscheinlich, dass Deutschland in seiner „Haushaltrechnung“, entgegen der hoffnungsvollen Prognosen von Herrn Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, weiterhin rote Zahlen schreiben muss; das heisst, sich weiter verschulden wird.

Die Deutschen, die gemäss Umfrage sehr zufrieden sind („F.A.Z.“ vom 09.10.2014: „Deutschland surft auf der Glückswelle“; kein Link, nur Print und E-Paper) werden noch ein böses Erwachen haben, wenn die Steuern angehoben werden müssen, um all das zu finanzieren, was ihre Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD beschlossen hat, wenn es keine Delle ist sondern ein währschafter Konjunktureinbruch.

Donnerstag, 2. Oktober 2014

Deutschland kommt der Djihadisten (IS) wegen ins Schlingern - In der Schweiz war von "Ausbürgern" die Rede



„Hauptsache weg“ – „Berlin half angeblich Dschihadisten bei der Ausreise“
„Sicherheitsbehörden haben nach Angaben des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) jahrelang die Ausreise gewaltbereiter Islamisten aus Deutschland gebilligt oder unterstützt. Grundgedanke dabei sei der "Schutz unserer Bevölkerung" gewesen, sagte der Leiter der Abteilung polizeilicher Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung des LKA, Ludwig Schierghofer, dem WDR-Magazin "Monitor".

Deutschland kommt der Djihadisten (IS) wegen ins Schlingern
„F.A.Z.“, vom 02.10.2014; „Strengere Kontrollen“ „Nicht einfach nur knicken, lochen und abheften“, von Eckart Lohse; Link: . http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/strengere-kontrollen-nicht-einfach-nur-knicken-lochen-und-abheften-13185003.html .
„Nach der UN-Resolution wächst der Druck auf die Bundesregierung, etwas gegen die Reisen von Dschihadisten zu tun. Werden künftig deren Personalausweise markiert?“; „{Dennoch} [Es] zeichnet sich ab, was die Koalitionäre [CDU / CSU; SPD] vorhaben.
Zum einen geht es um die Möglichkeit, einem Verdächtigen [bitte beachten: „Verdächtigen“ nicht Überführten!] die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Die Sache ist allerdings rechtlich schwierig.
Artikel 16 des Grundgesetzes beginnt mit dem Satz: „Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.“ [Gemäß Art. 16 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz (GG) ist die Ausbürgerung in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich verboten. Die deutsche Staatsangehörigkeit darf demnach nur auf Grund eines Gesetzes entzogen werden und zudem gegen den Willen des Betroffenen nur dann erfolgen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird.]
Möglich ist jedoch ihr „Verlust“. Und zwar dann, wenn ein Deutscher ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums „in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates“ eintritt. [Korrektur: „dessen Staatsangehörigkeit er besitzt“, gemäss § 28 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG); zu beachten: „Dies gilt nicht, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist“]. Dann nimmt er in Kauf, nicht länger Deutscher zu sein. Daran knüpfen die Diskussionen in der Bundesregierung an, denn schließlich geht es ja um diejenigen, die in den Truppen der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) kämpfen. Um einen „bewaffneten Verband“, der einer Armee „vergleichbar“ ist, handelt es sich allemal. Doch will natürlich niemand in Berlin, dass man den IS als Staat anerkennt. Hier müsste das [Grund-]Gesetz geändert werden.
Die Verfassung stellt noch eine Hürde auf. Niemand darf zum Staatenlosen werden“.
Zum anderen - „Im Ausweis könnten „Markierungen“ angebracht werden, die darauf hinwiesen, dass es sich um einen gefährlichen Islamisten handele. Ihm könnte die Ausreise verwehrt werden. Kritiker erinnern nicht nur an die dunklen historischen Erfahrungen [Juden-Stern] mit solchen Verfahren“.

Fazit: Die Djihadisten (IS), die entweder als Deutsche auf die Welt gekommen sind oder die das deutsche Bürgerrecht erhalten haben, sind und bleiben Deutsche – siehe die obenstehenden Ausführungen. Es mutet merkwürdig an und erinnert wiederum an die dunklen historischen Erfahrungen, dass die deutsche Bundesregierung erwägt, deutschem Staatsbürger das Bürgerrecht abzuerkennen.

‚Ausreisen lassen und Einreise verbieten‘? oder ‚Ausreise verhindern‘
Pässe mit einem D(Djihadisten)-Stempel versehen?
Gibt es keine anderen Möglichkeiten?
Das Deutsche Strafgesetzbuch (StGB) gibt den deutschen Gerichten das Recht, deutsche Staatsbürger auch für Verbrechen zu belangen, die sie im Ausland vollzogen haben.
 Haben sie als Djihadisten (IS) gekämpft, so ist gegen sie Anklage zu erheben wegen Totschlag / Mord und / oder weitere Delikte. Die Beweisführung wird nicht einfach sein. Das war aber bei vielen Nazis nicht anders.
Zudem gibt es im deutschen StGB den Paragraphen 109h „Anwerben für fremden Wehrdienst“
(1) Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Asylanten, Flüchtlinge, Niedergelassene Ausländer, die als Djihadisten gekämpft haben, könnten aus Deutschland ausgewiesen werden, bzw. es könnte ihnen die Wiedereinreise verweigert werden.

Deutschland, die deutsche Bundesregierung, die deutschen Politiker auf allen Ebenen müssen sich fragen, ob und wenn „Ja“, was sie falsch gemacht haben, dass junge deutsche Männer in Heerscharen in den Krieg ziehen.

In der Schweiz würde ein solcher Fall abgeurteilt nach Art. 94 Militärstrafrecht:
Art. 94 3. „Schwächung der Wehrkraft“. „Fremder Militärdienst“
1 Der Schweizer, der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Der Schweizer, der noch eine andere Staatszugehörigkeit besitzt, im andern Staate niedergelassen ist und dort Militärdienst leistet, bleibt straflos.
3 Wer einen Schweizer für fremden Militärdienst anwirbt oder der Anwerbung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist Geldstrafe zu verbinden.
4 In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden.

Auch die Schweizer Justiz kann Schweizer für Straftaten belangen, die sie im Ausland begangen haben.
Art. 6 StGB „Gemäss staatsvertraglicher Verpflichtung verfolgte Auslandtaten“
1 Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, zu dessen Verfolgung sich die Schweiz durch ein internationales Übereinkommen verpflichtet hat, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a. die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt; und
b. der Täter sich in der Schweiz befindet und nicht an das Ausland ausgeliefert wird.
2 Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als diejenigen nach dem Recht des Begehungsortes.
3 Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK1, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
a. ein ausländisches Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
b. die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.
4 Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, dort aber nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.

Art. 7 StGB „Andere Auslandtaten“
1 Wer im Ausland ein Verbrechen oder Vergehen begeht, ohne dass die Voraussetzungen der Artikel [4, 5 oder] 6 erfüllt sind, ist diesem Gesetz unterworfen, wenn:
a. die Tat auch am Begehungsort strafbar ist oder der Begehungsort keiner Strafgewalt unterliegt;
b. der Täter sich in der Schweiz befindet oder ihr wegen dieser Tat ausgeliefert wird; und
c. nach schweizerischem Recht die Tat die Auslieferung zulässt, der Täter jedoch nicht ausgeliefert wird.
2 Ist der Täter nicht Schweizer und wurde das Verbrechen oder Vergehen nicht gegen einen Schweizer begangen, so ist Absatz 1 nur anwendbar, wenn:
a. das Auslieferungsbegehren aus einem Grund abgewiesen wurde, der nicht die Art der Tat betrifft; oder
b. der Täter ein besonders schweres Verbrechen begangen hat, das von der internationalen Rechtsgemeinschaft geächtet wird.
3 Das Gericht bestimmt die Sanktionen so, dass sie insgesamt für den Täter nicht schwerer wiegen als die Sanktionen nach dem Recht des Begehungsortes.
4 Der Täter wird, unter Vorbehalt eines krassen Verstosses gegen die Grundsätze der Bundesverfassung und der EMRK1, in der Schweiz wegen der Tat nicht mehr verfolgt, wenn:
a. ein ausländisches Gericht ihn endgültig freigesprochen hat;
b. die Sanktion, zu der er im Ausland verurteilt wurde, vollzogen, erlassen oder verjährt ist.
5 Ist der Täter wegen der Tat im Ausland verurteilt worden und wurde die Strafe im Ausland nur teilweise vollzogen, so rechnet ihm das Gericht den vollzogenen Teil auf die auszusprechende Strafe an. Das Gericht entscheidet, ob eine im Ausland angeordnete, aber dort nur teilweise vollzogene Massnahme fortzusetzen oder auf die in der Schweiz ausgesprochene Strafe anzurechnen ist.

Verlust des Schweizer Bürgerrechts.
Im zweiten Weltkrieg konnte im Zuge des Vollmachtenregimes (Bundesratsbeschlüsse von 1941 und 1943 - bis 1947 in Kraft) das Schweizer Bürgerrecht wegen „unschweizerischem“ Verhaltens entzogen werden.
Aktuelle Regelung: Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz, BüG). vom 29. September 1952 (Stand am 1. Januar 2013)
II. Erwerb und Verlust durch behördlichen Beschluss B. Verlust durch behördlichen Beschluss
Art. 48
Das Bundesamt (zurzeit das Bundesamt für Migration, BFM) kann mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einem Doppelbürger das Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen, wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist.
V. Rechtsschutz
Art. 51
Beschwerde auf Bundesebene
1 Beschwerden gegen letztinstanzliche Verfügungen der Kantone und gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Bundes richten sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege.
2 Zur Beschwerde berechtigt sind auch die betroffenen Kantone und Gemeinden.

In der Schweiz schoss CVP-Parteipräsident und Nationalrat Christoph Darbellay aus der Hüfte und wollte „IS-Kämpfer [Djihadisten] ausbürgern“ „Darbellay will nun «knallhart durchgreifen», berichtet der Blick. Darbellay sieht durch die IS-Kämpfer «die Schweiz bedroht»“; „20 Minuten“, vom 09.09.2014 | 21:57; Akt: 10.09.2014 | 11:28; Link: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/CVP-will-Schweizer-IS-Kaempfer-ausbuergern-28483465 .
Wie erkennt Herr Darbellay, wer ein „Djihadist“, ein „IS-Kämpfer“ ist / gewesen ist? Genügt schon die Feststellung, dass die Person in der Türkei / in Syrien / im Irak gewesen ist? Oder müssen Personen, die in diesen Ländern gewesen sind nachweisen, dass sie keine Djihadisten sind, keine IS-Kämpfer waren? Das ist rechtlich unzulässig, dass Menschen ihre Unschuld beweisen müssen.
02.10.2014: 
Die CVP-Resolution, die Herr Darbellay angekündigt hat, lässt auf sich warten.
 

Frau Käßmann stellt nicht klar - sie verdreht!



„ZDF“´, vom 02.12.2014; Diskussionsrunde „Tod auf Rezept – Wird Sterbehilfe erlaubt?“; moderiert von Frau Maybrit-Illner; Link:
Frau Margot Käßmann war Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) (2009–2010). Im Februar 2010 trat sie nach der polizeilich festgestellten Straftat einer Autofahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss von Bischofsamt und EKD-Ratsvorsitz zurück.(Quelle: "Wikipedia")

Frau Käßmann "stellt nicht klar" - sie verdreht:
"Mir ist wichtig, dass Menschen an der Hand eines anderen und nicht durch die Hand eines anderen sterben." Bei der Sterbehilfe bringt nicht einer den anderen um ("durch die Hand eines anderen sterben")
Zudem:
Frau Käßmann: "... hätte ich die Befürchtung, dass mit Blick auf die Kosten gelegentlich gefragt würde: Muss das noch sein?" "Mit Blick auf welche Kosten?" Ja, darf Sterben nichts kosten? Ja, ist das Sterben in den von Erzbischof Marx - "Lasset die Sterbenden zu uns kommen!" - propagierten Hospizen gratis?

Herr Montgomery will im Verein mit Erzbischof Marx den Menschen vorschreiben, wie sie zu sterben haben bzw. wie sie nicht sterben dürfen. Sie dürfen in Hospizen einschlafen oder auch jämmerlich verrecken – deus lo vult.

Ich lebe als Schweizer seit über zehn Jahren in Deutschland und bin seit Jahrzehnten Mitglied von EXIT (Schweiz). Ich kann in keiner Weise verstehen, wie hier in Deutschland Frauen und Männer – immer noch – von Staat und Kirchen als Unmündige behandelt werden.