Samstag, 15. März 2014

Änderung der schweizerischen Bundesverfassung aufgrund der Annahme der Initiative 'Gegen eine Masseneinwanderung'



I
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Sachüberschrift (neu)
Gesetzgebung im Ausländer- und Asylbereich
Art. 121a (neu) Steuerung der Zuwanderung
1 Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
II
Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 92 (neu)
9. Übergangsbestimmung zu Art. 121a (Steuerung der Zuwanderung)
1 Völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.
2 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg.
__________________________
1 SR 101
2 Da die Volksinitiative keine Übergangsbestimmung der Bundesverfassung ersetzen will, erhält die Übergangsbestimmung zum vorliegenden Artikel erst nach der Volksabstimmung die endgültige Ziffer, und zwar aufgrund der Chronologie der in der Volksabstimmung angenommenen Verfassungsänderungen. Die Bundeskanzlei wird die nötigen Anpassungen vor der Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) vornehmen

Freitag, 14. März 2014

Hoeneß hat seine Glaubwürdigkeit verloren - der Vorstand des FC Bayern München droht sie zu verlieren!



"So geht es beim FC Bayern weiter - Hoeneß könnte auf den Präsidentenstuhl zurückkehren"


„tht“ „t-Online.de“, vom 14.03.2014, 13:14 Uhr,

Rhoenblicks Kommentar:
Das wäre ein übles Manöver - wenn Hoeneß seinen Ämterverzicht rückgängig machen würde. Seine Glaubwürdigkeit ist schwer angeschlagen - die hat sich durch den Verzicht auf eine im Ausgang fragliche Revision nicht gebessert.
Na warten wir ab, wie der Wurstfabrikant Hoeneß (so schreibt die "F.A.Z." heute - 14.03.2014) und seine Spezis, die bayerischen Wurstliebhaber, sich entscheiden.

Vor 24 Minuten las es sich noch so:

„Keine Revision - Uli Hoeneß tritt von allen Ämtern zurück - Hainer wird Chef des Aufsichtsrates“

„dpa“, „t-online“, 14.03.2014, 12:50 Uhr;

Rhoenblicks Kommentar:
Herr Hoeneß hat den einzig richtigen Entscheid getroffen - Respekt. So weitet er den Schaden auf "seinen" FC Bayern München nicht aus. So schützt er die Herren Martin Winterkorn (VW) und Rupert Stadler (Audi) et al vor weiteren Dreckspritzern. Bayern und - vor allem - München kommen zur Ruhe. Auch Herr Seehofer weiss ihm sicher Dank: er sorgt sich ja über den Ausgang der bevorstehenden bayerischen Kommunalwahlen und der bald nachfolgenden Wahlen in das EU-Parlament.

Rhoenblicks Kommentar:
Martin Winterkorn (VW) im schiefen Licht.
Sind Winterkorn und Stadler für die oben angekündigte Meinungsänderung von Hoeneß letzendlich zuständig?

„Schweigen zu Hoeneß“

„F.A.Z.“, vom 14.03.2014; von Johannes Ritter (rit.);
Text:
Papier ist geduldig. Nach diesem Motto scheint VW mit dem Thema „Compliance“, also den Regeln für ein gesetzeskonformes Verhalten, umzugehen. Im neuen Geschäftsbericht wird „Compliance“ als Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften beschrieben. Wörtlich äußert dazu der Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn: „Zum nachhaltigen Wirtschaften gehört auch, dass wir das Thema Compliance unverändert ernst nehmen. Wir handeln regel- und gesetzeskonform!“ Schließlich gelte es den guten Ruf aller Marken im Konzern zu verteidigen.
Auf der VW-Bilanzpressekonferenz in Berlin darauf angesprochen, wie sich dieser Leitsatz mit der bisherigen Toleranz gegenüber dem geständigen Steuerhinterzieher Uli Hoeneß verträgt, schwieg Winterkorn. VW ist über seine Tochtergesellschaft Audi an der FC Bayern München AG beteiligt. Winterkorn und sein Vorstandskollege Rupert Stadler sitzen dort im Aufsichtsrat.
Auch die Frage, ob es sich angesichts der fragwürdigen Verhaltensweisen in dem Münchner Fußballverein, die nicht zu den strengen Richtlinien in börsennotierten Konzernen passen, nicht besser wäre, wenn Audi sich aus dem Eignerkreis zurückzöge, blieb unbeantwortet. rit.

Russlands Uhren gehen anders - Die Krim gehört zu Russland!




1954 schrieb der Schweizer Historiker Herbert Lüthy die Aufsehen und Anerkennung findende Analyse „Frankreichs Uhren gehen anders; das hat sich bis jetzt nicht geändert. Heute fehlt leider ein Buch mit dem Titel: „Russlands Uhren gehen anders“. Doch auch ohne Buch sollten die EU-Politiker, viele deutsche Zeitungen und auch Obama wissen, dass seit jeher Russlands Uhren anders gingen, gehen und gehen werden. Das ergibt sich aus seiner Geschichte, aus der russischen Mentalität und der russischen Religion.
Das westliche Gerede vom wieder gekommenen Kalten Krieg wird der Situation in keiner Weise gerecht. Auch irgendwelche Bezüge zu der Zeit vor dem ersten Weltkrieg - Sommer 2014 – gehen fehl. Warum?

Die Krim ist ein Teil Russlands. Zarin Katharina II. genannt „Die Große“ - deutschen Geblüts - erklärte vor 231 Jahren am 8. April 1783 die Krim „von nun an und für alle Zeiten“ als russisch. Seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist Sewastopol der Hauptstützpunkt der russischen Schwarzmeerflotte. Das änderte sich auch nicht, als Chruschtschow aus einer Laune heraus die Krim der ihm untertanen Sowjetrepublik Ukraine „schenkte“. Anlass war die Feier des 300. Jahrestages, da der von Polen bedrängte ukrainische Kosakenstaat sich dem Schutz des russischen Zaren unterstellte – „nomen est omen!“. Das änderte sich auch nicht, als am 24. August 1991 der souveräne Staat “Ukraine” entstand. Jedoch, die ukrainische Autorität über die Krim war und blieb fragil. Lediglich mit erheblichem politischem Druck konnte ein Referendum über die Unabhängigkeit der Krim verhindert werden. Als Kompromiss wurde 1992 der Krim der Status einer Autonomen Republik innerhalb des ukrainischen Staates zugestanden. Die Krim erhielt Hoheitsrechte in Finanzen, Verwaltung und Recht.
Im Juli 1993 erklärte das russische Parlament Sewastopol, welches nicht nur der wichtigste Flottenstützpunkt, sondern wegen seiner Rolle im Krimkrieg und im „Große Vaterländischen Krieg des sowjetischen Volkes“ gegen Deutschland ein nationaler russischer Mythos ist, zur russischen Stadt auf fremdem Territorium nach dem Vorbild Gibraltars. Erst im Mai 1997 haben Russland und die Ukraine in einem Vertrag die Aufteilung der Flotte und den Verbleib der russischen Marine auf der Krim geregelt. Der Pachtvertrag wurde 2010 bis zum Jahr 2042 verlängert.

Es braucht keine Phantasie, sondern einzig nüchternen Menschenverstand um zu erkennen, dass für die Russische Föderation – gleichgültig wer an ihrer Spitze steht – es überhaupt nicht in Frage kommt, dass die Ukraine sich mit der EU assoziiert, ja ihr beitritt, dass die Ukraine der Nato beitritt, so dass in Sewastopol kein Platz mehr ist für die russische Schwarzmeer-/ Mittelmeerflotte. Da ist jetzt der Moment gekommen, die Krim von der Ukraine abzutrennen und den einzig richtigen Status, den der Zugehörigkeit zur Russischen Föderation wieder herzustellen.

EU und Nato haben zu hoch gepokert, das ist ihr Problem. Zudem: Sowohl die USA wie auch Großbritannien besitzen Territorien, die aus souveränen Staaten herausgeschnitten sind: Guantanamo und Gibraltar. Zudem: Die EU-Insel Zypern duldet nolens volens die britischen Stützpunkte aus kolonialer Zeit. Rund 5 Prozent der Fläche der Republik Zypern sind britisches Hoheitsgebiet. Die Krim dagegen ist russischer Boden.