Samstag, 2. März 2019

Da muss ja in von der Leyens Reich ein veritabler Saustall sein:


Das ist Merkel-/
von der Leyen 
Deutschland:

Da muss ja in von der Leyens Reich ein veritabler Saustall sein:

«Um die rund 25 aussagenden Mitarbeiter für die Vernehmungen vorzubereiten und sie dabei zu beraten, plant das Ministerium 80.000 Euro zu zahlen. Stundensätze von bis zu 380 Euro sollen dabei für die Juristen drin sein.

Die Hauptaufgaben der Berater liegen darin, die dem Ministerium zufolge „schutzbedürftigen Mitarbeiter“ zu entlasten und zu verhindern, dass sie später strafrechtlich oder disziplinarisch zur Verantwortung gezogen werden können.»

Link:
https://www.focus.de/politik/deutschland/bundeswehr-berateraffaere-von-der-leyen-engagiert-juristen-fuer-80-000-euro_id_10395114.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=newsletter_POLITIK

Freitag, 1. März 2019

Von der Leyen - restlos überfordert, völlig unfähig als Verteidigungsministerin Deutschlands

Auch das ist Deutschland
- von der Leyen

Frau von der Leyen - eine Vertraute von Merkel - war und ist und bleibt völlig überfordert in ihrem Job als Verteidigungsministerin Deutschlands.


Ich mag mich mich noch gut erinnern, wie von der Leyen überall wo deutsche Soldaten Dienst taten hinflog um an jedem Ort - zu Land oder zu Wasser - Fototermine wie ein Model abzuhalten - umgeben von Angehörigen der Bundeswehr. Immerhin waren diese nicht halbnackt, wie die deutschen Fussballspieler, die Merkel der Publicity wegen in der Garderobe aufgesucht hat.
Fazit: Merkel wie von der Leyen waren, sind und bleiben die falschen Personen auf den für Deutschland so wichtigen Posten. Aber die in der CDU, die das auch so sehen, sind zu feige diesen Augiasstall endlich auszumisten. Selbst die F.A.Z. hat in einem Kommentar eines Herausgebers bedauernd von der Feigheit der Merkel-Gegner geschrieben.
Bezüglich von der Leyen: es genügt nicht, die Tochter eines Ministerpräsidenten zu sein.

Ich empfehle allen, die der Meinung sind, das Merkel-Regime sie doch nicht so schlecht die Lektüre des Buches "Merkel am Ende" von Ferdinand Knauß - bei Amazon erhältlich.


Link: 
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/militaer-verteidigung/id_85333070/-gorch-fock-verteidigungsministerium-raeumt-schwere-fehler-ein.html
 


Mittwoch, 27. Februar 2019

Und die Bibel hat nicht recht - ?


Das Alte Testament
- eine Sammlung
von Mythen, mehr nicht

Lesen Sie im "Spektrum"!

In meiner Jugend sind zwei Bände mit dem Titel: "Und die Bibel hat doch recht!" erschienen;
dem ist aber offensichtlich keineswegs so.

Link:

Die EU erpresst uns - das erste Opfer ist die Gössi-FDP


Unsere Schweiz wird
durch die EU ausgeschlossen
- weil wir nicht kuschen -
ausser der Gössi-FDP.


Das Wichtigste:

Die Schweiz ist
- aus den Vorbereitungen für die Abwehr von Pandemien sowie aus dem Frühwarnsystem für Infektionskrankheiten ausgeschlossen, weil ein entsprechendes Abkommen fehlt.
- Seit Anfang Jahr erhalten mehrere Schweizer Nichtregierungsorganisationen keine EU-Gelder mehr, was offiziell mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage begründet wird.
- Und im Bereich Forschung und Medizinaltechnik muss die Schweiz künftig ebenfalls Nachteile befürchten.
- Zumindest bei der befristeten Gewährung der Börsenäquivalenz bestreitet die EU den Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen nicht.



Zusammenarbeit
mit der
EU-Regulationsbehörde für Telekommunikation endet

NZZ vom 22. Februar 2019, von Lukas Mäder, Bern

Seit Jahren laufen die Arbeiten zur Regulierung der neuen Mobilfunktechnologie 5G.Christian Beutler/kEYSTONE
Die neue Mobilfunktechnologie 5G kommt. Anfang Februar haben die drei Telekomunternehmen Swisscom, Sunrise und Salt in der Schweiz entsprechende Frequenzen ersteigert. Bereits seit Jahren laufen die Arbeiten zur Regulierung dieser neuen Technologie. Die Schweizer Behörden stehen dabei im Austausch mit ihren ausländischen Kollegen. Besonders wichtig für die Schweiz ist die Zusammenarbeit mit der EU-Regulationsbehörde für Telekommunikation, dem Body of European Regulators for Electronic Communications (Berec). Bisher konnte die Schweiz an den Sitzungen als Beobachterin teilnehmen. Doch damit ist nun Schluss.
Die Schweiz darf in den Gremien von Berec nicht mehr mitarbeiten, wie die Medienstelle auf Anfrage bestätigt. Offizieller Grund dafür ist eine Änderung des Reglements im Dezember. Laut diesem wird der Beobachterstatus für Drittländer, die nicht Mitglied der EU sind, abgeschafft. Weder die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) als Schweizer Regulator noch das Bundesamt für Kommunikation (Ba­kom) mit seinen Experten dürfen künftig an den Berec-Sitzungen teilnehmen. Letzte Woche wurde Comcom-Präsident Stephan Netzle darüber schriftlich informiert. Erstaunlicherweise war Netzle noch im Dezember in den Vorstand von Berec gewählt worden als Vertreter der Nicht-EU-Länder.

Kein Abkommen möglich
Die eigentlichen Gründe für den Ausschluss der Schweiz dürften allerdings die schwierigen Brexit-Verhandlungen und das fehlende institutionelle Rahmenabkommen gewesen sein, dessen ist Netzle aufgrund von Gesprächen überzeugt. Die Briten sollen sich nicht auf Vorteile berufen können, welche die EU der Schweiz gewährt hat. Zudem soll der Schweiz nach Meinung Netzles gezeigt werden, dass es ohne Rahmenabkommen auch auf anderen Gebieten der Zusammenarbeit zu einem Stillstand kommt.
Das neue Berec-Reglement sieht vor, dass Drittstaaten nur mitarbeiten dürfen, wenn sie in diesem Bereich ein Abkommen mit der EU abgeschlossen haben. Dies ist zum Beispiel bei den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein sowie bei Beitrittskandidaten wie der Türkei, Montenegro oder Serbien der Fall. Als Netzle angesichts der neuen Regelung vorgeschlagen hatte, ein Abkommen in diesem Bereich abzuschliessen, sei dies – so Netzle – mit Verweis auf das fehlende Rahmenabkommen abgelehnt worden.
Dass die Schweiz künftig nicht mehr an den Plenarsitzungen von Berec teilnehmen darf, ist für Netzle zwar schade, aber nicht entscheidend. «Hingegen ist der Ausschluss aus den Arbeitsgruppen für uns ein grosser Verlust», sagt er. Dabei handelt es sich um Fachgremien, in denen die Schweiz mit Experten des Bakom vertreten war. Innerhalb des Bakom ist die Rede von einer wichtigen Quelle für Know-how, die nun wegfällt. Denn zwar findet die Regulierung der Telekom-Märkte noch immer stark national statt. Doch der internationale Austausch ist einerseits wichtig für harmonisierte Regeln, und andererseits erleichtert er die Arbeit, da sich von Erfahrungen in anderen Ländern profitieren lässt.
Der Ausschluss betrifft die Schweiz zum Beispiel beim Thema Netzneutralität. Derzeit arbeitet das Parlament in Bern an einer Formulierung, um die Netzneutralität im Fernmeldegesetz zu verankern. Danach muss der Bund diesen Artikel umsetzen. In der EU ist Netzneutralität schon länger ein Thema. Das Berec hat dazu auch eine Um­setzungsempfehlung abgegeben. Weil EU-Staaten diesbezüglich bereits mehr Erfahrungen hätten, sagt Netzle, wäre ein Austausch darüber im Rahmen von Berec vorteilhaft für die Schweiz.

Europäische Behörde bedauert
Die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen bringt aber nicht nur der Schweiz einen Vorteil. Auch die anderen Länder profitierten «vom wertvollen Beitrag, den die Kollegen aus der Schweiz gemacht haben», wie es die Medienstelle von Berec formuliert. Es sei der aufrichtige Wunsch des Berec-Vorsitzenden, heisst es, dass Comcom und Bakom so bald als möglich wieder an den Arbeiten teilnehmen könnten, gleich wenn es die Situation zulasse.
Dieses klare Bedauern vonseiten der europäischen Regulationsbehörde ­deutet ebenfalls darauf hin, dass der Ausschluss der Schweiz nicht ihr eigener Wunsch war. Vermutlich handelt es sich um einen weiteren Teilbereich, in dem die EU ohne Rahmenabkommen nicht länger bereit ist, der Schweiz Vorteile zu gewähren.
So ist die Schweiz derzeit aus den Vorbereitungen für die Abwehr von Pandemien sowie aus dem Frühwarnsystem für Infektionskrankheiten ausgeschlossen, weil ein entsprechendes Abkommen fehlt. Seit Anfang Jahr erhalten mehrere Schweizer Nichtregierungsorganisationen keine EU-Gelder mehr, was offiziell mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage begründet wird. Und im Bereich Forschung und Medizinaltechnik muss die Schweiz künftig ebenfalls Nachteile befürchten. Zumindest bei der befristeten Gewährung der Börsenäquivalenz bestreitet die EU den Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen nicht.

Die deutsche Wirtschaft wird schwächer - der Populsimus erstarkt

«Politik und Konjunktur
-> Warum
eine neue Welle des Populismus droht»

 
«Der Spiegel:»

«Die Wirtschaft ist im Abschwung, Verteilungskonflikte nehmen zu. All das spricht für eine weitere Polarisierung der Politik. Wir sollten uns auf einiges gefasst machen.

In jüngsten Umfragen verliert die AfD leicht, während Union und SPD etwas gewinnen.»


Ängstlich fragt der Spiegel:
«Ist das der Beginn einer Trendwende?»

Das ist lächerlich.widersprüchlich und demonstriert die Angst beim Spiegel und anderswo - lesen wir den Titel nochmals:
"Politik und Konjunktur: Warum eine neue Welle des Populismus droht".

«Ist das der Beginn einer Trendwende?»
Da irrt sich der Spiegel, der sich auf eine Studie des Merkel-Organs Bertelsmann abstützt;
Fast jede Woche nimmt die Zustimmung da um ein Prozent zu, dort um ein Prozent ab und in der nächsten Woche ist es umgekehrt.
Der Merkel-Demoskopen-Trupp muss sich ja jede Woche beweisen, denn er liegt dem deutschen Steuerzahler schwer auf.

Es ist so sicher, wie das Amen in der Kirche:
Geht die deutsche Wirtschaft zurück, so wird es heiss unter Merkels et al. Hintern.

Das ist nur gut: das bläst den Merkels, Junckers, Macrons, Tusks den Marsch.Die werden sang- und klanglos verschwinden - im Orkus der Politik.

Link:

Die Schweiz und das Rahmen"abkommen": wir lassen uns nicht erpressen

EU stoppt Anpassung der Bilateralen

NZZ:
«Eine interne Weisung der EU-Kommission vom 10. Januar zeigt nun, dass diese Praxis bereits gilt. Im vom Generalsekretär der Kommission, Martin Selmayr, und von der Kabinettschefin des EU-Kommissions-Präsidenten Jean-Claude Juncker, Clara Martinez, gezeichneten Schreiben werden die Generaldirektoren, Kabinetts- und Dienstchefs aufgefordert, sich bei Schweizer Dossiers an eine einheitliche Linie zu halten. «In Bezug auf neuen und aktualisierten Zugang der Schweiz zum Binnenmarkt, inklusive Äquivalenz-Entscheide im Bereich Finanzdienstleistungen, sollen keine neuen Verhandlungen aufgenommen werden», steht im auf englisch verfassten Schreiben, das der NZZ zugespielt worden ist. «Laufende Gespräche oder Verhandlungen sollen sistiert oder verzögert werden, bis ein befriedigendes Ergebnis für das Rahmenabkommen gefunden wird.» »

Martin Selmayr
(Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Selmayr)
und
Sabine Weyand
(Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Sabine_Weyand)
beides Deutsche, sind in der EU DIE Scharfmacher  - gegen Grossbritannien bzw. gegen die Schweiz.
Merkel tut so - z.B. gegenüber May - als ob sie "besorgt" sei, dass sie sich eine "Einigung" wünsche. In Ihrem Auftrag aber gehen Selmayr und Weyand mit grossem Eifer gegen die Schweiz, gegen Grossbritanien vor.

Denn - Deutschland muss deutlich mehr bezahlen, wenn Grossbritannien aus der EU ausgetreten ist. 
Was erfrecht sich da die Schweiz "Rosinen picken" zu wollen - ?


Deutschland hat auch heute -
wie 1933 bis 1945,
wie 1914 bis 1918
und vorher - absolut kein Verständnis, dass unser Land. die Schweiz souverän und unabhängig ist und bleiben will.

Link:
https://www.nzz.ch/schweiz/eu-stoppt-anpassung-der-bilateralen-ld.1452165https://www.nzz.ch/schweiz/eu-stoppt-anpassung-der-bilateralen-ld.1452165
 

F.A.Z.: Der Kardinal öffnete seien Hose in der Sakristei


Frankfurter Allgemeine Zeitung

Er öffnete seine Hose in der Sakristei

Ein australisches Geschworenengericht hat Kardinal George Pell des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden. Der Vatikan spricht von einer „schmerzhaften Nachricht“. Von Till Fähnders und Matthias Rüb
HANOI/ROM, 26. Februar
Als Kardinal Pell am Dienstag den Gerichtssaal in Melbourne verlässt, muss er sich einen Weg durch eine wütende Menschenmenge bahnen. Auf Mitschnitten ist zu hören, wie der Kardinal und Berater von Papst Franziskus als „Abschaum“, „Freak“ und „Kinderbefummler“ beschimpft wird. Die Polizei hat Schwierigkeiten, Pell vor der aufgebrachten Menge zu schützen. Kurz zuvor hatte der Richter Peter Kidd den Schuldspruch gegen Pell wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Belästigung von zwei Minderjährigen bestätigt. Das Urteil war schon Mitte Dezember von einem Geschworenengericht in Melbourne einstimmig gefällt worden, durfte aber bis Dienstag nicht publik gemacht werden, um den Verlauf eines zweiten Prozesses gegen Pell nicht zu beeinflussen, der mittlerweile abgesagt wurde. Das Gericht hatte eine Berichterstattung verboten. Dennoch war der Schuldspruch durch eine Indiskretion schon im Dezember bekanntgeworden.
Am ersten Tag des Prozesses, der im August begann, las der Richter die fünf Anklagepunkte gegen Pell vor. Die Anklage lautete zunächst auf zweimal „sexuelle Penetration von Kindern unter 16 Jahren“. Die drei anderen Punkte lauteten auf „obszöne Handlungen“ an oder in Anwesenheit von Kindern unter 16 Jahren. Zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesses wird der erste Anklagepunkt ebenfalls auf „obszöne Handlungen“ geändert. Pell soll im Jahr 1996 zwei Chorknaben sexuell missbraucht haben. Die beiden waren damals zwölf und 13 Jahre alt. Einer von ihnen ist im Jahr 2014 an einer Überdosis Heroin gestorben. Nach jedem Anklagepunkt wurde Pell gefragt, ob er sich schuldig bekennt oder nicht. „Nicht schuldig!“, erwiderte er mit kräftiger Stimme. Fünfmal hintereinander.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dürfte der erste Vorfall, der Pell zur Last gelegt wird, am 15. oder 22. Dezember 1996 passiert sein, in der Kathedrale von St. Patrick in Melbourne nach der Sonntagsmesse. Pell war damals erst seit kurzem zum Erzbischof der Stadt befördert worden. In dieser Kirche ist es üblich, dass die Gottesdienst-Besucher in einer Prozession durch die schweren Kirchentüren ins Freie schreiten, unter ihnen nach Stimmlagen geordnet auch der Chor. An der Prozession nahmen damals auch zwei Chorknaben teil, Stipendiaten des St. Kevin’s College von Melbourne, einer katholischen Schule mit einem makellosen Ruf.
Die beiden Jungen waren für ihre glockenhellen Stimmen für das College ausgewählt worden. Sie hatten offenbar auch einen leichten Hang zur Aufmüpfigkeit. Nach der Messe setzten sich die beiden von der Prozession ab. Sie drangen in die Sakristei ein. Nach der Messe wollten sie „etwas Spaß haben“, wie sich der Staatsanwalt Mark Gibson vor dem Gericht in Melbourne ausdrückte. Die beiden Jungen fanden in einem Schränkchen ein Fläschchen Messwein. Nach Angaben des einen tranken sie auch ein paar Schlucke Wein.
Es war der Moment, in dem George Pell in die Sakristei trat. Der Erzbischof erwischte die Jungen dabei, „ungezogen“ gewesen zu sein, wie sich das Opfer vor Gericht ausdrückte. Er baute sich mit seiner ganzen imposanten Figur vor ihnen auf. „Das gibt Ärger“, oder so etwas Ähnliches habe Pell gesagt, erinnert sich der Zeuge. Nach seiner Darstellung schob Pell dann sein Priestergewand zur Seite und öffnete seine Hose. Dann zog er den Kopf des einen Chorknaben nach unten. Nach einer Weile ließ der Erzbischof von ihm ab, fasste den zweiten Jungen am Hinterkopf und zwängte ihm seinen Penis in den Mund.
Insgesamt soll dies ein paar Sekunden gedauert haben, sagte das Opfer vor Gericht aus. Dann habe Pell ihm befohlen, seine eigene Hose herunterzuziehen. Pell fasste die Genitalien des Jungen an und masturbierte dabei mit der anderen Hand. Nach einer kurzen Weile sei Pell wieder aufgestanden und habe die beiden hinausgeschickt.
Der Missbrauch hatte nach Schätzung der Staatsanwaltschaft insgesamt fünf bis sechs Minuten gedauert. Keiner der beiden Jungen habe jemals über das Geschehen gesprochen. „Nicht darüber zu sprechen war meine Art, damit umzugehen. Ich verdrängte es bis in die dunkelsten Ecken und Winkel meines Gehirns“, sagte der heute 35 Jahre alte Mann vor Gericht aus. Etwa einen Monat nach diesen ersten Vorkommnissen soll Pell dann noch einmal den Jungen in der Kathedrale bedrängt haben. Er drückte den Teenager an eine Wand und fasste ihm mit seiner Hand fest zwischen die Beine. „Niemand sagte etwas. Es war in wenigen Sekunden vorbei“, so das Opfer später vor Gericht.
Insgesamt wurden im Verlauf des Prozesses 25 Zeugen gehört, darunter mehrere Chorknaben und Kirchenmitarbeiter. Pell selbst wies die Anschuldigungen während einer Vernehmung durch die australische Polizei im Vatikan 2016 als „Müll“, „Lüge“ und „geistesgestörte Lüge“ zurück. Sein Anwalt bemühte sich, den Prozess als Hexenjagd gegen Pell darzustellen. In seinem Schlussplädoyer sagte er in Anspielung auf einen berühmten Filmbösewicht, Pell werde wie „ein Darth Vader der katholischen Kirche“ dargestellt.
Tatsächlich ist Pell in den vergangenen Jahren zu einer Hassfigur geworden. Als einen der ranghöchsten Repräsentanten der australischen Kirche machen viele ihn für die Vertuschung des über die Jahre weit verbreiteten Missbrauchs verantwortlich. Pell hat sich stets geweigert, ein eigenes Fehlverhalten einzugestehen. Er ist nicht der Typ für Selbstzweifel. Im Jahr 1941 in Ballarat geboren, war er als Kind kränklich. Dennoch wäre aus dem Sohn eines englischstämmigen Boxsportlers fast ein professioneller Rugby-Spieler geworden. Unter Einfluss seiner irischen Mutter entschied er sich aber für eine kirchliche Laufbahn. Nach dem Studium in Oxford war er als Priester in seiner Heimatstadt Ballarat tätig. In dem früheren Goldgräberort hat sich eine ungewöhnlich hohe Zahl an Priestern, Ordensbrüdern und Lehrern an Kindern vergangen. Doch Pell blieb von den Skandalen weitgehend unberührt, er wurde erst zum Erzbischof von Melbourne und später von Sydney ernannt, bevor ihn Papst Franziskus 2014 als Präfekt des neugeschaffenen Wirtschaftssekretariats in den Vatikan berief.
Am Schluss der letzten Sitzung vor dem Urteilsspruch im Dezember ermahnte der Richter die Geschworenen, sie sollten Pell nicht zum Sündenbock für das Verhalten der katholischen Kirche machen. Die Geschworenen erklärten ihn einstimmig und in allen Anklagepunkten für schuldig. Das Strafmaß für Pell wird erst in den kommenden Tagen festgelegt. Zudem muss das Gericht auch noch über das Berufungsverfahren entscheiden, das Pells Anwälte beantragt haben.
Das Urteil erschüttert die katholische Kirche, besonders aber die katholische Gemeinde in Australien. Für die 5,5 Millionen australischen Katholiken war es ein Grund zum Stolz, dass es einer von ihnen in der Hierarchie des Vatikans so weit gebracht hatte. Papst Franziskus hatte Pell vor fünf Jahren nach Rom geholt, um die Finanzen des Heiligen Stuhls in Ordnung zu bringen.
Der Vatikan sprach nach Bekanntwerden des Schuldspruchs gegen Kardinal Pell von einer „schmerzhaften Nachricht“, die nicht nur in Australien „viele Menschen schockiert“ habe. Sein Sprecher Alessandro Gisotti bekräftigte am Dienstag in Rom, dass der Vatikan den „höchsten Respekt“ vor den australischen Justizbehörden habe und verwies darauf, dass bis zu einer abschließenden Beurteilung des Falles der Ausgang des Berufungsverfahrens abzuwarten sei. „Kardinal Pell hat seine Unschuld beteuert und hat das Recht, sich zu verteidigen.“ In der von Gisotti verlesenen Erklärung heißt es weiter, dem Kardinal bleibe auf Anweisung des Papstes „die öffentliche Ausübung des Priesteramtes und der Kontakt zu Minderjährigen verboten“. Diese schon zum Zeitpunkt der Rückkehr Pells nach Australien im Juni 2017 verhängte „Vorsichtsmaßnahme“ gelte weiter, bis „die Fakten definitiv geklärt“ seien.
Kurz vor seiner Rückreise nach Australien hatte sich Pell auch von seinem Posten als Präfekt des Wirtschaftssekretariats beurlauben lassen. Einen Nachfolger Pells auf dem wichtigen Posten im Vatikan hat Franziskus noch nicht ernannt. Die Amtszeit Pells als „Finanzchef“ des Vatikans war am vergangenen Sonntag nach fünf Jahren turnusgemäß zu Ende gegangen. Bis Oktober 2018 war Pell außerdem Mitglied des Kardinalsrates, den Franziskus im April 2013 als Beratungsgremium für eine Reform der römischen Kurie ins Leben gerufen hatte. An der Arbeit des Kardinalsrates, dem inzwischen nur noch sechs Mitglieder angehören, unter ihnen der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx, hatte sich Pell seit Sommer 2017 nicht mehr beteiligt. Pells Ausscheiden aus dem Rat war am 12. Dezember vom Vatikan mitgeteilt und unter anderem mit seinem „fortgeschrittenen Alter“ begründet worden. Einige Stunden zuvor war der Schuldspruch des Geschworenengerichts gegen Pell durch eine Indiskretion bekanntgeworden. In Anlehnung an die ähnlich lautende Erklärung der australischen Bischofskonferenz heißt es in der Mitteilung des Vatikans vom Dienstag: „Ohne dem abschließenden Urteil vorzugreifen, beten wir zusammen mit den australischen Bischöfen für alle Opfer von Missbrauch. Wir bekräftigen aufs Neue unseren Willen, alles nur Mögliche zu tun, damit die Kirche ein sicherer Ort für alle ist, vor allem für Kinder und für die verletzlichsten Menschen.“
Pell war über Australien und den Vatikan hinaus einer der weltweit prominentesten Kardinäle. Bekannt wurde er vor allem als einer der Wortführer des konservativen Flügels im Kardinalskollegium. So sprach er sich entschieden gegen Reformen im Bereich der kirchlichen Sexualmoral aus und war ein Gegner des päpstlichen Entgegenkommens gegenüber Katholiken, die nach einer Scheidung abermals heiraten.
Die Anschuldigungen, wegen derer Pell nun verurteilt wurde, waren noch nicht bekannt, als Papst Franziskus den australischen Kardinal 2013 in seinen Kardinalsrat berief. Seit längerem gab es damals aber schon Vorwürfe, Pell habe sexuellen Missbrauch vertuscht.