durch die EU ausgeschlossen
- weil wir nicht kuschen -
ausser der Gössi-FDP.
Das Wichtigste:
Die Schweiz ist
- aus den Vorbereitungen für die Abwehr von Pandemien
sowie aus dem Frühwarnsystem für Infektionskrankheiten ausgeschlossen, weil ein
entsprechendes Abkommen fehlt.
- Seit Anfang Jahr erhalten mehrere Schweizer
Nichtregierungsorganisationen keine EU-Gelder mehr, was offiziell mit der
fehlenden gesetzlichen Grundlage begründet wird.
- Und im Bereich Forschung und
Medizinaltechnik muss die Schweiz künftig ebenfalls Nachteile befürchten.
- Zumindest bei der befristeten Gewährung der Börsenäquivalenz bestreitet die EU
den Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen nicht.
Zusammenarbeit
mit der
EU-Regulationsbehörde für
Telekommunikation endet
NZZ vom 22. Februar 2019, von Lukas
Mäder, Bern
Seit Jahren laufen die Arbeiten zur Regulierung der
neuen Mobilfunktechnologie 5G.Christian Beutler/kEYSTONE
Die
neue Mobilfunktechnologie 5G kommt. Anfang Februar haben die drei
Telekomunternehmen Swisscom, Sunrise und Salt in der Schweiz entsprechende
Frequenzen ersteigert. Bereits seit Jahren laufen die Arbeiten zur Regulierung
dieser neuen Technologie. Die Schweizer Behörden stehen dabei im Austausch mit
ihren ausländischen Kollegen. Besonders wichtig für die Schweiz ist die
Zusammenarbeit mit der EU-Regulationsbehörde für Telekommunikation, dem Body of
European Regulators for Electronic Communications (Berec). Bisher konnte die
Schweiz an den Sitzungen als Beobachterin teilnehmen. Doch damit ist nun
Schluss.
Die
Schweiz darf in den Gremien von Berec nicht mehr mitarbeiten, wie die
Medienstelle auf Anfrage bestätigt. Offizieller Grund dafür ist eine Änderung
des Reglements im Dezember. Laut diesem wird der Beobachterstatus für
Drittländer, die nicht Mitglied der EU sind, abgeschafft. Weder die
Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom) als Schweizer Regulator noch
das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit seinen Experten dürfen künftig an
den Berec-Sitzungen teilnehmen. Letzte Woche wurde Comcom-Präsident Stephan
Netzle darüber schriftlich informiert. Erstaunlicherweise war Netzle noch im
Dezember in den Vorstand von Berec gewählt worden als Vertreter der
Nicht-EU-Länder.
Kein Abkommen möglich
Die
eigentlichen Gründe für den Ausschluss der Schweiz dürften allerdings die
schwierigen Brexit-Verhandlungen und das fehlende institutionelle
Rahmenabkommen gewesen sein, dessen ist Netzle aufgrund von Gesprächen
überzeugt. Die Briten sollen sich nicht auf Vorteile berufen können, welche die
EU der Schweiz gewährt hat. Zudem soll der Schweiz nach Meinung Netzles gezeigt
werden, dass es ohne Rahmenabkommen auch auf anderen Gebieten der
Zusammenarbeit zu einem Stillstand kommt.
Das
neue Berec-Reglement sieht vor, dass Drittstaaten nur mitarbeiten dürfen, wenn
sie in diesem Bereich ein Abkommen mit der EU abgeschlossen haben. Dies ist zum
Beispiel bei den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein sowie bei
Beitrittskandidaten wie der Türkei, Montenegro oder Serbien der Fall. Als
Netzle angesichts der neuen Regelung vorgeschlagen hatte, ein Abkommen in
diesem Bereich abzuschliessen, sei dies – so Netzle – mit Verweis auf das
fehlende Rahmenabkommen abgelehnt worden.
Dass
die Schweiz künftig nicht mehr an den Plenarsitzungen von Berec teilnehmen
darf, ist für Netzle zwar schade, aber nicht entscheidend. «Hingegen ist der
Ausschluss aus den Arbeitsgruppen für uns ein grosser Verlust», sagt er. Dabei
handelt es sich um Fachgremien, in denen die Schweiz mit Experten des Bakom
vertreten war. Innerhalb des Bakom ist die Rede von einer wichtigen Quelle für
Know-how, die nun wegfällt. Denn zwar findet die Regulierung der Telekom-Märkte
noch immer stark national statt. Doch der internationale Austausch ist
einerseits wichtig für harmonisierte Regeln, und andererseits erleichtert er
die Arbeit, da sich von Erfahrungen in anderen Ländern profitieren lässt.
Der
Ausschluss betrifft die Schweiz zum Beispiel beim Thema Netzneutralität.
Derzeit arbeitet das Parlament in Bern an einer Formulierung, um die
Netzneutralität im Fernmeldegesetz zu verankern. Danach muss der Bund diesen
Artikel umsetzen. In der EU ist Netzneutralität schon länger ein Thema. Das
Berec hat dazu auch eine Umsetzungsempfehlung abgegeben. Weil EU-Staaten
diesbezüglich bereits mehr Erfahrungen hätten, sagt Netzle, wäre ein Austausch
darüber im Rahmen von Berec vorteilhaft für die Schweiz.
Europäische Behörde bedauert
Die
Mitarbeit in den Arbeitsgruppen bringt aber nicht nur der Schweiz einen
Vorteil. Auch die anderen Länder profitierten «vom wertvollen Beitrag, den die
Kollegen aus der Schweiz gemacht haben», wie es die Medienstelle von Berec
formuliert. Es sei der aufrichtige Wunsch des Berec-Vorsitzenden, heisst es,
dass Comcom und Bakom so bald als möglich wieder an den Arbeiten teilnehmen
könnten, gleich wenn es die Situation zulasse.
Dieses
klare Bedauern vonseiten der europäischen Regulationsbehörde deutet ebenfalls
darauf hin, dass der Ausschluss der Schweiz nicht ihr eigener Wunsch war.
Vermutlich handelt es sich um einen weiteren Teilbereich, in dem die EU ohne
Rahmenabkommen nicht länger bereit ist, der Schweiz Vorteile zu gewähren.
So
ist die Schweiz derzeit aus den Vorbereitungen für die Abwehr von Pandemien
sowie aus dem Frühwarnsystem für Infektionskrankheiten ausgeschlossen, weil ein
entsprechendes Abkommen fehlt. Seit Anfang Jahr erhalten mehrere Schweizer
Nichtregierungsorganisationen keine EU-Gelder mehr, was offiziell mit der
fehlenden gesetzlichen Grundlage begründet wird. Und im Bereich Forschung und
Medizinaltechnik muss die Schweiz künftig ebenfalls Nachteile befürchten.
Zumindest bei der befristeten Gewährung der Börsenäquivalenz bestreitet die EU
den Zusammenhang mit dem Rahmenabkommen nicht.