Samstag, 8. September 2012

Steuerabkommen mit Deutschland - Kein Nachverhandeln!


Rhoenblicks Meinung:
Ich bin in grosser Sorge wegen der Folgen erneuter Nachverhandlungen das Steuerabkommen CH – D betreffend. Ich sehe - im Gegensatz zu Nationalrat Noser - die Stellung der Schweiz an sich gefährdet, sollten nochmals Nachverhandlungen durchgeführt werden. Meine Argumente:
Der Zürcher FDP-Nationalrat Ruedi Noser meint, die Schweiz stehe inbezug auf das Steuerabkommen mit Deutschland in einem harten „Machtpoker“. Wenn sie in dieser Situation die Abgeltungssteuer durchsetzungsfähig mache, sei das alles andere als ein Kniefall – sagt Herr Noser (NZZ  vom 07.09.12 „Widmer-Schlumpf gibt schwarzen Peter weiter“ 
Link: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/widmer-schlumpf-gibt-schwarzen-peter-weiter-1.17575786).

Wo ist da die Logik? Kann Herr Noser nicht pokern? Ich bin besorgt, was für unüberlegte Sprüche aus dem Munde von freisinnigen(!) Politikern kommen. Fakt ist doch, dass die Schweiz sich schon bei den Verhandlungen und den Nachverhandlungen des von den Räten gutgeheissenen Steuerabkommens hat über den Tisch ziehen lassen. Beispiele?!
Dank den (ersten) Nachverhandlungen hat Deutschland das Recht, eigene Aufseher in die Schweizer Banken zu schicken. Die deutsche Aufsichtsbehörde (Bafin) darf überprüfen, ob sich die Banken an die deutschen Anleger- und Verbrauchervorschriften halten. Der Zürcher Bankenprofessor Martin Janssen hat das Abkommen analysiert und ist entsetzt: «Die Schweiz wird einen massiven Souveränitätsverlust erleiden».

Aber bereits in den grundlegenden Verhandlungen war die Schweiz Deutschland nicht gewachsen:
Das Steuerabkommen behandelt nur Deutsche oder Schweizer, in Deutschland gemeldet, die in der Schweiz Vermögen haben. Es gibt aber sicher auch Schweizer oder Deutsche, in der Schweiz gemeldet und somit hier steuerpflichtig, die in Deutschland Vermögen haben, dies aber in der Schweiz nicht versteuern.
Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern (Steueramt)für die verflossenen 10 Jahre den Bestand des Vermögens per 31.12. melden. Das geht die deutschen Finanzämter aber nichts an, denn Deutschland kennt keine Vermögensbesteuerung. Die deutschen Finanzämter können aber auch mit diesen Daten gar nichts anfangen, als herumzuschnüffeln, da wo sie nichts zu suchen haben. Deutsche Banken übergeben den Steuerpflichtigen Zinsbestätigungen per 31.12. des Jahres - ohne Angabe der Vermögenswerte. Das sind genau die Auskünfte, die der in Deutschland Steuerpflichtige in die Steuererklärung einsetzt.
Auf Verlangen der Deutschen erfolgen die Meldungen  bzw. die Berechnungen über die letzten zehn Jahre. (In Deutschland wird bei Steuerbetrug über die letzten zehn Jahre ermittelt.) So weit so gut.
Es wird aber in keiner Weise berücksichtigt, ab welchem Datum der in Deutschland wohnhafte Schweizer effektiv in Deutschland gemeldet ist. Es ist doch in den meisten Fällen so, dass er schon vor seiner Umsiedlung Kunde einer Schweizer Bank gewesen ist und dies auch bleibt. Hat der Schweizer - zum Beispiel - sich am 01.01.2004 in Deutschland niedergelassen, muss seine Bank dem deutschen Finanzamt die Vermögensbestände auch per 31.12.2003 und 2002 melden. Das aber geht die Deutschen nichts an.
Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern die Daten melden, auch wenn die entsprechende Person in Deutschland alles korrekt versteuert hat. Es ist den Schweizern bei den Verhandlungen nicht in den Sinn gekommen, dass ein Deutscher/ein in Deutschland gemeldeter Schweizer der Bank schriftlich bestätigen könnte, dass er die Einkünfte der auf der Bank liegenden Vermögenswerte in Deutschland regulär versteuert hat. Die Schweizer Banken könnten ja, zu ihrer Absicherung, das deutsche Finanzamt über diese Erklärung informieren. Ebenso müssen die Schweizer Banken auch in Zukunft dem deutschen Finanzamt jedes Jahr die Erträgnisse des deutschen Kunden bzw. des in Deutschland gemeldeten Schweizers melden. Bis heute hat die Bank ihrem Kunden die für die Steuererklärung notwendigen Unterlagen zugestellt, die dieser in seine Steuererklärung übernommen hat.

Willigen die eidgenössischen Räte in erneute Nachverhandlungen ein, so stärken sie in Deutschland die SPD, schwächen CDU/CSU und FDP? Wollen FDP-Nationalräte ab 2013 eine von der SPD dominierte deutsche Bundesregierung? Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel sagte dem Deutschlandfunk, „wir reden hier über organisierte Kriminalität in Schweizer Banken in Deutschland“. Deutschland müsse das tun, was die USA täten: „Die haben schlicht und ergreifend Schweizer Banken mit Strafverfolgung gedroht, zu Recht, wie ich finde.“  Der evtl. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ruft: „Steuerhinterziehung - Sattelt die Pferde“. Bereits Anfang 2009 als Bundesfinanzminister versuchte er die Schweiz einzuschüchtern: „Die siebte Kavallerie in Fort Yuma, die man auch ausreiten lassen kann. Aber die muss man nicht unbedingt ausreiten. Die Indianer müssen nur wissen, dass es sie gibt“. Allerdings, das  7. Kavallerie-Regiment von Fort Yuma unter der Führung George Armstrong Custer, einem ehrgeizigen und unfähigen General wurde 1876 von den unter Sitting Bull vereinigten Indianern am Little Bighorn bis auf den letzten Mann getötet. Einziger Überlebender war Comanche, ein Pferd. Machen die FDP und die anderen Mitte-Parteien die Meinung Nosers zu der ihren, so wird das Schicksal Custers im übertragenen Sinne das der Schweizer.
Wohltuend vom linken Gepolter hebt sich die deutsche Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ab: "Deutschland braucht das Steuerabkommen" (Süddeutsche.de vom 02.09.2012, 15:19). Sie verteidigt ihre Pläne, den Ankauf von Steuer-CDs künftig unter Strafe zu stellen. Natürlich sei Steuerhinterziehung "kein Kavaliersdelikt, aber das heisst nicht, dass die Kavallerie durch den Rechtsstaat reiten darf", sagte sie der Süddeutschen Zeitung. 
Link: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/leutheusser-schnarrenberger-zu-steuerstreit-mit-der-schweiz-deutschland-braucht-das-steuerabkommen-1.1456727.

Willigen die eidgenössischen Räte in erneute Nachverhandlungen ein, so ist es ohne weiteres möglich, dass Deutschland zusätzlich ganz andere Bereiche – nach seinem Gusto – neu oder anders regeln will, als nur den Bereich (Gruppenanfragen), zu dem Bundesrätin Widmer-Schlumpf in ihrem Bericht an die Wirtschaftskommission (WAK) drei Varianten vorlegt. In einem solchen Falle kann die Schweiz die deutschen Forderungen nicht ablehnen, will sie nicht das Gesicht verlieren.

Willigen die eidgenössischen Räte in erneute Nachhverhandlungen ein, so animieren sie andere Länder, wie Grossbritannien, Österreich usw. zu Nachverhandlungen.

Die WAK soll möglichst bald entscheiden, ob und wie weit man Berlin entgegenkommt. Das stärkt die Schweizerinnen und Schweizer, die für das Referendum sind. Nur zu - die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden dem Kniefall vor den Deutschen am 25. November hoffentlich eine klare Antwort geben.

Montag, 3. September 2012

Romantik in Kronen und exotischen Währungen!

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) erstellt unter dem Titel „Mit anderen Währungen aus dem Euro-Dilemma“ (01.09.2012; „Finanzmärkte und Geldanlage“) eine Übersicht, wie der deutsche Sparer dem Wertverfall des Euros ausweichen kann. Neben exotischen Währungen wie dem mexikanischen Peso oder dem thailändischen Baht ziehen die Autoren auch die norwegische und die schwedische Krone in ihre Betrachtungen mit ein. Der Schweizer Franken wird kurz erwähnt, aber verworfen, da die Schweizerische Nationalbank den Kurs bei CHF 1.20 = 1 Euro stabil halte. Die beiden Kronen-Währungen hingegen hätten seit Jahresbeginn um rund 7 Prozent aufgewertet. Das Potential für weitere Aufwertungen der beiden Kronen sei ungebrochen.
Nun, uns kann es ja nur Recht sein, wenn nicht allzu viel Geld in die Schweiz drängt. Jedoch - es wird sich weisen, ob - wie die FAZ schreibt – norwegische und schwedische Kronen oder Singapur-Dollars oder die türkische Lira, Schutz vor Turbulenzen um den Euro biete
Link:
http://fazarchiv.faz.net/document/showSingleDoc/FAZT__FD2201209013612275?DT_from=&KO=&timeFilter=&timePeriod=timeFilter&dosearch=new&crxdefs=&sext=0&NN=&BC=&search_in=q&q=Mit+anderen+W%C3%A4hrungen+aus+dem+Euro-Dilemma&sorting=&DT_to=&CO=&submitSearch=Suchen&maxHits=&CN=&&toggleFilter=&annr=152&highlight=\eJxzs9LisrFSUODSs0otLcoHM1Iyc1JzcxOBbDugjIGOAUxFYl5KalFqHlTCxFTHEChYnpiaUVSalw4WB2pOzYWoLS0G0m5W8bQ0HgBFei7q



Keine zweite Strassentunnel-Röhre am Gotthard!


Vor kurzem hat der Bundesrat beschlossen, am Gotthard sei eine zweite Strassenröhre zu bauen. Zur Begründung schiebt der Bundesrat eine dringend notwendige Sanierung vor.

Die Bundesverfassung (BV) untersagt seit der Annahme der Alpen-Initiative durch das Volk und der Einfügung von Art. 84 Abs. 3 BV die Erhöhung der Transitstrassenkapazität im Alpengebiet. Woran aber ist diese Kapazität festzumachen? Gemäss der Einschätzung des Bundesrates ist die Anzahl Fahrspuren relevantes Kriterium. Daher kommt der Bundesrat auf die Idee, eine zweite doppelspurige Strassenröhre  zu bauen. In beiden Röhren (alte und neue) soll aber nur eine Spur für den Verkehr offen sein. So gedenkt der Bundesrat dem Art. 84 zu genügen.

1. Grundlagen
Schweizerische Bundesverfassung
Art. 84 Alpenquerender Transitverkehr

1 Der Bund schützt das Alpengebiet vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs. Er begrenzt die Belastungen durch den Transitverkehr auf ein Mass, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht schädlich ist.

2 Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind. Sie müssen durch ein Gesetz näher bestimmt werden.

3 Die Transitstrassen-Kapazität im Alpengebiet darf nicht erhöht werden. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Umfahrungsstrassen, die Ortschaften vom Durchgangsverkehr entlasten.

Aber, das Landverkehrsabkommen (LVA) zwischen der Schweiz und der EU basiert auf dem Ansatz des freien Strassenverkehrs und verdeutlicht dies im Grundsatz, dass einseitige mengenmässige Beschränkungen (Art. 32.3 Spiegelstrich LVA) nicht eingeführt werden. Es dürfen demnach keine Massnahmen ergriffen werden, die die Verkehrsmenge übermässig einschränken. Dies wäre aber bei der Idee des Bundesrates zweifellos der Fall. Zudem, der Druck der umliegenden Staaten, der Automobilverbände, der Autoindustrie gegen die Beschränkung auf je eine Spur in den doppelspurigen Tunnelröhren wäre so gross, dass der Bundesrat schon vor der Vollendung der zweiten Röhre völlig weichgeklopft wäre.

Es werden nicht nur die Linken sein - wie dies deutsche Zeitungen, wie zum Beispiel das deutsche "Handelsblatt" in seiner Ausgabe vom 28.06.2012 meinen und schreiben - die das Vorhaben des Bundesrates bodigen werden.
Es wird ein Schulterschluss quer durch alle Parteien geben, von links bis rechts, die die Änderung oder Streichung von Art 84 BV zu Recht verhindern, die den Bau einer zweiten doppelspurigen Tunnelröhre durch den Gotthard ablehnen werden.

Es versteht sich von selbst, dass die Deutschen, die ja eine Schmalspurdemokratie haben, Begriffe wie "Verfassung", "Gesetz", "Initiative", Referendum" nicht auseinanderhalten können. ich verweise auf den erwähnten Artikel im deutschen „Handelsblatt“ vom 28.06.2012 -


 2. Zeitpunkt der Eröffnung der zweiten Tunnelröhre

Laut dem zitierten deutschen „Handelsblatt“ vom 28.06.2012 soll die zweite Gotthard-Strassentunnel-Röhre frühestens 2027 – also in 15 Jahren - in Betrieb gehen! Dann könnte die Sanierung der alten Röhre erst beginnen. Die dauert gut drei Jahre.

Freitag, 31. August 2012

Vom Steuerabkommen profitiert Deutschland und nicht die Schweiz


Gabriel wirft Schweizer Banken Kriminalität vor


Der SPD-Chef fordert ein schärferes Vorgehen gegen Steuerhinterziehung. Schweizer Banken, die ihren Kunden dabei helfen, soll mit der Justiz gedroht werden.

Berlin/Genf. SPD-Chef Sigmar Gabriel hat ein schärferes Vorgehen gegen Schweizer Banken im Kampf gegen Steuerhinterziehung gefordert. Er schlug am Sonntag im Deutschlandfunk eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft vor, die wie die Behörden in den USA den Schweizer Banken Strafverfolgung androhen solle. Die Schweizer Bankiervereinigung wies den Vorwurf zurück, Schweizer Banken hätten deutsche Guthaben bereits in großem Ausmaß in Steueroasen geschafft.
Gabriel sagte dem Deutschlandfunk, „wir reden hier über organisierte Kriminalität in Schweizer Banken in Deutschland“. Es ärgere ihn, dass es offensichtlich nicht möglich sei, „mal eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu gründen, zum Beispiel in Frankfurt“. Dort hätten die Banken „alle ihren Sitz“. Deutschland müsse das tun, was die USA täten: „Die haben schlicht und ergreifend Schweizer Banken mit Strafverfolgung gedroht, zu Recht, wie ich finde.“

Gabriel verteidigt Kauf von Steuer-CDs

Der SPD-Chef verteidigte den Ankauf von CDs mit Daten von Steuersündern, etwa durch Nordrhein-Westfalen. Der Ankauf solcher CDs sei „in Deutschland nach höchstrichterlicher Rechtsprechung möglich“, sagte der SPD-Chef. Laut „Spiegel“ enthalten die jüngst von NRW angekauften CDs Informationen zu Kunden der Banken UBS, Coutts Bank und Merrill Lynch in der Schweiz; die Banken bestreiten dies.
Der Kauf von Steuer-CDs ist strittig. Die Bundesregierung spricht sich dagegen aus. Erneut griff Gabriel das von der Bundesregierung mit der Schweiz ausgehandelte Steuerabkommen an. Dies solle „die Steuerhinterziehung gerade legalisieren“, sagte er dem Deutschlandfunk. Normale Arbeitnehmer würden vor der Besteuerung „gar nicht gefragt“, ihnen werde „das Geld gleich abgezogen“.

Schlupflöcher im Steuerabkommen?

Die Schweizer Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf hingegen warb für das Steuerabkommen: Die Vereinbarung biete „die beste Möglichkeit, die Besteuerung sämtlicher Konten von deutschen Steuerpflichtigen in der Schweiz zu gewährleisten“, sagte sie unter anderem der „Aargauer Zeitung“. Das Abkommen soll im Januar 2013 in Kraft treten. Die rot-grün regierten Bundesländer wollen es im Bundesrat verhindern, weil sie zu viele Schlupflöcher sehen.

Rhoenblicks Kommentar:
Organisierte Kriminalität gegen Schweizer Banken durch Deutschland!
Wir Auslandschweizer, die in Deutschland gemeldet sind, aber, unserer Herkunft nach, Geld in der Schweiz liegen haben, werden durch dieses “Steuerabkommen” - genauer: Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Schweiz – Deutschland - nur benachteiligt.
Die Deutschen werden CDs kaufen, auch wenn dieses Abkommen beidseitig von den Parlamenten
CH: National-(v) und Ständerat(v); D: Bundestag(v) und Bundesrat(zurzeit: ?) genehmigt worden ist. Sie halten sich schon seit Jahren nicht an das geltende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Der Bundesfinanzhof beugt Recht und interpretiert das DBA nach seinem Belieben.

Schweizerinnen und Schweizer, unterzeichnet das Referendum gegen dieses Steuerabkommen!  



Donnerstag, 30. August 2012

ev. Abstimmungsvorlagen für den 25. November 2012

Voraussetzung: Die Referenden sind zustande gekommen

Abstimmungsvorlagen

Bern, 04.07.2012 - -
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 beschlossen, am 25. November 2012 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
  1. Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes;
  2. Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung vom 15. Juni 2012;
  3. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
  4. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit im Steuerbereich und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
  5. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt;
Sämtliche Vorlagen gelangen nur dann zur Abstimmung, wenn die gegen diese Vorlagen ergriffenen Referenden zustande kommen; der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.
Die Referendumsfrist für die Vorlage 1 läuft bis am 5. Juli, für die Vorlagen 2 - 5 läuft sie am 27. September 2012 ab. Die Bundeskanzlei wird nach Ablauf dieser Fristen über das Zustandekommen eines oder mehrerer Referenden informieren.

Link: http://www.ch.ch/behoerden/00214/00681/00689/index.html?lang=de&msg-id=45297

Rhoenblicks Kommentar:
Nutzen wir Schweizerinnen und Schweizer unsere Möglichkeiten, die die Deutschen nicht haben – unterzeichnen wir das Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland. Zeigen wir unserem Bundesrat, dass er sorgfältiger, selbstsicherer und auf unsere Interessen ausgerichteter Staatsverträge mit Deutschland - oder Frankreich - aushandelt.
Link: http://www.referendum.ch/download/unterschriftenbogen_referendum_steuern.pdf