Rhoenblicks Meinung:
Ich
bin in grosser Sorge wegen der Folgen erneuter Nachverhandlungen das
Steuerabkommen CH – D betreffend. Ich sehe - im Gegensatz zu Nationalrat
Noser - die Stellung der Schweiz an sich gefährdet, sollten nochmals
Nachverhandlungen durchgeführt werden. Meine Argumente:
Der
Zürcher FDP-Nationalrat Ruedi Noser meint, die Schweiz stehe inbezug
auf das Steuerabkommen mit Deutschland in einem harten „Machtpoker“.
Wenn sie in dieser Situation die Abgeltungssteuer durchsetzungsfähig
mache, sei das alles andere als ein Kniefall – sagt Herr Noser (NZZ vom
07.09.12 „Widmer-Schlumpf gibt schwarzen Peter weiter“
Link: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/widmer-schlumpf-gibt-schwarzen-peter-weiter-1.17575786).
Wo ist da die Logik? Kann Herr Noser nicht pokern? Ich bin besorgt, was für unüberlegte Sprüche aus dem Munde von freisinnigen(!) Politikern kommen. Fakt ist doch, dass die Schweiz sich schon bei den Verhandlungen und den Nachverhandlungen des von den Räten gutgeheissenen Steuerabkommens hat über den Tisch ziehen lassen. Beispiele?!
Dank den (ersten) Nachverhandlungen hat Deutschland das Recht, eigene Aufseher in die Schweizer Banken zu schicken. Die deutsche Aufsichtsbehörde (Bafin) darf überprüfen, ob sich die Banken an die deutschen Anleger- und Verbrauchervorschriften halten. Der Zürcher Bankenprofessor Martin Janssen hat das Abkommen analysiert und ist entsetzt: «Die Schweiz wird einen massiven Souveränitätsverlust erleiden».
Aber bereits in den grundlegenden Verhandlungen war die Schweiz Deutschland nicht gewachsen:
Das Steuerabkommen behandelt nur Deutsche oder Schweizer, in Deutschland gemeldet, die in der Schweiz Vermögen haben. Es gibt aber sicher auch Schweizer oder Deutsche, in der Schweiz gemeldet und somit hier steuerpflichtig, die in Deutschland Vermögen haben, dies aber in der Schweiz nicht versteuern.
Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern (Steueramt)für die verflossenen 10 Jahre den Bestand des Vermögens per 31.12. melden. Das geht die deutschen Finanzämter aber nichts an, denn Deutschland kennt keine Vermögensbesteuerung. Die deutschen Finanzämter können aber auch mit diesen Daten gar nichts anfangen, als herumzuschnüffeln, da wo sie nichts zu suchen haben. Deutsche Banken übergeben den Steuerpflichtigen Zinsbestätigungen per 31.12. des Jahres - ohne Angabe der Vermögenswerte. Das sind genau die Auskünfte, die der in Deutschland Steuerpflichtige in die Steuererklärung einsetzt.
Auf Verlangen der Deutschen erfolgen die Meldungen bzw. die Berechnungen über die letzten zehn Jahre. (In Deutschland wird bei Steuerbetrug über die letzten zehn Jahre ermittelt.) So weit so gut.
Es wird aber in keiner Weise berücksichtigt, ab welchem Datum der in Deutschland wohnhafte Schweizer effektiv in Deutschland gemeldet ist. Es ist doch in den meisten Fällen so, dass er schon vor seiner Umsiedlung Kunde einer Schweizer Bank gewesen ist und dies auch bleibt. Hat der Schweizer - zum Beispiel - sich am 01.01.2004 in Deutschland niedergelassen, muss seine Bank dem deutschen Finanzamt die Vermögensbestände auch per 31.12.2003 und 2002 melden. Das aber geht die Deutschen nichts an.
Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern die Daten melden, auch wenn die entsprechende Person in Deutschland alles korrekt versteuert hat. Es ist den Schweizern bei den Verhandlungen nicht in den Sinn gekommen, dass ein Deutscher/ein in Deutschland gemeldeter Schweizer der Bank schriftlich bestätigen könnte, dass er die Einkünfte der auf der Bank liegenden Vermögenswerte in Deutschland regulär versteuert hat. Die Schweizer Banken könnten ja, zu ihrer Absicherung, das deutsche Finanzamt über diese Erklärung informieren. Ebenso müssen die Schweizer Banken auch in Zukunft dem deutschen Finanzamt jedes Jahr die Erträgnisse des deutschen Kunden bzw. des in Deutschland gemeldeten Schweizers melden. Bis heute hat die Bank ihrem Kunden die für die Steuererklärung notwendigen Unterlagen zugestellt, die dieser in seine Steuererklärung übernommen hat.
Willigen die eidgenössischen Räte in erneute Nachverhandlungen ein, so stärken sie in Deutschland die SPD, schwächen CDU/CSU und FDP? Wollen FDP-Nationalräte ab 2013 eine von der SPD dominierte deutsche Bundesregierung? Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel sagte dem Deutschlandfunk, „wir reden hier über organisierte Kriminalität in Schweizer Banken in Deutschland“. Deutschland müsse das tun, was die USA täten: „Die haben schlicht und ergreifend Schweizer Banken mit Strafverfolgung gedroht, zu Recht, wie ich finde.“ Der evtl. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ruft: „Steuerhinterziehung - Sattelt die Pferde“. Bereits Anfang 2009 als Bundesfinanzminister versuchte er die Schweiz einzuschüchtern: „Die siebte Kavallerie in Fort Yuma, die man auch ausreiten lassen kann. Aber die muss man nicht unbedingt ausreiten. Die Indianer müssen nur wissen, dass es sie gibt“. Allerdings, das 7. Kavallerie-Regiment von Fort Yuma unter der Führung George Armstrong Custer, einem ehrgeizigen und unfähigen General wurde 1876 von den unter Sitting Bull vereinigten Indianern am Little Bighorn bis auf den letzten Mann getötet. Einziger Überlebender war Comanche, ein Pferd. Machen die FDP und die anderen Mitte-Parteien die Meinung Nosers zu der ihren, so wird das Schicksal Custers im übertragenen Sinne das der Schweizer.
Wohltuend vom linken Gepolter hebt sich die deutsche Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ab: "Deutschland braucht das Steuerabkommen" (Süddeutsche.de vom 02.09.2012, 15:19). Sie verteidigt ihre Pläne, den Ankauf von Steuer-CDs künftig unter Strafe zu stellen. Natürlich sei Steuerhinterziehung "kein Kavaliersdelikt, aber das heisst nicht, dass die Kavallerie durch den Rechtsstaat reiten darf", sagte sie der Süddeutschen Zeitung.
Link: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/leutheusser-schnarrenberger-zu-steuerstreit-mit-der-schweiz-deutschland-braucht-das-steuerabkommen-1.1456727.
Willigen die eidgenössischen Räte in erneute Nachverhandlungen ein, so ist es ohne weiteres möglich, dass Deutschland zusätzlich ganz andere Bereiche – nach seinem Gusto – neu oder anders regeln will, als nur den Bereich (Gruppenanfragen), zu dem Bundesrätin Widmer-Schlumpf in ihrem Bericht an die Wirtschaftskommission (WAK) drei Varianten vorlegt. In einem solchen Falle kann die Schweiz die deutschen Forderungen nicht ablehnen, will sie nicht das Gesicht verlieren.
Willigen die eidgenössischen Räte in erneute Nachhverhandlungen ein, so animieren sie andere Länder, wie Grossbritannien, Österreich usw. zu Nachverhandlungen.
Die WAK soll möglichst bald entscheiden, ob und wie weit man Berlin entgegenkommt. Das stärkt die Schweizerinnen und Schweizer, die für das Referendum sind. Nur zu - die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden dem Kniefall vor den Deutschen am 25. November hoffentlich eine klare Antwort geben.
Link: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/widmer-schlumpf-gibt-schwarzen-peter-weiter-1.17575786).
Wo ist da die Logik? Kann Herr Noser nicht pokern? Ich bin besorgt, was für unüberlegte Sprüche aus dem Munde von freisinnigen(!) Politikern kommen. Fakt ist doch, dass die Schweiz sich schon bei den Verhandlungen und den Nachverhandlungen des von den Räten gutgeheissenen Steuerabkommens hat über den Tisch ziehen lassen. Beispiele?!
Dank den (ersten) Nachverhandlungen hat Deutschland das Recht, eigene Aufseher in die Schweizer Banken zu schicken. Die deutsche Aufsichtsbehörde (Bafin) darf überprüfen, ob sich die Banken an die deutschen Anleger- und Verbrauchervorschriften halten. Der Zürcher Bankenprofessor Martin Janssen hat das Abkommen analysiert und ist entsetzt: «Die Schweiz wird einen massiven Souveränitätsverlust erleiden».
Aber bereits in den grundlegenden Verhandlungen war die Schweiz Deutschland nicht gewachsen:
Das Steuerabkommen behandelt nur Deutsche oder Schweizer, in Deutschland gemeldet, die in der Schweiz Vermögen haben. Es gibt aber sicher auch Schweizer oder Deutsche, in der Schweiz gemeldet und somit hier steuerpflichtig, die in Deutschland Vermögen haben, dies aber in der Schweiz nicht versteuern.
Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern (Steueramt)für die verflossenen 10 Jahre den Bestand des Vermögens per 31.12. melden. Das geht die deutschen Finanzämter aber nichts an, denn Deutschland kennt keine Vermögensbesteuerung. Die deutschen Finanzämter können aber auch mit diesen Daten gar nichts anfangen, als herumzuschnüffeln, da wo sie nichts zu suchen haben. Deutsche Banken übergeben den Steuerpflichtigen Zinsbestätigungen per 31.12. des Jahres - ohne Angabe der Vermögenswerte. Das sind genau die Auskünfte, die der in Deutschland Steuerpflichtige in die Steuererklärung einsetzt.
Auf Verlangen der Deutschen erfolgen die Meldungen bzw. die Berechnungen über die letzten zehn Jahre. (In Deutschland wird bei Steuerbetrug über die letzten zehn Jahre ermittelt.) So weit so gut.
Es wird aber in keiner Weise berücksichtigt, ab welchem Datum der in Deutschland wohnhafte Schweizer effektiv in Deutschland gemeldet ist. Es ist doch in den meisten Fällen so, dass er schon vor seiner Umsiedlung Kunde einer Schweizer Bank gewesen ist und dies auch bleibt. Hat der Schweizer - zum Beispiel - sich am 01.01.2004 in Deutschland niedergelassen, muss seine Bank dem deutschen Finanzamt die Vermögensbestände auch per 31.12.2003 und 2002 melden. Das aber geht die Deutschen nichts an.
Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern die Daten melden, auch wenn die entsprechende Person in Deutschland alles korrekt versteuert hat. Es ist den Schweizern bei den Verhandlungen nicht in den Sinn gekommen, dass ein Deutscher/ein in Deutschland gemeldeter Schweizer der Bank schriftlich bestätigen könnte, dass er die Einkünfte der auf der Bank liegenden Vermögenswerte in Deutschland regulär versteuert hat. Die Schweizer Banken könnten ja, zu ihrer Absicherung, das deutsche Finanzamt über diese Erklärung informieren. Ebenso müssen die Schweizer Banken auch in Zukunft dem deutschen Finanzamt jedes Jahr die Erträgnisse des deutschen Kunden bzw. des in Deutschland gemeldeten Schweizers melden. Bis heute hat die Bank ihrem Kunden die für die Steuererklärung notwendigen Unterlagen zugestellt, die dieser in seine Steuererklärung übernommen hat.
Willigen die eidgenössischen Räte in erneute Nachverhandlungen ein, so stärken sie in Deutschland die SPD, schwächen CDU/CSU und FDP? Wollen FDP-Nationalräte ab 2013 eine von der SPD dominierte deutsche Bundesregierung? Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel sagte dem Deutschlandfunk, „wir reden hier über organisierte Kriminalität in Schweizer Banken in Deutschland“. Deutschland müsse das tun, was die USA täten: „Die haben schlicht und ergreifend Schweizer Banken mit Strafverfolgung gedroht, zu Recht, wie ich finde.“ Der evtl. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ruft: „Steuerhinterziehung - Sattelt die Pferde“. Bereits Anfang 2009 als Bundesfinanzminister versuchte er die Schweiz einzuschüchtern: „Die siebte Kavallerie in Fort Yuma, die man auch ausreiten lassen kann. Aber die muss man nicht unbedingt ausreiten. Die Indianer müssen nur wissen, dass es sie gibt“. Allerdings, das 7. Kavallerie-Regiment von Fort Yuma unter der Führung George Armstrong Custer, einem ehrgeizigen und unfähigen General wurde 1876 von den unter Sitting Bull vereinigten Indianern am Little Bighorn bis auf den letzten Mann getötet. Einziger Überlebender war Comanche, ein Pferd. Machen die FDP und die anderen Mitte-Parteien die Meinung Nosers zu der ihren, so wird das Schicksal Custers im übertragenen Sinne das der Schweizer.
Wohltuend vom linken Gepolter hebt sich die deutsche Justizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ab: "Deutschland braucht das Steuerabkommen" (Süddeutsche.de vom 02.09.2012, 15:19). Sie verteidigt ihre Pläne, den Ankauf von Steuer-CDs künftig unter Strafe zu stellen. Natürlich sei Steuerhinterziehung "kein Kavaliersdelikt, aber das heisst nicht, dass die Kavallerie durch den Rechtsstaat reiten darf", sagte sie der Süddeutschen Zeitung.
Link: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/leutheusser-schnarrenberger-zu-steuerstreit-mit-der-schweiz-deutschland-braucht-das-steuerabkommen-1.1456727.
Willigen die eidgenössischen Räte in erneute Nachverhandlungen ein, so ist es ohne weiteres möglich, dass Deutschland zusätzlich ganz andere Bereiche – nach seinem Gusto – neu oder anders regeln will, als nur den Bereich (Gruppenanfragen), zu dem Bundesrätin Widmer-Schlumpf in ihrem Bericht an die Wirtschaftskommission (WAK) drei Varianten vorlegt. In einem solchen Falle kann die Schweiz die deutschen Forderungen nicht ablehnen, will sie nicht das Gesicht verlieren.
Willigen die eidgenössischen Räte in erneute Nachhverhandlungen ein, so animieren sie andere Länder, wie Grossbritannien, Österreich usw. zu Nachverhandlungen.
Die WAK soll möglichst bald entscheiden, ob und wie weit man Berlin entgegenkommt. Das stärkt die Schweizerinnen und Schweizer, die für das Referendum sind. Nur zu - die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden dem Kniefall vor den Deutschen am 25. November hoffentlich eine klare Antwort geben.
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