Donnerstag, 30. August 2012

25.11.2012: Unsere Antwort an Deutschland - die Bundeskanzlei ist "Für fast alle Fälle gerüstet"

Für fast alle Fälle gerüstet

Die Vorbereitung der Novemberabstimmung ist unüblich: Die Bundesbüchlein werden gedruckt, bevor feststeht, ob über die Abgeltungssteuerabkommen überhaupt abgestimmt wird.

fon. Bern Die Abstimmung vom kommenden 25. November stellt die Bundeskanzlei vor logistische Herausforderungen. Der Bundesrat hat fünf Referendumsvorlagen auf die Agenda gesetzt: die umstrittenen Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien, das Gesetz über die internationale Quellenbesteuerung sowie das Tierseuchengesetz. Das Hauptproblem der Bundeskanzlei liegt darin, dass derzeit noch ungewiss ist, über welche der Vorlagen tatsächlich abgestimmt werden wird. Bisher steht einzig fest, dass das Referendum gegen das Tierseuchengesetz zustande gekommen ist. Bei den anderen vier Vorlagen läuft die Referendumsfrist noch bis am 27. September.
Klarheit am 1. Oktober
Dass der Bundesrat die Volksabstimmung anordnet, bevor das Referendum zustande gekommen ist, ist unüblich. Der Grund liegt darin, dass die vom Parlament im Sommer gutgeheissenen Steuerabkommen bereits am 1. Januar 2013 in Kraft treten sollen und somit aufgrund der gesetzlichen Fristen nur der November als Abstimmungstermin infrage kommt. Nebst der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) haben auch die Jungsozialisten und die Junge SVP das Referendum gegen die drei Steuerabkommen ergriffen. Es wäre keine Überraschung, wenn die je erforderlichen 50 000 Unterschriften zustande kommen würden, zumal auch weitere Gruppierungen wie beispielsweise die Lega dei Ticinesi Unterschriften beisteuern. Gegen das Quellensteuergesetz, das die Umsetzung der Steuerabkommen regelt, hat sich bis anhin offiziell kein Widerstand formiert. Die Bundeskanzlei kann allerdings nicht ausschliessen, dass auch gegen diese Vorlage Unterschriften gesammelt werden.

Wie Bundesratssprecher André Simonazzi am Mittwoch vor den Medien ausführte, will die Bundeskanzlei möglichst schnell Klarheit schaffen. Innert vier Tagen nach Ablauf der Referendumsfrist sollen die eingegangenen Unterschriften – mit einem personellen und zeitlichen Sondereffort – geprüft werden. Am Montag, dem 1. Oktober, soll feststehen, über welche Vorlagen im November abgestimmt wird.
Beschwerde ist möglich
Die Abstimmungserläuterungen werden allerdings bereits vor dem 1. Oktober gedruckt; der Bundesrat hat deren Inhalt am Mittwoch genehmigt. Da die Produktion der über fünf Millionen Exemplare zeitaufwendig ist, die Unterlagen laut Gesetz mindestens drei Wochen vor dem Urnengang bei den Stimmberechtigten und entsprechend früher bei Kantonen und Gemeinden eintreffen müssen, kann damit nicht bis im Oktober zugewartet werden. Da der Bundesrat aus finanziellen und ökologischen Gründen nur eine Version der Erläuterungen produzieren lassen will, werden darin alle fünf Vorlagen abgehandelt – auch wenn über sie am Ende eventuell gar nicht abgestimmt wird. Die Stimmzettel werden laut Simonazzi hingegen korrekt abgefasst sein; sie werden erst nach dem 1. Oktober gedruckt.
Der ganze schöne Zeitplan könnte indes ins Wanken geraten, falls die Bundeskanzlei bei der Kontrolle der Unterschriften zum Schluss käme, dass bei einer der Referendumsvorlagen das Quorum knapp nicht erreicht worden sei. Gegen diese Verfügung könnte dann nämlich Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden. Würde das Quorum deutlich verfehlt, wäre dies indes nicht möglich.

Rhoenblicks Kommentar:
Nutzen wir Schweizerinnen und Schweizer unsere Möglichkeiten, die die Deutschen nicht haben – unterzeichnen wir das Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland. Zeigen wir unserem Bundesrat, dass er sorgfältiger, selbstsicherer und auf unsere Interessen ausgerichteter Staatsverträge mit Deutschland - oder Frankreich - aushandelt.

Link: http://www.referendum.ch/download/unterschriftenbogen_referendum_steuern.pdf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen