Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf und Bundeskanzlerin
Merkel: keine Deeskalation des Streites in Sicht
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Jean-Christoph Bott / Keystone
Meine Argumente gegen das
Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland
Bitte unterzeichnen Sie das Referendum -
danke - ein Auslandschweizer
Grundsätzlich hat sich die Schweizerische Delegation und – in Folge der Bundesrat und die eidgenössischen Räte von Deutschland über den Tisch ziehen lassen.
1. Einseitig:
Das DBA behandelt nur Deutsche oder Schweizer, in
Deutschland gemeldet, die in der Schweiz Vermögen haben.
Es gibt aber sicher auch Schweizer oder Deutsche, in der
Schweiz gemeldet und somit hier steuerpflichtig, die in Deutschland Vermögen
haben, dies aber in der Schweiz nicht versteuern.
2. Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern
(Steueramt)für die verflossenen 10 Jahre den Bestand des Vermögens per 31.12. melden.
Das geht die deutschen Finanzämter aber nichts an, denn
Deutschland kennt keine Vermögensbesteuerung. Die deutschen Finanzämter können
aber auch mit diesen Daten gar nichts anfangen, als herumzuschnüffeln, da wo
sie nichts zu suchen haben.
Deutsche Banken übergeben den Steuerpflichtigen
Zinsbestätigungen per 31.12. des Jahres – ohne Anhabe der Vermögenswerte. Das
sind genau die Auskünfte, die der in Deutschland Steuerpflichtige in die
Steuererlklärung einsetzt.
3. Auf Verlangen der Deutschen erfolgen die
Meldungen bzw. die Berechnungen über die letzten zehn Jahre. (In
Deutschland wird bei Steuerbetrug über die letzten zehn Jahre ermittelt.) So
weit so gut
Es wird aber in keiner Weise berücksichtigt, ab welchem
Datum der in Deutschland wohnhafte Schweizer effektiv in Deutschland gemeldet
ist. Es ist doch in den meisten Fällen so, dass er schon vor seiner Umsiedlung
Kunde einer Schweizer Bank gewesen ist und dies auch bleibt. Hat der Schweizer
– zum Beispiel – sich am 01.01.2004 in Deutschland niedergelassen, muss seine
Bank dem deutschen Finanzamt die Vermögensbestände auch per 31.12.2003 und 2002
melden. Das aber geht die Deutschen nichts an.
4. Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern
die unter Ziffer 2 erwähnten Angaben melden, auch wenn die entsprechende Person
in Deutschland alles korrekt versteuert hat.
Es ist den Schweizern bei den Verhandlungen nicht in den
Sinn gekommen, dass ein Deutscher/ein in Deutschland gemeldeter Schweizer der
Bank schriftlich bestätigen könnte, dass er die Einkünfte der auf der Bank
liegenden Vermögenswerte in Deutschland regulär versteuert hat. Die Schweizer
Bank könnt ja, zu ihrer Absicherung, das deutsche Finanzamt über diese
Erklärung informieren.
5. Ebenso müssen die Schweizer Banken auch in
Zukunft dem deutschen Finanzamt jedes Jahr die Erträgnisse des deutschen
Kunden bzw. des in Deutschland gemeldeten Schweizers melden.
Es gäbe sicher eine einfache Lösung gemäss Ziffer 4.
Bis heute hat die Bank ihrem Kunden die für die
Steuererklärung notwendigen Unterlagen zugestellt, die dieser in seine
Steuererklärung übernommen hat.
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist durchtränkt von
deutschem Obrigkeitsdenken.
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