Schutz der Bevölkerung unter Minimierung der wirtschaftlichen Schäden: Strategie für die Schweiz nach dem 19. April 2020
1. Ausgangslage
Der Bundesrat hat in Folge der Pandemie Coronavirus am 16. März 2020 im Notrecht gemäss Epidemiegesetz weitgehende Beschlüsse gefasst.
Diese sollen zum Schutz der Menschen vor der Corona-Epidemie dienen, haben aber gleichzeitig massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger und massive Interventionen in die Wirtschaft zur Folge und setzen die schweizerische Staatsordnung und den Rechtsstaat weitgehend ausser Kraft. Diese Notregelungen sind vorerst bis zum 19. April 2020 befristet.
Um die Schäden für die Wirtschaft insbesondere die Einkommens- und Umsatzverluste zu mildern, wurde ein Notprogramm von 42 Milliarden Franken durch den Bund und zusätzliche Massnahmen durch Kantone und Gemeinden beschlossen.
Die Corona-Epidemie und ihre Folgen waren anfänglich noch unbekannt.
Heute zeichnet sich klar ab, dass die Pandemie stark ansteckend ist und insbesondere für ältere Personen und für Menschen mit besonderen Vorerkrankungen gefährlich ist, da die Sterbequote für sie erhöht ist.
Allerdings ist absehbar, dass die getroffenen Schutzmassnahmen der Wirtschaft massive Schäden für Unternehmen, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die ganze Bevölkerung verursachen, die weit grösser sein werden als die Folgen der Epidemie.
Finale:
Die Kollateralschäden werden bedeutend grösser sein als die gesundheitlichen Schäden, die das Coronavirus anrichtet.
2. Problem
Es zeichnen sich vier Problemkreise ab:
• Wie ist die Bevölkerung ab dem 19. April 2020 risikobasiert und damit differenziert zu schützen?
• Wie ist dies zu tun, ohne die massiven wirtschaftlichen Folgeschäden, wie sie durch die Massnahmen des Bundes ausgelöst wurden – und noch werden?
• Was ist zu tun, um die Wirtschaft nach der teilweisen oder totalen Aufhebung der am 16. März 2020 getroffenen Massnahmen wieder in Schwung zu bringen?
• Wie kommt die Schweiz möglichst rasch aus dem Notrechtregime heraus und wieder in die verfassungsmässige, demokratische Staatsordnung zurück?
3. Möglichkeiten von Massnahmen nach dem 19. April 2020
3.1. Noch striktere Isolation aller Menschen durch allgemeines Ausgehverbot und zusätzliche Stilllegung der Wirtschaft.
> Keine Lösung, obwohl dadurch Isolation für alle, da die negativen Folgen für das ganze Land (Arbeitslosigkeit, Firmenzusammenbrüche, Armut und Hunger) die Schäden der Corona-Epidemie um ein Vielfaches übertreffen würden.
3.2. Weiterführung der bereits beschlossenen Massnahmen.
> Keine Lösung, da die Kollateralschäden bereits enorm sind und für einen zielgerichteten und risikobasierten Schutz der Bevölkerung nicht notwendig sind.
3.3. Aufhebung sämtlicher mit dem Schutz vor der Corona-Epidemie begründeten Einschränkungen der Freiheitsrechte und der Interventionen in die Wirtschaft.
> Ablehnung: Angesichts des Krankheitsverlaufes zu früh, aber als Ziel anzustreben, denn die Notfallordnung darf nicht zum Regelfall werden.
3.4. Optimale Strategie, die den Schutz der Bevölkerung, ohne massive Staatseingriffe und die Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung, so schnell wie möglich gewährleistet.
> Diese Strategie bietet zielgerichteten Schutz für die Bevölkerung, verhindert die verheerenden Nebenwirkungen, ermöglicht bis auf risikobasierte Ausnahmen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben und die baldige Herstellung der verfassungsmässigen Ordnung.
Diese Variante ist zu wählen. Siehe Ziffer 4.
Diese Variante ist zu wählen. Siehe Ziffer 4.
4. Zu verfolgende Strategie
Im Detail heisst dies:
4.1. Sofortmassnahmen: Die vom Bundesrat am 16. März 2020 beschlossenen Massnahmen sind ungeachtet der Richtigkeit bis zum 19. April 2020 durchzusetzen.
• Die zu Tage getretenen Mängel in der Krisenvorsorge sind sofort zu beheben. Insbesondere ist der Beschaffung von Schutzmasken, Schutzbekleidung, Testkits, Medikamenten und Beatmungsgeräten höchste Priorität einzuräumen.
4.2. Zum Schutz der Bevölkerung haben sich die besonders gefährdeten älteren Personen und die Menschen mit Vorerkrankungen selbst vor Ansteckung zu schützen und sich deshalb konsequent zu isolieren. Der Staat wirkt darauf hin, dass dieses Verhalten umgesetzt wird.
• Das bedingt verstärkten Grenzschutz: Keine Einwanderer der Risikogruppen und keine Einwanderer, deren Virus-Freiheit nicht sichergestellt ist.
• Tragpflicht von Schutzmasken, wo ein Kontakt zwischen Menschen stattfindet. Das Medizin- und Spitalpersonal ist ab sofort mit medizinischen Atemschutzmasken und dann die gesamte Bevölkerung mit regulären Schutzmasken auszurüsten bzw. deren Verteilung in der Öffentlichkeit sicherzustellen. Das konsequente Tragen von Schutzmasken vermindert das Risiko von unbewussten Ansteckungen.
• Weisungen zum Abstandhalten, Desinfektionsmittel, Händewaschen sind grundsätzlich beizubehalten.
• An Covid-19 positiv getestete Risikopatienten sind in strikte Quarantäne zu setzen.
4.3. Zur Wiederherstellung einer funktionierenden Wirtschaft und Gesellschaft sind für alle anderen Gruppen, das heisst für das Gros der Bevölkerung unter Einhaltung der Distanz- und Hygienemassnahmen:
• Das Arbeitsverbot ist aufheben, wo kein Home-Office möglich ist
• Läden sind unter Einhaltung der wirksamen Schutzmassnahmen zu öffnen
• Restaurants sind unter Einhaltung der wirksamen Schutzmassnahmen zu öffnen – allenfalls mit Besuchsverbot der Risikogruppen
• Schulen sind risikogerecht zu öffnen
• Das Versammlungsverbot ist zu lockern
• Die Unterschiedliche Betroffenheit der Regionen ist bei den Massnahmen zu berücksichtigen.
4.4. Wiederherstellung der verfassungsmässigen Ordnung.
Das Notfallregime ist ausserhalb der in 4.1. und 4.2. genannten Einschränkungen ausser Kraft zu setzen und in die verfassungsmässige Ordnung über- und einzuführen.
Die obengenannte Regelung ist bis Ende Mai 2020 zu befristen.
Bern, 31. März 2020
Schweizerische Volkspartei Telefon 031 300 58 58
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