Michael Christoph Lauber (* 12. Dezember 1965 in Olten; heimatberechtigt
in Winterthur und Luzern) ist ein Schweizer Rechtsanwalt.
Seit 2012 ist er Bundesanwalt der Schweiz und damit
Amtsleiter der Bundesanwaltschaft.
Beruflicher Werdegang
1992 schloss Michael Lauber das Rechtsstudium an der
Universität Bern ab und erlangte das Anwaltspatent. Er ist Mitglied der
Studentenverbindung Zofingia.[4] In der Schweizer Armee war er zuletzt
Kommandant einer Panzerstabskompanie im Dienstgrad eines Hauptmanns.
Von 1992 bis 1993 war er Untersuchungsrichter im Kanton
Bern, anschliessend bis 1995 Chef der Spezialfahndung I der Berner
Kriminalpolizei.
Danach leitete er während fünf Jahren bis 2000 die
Zentralstelle Organisierte Kriminalität im Bundesamt für Polizei.
Von 2000 bis 2001 arbeitete er als Rechtsanwalt in Zürich
und war Geschäftsführer von PolyReg, einer Selbstregulierungsorganisation von
Finanzintermediären.
Ab 2001 war Lauber im Fürstentum Liechtenstein tätig.
Bis 2004 war er Leiter der Meldestelle für Geldwäscherei
(«Financial Intelligence Unit (FIU)») und von 2004 bis 2010 Geschäftsführer des
Liechtensteinischen Bankenverbandes (LBV).
Von Anfang 2010 bis Ende 2011 war er Präsident des
Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA).[6][3]
Lauber war ausserdem Geldwäscherei-Evaluator für Russland,
Zypern, Oman, Luxemburg und Monaco sowie Experte für schwere
Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität und Geldwäscherei in
verschiedenen Projekten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der
Weltbank in Zentralasien.
Er war Referent bei verschiedenen nationalen und
internationalen Gremien und Foren zum Thema Geldwäscherei und Lehrbeauftragter
an der Universität Liechtenstein.
Am 28. September 2011 wählte ihn die Vereinigte
Bundesversammlung mit 203 von 206 gültigen Stimmen auf Vorschlag der
Gerichtskommission der eidgenössischen Räte zum Bundesanwalt für die
Amtsperiode 2012–2015.
Er löste damit Erwin Beyeler ab, der im Juni 2011 nicht
wiedergewählt wurde.
Am 17. Juni 2015 wurde Lauber mit 195 von 216 gültigen
Stimmen im Amt für die Amtsdauer 2016 bis 2019 bestätigt.
Verfahrenskomplex Weltfussball
2015 eröffnete Lauber Verfahren gegen vier Mitglieder des
Organisationskomitees der Fussball-WM 2006 in Deutschland.
Die Verfahren sollten klären, ob es sich bei umstrittenen
Zahlungen an den damaligen Vizepräsidenten der FIFA in Katar um einen
Stimmenkauf für die WM-Vergabe an Deutschland gehandelt hatte. Später kamen
weitere Fussball-Verfahren, insgesamt fast zwei Dutzend, hinzu.
Unter anderem ging es um TV-Rechte-Deals, die der spätere
FIFA-Präsident Gianni Infantino als UEFA-Chefjurist unterzeichnet hatte.
Das Bundesstrafgericht kritisierte im Juni 2019 die
Amtsführung Laubers im Fussball-Verfahrenskomplex. Vor allem rügte das Gericht
informelle und nicht protokollierte Treffen Laubers mit FIFA-Präsident Gianni
Infantino.
Schon im Mai 2019 hatte die Aufsichtsbehörde über die
Bundesanwaltschaft (AB-BA) im Zusammenhang mit den kritisierten Treffen eine
Disziplinaruntersuchung gegen Lauber eröffnet.
Für die Wiederwahl vom 25. September 2019 durch die
Vereinigte Bundesversammlung für die Amtsperiode 2020–2023 empfahl die
Gerichtskommission des Parlaments mit 9 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung,
Lauber nicht wiederzuwählen.
Laut der Kommission hat Lauber mit den Treffen mit
FIFA-Präsident Gianni Infantino die Amtspflichten grob fahrlässig verletzt.
Unterstützung erhielt Lauber von der Schweizerischen
Staatsanwälte-Konferenz (SSK) und von der SVP- sowie der FDP-Fraktion, die
Lauber zur Wiederwahl empfahlen.
Auch eine knappe Mehrheit der SP-Fraktion sprach sich für
die Wiederwahl aus, während die Fraktionen der CVP und der Grünen auf eine
Wahlempfehlung verzichteten.
Lauber wurde am 25. September knapp mit 129 von 243 gültigen
Stimmen wiedergewählt, das für die Wiederwahl nötige absolute Mehr lag bei 122
Stimmen.
Anfang März 2020 war das Diziplinarverfahren der AB-BA gegen
Lauber abgeschlossen.
Die Aufsichtsbehörde legte Lauber unter anderem eine
Verletzung von Art. 77 StPO betreffend Protokollierungspflicht zur Last,
ausserdem eine Verletzung des «Code of Conduct» der Bundesanwaltschaft (Verbot
des Handelns im Interessenkonflikt), eine Verletzung der Treuepflicht,
illoyales Handeln und eine Behinderung der Disziplinaruntersuchung. Im Kern
zeige Lauber «ein falsches Berufsverständnis».
Aufgrund der festgestellten Amtspflichtverletzungen verfügte
die AB-BA die «Sanktion einer Lohneinbusse von 8 % für die Dauer eines Jahres».
Der Schweizer Presse ging diese Sanktion nicht weit genug.
So kommentierte etwa die Handelszeitung: «Diese homöopathische Strafe ist
himmelschreiend.»
Dennoch legte Michael Lauber am 22. April 2020 Beschwerde
beim Bundesverwaltungsgericht gegen die verfügte Lohnkürzung ein.
Er bestritt die gegen ihn erhobenen «Behauptungen und
Wertungen» vollumfänglich und bezeichnete einzelne Aussagen der AB-BA als «eine
reine Unterstellung».
Die Beschwerde Laubers nahm am 28. April 2020
BDP-Nationalrat Lorenz Hess zum Anlass, ein Amtsenthebungsverfahren gegen
Lauber zu beantragen.
Zuvor hatte SP-Nationalrat Matthias Aebischer, der Vizepräsident
der Gerichtskommission der Eidgenössischen Räte, ähnliche Schritte angekündigt.
Auch die Grüne Partei forderte eine Einleitung der
Amtsenthebung.
Der Ordinarius für
Strafrecht und Antikorruptionsexperte Mark Pieth war in einem Interview der
Meinung, Lauber untergrabe die «Glaubwürdigkeit der Schweizer Strafverfolgung».
Lauber verstehe
nicht, «dass er eine öffentliche Funktion hat und dass man in der Schweiz als
Staatsangestellter gegenüber dem Volk geradezustehen hat.
Die Aufsichtsbehörde
vertritt quasi das Volk.»
Pieth, wie auch
zahlreiche Kommentatoren in der Presse, kritisierten, dass der Fall der
mutmasslichen Schmiergeldzahlungen in Zusammenhang mit der Fussball-WM 2006
durch verschleppte Verfahren verjährte, ohne dass ein Urteil erging.[
Persönliches
Lauber ist Sohn eines Pfarrers und einer Mathematikerin.
Er ist parteilos.
Er lebt mit seinem Partner in einer eingetragenen Partnerschaft
in Zürich.
Quelle: «Wikipedia»
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