Samstag, 17. November 2012

Steuerstreit Schweiz - USA: USA legen Fatca-Vertrag vor


Erleichterung bei Schweizer Banken
USA legen Fatca-Vertrag vor
NZZ, Wirtschaftsnachrichten 16.11.2012, 22:54; Verfasst von Christoph Eisenring, Washington

Link: http://www.nzz.ch/aktuell/wirtschaft/wirtschaftsnachrichten/usa-legen-fatca-vertrag-vor-1.17813385

Die USA haben einen Fatca-Mustervertrag veröffentlicht, der für die Schweiz massgebend ist. Lokalbanken wird dabei eine Vereinfachung in Aussicht gestellt. Sie dürfen aber amerikanische Expats nicht grundsätzlich als Kunden ablehnen.

Die USA spannen mit der «Foreign Account Tax Compliance Act» (Fatca) ab 2013 Finanzinstitute auf der ganzen Welt zur Informationsbeschaffung über amerikanische Steuerpflichtige ein. Fatca ist aber dermassen kompliziert, dass die USA mit 50 Staaten in Verhandlungen über leicht «abgespeckte» Varianten stehen – so auch mit der Schweiz. Man darf sich aber keine Illusionen machen: Die Identifizierung von US-Kunden bleibt komplex und bindet bei den Banken enorme Ressourcen. Am Donnerstag hat das amerikanische Finanzministerium den Mustervertrag veröffentlicht, der für die Schweiz relevant sein wird. Es handelt sich um eine wichtige Zwischenstufe auf dem Weg zum definitiven Abschluss, den die Amerikaner bis Ende Jahr erzielen wollen. Für die USA haben die zwischenstaatlichen Abkommen einen grossen Vorteil: Der Vertragsstaat verpflichtet sich darin, dafür zu sorgen, dass seine Finanzinstitute Fatca einhalten.

Kein Nachteil gegenüber EU
Für Aufsehen sorgen dürfte in der Schweiz besonders eine Klausel im Mustervertrag. Diese verbietet es lokalen Banken, die von Vereinfachungen profitieren wollen, amerikanische Kunden, die in der Schweiz wohnen, grundsätzlich abzulehnen. Dieses «Diskriminierungsverbot» entbehrt nicht der Ironie, haben die USA mit Fatca doch alles getan, damit Schweizer Banken die Finger von amerikanischen Kunden lassen. Doch im Ausland wohnhafte Amerikaner sind auch Wähler, und die beissende Kritik von American Citizens Abroad an dem Gesetz blieb in Washington nicht ohne Wirkung. So beklagt sich die Organisation darüber, dass amerikanische Expats Mühe hätten, vor Ort Konti zu eröffnen. Das «Diskriminierungsverbot» scheint gleichzeitig nicht generell zu gelten, da es nur im Passus über die Lokalbanken auftaucht.
Was hat Bern dafür bekommen? Eine Voraussetzung, damit eine Lokalbank als Fatca-konform gilt und kein Abkommen mit der US-Steuerbehörde IRS abschliessen muss, ist, dass mindestens 98% der Kundengelder aus der Schweiz oder dem EU-Raum stammen. Letzterer Zusatz ist neu und laut den beigezogenen Experten Michael Schneebeli von KPMG und Hans-Joachim Jaeger von Ernst & Young wichtig: Wenn also ein Schweizer Lokalinstitut Kundengelder hat, die zum Beispiel zu 5% aus Deutschland oder Frankreich stammen, dann zählen diese wie Gelder aus der Schweiz. Diese «Erweiterung» des Heimmarktes dürfte besonders Lokalinstituten helfen, die traditionell zahlreiche Kunden aus den Nachbarstaaten haben. Damit sinkt für diese Banken die Hürde, um als Fatca-konform zu gelten, was heisst, dass sie kein Abkommen mit dem IRS abschliessen müssen und von den umfassenden Meldepflichten entbunden sind.

Aufatmen für Publikumsfonds
Lokalbanken sind nicht die Einzigen, die mit Vereinfachungen rechnen können. So werden Sachversicherungen und Pensionskassen von der Fatca-Umsetzung befreit sein. Laut den Experten ist zudem absehbar, dass Publikumsfonds nicht der Meldepflicht unterliegen werden. Der Grund dafür ist, dass Kunden ihre Fondsanteile in der Schweiz über ein Bank-Depot halten und unter dem Fatca-Regime bereits das jeweilige Institut die Identität des Kunden abklären muss. Im Musterabkommen befindet sich schliesslich ein Passus, in dem es heisst, die Vertragsstaaten würden sich im Rahmen der OECD für den automatischen Informationsaustausch einsetzen. Dieser Paragraf ist allerdings in Klammern gesetzt. Es ist nicht anzunehmen, dass diese Passage Bestandteil eines Vertrages mit der Schweiz sein wird, da Bern die Abgeltungssteuer und nicht den automatischen Informationsaustausch favorisiert.
Finanzinstitute, die nicht von Fatca befreit sind oder nicht als Fatca-konform gelten, werden einzeln mit der amerikanischen Steuerbehörde IRS Verträge aushandeln und Daten über amerikanische Kunden liefern müssen. In der ursprünglichen Gesetzgebung drohte Banken und ihren Kunden eine Quellensteuer von 30% auf Erträgen und Verkaufserlösen von US-Wertschriften, wenn die Bank sich nicht Fatca-konform verhielt. Da nun die Eidgenossenschaft für die Einhaltung sorgen soll, entfällt diese Regelung für Schweizer Banken. Zudem müssen die Banken keinen Abzug von 30% auf amerikanischen Erlösen bei «widerspenstigen Kunden» vornehmen. Dies sind Kunden, die ihre Identität nicht preisgeben wollen. Stattdessen meldet die Bank jährlich aggregiert Daten nach Washington, also die Anzahl «widerspenstiger» Kunden und die Summe der betroffenen Kundengelder. Die USA können dann mit Gruppenanfragen Amtshilfe für diese Kunden erhalten.
Damit dies möglich ist, muss zunächst aber das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den USA ratifiziert werden. Dieses ist jedoch seit Monaten im US-Senat blockiert. Änderungen am Mustervertrag sind zwar denkbar, doch dürften sich diese vor allem auf die Anhänge beschränken, wo konkret aufgezählt wird, welche Produkte oder Institute eines Landes von den Meldepflichten befreit sind. Die Schweizerische Bankiervereinigung wollte die Einzelheiten des Musterabkommens nicht kommentieren. Sie ist grundsätzlich aber davon überzeugt, dass der Abschluss eines solchen Vertrags gegenüber der ursprünglichen Fatca-Version deutliche Vorteile bringt.

Rhoenblicks Kommentar:
Es wird nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird.

Die Deutschen Linken, die im deutschen Bundesrat das Steuerabkommen mit der Schweiz ablehnen müssen sich bescheiden, denn die Schweiz wird nicht „gläsern“ gegenüber den USA. Unser Bundesrat muss hart bleiben. Es gibt keinen Grund das eindeutige Votum des Nationalrates in der Herbstsession und das Versprechen von Bundesrätin Evelyn Widmer-Schlumpf zu übergehen: Es gibt kein rückwirkendes Inkrafttreten des OECD-Standards. Gruppenanfragen werden ab dem Datum möglich sein, an dem das Amtshilfegesetz Rechtskraft erlangt.

Freitag, 16. November 2012

Kein weiteres Entgegenkommen gegenüber Deutschland

Rhoenblicks Kommentar:

Die richtigen Worte zur richtigen Zeit. Ein Warnschuss vor den Bundesratsbug. Eine Unterstützung für Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, die sich in der Herbstsession verpflichtet hat, im Bundesrat die Meinung der Mehrheit des Nationalrates zu vertreten, dass es keine rückwirkende Inkraftsetzung dieses Termins gibt. Das bürgerlich orientierte Parlament ist gefordert.

 

Die SVP-Fraktion hat sich heute in Bern zur Vorbereitung der Wintersession der Eidgenössischen Räte getroffen. Im Zusammenhang mit dem Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland fordert die Fraktion den Bundesrat mit Nachdruck auf, auf ein weiteres Entgegenkommen gegenüber Deutschland zu verzichten. In den vergangenen Tagen sickerten über die Medien Meldungen über entsprechende Szenarien durch. So ist beispielsweise eine rückwirkende Zulassung von Gruppenanfragen rechtsstaatlich unhaltbar und ein klarer Wortbruch gegenüber dem Parlament. Die Rechtssicherheit ist zudem international einer der wichtigsten Standortfaktoren. Deutschland muss nun entscheiden, ob es ein Abkommen will oder nicht. Weitere Konzessionen der Schweiz darf es nicht geben. Der Bundesrat darf sich nicht noch einmal erpressen lassen.

Zudem fordert die Fraktion den Ständerat auf, einer Parlamentarischen Initiative der SVP zur Einführung eines Vetorechts der Eidgenössischen Räte bei Verordnungen zuzustimmen. In der Vergangenheit ist es verschiedentlich vorgekommen, dass in einer durch den Bundesrat erlassenen Verordnung Bestimmungen aufgenommen wurden, die inhaltlich dem Willen des Gesetzgebers widersprechen. Nach geltendem Recht kann der Gesetzgeber nur über neue parlamentarische Vorstösse korrigierend einwirken.

Bern, 16. November 2012

Donnerstag, 15. November 2012

Skandal geschütteltes Nordrhein-Westfalen

"Kavallerieoberst" Steinbrücks (Un-)Taten in NRW
  

Das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW), genauer: dessen Finanzminister Norbert Walter-Borjans schmäht die Schweiz als Land der Steuerhinterzieher. Walter-Borjans hat immer wieder Schweizer Bankdaten gekauft und ist bereit auch in Zukunft solche zu kaufen. Er macht Stimmung gegen das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Vor wenigen Tagen hat der Bochumer Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek Untersuchungen gegen mehrere hundert Kunden der UBS eingeleitet. Bochum liegt in NRW.

Am 15.11.12 hat Phönix einen ARD-Film ausgestrahlt mit dem Titel: „Grössenwahn und Selbstbedienung – Der Krimi  um die Millionen der West-LB“ (Regie: Klaus Balzer). Die West-LB nunmehr zerschlagen und aufgelöst war die Landesbank von NRW. Da das Land den grössten Anteil an Aktien besass, sind Ministerpräsident und Finanzminister mitverantwortlich für das Handeln dieser Bank; sie sassen im Verwaltungsrat. In die jahrzehntelange Skandalgeschichte ist auch Herr Steinbrück verwickelt, zuerst als Finanzminister (2000 – 2002)und dann als Ministerpräsident (2002 – 2005). Er macht mit seinem Verhalten, seinen Äusserungen in diesem Film keinen guten Eindruck. Im Gegenteil: er sucht sich gegenüber Reportern damit herauszureden, dass er als Verwaltungsrat der Bank an keiner Sitzung des Finanzausschusses teilgenommen habe - was zutrifft - und daher für dessen Entscheide nicht verantwortlich sei. Jedoch, Herr Steinbrück, „unser Kavallerieoberst“, war Mitglied dieses Ausschusses und wurde dementsprechend orientiert: Er wusste Bescheid und war somit (mit)verantwortlich: 2000 führten das Land NRW und die West LB zusammen Klage gegen einen EU-Entscheid: Die EU hatte entschieden, dass die West LB dem Land NRW 1,6 Milliarden DM zurück zu zahlen habe, die früher das Land der Bank „geschenkt“ hatte. Das ist wohl einmalig, dass der, der Geld bekommen soll, das unter Schulden ächzende Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit dem, der das Geld zu bezahlen hat, der NRW-Landesbank (West LB), gemeinsam gegen die Überweisung Klage führt. Finanzminister von NRW war damals Herr Steinbrück.


Besonders interessiert uns der Teil des Berichtes, in dem über Privatflüge ohne Bezahlung des CEO Friedel Neuber, des Ministerpräsidenten Rau und des Finanzministers Schleußer berichtet wird, die 2000 ruchbar wurden. Gemäss dem ARD-Filmbericht hat Friedel Neuber Koffer voll mit Geld nach Luxemburg fliegen lassen, und leer sind die Koffer wieder nach Hause geflogen worden. Die Staatsanwaltschaft von NRW ermittelte, es kam zum Prozess. Die West-LB musste 17 Millionen Euro, Neuber persönlich 300‘000 Euro Strafe bezahlen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung! Neuber, der Ministerpräsident, die Landesregierung, die Mehrheit des Landtages waren Mitglieder der SPD.

Zusammenfassung:
Es ist somit gerichtlich erwiesen, dass die SPD von Nordrhein-Westfalen aktiv Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet hat. Und deren „Nachkommen“ wollen über uns das Maul aufreissen.



 

Freitag, 14. September 2012

Ein wegweisender Entscheid: Die WAK sagt "NEIN"!


Ein wegweisender Entscheid: Die WAK sagt Nein!
Vgl. Artikel „Steuerabkommen mit Deutschland – kein Nachverhandeln!“

Frei nach Markus Häfliger, Bern – NZZ vom 11.09.2012 und Hansueli Schöchli, Bern – NZZ vom 13.09.2012:

„Bundesrat und Parlament markieren Härte im Steuerstreit mit Berlin“

„Ja zur Rasterfahndung“

(A) Wegweisender Entscheid der WAK
WAK = "Kommission für Wirtschaft und Abgaben" der eidgenössischen Parlamente (Legislative)
WAK-Nationalrat und WAK-Ständerat

Am Montagabend, 10. September 2012 um 21 Uhr verkündete WAK-Kommissionspräsident Christophe Darbellay den Entscheid:
(1) Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) will mit 18 gegen 7 Stimmen Gruppenanfragen ermöglichen, indem die Worte «im Einzelfall» aus dem Entwurf des Steueramtshilfegesetzes gestrichen werden. Die SVP-Fraktion war dagegen. Sie lehnt grundsätzlich die neuen  OECD-Standards ab. Gruppenanfragen seien nicht abzugrenzen von «Fischzügen», begründet SVP-Nationalrat Caspar Baader.
(2) In der zweiten, umstritteneren Frage entschied sich die WAK für die harte Linie: Gruppenanfragen sollen erst ab Inkrafttreten des Gesetzes zulässig sein – voraussichtlich ab dem 1. Januar 2013. «Es gibt keine Rückwirkung», sagte Darbellay. „Eine 2. Nachverhandlung sehe ich gar nicht. Sie würde uns erpressbar machen“. Text einer E-Mail.
Um dieses Datum und eine allfällige Rückwirkung war in den letzten Tagen eine Debatte entbrannt.

Einzelne Akteure meinten, das Abkommen mit Berlin „retten“ zu müssen indem Gruppenanfragen bereits am dem 18. Juli 2012, also rückwirkend hingenommen werden sollten. Für dieses Nachgeben gegenüber den Linken-Polterer Sigmar Gabriel und Peer Steinbrück, dem Kavalleristen votierte dem Vernehmen nach etwa das Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen im Departement Widmer-Schlumpf (siehe F.A.Z.-Gespräch mit Michael Ambühl – unten). Auch Nationalrat Ruedi Noser (fdp., Zürich) sowie Bankenvertreter plädierten für den 18. Juli 2012 - vergeblich. SP und Grüne waren für maximale Rückwirkung. Haben die da bedacht, was sie sagten? Ihre Genossen in Deutschland sprachen nicht von einer Rückwirkung auf den 18. Juli 2012 sondern auf den
 1. September 2011 oder zumin­dest auf den 1. Juli 2012. Zudem wollte die SPD noch eine Reihe weiter Punkte behandeln. (Süddeutsche Zeitung vom  12.9.2012). Dem Grünen Dr. Thomas Gambke aus Bayern (MdB) genügte nicht einmal der bisher erörterte Termin vom 1. Januar 2011. Er stellt sich eher 2007 oder 2008 vor. Auch ein Physiker muss als Politiker etwas von Rechtssicherheit verstehen.

Sie, die oben erwähnten Akteure überhörten sachliche Stimmen wir die der deutschen Bundes-Justizministerin, Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von den Freien Demokraten (FDP), die gegenüber der Süddeutsche Zeitung (Bayern) feststellte: „Deutschland braucht das Steuerabkommen“ (02.09.2012).
Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf hatte in den letzten Tagen keine Stellung genommen. Sie überlasse den Entscheid «bewusst» dem Parlament, liess sie ihren Sprecher noch vor wenigen Tagen sagen. In der WAK-Debattierrunde kam Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf doch zur Einsicht. «Sie selber hat der Kommission beantragt, dass es keine Rückwirkung gibt», sagte Kommissionspräsident Darbellay von der CVP.

Hier ist der Hinweis angebracht auf ein „Gespräch“ von Michael Ambühl, Schweizer Finanzstaatssekretär und Verhandlungsführer für das Steuerabkommen mit Jürgen Dunsch von der Frankfurter Allgemeine Zeitung“, unter dem Titel Aus Singapur kommt mehr Geld als umgekehrt erschienen am 12.09.2012:
"Aufgrund der bisherigen Beratungen im Parlament will die Schweiz künftig Gruppenanfragen ohne Namensnen­nung ermöglichen, allerdings erst von 2013 an. Bleibt es dabei? Damit würde ein Zusatzinstrument gegen die „Abschleicher" fehlen.“
Die Schweiz hat der Änderung des OECD-Standards bezüglich Gruppenan­fragen am 17. Juli 2012 zugestimmt. Zu­erst muss das Schweizer Parlament aber noch die nötigen gesetzlichen Grundla­gen schaffen. Dies wird in den nächsten Monaten geschehen."

"Gibt es noch Spielraum für Zugeständ­nisse an Deutschland?
Die Schweiz wird nach den Zugeständ­nissen im April keine weiteren Verhand­lungen führen, auch nicht über die Steu­ersätze in der rückwirkenden Abgeltungs­steuer."


(B) Verhandlungen des Nationalrates am Mittwoch, 12.09.2012
Nationalrat (NR) eine der beiden gleichberechtigten Kammern der Legislative der schweizerischen Eidgenossenschaft
Die andere Kammer der Legislative ist der Ständerat

NR-Beschluss: In der Steueramtshilfe kann die Schweiz künftig auch Auskünfte auf ausländische Gruppenanfragen ohne Namensnennung geben. (130 zu 54 Stimmen) Voraussichtlich gilt dies für Tatbestände ab Anfang 2013. (Eine Rückwirkung ist ausgeschlossen – siehe oben). Demnach sind auch bei ausländischen Gruppenanfragen auf Basis von Verhaltensmustern und damit ohne Angabe von Namen mutmasslicher Steuersünder Auskünfte zu geben.

Die SVP ist als einzige Fraktion dagegen, dass die Schweiz die neuen OECD-Standards übernimmt. Laut dem Zürcher SVP-Nationalrat Hans Kaufmann geht es bei Gruppenanfragen um «Fischzüge», welche auch Unschuldige umfassten und abzulehnen seien. Diese Befürchtung kann – bedenkt man die Praxis der deutschen (zum Beispiel beim Doppelbesteuerungsabkommen CH-D (DBA), Art. 19) – sich sehr wohl bestätigen.
Immerhin steht fest: Die massgebenden OECD-Papiere sind unklar, erwähnen zur Illustration aber einige Beispiele. Daher hatte der Bundesrat für die Wirtschaftskommission (WAK) in einem Papier die Abgrenzung zwischen Gruppenanfragen, welche künftig eine Auskunftspflicht nach sich ziehen, und den von der Schweiz nach wie vor abgelehnten «Fischzügen» (pauschale Anfragen ohne konkrete Verdachtsmomente) erklärt. Grob gesagt: Die Anfrage «bitte nennt uns alle deutschen Kunden mit UBS-Konto» gälte weiter als Fischzug und wäre nicht zu beantworten, während die Formulierung «alle deutsche UBS-Kunden, die ein typischerweise zur Steuerhinterziehung missbrauchtes Finanzprodukt gekauft haben» schon eher zu beantworten wäre. Die Grenzen sind aber fliessend und auch veränderbar. Mehrere Nationalräte betonten, dass am Ende wohl die Gerichte entscheiden müssten. Dennoch hatte die WAK darauf verzichtet, konkretere Formulierungen ins Amtshilfegesetz zu schreiben, weil sonst neue Unklarheiten entstünden. Das ist sehr gut bedacht: Ein „Katalog“ kann per se nicht umfassend, abschliessend sein. Da werden unsere Gerichte(!) entscheiden müssen.
Auch ausserhalb der SVP war keine Begeisterung zu spüren. Angesagt war eher eine Kombination aus «Schritt in die richtige Richtung» (links/grün) und «Die Schweiz muss sich wohl oder übel den OECD-Standards anpassen» (bürgerlich). Laut Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf wird die Schweiz nun noch jene wenigen Doppelbesteuerungsabkommen anpassen müssen, die Amtshilfe ausdrücklich auf den Einzelfall beschränkt haben.

Das Amtshilfegesetz ist für die Schlussabstimmung im Parlament bereit

Donnerstag, 13. September 2012

Die Niederlande wählen die Stabilität

Frei nach Beat Ammann, Amsterdam, NZZ vom 13.09.2012
  
 Bei den Parlamentswahlen vom Mittwoch haben die Niederländer gemässigte Parteien gestärkt. Die neue Regierung wird wie die bisherige europafreundlich sein. Sie will aber nicht weiter für die Griechen bezahlen - siehe unten

Das Resultat in den Niederlanden entsprach den Prognosen: Die niederländische Wählerschaft will eine stärkere, stabilere Regierung. Das ist eine der leicht ablesbaren Botschaften des Resultats der Neuwahl der grossen Kammer des niederländischen Parlamentes. Es war zum fünften Mal seit 2002, dass die Niederländerinnen und Niederländer am Mittwoch wählen mussten.
Nun scheint im niederländischen Parlament Stabilität einzukehren: Die beiden stärksten Parteien vom Rest abgehoben: Die liberalkonservative Partei VVD des bisherigen Ministerpräsidenten Rutte gewann 10 Sitze hinzu (neu: 41 von total 150 Sitzen). Der Gewinn der Sozialdemokraten (PvdA) von  9 Mandaten (nun 39 Sitze), ist vor allem auf den neuen Parteivorsitzenden Diederik Samsom zurückzuführen, Dieser wird hohe Forderungen erheben, sollte Rutte mit ihm zusammen regieren wollen. Es ist auch nicht Gesetz, dass die stärkste Partei den Ministerpräsidenten stellt. Samsom kann also durchaus danach streben, selber Chef der nächsten Regierung zu werden. Die Sozialdemokraten gehörten der bisherigen Regierung Rutte nicht an.

Der von den Umfragen zu Beginn des Wahlkampfes verheissene Aufstieg der Sozialisten (SP) unter ihrem jugendlich-unverbraucht wirkenden Chef Emile Roemer ist ausgeblieben. Die SP stagnierte bei 15 Sitzen; sie ist sehr EU-kritisch. Die bisher drittstärkste Partei, die PVV des Rechtsaussen Geert Wilders, verlor 9 Mandate (15); Wilders hat gegen den Islam agitiert und damit Unruhe ins Land gebracht. Mit nur noch 15 Mandaten kann er die künftige niederländische Regierung in ihren Entscheiden nicht mehr von sich abhängig machen – das ist gut so. Die bisher viertstärkste Partei – die Christlichdemokraten – büsste 8 Sitze ein (13). Ein weiterer einstiger Aufsteiger, die Grün-Linke verlor sieben ihrer bisher zehn Mandate.

Fazit: Die Zersplitterung der politischen Landschaft mit instabilen Koalitionen von drei oder mehr Parteien scheint gestoppt zu sein und das ist gut so.

Die Niederlande sind ein grosser Netto-Zahler in der EU und einer der wenigen Staaten, die noch ein Triple-A-Rating geniessen. Die Wählerschaft will zweifellos nicht als Melkkuh der Union missverstanden werden. Der bisherige Ministerpräsident Rutte, der Chef der VVD und der Sieger der gestrigen Wahl, hatte im Wahlkampf denn auch stets gesagt, er wolle nicht weiter für die Griechen bezahlen. Doch ist den pragmatischen Niederländern anscheinend klar, dass offene EU-Feindschaft Unsinn wäre für eine Handelsnation, die 75 Prozent ihrer Exporte in Partnerländer der Union verkauft.

Die Sozialdemokraten setzen eher auf einen auf Wachstum gerichteten Kurs, wie ihn auch der französische Präsident François Hollande vertritt. Samsom sagte in Amsterdam vor hunderten Anhängern, das Land brauche «so schnell wie möglich eine stabile Regierung» und die Arbeiterpartei sei bereit, daran teilzunehmen. Die Rechtsliberalen setzen auf eine drastische Sparpolitik. Die von ihnen geführte Koalition war im April zerbrochen, als die sie stützende Wilders-Partei PVV einem Sparhaushalt ihre Zustimmung verweigerte.

Bis zur Regierungsbildung könnten allerdings noch Wochen vergehen.