Stimme aus Deutschland - uns ergeht es nicht anders, wenn wir die KEV erhöhen!
Rhoenblicks Einladung zur Unterzeichnung des KEV-Referendums:
Ein Marschhalt zur
Besinnung und Positionsbereinigung ist dringend notwendig!
Bitte, unterschreiben auch Sie das Referendum gegen eine Erhöhung der "Kostendeckenden Einspeisevergütung" (KEV) - der schweizerischen Stromsteuer!
Bitte, unterschreiben auch Sie das Referendum gegen eine Erhöhung der "Kostendeckenden Einspeisevergütung" (KEV) - der schweizerischen Stromsteuer!
Argumentarium:
Unterschriftenbogen:
Link: Deutschland Preisvergleich EEG treibt Stromkosten in die Höhe
Anstieg um mehr als 200 Prozent
Elektrizität hat sich seit der Liberalisierung des Energiemarktes 1998 um 68 Prozent verteuert. Alleine im Jahr 2013 ist der monatliche Strompreis eines 3-Personen-Haushaltes von 75,51 auf 83,80 Euro angestiegen. Dem BDEW zufolge wird diese Preisentwicklung auch in den nächsten Jahren fortbestehen. Die Stromanbieter sind für diesen Preisanstieg allerdings nicht verantwortlich, da die beeinflussbaren Kostenbestandteile (wie Erzeugung, Vertrieb oder Transport) in den letzten fünf Jahren eher konstant geblieben sind. Diese Kostenbestandteile sind seit 1998 zwar um elf Prozent angestiegen. Im Vergleich dazu haben sich jedoch die staatlichen Steuern und Abgaben auf Strom um 243 Prozent erhöht. Aktuell machen diese Steuern und Abgaben mehr als die Hälfte des Strompreises aus.EEG-Umlage ist größter Kostenfaktor
Der größte Kostenblock bei diesen staatlichen Abgaben und Steuern ist die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Umlage). Diese dient der Subventionierung von Ökostrom. Hintergrund dessen ist der Plan der Bundesregierung, bis 2020 insgesamt mehr als ein Drittel des Stroms aus erneuerbaren Energie herzustellen. Bislang konnten auf diese Weise nur 25 Prozent des Stroms erzeugt werden. Die Nutzung von erneuerbaren Energien führt lokal zu einer niedrigeren Luftverschmutzung und geringeren Treibhausgasemissionen. Sie gelten als geeignete Alternative zur dominierenden Energieversorgung auf Basis fossiler Rohstoffe und der Atomenergie, welche langfristig nicht gewährleistet werden kann. Betreiber von Solaranlagen oder Windrädern, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, erhalten dafür nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) eine Vergütung. Die Vergütung kann jedoch nicht alleine durch die, an der Strombörse erzielten, Preise für Ökostrom gedeckt werden. Diese liegen nämlich weit unter den im EEG festgelegten Vergütungssätzen. Der entstehende Differenzbetrag wird durch die EEG-Umlage, welche andere Stromverbraucher zahlen müssen, gedeckt. Die Höhe der Umlage für Ökostrom wird von den vier Betreibern der Übertragungsnetze festgelegt und für das Folgejahr immer am 15. Oktober des aktuellen Jahres veröffentlicht.Finanzierung der EEG-Umlage
Innerhalb eines Jahres ist die EEG-Umlage laut BDEW von 14,1 Milliarden auf den Rekordwert von 20,4 Milliarden angestiegen. Hintergrund dieser Entwicklung ist der verhältnismäßig starke Ausbau der Solarstromproduktion. Ein Großteil der Umlage für Ökostrom wird von privaten Haushalten finanziert. Diese müssen alleine 2013 eine EEG-Umlage von 7,2 Milliarden Euro zahlen. Zusätzlich wälzen Industrie, Gewerbe und Handel steigende Energiekosten zum Nachteil der Verbraucher auf die Produktpreise ab. Neben den Haushalten finanziert die Industrie mit 6,1 Milliarden Euro die EEG-Umlage. Bestimmte Unternehmen in energieintensiven Industrien lassen sich von der EEG-Umlage jedoch freistellen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.Weiterhin müssen Gewerbe, Dienstleistungen und Handel sowie öffentliche Einrichtungen und die Landwirtschaft die Kosten der EEG-Umlage tragen.
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