Das geht auch uns an:
Deutsche Bundesregierung;
Sozialhilfeanspruch von EU-Ausländern soll
beschränkt werden
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ("F.A.Z.“), vom Freitag, den
7. Oktober 2016.
Quelle: peer./KNA/dpa
Zuständig, verantwortlich:
Bundesarbeitsministerin Andrea
Nahles (SPD!)
Die Bundesregierung
will die Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem erschweren.
EU-Ausländer sollen
künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Hartz IV erhalten.
Im Bundeskabinett
soll einem Bericht zufolge in der nächsten Woche ein Gesetzentwurf beschlossen
werden, wonach Ausländer aus anderen EU-Staaten, die nicht in Deutschland
arbeiten, erst nach fünf Jahren Aufenthalt Sozialhilfe beziehen können. Ein
entsprechender Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD)
sei jetzt zwischen den Ressorts ausverhandelt worden, berichten die Zeitungen
der Funke Mediengruppe am Freitag unter Berufung auf Kreise des
Bundesarbeitsministeriums.
Grundsätzlich soll
auf diese Weise eine Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem unterbunden werden,
unter anderem aus osteuropäischen EU-Staaten. Nahles hatte die Änderungen
bereits Ende 2015 angekündigt. Die Ressortabstimmung dauerte aber deshalb so
lange, weil Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nach Informationen der Funke-Zeitungen
ursprünglich noch zusätzliche Verschärfungen verlangt hatte.
Nahles sieht Akzeptanz der Freizügigkeit gefährdet
Die Gesetzespläne
sehen den Angaben zufolge vor, dass EU-Bürger künftig von Hartz IV und
Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie in Deutschland nicht arbeiten oder
durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.
Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach fünf Jahren
„verfestigt“ habe, solle es einen Anspruch auf Sozialhilfe geben.
Im April hatte Nahles gesagt, Kommunen könnten nicht
unbegrenzt für mittellose EU-Bürger aufkommen. Außerdem sei die Akzeptanz der
Freizügigkeit gefährdet, wenn sich die Menschen den Ort für die Auszahlung der
Sozialhilfe frei aussuchen könnten. Das Bundessozialgericht hatte zuvor
festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch
auf Sozialhilfe haben. Städte und
Gemeinden fürchten daher zusätzliche Milliardenkosten und drängen auf Abhilfe
des Gesetzgebers.
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