Böhmermann: „In Deutschland ist so was erlaubt“
[O-Ton Jan Böhmermann; ausgezeichnet 2013 mit dem Deutschen Comedy-Preis in Köln,
2016 mit dem (Adolf-)Grimme-Preis].
[O-Ton Jan Böhmermann; ausgezeichnet 2013 mit dem Deutschen Comedy-Preis in Köln,
2016 mit dem (Adolf-)Grimme-Preis].
Leserbrief in der "Rhein-Neckar-Zeitung" ("RNZ") am Samstag, den 8. Oktober 2016
veröffentlicht unter dem Titel:
"Nicht unabhängig"
"Nicht unabhängig"
"Zum Kommentar „Sache der Justiz“, RNZ v. 6.10.
Im Kommentar Andreas Herholz u.a.: „Nicht eine Regierung entscheidet in
einem Rechtsstaat darüber, was Recht und Unrecht ist, sondern die
Justiz.“ Jedoch: In Deutschland entscheiden die Staatsanwaltschaften
nicht frei und unabhängig. Im Gegenteil, sie unterstehen dem
Justizministerium, d.h. der jeweiligen Landesregierung. Sie sind an die
Weisungen, die ihnen von oben erteilt werden, gebunden. Wir erinnern uns
alle an den Fall Mollath in München. „Für nicht so gemeinte
Schmähungen“ brechen goldene Zeiten an dank Böhmermanns taktisch
geschickter Einlassung: „Sein Unsinn müsse doch jedem sofort
klargeworden sein“. Dr. Jürg Walter Meyer"
Grundlagen:
(Wortlaut von Böhmermanns Erguss siehe am Schluss unter 4.)
1. „Böhmermann:
„Schmähgedicht“ ohne Folgen Ermittlungen eingestellt“
(Deutsche Zeitungen vom Mittwoch, den 05.10.2016).
(Deutsche Zeitungen vom Mittwoch, den 05.10.2016).
Zusammenfassung:
„Die Staatsanwaltschaft in Mainz hat ihre Ermittlungen
gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen
Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan eingestellt. Wie die Behörde am Dienstag
mitteilte, „waren strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit
nachzuweisen“; es bestünden Zweifel am Tatvorsatz, dass Böhmermann Erdogan
beleidigen wollte: „Eine ernstgemeinte Herabwürdigung“ sei „nicht naheliegend“.
Beispiele:
1. „Sache der
Justiz“ („Rhein-Neckar-Zeitung“ vom Mittwoch, den 05.10.2016); Kommentar
von Andreas Herholz; „zum Verfahren gegen den Komiker Böhmermann
„War’s das? Kann der Fall Böhmermann zu den Akten gelegt
werden? Oder schlägt Recep Tayyip Erdogan zurück, zeigt einmal mehr, dass er
das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz nicht achtet? Die Staatsanwaltschaft
Mainz jedenfalls hat das Verfahren gegen Jan Böhmermann wegen des Verdachts auf
Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten eingestellt. Sein Werk fällt unter
den Schutz des Grundrechts auf Kunstfreiheit. Bei Böhmermanns Versen handelt es sich zwar nicht um ein satirisches
Meisterwerk, sondern eher um eine gezielte beleidigende Provokation. Doch ganz gleich, was man von den Versen
des Fernsehmannes auch halten mag – nicht eine Regierung entscheidet in einem
Rechtsstaat darüber, was Recht und Unrecht ist, sondern die Justiz.
So hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel auch ihre
umstrittene Entscheidung begründet, die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung
nach Paragraf 103 wegen des Vorwurfs der Beleidigung ausländischer Staatsmänner
zu ermächtigen. Mit Ruhm bekleckert hat sie sich dabei allerdings nicht. Ihr
Versuch, das autokratische türkische Staatsoberhaupt aus Sorge um den Flüchtlingspakt
mit Ankara zu besänftigen, ging gründlich schief."
2. „War nicht so
gemeint“ („Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom Mittwoch, den 05.10.2016); Kommentar
von Reinhard Müller (Mü.)
„Ein einziges Mal in der jüngeren deutschen Geschichte
hat Bundeskanzlerin Merkel ausdrücklich einen „Fehler“ zugegeben – nachdem sie
das Gedicht Böhmermanns über den türkischen Präsidenten Erdogan „bewusst
verletzend“ genannt hatte. Und nun hat ihr die Mainzer Staatsanwaltschaft,
deren Ermittlungen wegen Präsidentenbeleidigung die Kanzlerin erst möglich
gemacht hatte, recht gegeben: Die Anklagebehörde sieht in der Neo-Royale-Lyrik
keine Beleidigung. Eine „ernstgemeinte Herabwürdigung“ sei nicht „naheliegend“,
heißt es nach langer Prüfung – nicht zuletzt mit Blick auf Böhmermanns
geschickte Einlassung, sein Unsinn müsse doch jedem sofort klargeworden sein.
Und natürlich untersteht das Werk der Kunstfreiheit. Das alles lässt sich
hören, doch wäre auch ein Strafbefehl vertretbar gewesen. Aber ein Verfahren,
womöglich bis zum Verfassungsgericht, sollte offenbar vermieden werden. Immerhin wird jetzt Erdogan noch einmal
daran erinnert, dass die deutsche Justiz wirklich unabhängig ist.
Und für nicht so gemeinte Schmähungen brechen goldene Zeiten an. Mü."
3. „Ist das ein Gedicht“ – „Ermittlungen gegen Jan
Böhmermann eingestellt“
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom Mittwoch, den
05.10.2016; von Michael Hanfeld.
(Auszug)
"Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren
gegen Jan Böhmermann wegen des „Schmähgedichts“ auf den türkischen Präsidenten
Erdogan eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen „waren strafbare
Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen“, teilte die
Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit. Es hätten sich „auch keine
hinreichenden Anhaltspunkte für strafbare Handlungen anderer“ Beteiligter
ergeben. Der Beitrag sei durch die Meinungs- und die Kunstfreiheit nach Artikel
5 Grundgesetz gedeckt. Eingestellt wird das Verfahren mangels hinreichenden
Tatverdachts nach Paragraph 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung. Dagegen kann
der vermeintlich Geschädigte – Erdogan – Beschwerde einreichen oder ein
Verfahren zur Klageerzwingung betreiben.
Jan Böhmermann hatte in der Ausgabe seiner ZDF-Show „Neo
Magazin Royale“ vom 31. März ein „Schmähgedicht“ auf den türkischen
Staatspräsidenten vorgetragen, das vor beleidigenden Zuschreibungen nur so
strotzte – stets mit dem Verweis, das genauso etwas auch in Deutschland nicht
erlaubt sei. So sah sich Böhmermann auf der sicheren Seite. Das ZDF nahm den
Beitrag gleichwohl aus der Mediathek und strich ihn für jede Wiederholung, weil
er, wie der Programmdirektor Norbert Himmler sagte, den Ansprüchen ans Programm
nicht genüge. Gegen das Gedicht mit dem Titel „Schmähkritik“ stellte Erdogan
Strafantrag wegen Beleidigung nach Paragraph 185 Strafgesetz und nach Paragraph
103 Strafgesetzbuch, der die Beleidigung von Organen und Vertretern
ausländischer Staaten unter Strafe stellt. Für diesen Strafantrag war die
Zustimmung der Bundesregierung notwendig, die diese auch gab.
Die Staatsanwaltschaft Mainz stellt ihre
Ermittlungen aus mehreren Gründen ein: Sie hat Zweifel am Tatvorsatz – dass
Böhmermann Erdogan beleidigen wollte. Fraglich sei auch, ob es sich überhaupt
um eine Beleidigung handele, denn dabei müsse es sich um „ein eigenes
Unwerturteil“ handeln oder um eines, das man sich zu eigen mache. Dagegen
spreche, dass Böhmermanns Gedicht „als Beispiel für eine Überschreitung der
Meinungsfreiheit dienen sollte“. Auch sprächen die Entstehungsgeschichte, die zeitgeschichtliche
Einbindung und die Gestaltung des Beitrags gegen eine gezielte Beleidigung.
Damit folgt die Staatsanwaltschaft der Intention, die Böhmermann für seinen
Beitrag ins Feld geführt hatte. In Mainz dürfte für ihn die Sache damit
ausgestanden sein. Anhängig ist hingegen ein Verfahren vor der Zivilkammer des
Landgerichts Hamburg, mit dem Erdogan dem ZDF-Moderator das „Schmähgedicht“
verbieten lassen will. Das Gericht hatte eine einstweilige Verfügung gegen
Böhmermann erlassen."
2. Die Stellung
der Staatsanwälte in Deutschland:
„Als Beamte sind Staatsanwälte – anders als Richter – weisungsgebunden (§ 146 Gerichtsverfassungsgesetz)[1] und unterliegen uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§ 144 GVG) (§ 147 GVG). [zu oberst: Das Landesjustizministerium d.h. der Justizminister des deutschen Landes (z.B. Nordrhein-Westfalen (NRW): Thomas Kutschaty, SPD]. Damit ist die Einflussmöglichkeit auf die Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte gegeben,[2] zumal die Weisungsgebenden nicht an die Schriftform gebunden sind.[3][4] Ein Weisungsbeispiel berichtete die Süddeutsche Zeitung im Zusammenhang mit dem Fall Mollath.[5].“
Quelle: „Wikipedia“ – „Staatsanwalt“
„Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den
Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist
jedoch, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch
gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten
ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen
Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten
unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche
Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist das
jeweilige Landesjustizministerium [z.B. Nordrhein-Westfalen (NRW): Thomas
Kutschaty, SPD] zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen
von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.“
Quelle: „Wikipedia“ – „Staatsanwaltschaft (Deutschland)“.
3. Fall
Mollath:
„Süddeutsche Zeitung“ vom 20.02.2013 (Auszug):
„Fall Mollath -
Zwischen Wut und Wahn“
„Der Fall Mollath dürfte in die deutsche Rechtsgeschichte
eingehen. Allein deshalb, weil nicht nur der Betroffene ein
Wiederaufnahmeverfahren fordert, sondern demnächst womöglich auch die
Staatsanwaltschaft Regensburg. Das gab es in der jüngeren Rechtsgeschichte so
noch nicht: eine Anklagebehörde, die selbst den Antrag stellt, einen
rechtskräftig abgeschlossenen Fall neu aufzurollen. Sie [die Staatsanwaltschaft] tut
dies auf Anweisung von Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die
ihrerseits einem Wink von Ministerpräsident Horst Seehofer folgte. Zu
groß waren die Zweifel geworden, ob in dem Fall alles mit rechtsstaatlich
korrekten Mitteln zugegangen ist.“
4. Böhmermanns
Erguss
(nun - dank dem Entscheid der Staatsanwaltschaft zu Mainz (NRW) das Strafverfahren gegen Böhmermann einzustellen - das Paradebeispiel deutscher Satire)
„Sackdoof, feige und verklemmt,
ist Erdogan der
Präsident.
Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinepfurz riecht schöner.
Er ist der Mann der Mädchen schlägt,
und dabei Gummimasken trägt.
Am liebsten mag er
Ziegen ficken,
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten,
Christen hauen,
und dabei
Kinderpornos schauen.
Und selbst Abends
heißt statt schlafen,
Fellatio mit
hundert Schafen.
Ja, Erdogan ist
voll und ganz,
ein Präsident mit
kleinem Schwanz.
Jeden Türken hört
man flöten,
die dumme Sau hat
Schrumpelklöten,
Von Ankara bis
Istanbul,
weiß jeder, dieser
Mann ist schwul,
Pervers, verlaust und zoophil
Recep Fritzl Priklopil.
Sein Kopf so leer, wie seine Eier,
der Star auf jeder Gangbang-Feier.
Bis der Schwanz beim pinkeln brennt,
das ist Recep Erdogan, der türkische Präsident.“
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