"Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer"
Dritte Vorlage:
"Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020"
Dummes, aber gefährliches, da irreführendes Geschwätz, was da der Schweizerische Gewerbeverband unter
der Führung von Hans-Ulrich Bigler, FDP-Nationalrat aus Zürich von sich gibt.
Die AHV-Reform, über
die wir am 24. September abstimmen werden ist ausgewogen, gerecht für Jung
und Alt – vor allem aber beendet sie die
Blockaden.
Blockaden?
Ja, denn:
Eine Erhöhung der Altersgrenze
für Frauen auf 65 Jahre ist bis jetzt vom Volk stets abgelehnt worden.
Eine Herabsetzung des
Umwandlungssatzes auf einen Wert, der immer noch zu hoch aber doch deutlich
niedriger ist, ist auch schon vom Volk abgelehnt worden.
(Eine Reduktion des Umwandlungssatzes ist unausweichlich:
Die Europäische Zentralbank, EZB, erhöht jeden Monat massiv
die Euro-Geldmenge und muss, als Konsequenz, den Banken, die bei ihr Geld
einlegen einen NEGATIV-Zins berechnen. So stützt sie Euro-Länder, die eine hohe
Staatsverschuldung haben, die „normale“ Zinsen nicht bezahlen könnten.
Deutschland profitiert von diesem Regime auf vielfache Weise: u. a. hat auch
Deutschland hohe Staatsschulden, aber es spart jedes Jahr Milliarden Euro an
Zinsen. Unsere schweizerische Nationalbank, SNB, hat keine andere Wahl, als ebenfalls
Negativzinsen zu erheben, wenn der Schweizer Franken gegenüber dem Euro nicht
noch stärker werden darf.
Fazit: Die Renditen von Vermögensanlagen sind im Keller).
Diese beiden Probleme
beseitigt nun die AHV-Reform und öffnet so die Möglichkeit für eine
Stabilisierung der AHV für eine gewisse Zeit.
Weitere Reformen werden folgen, aber wir haben Zeit
gewonnen, diese sorgfältig vorzubereiten:
Erhöhung des Rentenalters auf
67 Jahre.
(In Deutschland ist diese Anpassung bei der sogenannten ‚gesetzlichen
Rente’ schon im Gang: Jeder Jahrgang muss etwas länger arbeiten.)
Die Annahme der AHV-Reform
beseitigt somit zwei Hindernisse einer langfristigen Gesunderhaltung unserer
Altersvorsorge.
Die ‚Junge Generation’ wird nicht durch diese Annahme der
AHV-Vorlage bestraft, wie das FDP-Bigler zu behaupten wagt.
Die ‚Junge
Generation’ ist – wenn man das Wort „bestrafen“ schon verwenden will – bestraft, weil ihre Alterseinkünfte (vor allem
die Pensionen) eindeutig geringer ausfallen werden als die, die wir Pensionierten
heute bekommen.
Wie das?
Unsere Pensionen
sind nach dem ‚Leistungsprimat’ berechnet worden: 70 % des zuletzt erhaltenen
Lohnes.
Die ‚Junge Generation’ jedoch wird eine Pension erhalten, berechnet
nach dem ‚Beitragsprimat’: „sag, wie viel hast DU vor Deiner Pensionierung
total an Pensionskassen-Prämien bezahlt!“ – „dann sagen wir Dir, was Du als
Pensionierter als Pension bekommen wirst.“
è
Die so berechneten Pensionen sind bedeutend
geringer als die unsrigen.
Folgerung:
Es wäre anmassend, frech, wenn wir Pensionierten noch nach
einer Erhöhung der AHV-Renten schreien würden. Es geht uns gut.
Hingegen, die jüngere Generation, die heute noch im Berufsleben
stehenden, die werden es schätzen, wenn sie eine um 70 Schweizer Franken pro
Monat erhöhte AHV-Rente bekommen werden. Die Erhöhung ist bescheiden – ein
„Zückerli“.
Der Bigler-Verein macht einen grossen Lärm, aber er sagt in
keiner Weise, wie eine bessere Lösung aussehen könnte. Das weiss der
Bigler-Verein nämlich nicht. Hauptsache für den Bigler-Verein und die FDP-Die
Liberalen unter der Führung von Frau Petra Gössi aus Küssnacht am Rigi ist,
dass diese vernünftige, zielgerichtete Vorlage abgelehnt wird, nur um der SP und der CVP eins auszuwischen.
Jedoch:
Sicher ist – wie das Amen in der
Kirche – werden der Bigler-Verein und die mit ihm verbundene Gössi-FDP.Die
Liberalen in einer Vorlage die Heraufsetzung des Rentenalters für Frauen oder die
Reduktion des Umwandlungssatzes verlangen – ohne eine Kompensation. Dann wird
das Volk – völlig zu Recht – diese Gewerbemaus-Vorlage bachab schicken und die AHV
wird, da diese beiden Hindernisse bestehen bleiben werden die RENTEN SENKEN oder
die PRÄMIEN ERHÖHEN oder durch STEUERGELDER ERGÄNZEN müssen.
Das wissen auch Bigler, der FDP-Nationalrat aus Zürich und
Gössi, die FDP-Nationalrätin aus Küssnacht am Rigi (SZ).
Wir erinnern uns:
Schon bei der USR III lag der schweizerische Gewerbeverband völlig daneben.
Da hat er massiv – mit Hunderttausenden von Schweizer
Franken – in die Abstimmungskampagne eingegriffen, weil bei einer Annahme dieser
von der Wirtschaft – Economiesuisse und die ehrenwerte Gilde der Beraterfirmen:
Deloitte, Ernst & Young, EY, KPMG, PWC – ausgetüftelten Vorlage die Gewerbler aller Schattierungen
weniger Steuern hätten bezahlen müssen.
Wir NichtGewerbler aber, wir hätten
dafür eine gesalzene Steuererhöhung schlucken müssen.
Fazit:
Dem Schweizerischen Gewerbeverband fehlt unter der Führung
von FDP Hans-Ulrich Bigler völlig die Einsicht, dass es bei der AHV-Vorlage um eine
sozial ausgewogene Vorlage geht, bei der sich – im Gegensatz zur USR III – niemand
bereichert.
Ganz unseriös wird der im Auftrag der Bigler-/Gössi-Clique
geschriebene „Argumenten“strauss – lauter Unkräuter – gegen diese ausgewogene Vorlage des Gebens und Nehmens,
wenn behauptet wird, die Vorlage, über die wir am 24. September 2017 abstimmen
sei eine Neuauflage der vom Volk am 25. September 2016 abgelehnten Vorlage.
Fact ist:
Damals ging es um eine Erhöhung aller AHV-Renten – der bestehenden
wie der zukünftigen – generell um 10 Prozent, jedoch um keine Beseitigung der
Blockaden, die die Gesundung der AHV verunmöglichten.
Damals hatte ich mit Überzeugung mit „Nein“ gestimmt, heute stimme ich mit noch grösserer Überzeugung mit „Ja“.
Worum ging es bei der Abstimmung vom 25.
September 2016?
(Bigler et al.: „Alter Wein in neuen Schläuchen“ – ???)
Fakten der Argumente-Sammlung
der Befürworter:
3- Säulen-Modell: Nur für
eine Minderheit
Für 2/3 ist die AHV im
Alter das wichtigste Einkommen.
Für 38% der Frauen und
19% der Männer ist die AHV (inkl. EL) die einzig Einkommensquelle.
Nur 22% der Rentnerinnen
und 34% der Rentner haben eine 3. Säule.
Rund 200 000 Personen
beziehen Ergänzungsleitungen (EL).
(Quelle: BFS 2012/2014)
Der Vorschlag der Befürworter:
„AHV stärken dank AHVplus:
►Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent für alle
heutigen und zukünftigen RentnerInnen
►Im Durchschnitt sind das: CHF 200.-- für
Alleinstehende; CHF 350.-- für Ehepaare, je pro Monat.“
Fact:
AHV: Ausgaben sind stabil:
Konstanter Anteil
der AHV an jedem in der Schweiz erwirtschafteten Franken:
1975: CHF 0.06
2015: CHF 0.05
und heute?
sicherlich nicht "alter Wein in neuen Schläuchen" – das wissen auch Bigler und Gössi – aber es tönt so schön.
Bigler et al.: „Keine Zwei-Klassen-AHV“ „Mit dieser Reform wird eine Zwei-Klassen-AHV eingeführt, denn
die aktuellen Rentner bekommen die 70 Franken an ihre AHV-Rente nicht. Das ist
ungerecht und widerspricht dem zentralen Gedanken der AHV, dass alle gleich
behandelt werden.
Die heutigen
Rentner werden gar noch zur Kasse gebeten, indem sie die Reform über höhere
Mehrwertsteuern [um wie viele Prozent?] mitfinanzieren.“
Ja, das ist völlig in Ordnung, wir sind solidarisch, zudem ist die Erhöhung
der Mehrwertsteuer äusserst bescheiden: 0,3 Prozent ab 2021, in 4 Jahren also!
Fact ist:
Eine bescheidene Erhöhung der AHV für Neurentner um
CHF 70.--/Monat und – vor allem – die Beseitigung von zwei Blockaden: darum geht es am 24.September.
Die Bigler, Gössi et al sind ja bescheuert, wenn sie uns,
den Rentnern auch noch eine Erhöhung zuschanzen würden. Da käme die AHV sofort
aus dem Lot.
Aber, das haben
diese Schlaumeierinnen und Schlaumeier gar nicht im Sinn. Aber es macht sich gut,
von einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft"
zu sprechen und so Stimmung zu machen.
Zwei-Klassen-Gesellschaft?
Ja, da gibt es auch bei uns schon Ansätze dazu, aber
nicht bei der AHV:
Die, die es verstehen, sich zu bereichern und die, die
für simplen Lohn bei ihnen arbeiten.
Vollends unseriös wird die Bigler-„Argumentation“, wenn
behauptet wird:
Bigler et al.:
„Ausgerechnet die
Bedürftigen verlieren“
„Der
AHV-Ausbau ist ein vergiftetes Geschenk, denn ausgerechnet die bedürftigen
Personen werden davon nicht profitieren oder am Schluss gar weniger bekommen.
Gerade für die Bezüger von Ergänzungsleistungen wird die Reform zum Bumerang.
Jeder Franken, den sie zusätzlich aus der AHV bekommen, wird ihnen bei den
Ergänzungsleistungen wieder abgezogen. Weil sie die zusätzliche AHV – anders
als die EL – versteuern müssen, haben sie Ende Monat sogar ein paar Franken
weniger im Portemonnaie als heute. Auch in diesem Punkt bleibt die von
Mitte-Links diktierte Scheinreform dem gescheiterten AHVplus-Ansatz treu: das
Schicksal der Schwächsten interessiert ihre Befürworter nicht.“
Da kommen mir
gleich die Tränen, wie sich FDP-Bigler et al. um die Schwächsten in unserer Gesellschaft
zu kümmern scheint.
Wiederum nur reine
Stimmungsmache in diesem „Argumenten“-Pamphlet.
Denn, Fact ist:
Diese Menschen – siehe oben – bezahlen auf keinen Fall ‚Direkte
Bundessteuer’.
Sie werden auch – mit grosser Wahrscheinlichkeit – keine
Gemeinde- und Staatssteuern bezahlen müssen oder wenn, dann nur so wenig, dass
diese paar Fränkli mehr AHV beim Steuern nicht ins Gewicht fallen werden.
Zudem:
Es gibt – z.B.: in der Gemeinde Wettingen (AG) – einen
‚Kleinverdienerabzug’, der gut 9% des ‚steuerbaren Einkommens vor
Kleinverdienerabzug’ ausmacht. Im konkreten Fall sind das immerhin CHF
2'000.--.
Fassen wir zusammen:
Wir stimmen dieser Vorlage zu!
Bitte schreiben Sie zweimal „Ja“ –
je auf Stimmzettel 2 und auf Stimmzettel 3.
je auf Stimmzettel 2 und auf Stimmzettel 3.
Danke!
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