Mittwoch, 13. September 2017

AHV & Pension: Denken wir an die Zukunft unserer Altersvorsorge: wir gehen am 24. September an die Urne!


Zweite Vorlage:
"Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer"

Dritte Vorlage:
"Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020"


Dummes, aber gefährliches, da irreführendes Geschwätz, was da der Schweizerische Gewerbeverband unter der Führung von Hans-Ulrich Bigler, FDP-Nationalrat aus Zürich von sich gibt.

Die AHV-Reform, über die wir am 24. September abstimmen werden ist ausgewogen, gerecht für Jung und Alt – vor allem aber beendet sie die Blockaden.

Blockaden?
Ja, denn:

Eine Erhöhung der Altersgrenze für Frauen auf 65 Jahre ist bis jetzt vom Volk stets abgelehnt worden.

Eine Herabsetzung des Umwandlungssatzes auf einen Wert, der immer noch zu hoch aber doch deutlich niedriger ist, ist auch schon vom Volk abgelehnt worden.

(Eine Reduktion des Umwandlungssatzes ist unausweichlich:
Die Europäische Zentralbank, EZB, erhöht jeden Monat massiv die Euro-Geldmenge und muss, als Konsequenz, den Banken, die bei ihr Geld einlegen einen NEGATIV-Zins berechnen. So stützt sie Euro-Länder, die eine hohe Staatsverschuldung haben, die „normale“ Zinsen nicht bezahlen könnten. Deutschland profitiert von diesem Regime auf vielfache Weise: u. a. hat auch Deutschland hohe Staatsschulden, aber es spart jedes Jahr Milliarden Euro an Zinsen. Unsere schweizerische Nationalbank, SNB, hat keine andere Wahl, als ebenfalls Negativzinsen zu erheben, wenn der Schweizer Franken gegenüber dem Euro nicht noch stärker werden darf.
Fazit: Die Renditen von Vermögensanlagen sind im Keller).

Diese beiden Probleme beseitigt nun die AHV-Reform und öffnet so die Möglichkeit für eine Stabilisierung der AHV für eine gewisse Zeit.
Weitere Reformen werden folgen, aber wir haben Zeit gewonnen, diese sorgfältig vorzubereiten:
Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre.
(In Deutschland ist diese Anpassung bei der sogenannten ‚gesetzlichen Rente’ schon im Gang: Jeder Jahrgang muss etwas länger arbeiten.)

Die Annahme der AHV-Reform beseitigt somit zwei Hindernisse einer langfristigen Gesunderhaltung unserer Altersvorsorge.

Die ‚Junge Generation’ wird nicht durch diese Annahme der AHV-Vorlage bestraft, wie das FDP-Bigler zu behaupten wagt.
Die ‚Junge Generation’ ist – wenn man das Wort „bestrafen“ schon verwenden will – bestraft, weil ihre Alterseinkünfte (vor allem die Pensionen) eindeutig geringer ausfallen werden als die, die wir Pensionierten heute bekommen.

Wie das?
Unsere Pensionen sind nach dem ‚Leistungsprimat’ berechnet worden: 70 % des zuletzt erhaltenen Lohnes.
Die ‚Junge Generation’ jedoch wird eine Pension erhalten, berechnet nach dem ‚Beitragsprimat’: „sag, wie viel hast DU vor Deiner Pensionierung total an Pensionskassen-Prämien bezahlt!“ – „dann sagen wir Dir, was Du als Pensionierter als Pension bekommen wirst.“
è Die so berechneten Pensionen sind bedeutend geringer als die unsrigen.

Folgerung:
Es wäre anmassend, frech, wenn wir Pensionierten noch nach einer Erhöhung der AHV-Renten schreien würden. Es geht uns gut.
Hingegen, die jüngere Generation, die heute noch im Berufsleben stehenden, die werden es schätzen, wenn sie eine um 70 Schweizer Franken pro Monat erhöhte AHV-Rente bekommen werden. Die Erhöhung ist bescheiden – ein „Zückerli“.

Der Bigler-Verein macht einen grossen Lärm, aber er sagt in keiner Weise, wie eine bessere Lösung aussehen könnte. Das weiss der Bigler-Verein nämlich nicht. Hauptsache für den Bigler-Verein und die FDP-Die Liberalen unter der Führung von Frau Petra Gössi aus Küssnacht am Rigi ist, dass diese vernünftige, zielgerichtete Vorlage abgelehnt wird, nur um der SP und der CVP eins auszuwischen.

Jedoch:
Sicher ist – wie das Amen in der Kirche – werden der Bigler-Verein und die mit ihm verbundene Gössi-FDP.Die Liberalen in einer Vorlage die Heraufsetzung des Rentenalters für Frauen oder die Reduktion des Umwandlungssatzes verlangen – ohne eine Kompensation. Dann wird das Volk – völlig zu Recht – diese Gewerbemaus-Vorlage bachab schicken und die AHV wird, da diese beiden Hindernisse bestehen bleiben werden die RENTEN SENKEN oder die PRÄMIEN ERHÖHEN oder durch STEUERGELDER ERGÄNZEN müssen.

Das wissen auch Bigler, der FDP-Nationalrat aus Zürich und Gössi, die FDP-Nationalrätin aus Küssnacht am Rigi (SZ).

Wir erinnern uns:
Schon bei der USR III lag der schweizerische Gewerbeverband völlig daneben.
Da hat er massiv – mit Hunderttausenden von Schweizer Franken – in die Abstimmungskampagne eingegriffen, weil bei einer Annahme dieser von der Wirtschaft – Economiesuisse und die ehrenwerte Gilde der Beraterfirmen: Deloitte, Ernst & Young, EY, KPMG, PWC – ausgetüftelten Vorlage die Gewerbler aller Schattierungen weniger Steuern hätten bezahlen müssen.
Wir NichtGewerbler aber, wir hätten dafür eine gesalzene Steuererhöhung schlucken müssen.

Fazit:
Dem Schweizerischen Gewerbeverband fehlt unter der Führung von FDP Hans-Ulrich Bigler völlig die Einsicht, dass es bei der AHV-Vorlage um eine sozial ausgewogene Vorlage geht, bei der sich – im Gegensatz zur USR III – niemand bereichert.

Ganz unseriös wird der im Auftrag der Bigler-/Gössi-Clique geschriebene „Argumenten“strauss – lauter Unkräuter – gegen diese ausgewogene Vorlage des Gebens und Nehmens, wenn behauptet wird, die Vorlage, über die wir am 24. September 2017 abstimmen sei eine Neuauflage der vom Volk am 25. September 2016 abgelehnten Vorlage.

Fact ist:
Damals ging es um eine Erhöhung aller AHV-Renten – der bestehenden wie der zukünftigen – generell um 10 Prozent, jedoch um keine Beseitigung der Blockaden, die die Gesundung der AHV verunmöglichten.

Damals hatte ich mit Überzeugung mit „Nein“ gestimmt, heute stimme ich mit noch grösserer Überzeugung mit „Ja“.


Worum ging es bei der Abstimmung vom 25. September 2016?
(Bigler et al.: Alter Wein in neuen Schläuchen ???)

Fakten der Argumente-Sammlung der Befürworter:
3- Säulen-Modell: Nur für eine Minderheit
Für 2/3 ist die AHV im Alter das wichtigste Einkommen.
Für 38% der Frauen und 19% der Männer ist die AHV (inkl. EL) die einzig Einkommensquelle.
Nur 22% der Rentnerinnen und 34% der Rentner haben eine 3. Säule.
Rund 200 000 Personen beziehen Ergänzungsleitungen (EL).
      (Quelle: BFS 2012/2014)

Der Vorschlag der Befürworter:
„AHV stärken dank AHVplus:
Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent für alle heutigen und zukünftigen RentnerInnen
Im Durchschnitt sind das: CHF 200.-- für Alleinstehende; CHF 350.-- für Ehepaare, je pro Monat.“

Fact:
AHV: Ausgaben sind stabil:
Konstanter Anteil der AHV an jedem in der Schweiz erwirtschafteten Franken:
1975: CHF 0.06
2015: CHF 0.05


und heute?
sicherlich nicht "alter Wein in neuen Schläuchen" – das wissen auch Bigler und Gössi – aber es tönt so schön.

Bigler et al.: „Keine Zwei-Klassen-AHV„Mit dieser Reform wird eine Zwei-Klassen-AHV eingeführt, denn die aktuellen Rentner bekommen die 70 Franken an ihre AHV-Rente nicht. Das ist ungerecht und widerspricht dem zentralen Gedanken der AHV, dass alle gleich behandelt werden.
Die heutigen Rentner werden gar noch zur Kasse gebeten, indem sie die Reform über höhere Mehrwertsteuern [um wie viele Prozent?] mitfinanzieren.“

Ja, das ist völlig in Ordnung, wir sind solidarisch, zudem ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer äusserst bescheiden: 0,3 Prozent ab 2021, in 4 Jahren also!


Fact ist:
Eine bescheidene Erhöhung der AHV für Neurentner um
CHF 70.--/Monat und vor allem die Beseitigung von zwei Blockaden: darum geht es am 24.September.

Die Bigler, Gössi et al sind ja bescheuert, wenn sie uns, den Rentnern auch noch eine Erhöhung zuschanzen würden. Da käme die AHV sofort aus dem Lot.
Aber, das haben diese Schlaumeierinnen und Schlaumeier gar nicht im Sinn. Aber es macht sich gut, von einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft" zu sprechen und so Stimmung zu machen.

Zwei-Klassen-Gesellschaft?

Ja, da gibt es auch bei uns schon Ansätze dazu, aber nicht bei der AHV:
Die, die es verstehen, sich zu bereichern und die, die für simplen Lohn bei ihnen arbeiten.


Vollends unseriös wird die Bigler-„Argumentation“, wenn behauptet wird:
Bigler et al.:
„Ausgerechnet die Bedürftigen verlieren“
„Der AHV-Ausbau ist ein vergiftetes Geschenk, denn ausgerechnet die bedürftigen Personen werden davon nicht profitieren oder am Schluss gar weniger bekommen. Gerade für die Bezüger von Ergänzungsleistungen wird die Reform zum Bumerang. Jeder Franken, den sie zusätzlich aus der AHV bekommen, wird ihnen bei den Ergänzungsleistungen wieder abgezogen. Weil sie die zusätzliche AHV – anders als die EL – versteuern müssen, haben sie Ende Monat sogar ein paar Franken weniger im Portemonnaie als heute. Auch in diesem Punkt bleibt die von Mitte-Links diktierte Scheinreform dem gescheiterten AHVplus-Ansatz treu: das Schicksal der Schwächsten interessiert ihre Befürworter nicht.“
Da kommen mir gleich die Tränen, wie sich FDP-Bigler et al. um die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu kümmern scheint.

Wiederum nur reine Stimmungsmache in diesem „Argumenten“-Pamphlet.

Denn, Fact ist:

Diese Menschen – siehe oben – bezahlen auf keinen Fall ‚Direkte Bundessteuer’.

Sie werden auch – mit grosser Wahrscheinlichkeit – keine Gemeinde- und Staatssteuern bezahlen müssen oder wenn, dann nur so wenig, dass diese paar Fränkli mehr AHV beim Steuern nicht ins Gewicht fallen werden.

Zudem:
Es gibt – z.B.: in der Gemeinde Wettingen (AG) – einen ‚Kleinverdienerabzug’, der gut 9% des ‚steuerbaren Einkommens vor Kleinverdienerabzug’ ausmacht. Im konkreten Fall sind das immerhin CHF 2'000.--.


Fassen wir zusammen:

Wir stimmen dieser Vorlage zu!
Bitte schreiben Sie zweimal „Ja“ –
je auf Stimmzettel 2 und auf Stimmzettel 3.

Danke!

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