Das ist der alles entscheidende Punkt der Initiative:
Gemäss Initiativtext haben Bundesrat und Parlament nach
einem Ja drei Jahre Zeit, um Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Würden sie
damit das Freizügigkeitsabkommen verletzen, könnten sie dieses kündigen. Ob sie
das tun würden, ist schwer zu beurteilen.
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