Parlamentarierinnen und Parlamentarier der FDP, der SVP mögen die Front wechseln - der Altersvorsorge "zu Liebe", aus "Liebe zur Schweiz"!
Die beiden Räte müssen
sich einigen. Gewisse Revisionen in unserer Altersvorsorge sind dringend und
erlauben keinen Aufschub: Die Anhebung des AHV-Alters für Frauen auf 65 Jahre
und die Reduktion des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent. Beide Anliegen sind
schon in Volksabstimmungen abgelehnt worden. Es geht nur formal um einen
Gegensatz zwischen Ständerat und Nationalrat. Die Fronten verlaufen zwischen
CVP, BDP, Grünen und SP einerseits und der FDP mit der GLP im Schlepptau und der
SVP anderseits, wobei deren Bauernvertreter – so ist zu hoffen – die Fronten
noch wechseln werden. Auch die GLP möge sich ihre Position nochmals überlegen.
Wie die Gespräche in der
Arena-Runde (Freitag, den 3.März) überzeugend aufgezeigt haben, ist der Ausgang
einer Volksabstimmung ungewiss. Eine Vorlage, die die künftige AHV-und
Pensionsbezüger nur benachteiligt, hat schlichtweg keine Chance - ohne Zückerchen
geht es nicht. Die Frauen geben einen Vorteil – das (noch) um ein Jahr frühere
Eintrittsalter in die AHV auf. Die Zahl der Frauen, die im Alter nur eine
AHV-Rente erhalten ist relativ gross. Durch die Reduktion des Umwandlungssatzes
in der zweiten Säule sinken nach einer gewissen Übergangszeit alle zukünftigen
Pensionen. Umfragen zeigen, dass die heute Erwerbstätigen – auch meine Söhne
und Töchter – sich die gleiche Altersvorsorge wünschen wie wir „Alte“ – ich bin
80 – dies haben. Das ist leider u. a. des schwachen Euro wegen, der die Sparer
und somit auch alle Lebensversicherungen und Pensionskassen höchst
benachteiligt (u.a. Negativzinsen) unmöglich. Zudem geniessen wir noch den
Vorteil, dass die Höhe unserer Pensionen nach dem Leistungsprimat festgelegt
worden ist – heute gilt das Beitragsprimat.
Es gibt also schon verschiedene Pensionierten“klassen“ – ein Einwand der
GLP gegen die 70 Franken pro Monat für Neurentner der AHV. Die Generation der
AHV- und Pensionenbezüger hat wacker dazu beigetragen, dass die Initiative auf
eine generelle AHV-Erhöhung um CHF 100/Monat am 11.07.2016 mit 60,4% „Nein“ versenkt
worden ist. Das ist aber kein „Nein“ die AHV-Erhöhung der Neurenter betreffend
(Argument SVP). Die zusätzlichen 70 Fränkli pro Monat können nicht mit dem
Aufschrei „Giesskannenprinzip“ (FDP) abgeschossen werden. Bei 1’000 Franken AHV
bedeuten 70 Franken/Monat mehr eine Erhöhung um 7%, bei 2’000 jedoch nur noch
eine solche um 3,5%. Zudem wird die AHV-Prämie um 0,3% angehoben. Im Gegensatz
zum sozialen Deutschland haben wir keine Deckelung der AHV-Beiträge. Bei einem
monatlichen Einkommen über 23’000 Franken macht die Prämienerhöhung um 0,3%
mehr als 70 Franken aus. Natürlich, den 70 Franken haftet ein linkes Gschmäckli
an: Jede Erhöhung um einen fixen Betrag statt um einen bestimmten Prozentwert
verwischt Unterschiede. Die deutschen Gewerkschaften sind da geradezu Meister: keine
Lohnrunde ohne einen fixen Betrag für alle – von der Reinmachefrau bis zum
Direktor. Aber was soll’s – ich verstehe das als Zückerli, damit endlich zwei
Probleme unserer Altersvorsorge aus dem Weg geräumt sind.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen