Niederlage für
Landesregierung: Gericht urteilt pro Diesel-Fahrverbot in Stuttgart
[Das ist eine
schallende Ohrfeige für die "autohörige" Merkel-Clique!]
„F.A.Z.“ vom Freitag,
den 28.07.2017
„Durch Nachrüstung älterer
Dieselmotoren will die Industrie Fahrverbote abwenden. Das Verwaltungsgericht
in der Autostadt Stuttgart hat diese Hoffnung allerdings deutlich geschmälert.
Dichter Verkehr in Stuttgart: Auf der Straße „Am Neckartor“
lag der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid im vergangenen Jahr rund doppelt
so hoch wie erlaubt.
Fahrverbote für ältere
Dieselautos in Stuttgart werden wahrscheinlicher. Baden-Württemberg scheiterte
am Freitag vor dem Verwaltungsgericht mit dem Versuch, durch Nachrüstungen
vieler älterer Motoren solche Verbote zu verhindern. Die Richter verurteilten
das Land zur Überarbeitung des neuen Luftreinhalteplans für Stuttgart, weil
dieser die Luft nicht schnellstmöglich verbessere. Dazu sei das Land aber
verpflichtet. Der bisherige Plan sei unzureichend.
„Das
Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“,
sagte Richter Wolfgang Kern. Gesundheitsschutz
sei höher zu bewerten als Interessen der Diesel-Fahrer. Zwar enthält der vorgelegte Plan Fahrverbote, diese seien
aber nicht umfassend genug. Die geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen sei
nach dem Plan erst 2020 und damit zu spät umzusetzen.
© dpa http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/gericht-urteilt-pro-diesel-fahrverbot-in-stuttgart-15126021.html
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Das
Land dürfe sich bei der Luftreinhaltung nicht darauf verlassen, dass die Autoindustrie
handelt, hieß es. Fahrverbote seien das wirksamste Mittel, um die seit Jahren
hohe Belastung mit giftigem Stickstoffdioxid zu reduzieren.
Ob und wann es tatsächlich zu
Fahrverboten für viele Dieselmodelle kommt und wie diese aussehen könnten, ist aber
offen. Es ist damit zu rechnen, dass der Streit beim Bundesverwaltungsgericht
weitergeht. Die Stuttgarter Richter sind sicher, dass Fahrverbote auch
umsetzbar sind. Daran hatte es zuletzt Zweifel gegeben.
Das
Verkehrsministerium von Baden-Württemberg will die Entscheidung des Stuttgarter
Verwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten sorgfältig prüfen. Es handle sich um
ein „sehr komplexes Urteil“, deshalb müsse zunächst die für August angekündigte
schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, sagte ein
Ministeriumssprecher am Freitag vor Journalisten. Er könne noch nicht sagen, ob
die Landesregierung in die Berufung gehe.
Es stehe auch noch nicht fest, ob
zum 1. Januar wie vom Gericht gefordert Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge
kommen, betonte der Sprecher.
Die Deutsche Umwelthilfe sieht in
dem Urteil ein wichtiges Signal: „Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein,
die Luft in unseren Städten mit giftigem Dieselabgas zu verschmutzen“, sagte
Geschäftsführer Jürgen Resch nach der Verkündung der Entscheidung. Die Deutsche
Umwelthilfe war vor Gericht gezogen, um ein generelles Fahrverbot für
Dieselautos in Stuttgart zu erreiche, weil die
Grenzwerte für Stickoxid in Stuttgart auch sieben Jahre nach Inkrafttreten der
Vorschriften nicht an allen Messstationen eingehalten werden. Die
Landesregierung baute dagegen auf von der Industrie versprochene Nachrüstungen
älterer Dieselmotoren, um unpopuläre Fahrverbote zu verhindern [- nach sieben
Jahren des Nichtstuns, Herr Kretschmann!].
Das
Urteil könnte auch die Debatte um Fahrverbote in anderen Großstädten wie
München oder Berlin beeinflussen. Mehr als ein Dutzend Großstädte stehen vor
dem Problem, unter dem Druck von Klagen der Umwelthilfe und einem
Sanktionsverfahren der EU-Kommission für das Einhalten der Grenzwerte sorgen zu
müssen. Nordrhein-Westfalen rief mit Einverständnis der Umwelthilfe
bereits das Bundesverwaltungsgericht Leipzig an, um zu klären, ob Kommunen
Fahrverbote für Diesel-Autos nach geltender Rechtslage überhaupt verhängen
dürfen. Diese Revision ließen auch die Stuttgarter zu, halten aber die
rechtlichen Voraussetzungen für Fahrverbote bereits für gegeben.
Stickstoffdioxid-Belastung
Messstationen, an denen 2016
die höchsten Stickstoffdioxid-Belastungen registriert wurden (Jahresdurchschnittswert
in Mikrogramm pro Kubikmeter) – Karte siehe:
© F.A.Z. / Quelle dpa, Umweltbundesamt
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