Der EU-Rahmenvertrag.
Behauptungen und Fakten (6)
Mein Kommentar:
Der frühere Nationalrat
und heutige AG-Ständerat Philipp Müller, der frühere freisinnige
Parteipräsident Philipp Müller ist umgedreht worden wie man nach dem Waschen
Socken umdreht - gschämig!
Ich habe ihm früher
Respekt gezollt, nun verachte ich ihn. Denn - die Situation hat sich in keiner
Weise geändert: "Die Schweiz, meine Heimat: das unsouveränste Land in
Europa" - das strebt nun der gleiche Philipp Müller mit List und Tücke an.
Zu;
Der EU-Rahmenvertrag:
Behauptungen und Fakten (6) vom 22.03.2018
Die Automatismen des
Rahmenvertrags
Die EU verlangt von der
Schweiz den Abschluss eines Rahmenvertrags. Würde Bern diesem Begehren
entsprechen, hätte dies schon heute absehbare, einschneidende Konsequenzen.
Die Konsequenzen
resultieren aus der Tatsache, dass die Schweiz mit dem Rahmenvertrag nicht
mehr auf gleicher Augenhöhe mit der EU verhandelnde Vertragspartnerin wäre.
Denn die Schweiz müsste
alles von der EU allein beschlossene und als «binnenmarktrelevant» erklärte
Folgerecht zu Sachverhalten, die in bilateralen Verträgen angesprochen werden,
automatisch übernehmen.
Die Schweiz würde
reduziert auf eine Rolle als Befehlsempfängerin Brüssels – der bilaterale Weg,
der von gleichrangigen Partner beschritten worden ist, käme an sein Ende.
Kommt dazu, dass die EU
ganz allein festlegt, welche in bereits bestehenden oder künftigen bilateralen
Verträgen angesprochenen Sachbereiche als «binnenmarktrelevant» zu betrachten
sind.
Einige Beispiele, was für
Konsequenzen aus dieser im Rahmenvertrag allein der EU zugesprochenen Kompetenz
der Schweiz erwachsen werden und erwachsen können, illustrieren die
grundlegende Neuordnung des Verhältnisses zwischen Brüssel und Bern mit dem
Rahmenvertrag:
Mehrwertsteuer
Die Vereinheitlichung der
Steuersätze und Steuerarten war für die EU seit jeher «binnenmarktrelevantes»
Anliegen. Die Besteuerung von Bürgern und Firmen ist auch Gegenstand
bilateraler Verträge. Kommt der Rahmenvertrag zustande, wird der EU das Entscheidungsrecht
zugespielt, Schweizer Steuerarten und Steuersätze jenen der EU anzugleichen.
Die Erhöhung der
Schweizer Mehrwertsteuer auf EU-Niveau kann dann durch die Schweiz kaum mehr
verhindert werden.
[In Deutschland: 19 -
neunzehn - Prozent]
Die Schweiz hat die
Höchstsätze geltender Steuern (Mehrwertsteuer 7,7 %) in der Verfassung
verankert. Damit können Steuererhöhungen nur mit Zustimmung von Volk und
Ständen erfolgen. [Das wird nicht mehr möglich sein] In der EU gelten dagegen verbindliche Mindest-Steuersätze
(Mehrwertsteuer heute: Mindestens 15 %), die nach oben immer offen sind.
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht ist aus
Sicht der EU «binnenmarktrelevant». Die Schweiz hat mit der EU bereits ein
Abkommen über Wettbewerbsrecht abgeschlossen. Auf den «Sonderfall Schweiz»
zugeschnittenes, von der Schweiz allein geschaffenes Recht unterliegt mit dem Rahmenvertrag
der Gesetzgebungskompetenz der EU.
Tierschutz
Tiertransporte
unterstehen in der EU dem Transportrecht, das Tiere grundsätzlich als «Ware»
behandelt. Zum Transportrecht existiert zwischen der Schweiz und der EU der
Transitvertrag. Tritt der Rahmenvertrag in Kraft, kann die EU einseitig das in
der EU gültige, offensichtlich tierfeindlich Transportrecht auch auf die
Schweiz ausdehnen.
Hier gültige
Tierschutzgesetze, die heute EU-Tiertransporte durch die Schweiz verhindern,
kann die EU einseitig ausser Kraft setzen.
Berufsbildung
Mit dem Rahmenabkommen
kann die EU die Schweiz zwingen, die EU-Richtlinie über den Europäischen
Berufsausweis nachzuvollziehen.
Damit würde das so
erfolgreiche duale Berufsbildungs-System der Schweiz mit der Berufslehre im
Zentrum praktisch abgeschafft. Das fachliche Niveau der schweizerischen
Beschäftigten würde mit Sicherheit sinken. [siehe Deutschland - erschreckend]
Versicherungsrecht,
Bankwesen
Zum Versicherungsrecht
besteht zwischen der Schweiz und der EU ein Abkommen. Die EU erachtet die
berufliche Versicherungspflicht als «binnenmarktrelevant». Damit läuft die
Schweiz Gefahr, dass sie Sammelklagen im Bereich Versicherungsrecht analog der
EU akzeptieren muss.
Ebenso müsste die Schweiz
sog. «Unisex-Tarife» nach EU-Norm zulassen, also gleiche Prämien für Männer und
Frauen akzeptieren – trotz der statistisch belegbaren Unterschiede, die
wesentliche finanzielle Auswirkungen zeitigen.
Die Schweizer
Bankengesetzgebung müsste jener der EU angepasst werden.
Staatsgarantien für
Kantonalbanken sowie Gebäudeversicherungs-Monopole wären in der Schweiz nicht
mehr haltbar.
Migrations-Politik
Bezüglich des
Schengen/Dublin-Vertrags hat sich die Schweiz verhängnisvollerweise zur
automatischen Übernahme allen von der EU beschlossenen Folgerechts
verpflichtet.
Beschliesst die EU im
Rahmen von Schengen/Dublin einen Verteilschlüssel für Migranten, die unter
Missbrauch des Asylrechts nach Europa gelangt sind, wäre auch die Schweiz
gezwungen, weitere illegal Eingewanderte zu übernehmen.
[Die Merkel ist dazu fest
entschlossen, um den Schlamassel, den sie mit ihrem Flüchtlingsunwesen in
Deutschland angerichtet hat auf möglichst alle EU-Staaten und so auch die
Schweiz auszubreiten um im eigenen Land den Druck gegen ihre Person, gegen die
CDU abzubauen - Erfolge der AfD, die von der Merkel aus dem deutschen Bundestag
wieder entfernt werden sollen -praktisch wörtlich zitiert]
Tritt der Rahmenvertrag
je in Kraft, dann würde die Schweiz jeden Einfluss auf die Einwanderung in die
Schweiz verlieren.
Schutzmassnahmen
zugunsten inländischer, insbesondere schweizerischer Arbeitskräfte auf dem
Schweizer Arbeitsmarkt wären ihr untersagt.
[Aber der Freisinnige
Müller aus dem "staatserhaltenden" Aargau paktiert einmal mehr mit
dem Sozi Wermuth, dem er vorgaukelt die 'Flankierenden Massnahmen' könnten von
der Schweiz beibehalten werden: dümmlich]
EU-Haftbefehl
Betrugsbekämpfung ist aus
Sicht der EU «binnenmarktrelevant». Mit dem Schengen-Abkommen besteht ein
Vertrag, der die innere und äussere Sicherheit regelt. Die Einführung des
EU-Haftbefehls müsste die Schweiz auf entsprechenden Entscheid der EU hinnehmen
– ohne jedes Recht auf Mitbestimmung.
Darauf müssten auch
Schweizer Bürger, wenn ein EU-Land (ohne Begründungspflicht) deren Auslieferung
verlangen würde, überstellt werden.
Bargeld
In der EU ist eine
Entwicklung in Gang gekommen, die – zwecks umfassender Kontrolle über alle
Geldgeschäfte der EU-Einwohner – nachdrücklich das Verbot von Bargeld
an-visiert. Kommt dieses Verbot zustande, wird es zweifellos als
«binnenmarktrelevant» erklärt werden.
Bern könnte damit die
Ausdehnung des Bargeldverbots auf die Schweiz nicht verhindern.
Deregulierung
Eigenständige
Deregulierungsbemühungen würden der Schweiz untersagt. Der Rahmenvertrag
steigert einerseits die Regulierungsdichte,
anderseits wird es der
Schweiz in allen von bilateralen Verträgen abgedeckten Sachbereichen nicht mehr
möglich sein, eigene Regeln zu setzen, um nationalen Besonderheiten gerecht zu
werden oder Überregulierung eigenständig zu bekämpfen.
[Die Freisinnigen
behaupten, sie würden die Überregulierung reduzieren, abschaffen - die EU wird
sie Lügen strafen]
Führt die EU z.B.
Quotenregelungen nach Geschlecht, Jugendschutzmassnahmen, ein Recht auf
Gegendarstellung, bestimmte sog. Anti-Diskriminierungsmassnahmen, neue
Umweltschutzregelungen, Präventionsmassnahmen bezüglich Tabak- und
Alkoholkonsum und andere neue Regulierungen ein, müssten diese von der Schweiz
wohl fast immer nachvollzogen werden.
Fazit:
Die in den
Bilateralen-Verträgen festgelegten Ausnahmen, die unsere Schweiz betreffend
werden von der EU aufgehoben, abgeschafft und durch ihre Einheitsregelungen
ersetzt.
Was bleibt denn von den
Bilateralen-Verträgen übrig?
Da liegt das Wort
Landesverräter auf der Zunge!
Der «binnenmarktrelevante» Philipp Müller, freisinniger Ständerat aus Reinach (AG) - schrecklich.
(Weitere Beispiele lesen
Sie im EU-No-Bulletin vom 29. März 2018)
EU-No
www.eu-no.ch
www.ue-non.ch www.ue-no.ch