Freitag, 28. März 2014

Der Krim-Konflikt aus der Sicht von Altbundeskanzler Helmut Schmidt, des schweizerischen Bundesrates und der "NZZ"



„Helmut Schmidt nimmt Putin in Schutz - Sanktionen sind dummes Zeug“

Quelle: „dpa“, Verweis auf „Die Zeit“, vom 27.03.2014

Der ehemalige Bundeskanzler  Helmut Schmidt (SPD) versteht das Vorgehen des russischen Präsidenten Wladimir Putin auf der Krim. Es ist aus seiner Sicht zweifelhaft, ob es sich bei der Annexion der Krim wirklich um einen klaren Verstoß gegen das Völkerrechte handelt. Die Reaktionen der USA und der EU auf die Krise kritisierte Schmidt scharf: die Sanktionen sind „dummes Zeug“.

Bereits Gerhard Schröder der zweite SPD-Altkanzler hat die scharfe Kritik des Westens an Putin nicht geteilt.

Schmidt:„Wenn Sie sich an die Stelle von Putin denken, dann werden Sie wahrscheinlich ähnlich in Sachen Krim reagieren, wie er reagiert hat“.
Das Völkerrecht ist in den letzten Jahren viele Male gebrochen worden, unter anderem beim Eingreifen des Westens in den libyschen Bürgerkrieg.
Viel wichtiger als das Völkerrecht ist aber die Geschichte der Krim für die Bewertung der Krise [siehe "Rhoenblicks Kommentar"]: „Bis Anfang der 1990er Jähre hat der Westen nicht daran gezweifelt, dass die Krim und die Ukraine beide Teil Russlands seien." „Zwischen Historikern sei umstritten, ob es überhaupt eine ukrainische Nation gibt“.
Bei der Abstimmung über das Referendum auf der Krim im UN-Sicherheitsrat hätte Schmidt sich wie China der Stimme enthalten.

Schmidt beanstandet vor allem das Reiseverbot für russische Spitzenpolitiker.
Russland ist Mitglied der OECD. Verhandlungen in diesem in der Krimkrise einzigen Gremium, das von beiden Seiten als Vermittler anerkannt wird, an denen russische Spitzenpolitiker teilnehmen sollten können demnach nur in der Schweiz stattfinden.
Daher hat der schweizerische Bundesrat (Exekutive der Eidgenossenschaft) am 26.03.2014 folgerichtig entschieden, keine Sanktionen gegen Russland zu erlassen.

Rhoenblicks Kommentar:

Die Situation der Krim ist so einfach nicht, wie die Leute tun, die der Russischen Föderation die Verletzung internationalen Rechts vorwerfen:

Die Krim war nach 1946 acht Jahre lang zunächst eine Oblast innerhalb der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR).

Nachdem der Ukrainer Nikita Chruschtschow sowjetischer Parteichef geworden war, wurde die Krim 1954 an die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik angegliedert. Anlass war das 300-jährige Jubiläum des Vertrags von Perejaslaw von 1654, in dessen Rahmen sich der von Polen bedrängte ukrainische Kosakenstaat dem Schutz des russischen Zaren unterstellt hatte.

Der Sohn Nikita Chruschtschows, Sergej Chruschtschow (in den USA lebender Raumfahrtingenieur und Politologe), vertritt die Meinung, dass die Abgabe der Krim an die Ukraine aus rein ökonomischen, nicht aus politischen, moralischen oder ethnischen Gründen erfolgt sei. Zur damaligen Zeit seien Schifffahrtskanäle von der Wolga zur Krim und ins Donezbecken geplant worden, und es sei planerisch klüger gewesen, nur eine statt zwei Sowjetrepubliken (Russische Föderative und die Ukrainische Republik) mit diesen Vorhaben zu befassen. Für Nikita Chruschtschow war es nicht denkbar, dass die Sowjetunion je auseinanderbrechen und so zwischen Russland und der Ukraine eine völkerrechtliche Staatsgrenze verlaufen könnte

Im Zuge der Auflösung der Sowjetunion 1991 wurde die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik am 24. August 1991 in den bestehenden Grenzen, also einschließlich der Krim, zum unabhängigen ukrainischen Staat. Bei dem Referendum über die Unabhängigkeit der Ukraine vom Dezember 1991 stimmten 54 Prozent der Wähler in der Autonomen Sozialistischen Sowjetrepublik der Krim mit „Ja“.

Anfangs konnte Kiew die Herrschaft über die Krim nur mühsam durchsetzen. Lediglich mit erheblichem politischem Druck konnte ein Referendum über die Unabhängigkeit der Krim verhindert werden.
Als Kompromiss wurde 1992 das Gebiet zur Autonomen Republik Krim innerhalb des ukrainischen Staates erklärt. Sie erhielt Hoheitsrechte in Finanzen, Verwaltung und Recht. In der Verfassung der Autonomen Republik Krim von 1998 sind Ukrainisch, Russisch und Krimtatarisch als Sprachen festgelegt.

Quelle: “Wikipedia”; Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Krim

Der Bundesrat hat gestern [26.03.2014] entschieden, keine Sanktionen gegen Russland zu verhängen. Grund – die Schweiz solle im Sinne der guten Dienste und der Rolle als Vermittlerin unabhängig bleiben“.

Quelle: „SRF“, „Tagesschau“, vom 27.03.2014; Link: http://www.srf.ch/sendungen/tagesschau

Hinweis auf ausgewogene Artikel von Simon Gemperli in der „NZZ“ zum Thema der “schweizerischen Neutralität“:

und:
22.03.2014 "Die immerwährende Neutralitätsdebatte“; Link: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/die-immerwaehrende-neutralitaetsdebatte-1.18268103

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