Rhoenblicks Kommentar:
Die bewegten und empathischen
Mitglieder des Zürcher Kantonsrates - auf der linken Seite zu suchen - haben
eine speditive Behandlung des Falls "Carlos" verhindert, indem sie
vorgaben, es sei der Bericht der Zürcher Finanzkontrolle abzuwarten.
Frage - wo
verbleibt dieser Bericht?
9. Dezember 2013:
Fall «Carlos» - Zürcher Kantonsrat vertagt Debatte
(sda) Der Fall «Carlos» wird im Zürcher Kantonsrat frühestens im Januar wieder zum Thema. Das Parlament ist am Montag stillschweigend einem Antrag der Geschäftsleitung gefolgt. Diese hatte beantragt, zunächst eine laufende Sonderprüfung der Finanzkontrolle abzuwarten.
Ursprünglich
standen für den Montag zwei Traktanden zum Thema Jugendstrafvollzug auf dem
Programm.
„Carlos ist 23 Stunden täglich im Zimmer“
Der 18-Jährige
darf sein Zimmer an vier Tagen pro Woche nicht verlassen. Es handelt sich dabei
um eine Disziplinarmassnahme, weil er sich den ihm angebotenen
Förderungsmassnahmen verweigert.
„Tages-Anzeiger“
vom 16.12.2013: von Stefan Hohler: Link: http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Carlos-ist-23-Stunden-taeglich-im-Zimmer/story/31476468?dossier_id=2153
Text:
Der junge Straftäter Carlos kann am Montag, Dienstag,
Donnerstag und Freitag sein Zimmer im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) während
jeweils 23 Stunden nicht verlassen. Es
handelt sich dabei um eine Disziplinarmassnahme, welche die Leitung verfügt
hat, weil sich der mittlerweile landesweit bekannte 18-Jährige den ihm
angebotenen Förderungsmassnahmen verweigert.
Dies berichtete die «SonntagsZeitung». Die Zeitung stützt
sich dabei auf eine nicht genannte Quelle. Die
Institutsleitung verlangt von Carlos, dass er eine Werklehre macht und sich in
das Programm eingliedert. In diesem Rahmen hätte er eine Möglichkeit,
individuell angepassten Schulunterricht zu erhalten.
Der Insasse drängt
hingegen auf mindestens drei Halbtage Einzelunterricht sowie zwei Halbtage
Aufgaben mit persönlicher Unterstützung. ...
Rhoenblicks Kommentar:
... Carlos’ Ziel: Er will raschestmöglich einen Schulabschluss machen, um beruflich in das Fitness- und Sportmetier einzusteigen. Innerhalb von zwei Jahren wolle er seinen Abschluss haben, heisst es in seinem Umfeld. Der Leitung des MZU seien allerdings die Hände gebunden: Das strikte Regime habe sich im Umgang mit den rund 30 schwer erziehbaren Jugendlichen bewährt.
Rhoenblicks Kommentar:
Carlos wurde durch
die von einem Jugendanwalt der 68-Generation angeordneten grosszügigen „Erziehungsmassnahmen“
nicht erzogen, sondern verwöhnt. Ein arroganter Typ, der meint vorschreiben zu
können, was ihm zu offerieren sei. Carlos muss sich dieses Verhalten bereits im
Elternhaus angewöhnt haben und die zürcherischen Steuerzahler müssen die Folgen
dieser Nichterziehung bezahlen. Werden der Vater, Architekt und die Mutter zur
Kasse gebeten?
Die 68er hatten selbst
Grenzen aufgehoben - „wer zweimal mit der gleichen pennt gehört schon zum
Establishment“ - und können demnach auch keine Grenzen setzen. Leute, die heute
noch falsch handeln – bei diesem Jugendanwalt kann man sagen: er hat das
Problem keineswegs gelöst sondern vergrössert, vertieft.... Carlos’ Ziel: Er will raschestmöglich einen Schulabschluss machen, um beruflich in das Fitness- und Sportmetier einzusteigen. Innerhalb von zwei Jahren wolle er seinen Abschluss haben, heisst es in seinem Umfeld. Der Leitung des MZU seien allerdings die Hände gebunden: Das strikte Regime habe sich im Umgang mit den rund 30 schwer erziehbaren Jugendlichen bewährt.
Obergericht
entscheidet
Das Obergericht Zürich wird in diesen Tagen entscheiden,
ob die Verlegung von Carlos in das Massnahmenzentrum Uitikon rechtens war. Das
Jugendgericht Zürich hatte im November 2012 eine offene Unterbringung mit
ambulanter Therapie für den Straftäter verlangt. Carlos wehrte sich später mit
einem Hungerstreik vergeblich gegen die Verlegung vom Gefängnis Limmattal ins
Massnahmenzentrum Uitikon; dabei wurde er von seinen Eltern unterstützt.
(Tages-Anzeiger)
„Beschwerde abgewiesen - «Carlos» blitzt beim Obergericht ab"
Das Obergericht
lehnt eine Beschwerde des Jugendstraftäters «Carlos» gegen seine vorsorgliche
Unterbringung in das Massnahmenzentrum Uitikon ab.
„NZZ“ vom
27.12.2013; von Tom Felber; Link: http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/carlos-blitzt-beim-obergericht-ab-1.18211848
Text:
Der in der Öffentlichkeit als «Carlos» bekannt gewordene
18-jährige Jugendstraftäter bleibt vorläufig im Massnahmezentrum Uitikon (MZU).
Laut einer Mitteilung hat die III. Strafkammer des Obergerichts am Freitag eine
Beschwerde von «Carlos» abgewiesen. Nach der Ausstrahlung eines Fernsehberichts
Ende August war ein Sondersetting von «Carlos» abrupt beendet und der
Jugendliche zunächst im Gefängnis Limmattal untergebracht worden. Im November
wurde er dann provisorisch ins MZU verlegt. Dagegen hatte «Carlos» Beschwerde
beim Obergericht eingereicht.
Laut Oberrichter Pierre Martin, der auf Anfrage den
Entscheid erläuterte, hatte das Gericht drei Fragen zu prüfen: als erste, ob
sich die Verhältnisse für «Carlos» geändert hatten und deshalb die
Voraussetzung für eine Änderung der Massnahme gegeben war. Dies wurde vom
Obergericht bejaht. Als zweite Frage wurde auch die Zuständigkeit der
Jugendanwaltschaft bestätigt. Im Rahmen der Abklärungen über die
Massnahme-Änderungen habe die Jugendanwaltschaft das Recht, über den
Aufenthaltsort des Jugendlichen zu befinden und ihn auch vorläufig geschlossen
unterzubringen, wenn weitere Voraussetzungen dafür erfüllt seien.
Letzteres wurde als dritte Frage vom Obergericht
bestätigt. Sie geschehe zu «Carlos» eigenem Schutz, hatte die
Jugendanwaltschaft die Einsperrung begründet. Laut Oberrichter Martin steht
auch für die Beschwerdeinstanz der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Man wisse
nach dem Sondersetting schlichtweg nicht, wo der Jugendliche stehe. Deshalb
müssten mit der Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens erst die
allfällige Selbstgefährdung von «Carlos» und die Gefährdung Dritter abgeklärt
werden. Die Jugendanwaltschaft habe sich bei ihren derzeitigen Abklärungen für
die Massnahme-Änderungen aber an das Beschleunigungsgebot zu halten. Das
Obergericht stuft die vorläufige geschlossene Unterbringung als problematisch
ein, sofern sie die Dauer eines halben Jahres übersteigt. Deshalb hat es die
Parteien aufgefordert, weiterhin nach einer raschen Lösung zu suchen. Der
Jugendanwaltschaft wurde aufgetragen, einen Platz in einer geeigneten
erzieherisch-therapeutischen Einrichtung zu suchen, die auch den Sicherheitsaspekten
gerecht wird. Und «Carlos» wird aufgefordert, seinen Widerstand gegen die neue
psychiatrische Begutachtung aufzugeben. Bis anhin verweigert er jegliche
Zusammenarbeit. Kommt die Jugendanwaltschaft in ihren Abklärungen zum Schluss,
die Massnahme sei zu verschärfen, muss sie dies beim Jugendgericht beantragen.
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