Mittwoch, 15. Januar 2014

Der Fall Carlos - Wann hat die Zürcher Finanzkontrolle die Sonderprüfung endlich abgeschlossen?




Rhoenblicks Kommentar:
Die bewegten und empathischen Mitglieder des Zürcher Kantonsrates - auf der linken Seite zu suchen - haben eine speditive Behandlung des Falls "Carlos" verhindert, indem sie vorgaben, es sei der Bericht der Zürcher Finanzkontrolle abzuwarten.
Frage - wo verbleibt dieser Bericht?

9. Dezember 2013:

Fall «Carlos» - Zürcher Kantonsrat vertagt Debatte

(sda) Der Fall «Carlos» wird im Zürcher Kantonsrat frühestens im Januar wieder zum Thema. Das Parlament ist am Montag stillschweigend einem Antrag der Geschäftsleitung gefolgt. Diese hatte beantragt, zunächst eine laufende Sonderprüfung der Finanzkontrolle abzuwarten.
Ursprünglich standen für den Montag zwei Traktanden zum Thema Jugendstrafvollzug auf dem Programm. 

„Carlos ist 23 Stunden täglich im Zimmer“

Der 18-Jährige darf sein Zimmer an vier Tagen pro Woche nicht verlassen. Es handelt sich dabei um eine Disziplinarmassnahme, weil er sich den ihm angebotenen Förderungsmassnahmen verweigert.
Text:
Der junge Straftäter Carlos kann am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag sein Zimmer im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) während jeweils 23 Stunden nicht verlassen. Es handelt sich dabei um eine Disziplinarmassnahme, welche die Leitung verfügt hat, weil sich der mittlerweile landesweit bekannte 18-Jährige den ihm angebotenen Förderungsmassnahmen verweigert.
Dies berichtete die «SonntagsZeitung». Die Zeitung stützt sich dabei auf eine nicht genannte Quelle. Die Institutsleitung verlangt von Carlos, dass er eine Werklehre macht und sich in das Programm eingliedert. In diesem Rahmen hätte er eine Möglichkeit, individuell angepassten Schulunterricht zu erhalten. 
Der Insasse drängt hingegen auf mindestens drei Halbtage Einzelunterricht sowie zwei Halbtage Aufgaben mit persönlicher Unterstützung. ...

 Rhoenblicks Kommentar:
Carlos wurde durch die von einem Jugendanwalt der 68-Generation angeordneten grosszügigen „Erziehungsmassnahmen“ nicht erzogen, sondern verwöhnt. Ein arroganter Typ, der meint vorschreiben zu können, was ihm zu offerieren sei. Carlos muss sich dieses Verhalten bereits im Elternhaus angewöhnt haben und die zürcherischen Steuerzahler müssen die Folgen dieser Nichterziehung bezahlen. Werden der Vater, Architekt und die Mutter zur Kasse gebeten?
Die 68er hatten selbst Grenzen aufgehoben - „wer zweimal mit der gleichen pennt gehört schon zum Establishment“ - und können demnach auch keine Grenzen setzen. Leute, die heute noch falsch handeln – bei diesem Jugendanwalt kann man sagen: er hat das Problem keineswegs gelöst sondern vergrössert, vertieft.

... Carlos’ Ziel: Er will raschestmöglich einen Schulabschluss machen, um beruflich in das Fitness- und Sportmetier einzusteigen. Innerhalb von zwei Jahren wolle er seinen Abschluss haben, heisst es in seinem Umfeld. Der Leitung des MZU seien allerdings die Hände gebunden: Das strikte Regime habe sich im Umgang mit den rund 30 schwer erziehbaren Jugendlichen bewährt.
Obergericht entscheidet
Das Obergericht Zürich wird in diesen Tagen entscheiden, ob die Verlegung von Carlos in das Massnahmenzentrum Uitikon rechtens war. Das Jugendgericht Zürich hatte im November 2012 eine offene Unterbringung mit ambulanter Therapie für den Straftäter verlangt. Carlos wehrte sich später mit einem Hungerstreik vergeblich gegen die Verlegung vom Gefängnis Limmattal ins Massnahmenzentrum Uitikon; dabei wurde er von seinen Eltern unterstützt. (Tages-Anzeiger)


„Beschwerde abgewiesen - «Carlos» blitzt beim Obergericht ab"

Das Obergericht lehnt eine Beschwerde des Jugendstraftäters «Carlos» gegen seine vorsorgliche Unterbringung in das Massnahmenzentrum Uitikon ab.
Text:
Der in der Öffentlichkeit als «Carlos» bekannt gewordene 18-jährige Jugendstraftäter bleibt vorläufig im Massnahmezentrum Uitikon (MZU). Laut einer Mitteilung hat die III. Strafkammer des Obergerichts am Freitag eine Beschwerde von «Carlos» abgewiesen. Nach der Ausstrahlung eines Fernsehberichts Ende August war ein Sondersetting von «Carlos» abrupt beendet und der Jugendliche zunächst im Gefängnis Limmattal untergebracht worden. Im November wurde er dann provisorisch ins MZU verlegt. Dagegen hatte «Carlos» Beschwerde beim Obergericht eingereicht.

Laut Oberrichter Pierre Martin, der auf Anfrage den Entscheid erläuterte, hatte das Gericht drei Fragen zu prüfen: als erste, ob sich die Verhältnisse für «Carlos» geändert hatten und deshalb die Voraussetzung für eine Änderung der Massnahme gegeben war. Dies wurde vom Obergericht bejaht. Als zweite Frage wurde auch die Zuständigkeit der Jugendanwaltschaft bestätigt. Im Rahmen der Abklärungen über die Massnahme-Änderungen habe die Jugendanwaltschaft das Recht, über den Aufenthaltsort des Jugendlichen zu befinden und ihn auch vorläufig geschlossen unterzubringen, wenn weitere Voraussetzungen dafür erfüllt seien.

Letzteres wurde als dritte Frage vom Obergericht bestätigt. Sie geschehe zu «Carlos» eigenem Schutz, hatte die Jugendanwaltschaft die Einsperrung begründet. Laut Oberrichter Martin steht auch für die Beschwerdeinstanz der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Man wisse nach dem Sondersetting schlichtweg nicht, wo der Jugendliche stehe. Deshalb müssten mit der Einholung eines neuen psychiatrischen Gutachtens erst die allfällige Selbstgefährdung von «Carlos» und die Gefährdung Dritter abgeklärt werden. Die Jugendanwaltschaft habe sich bei ihren derzeitigen Abklärungen für die Massnahme-Änderungen aber an das Beschleunigungsgebot zu halten. Das Obergericht stuft die vorläufige geschlossene Unterbringung als problematisch ein, sofern sie die Dauer eines halben Jahres übersteigt. Deshalb hat es die Parteien aufgefordert, weiterhin nach einer raschen Lösung zu suchen. Der Jugendanwaltschaft wurde aufgetragen, einen Platz in einer geeigneten erzieherisch-therapeutischen Einrichtung zu suchen, die auch den Sicherheitsaspekten gerecht wird. Und «Carlos» wird aufgefordert, seinen Widerstand gegen die neue psychiatrische Begutachtung aufzugeben. Bis anhin verweigert er jegliche Zusammenarbeit. Kommt die Jugendanwaltschaft in ihren Abklärungen zum Schluss, die Massnahme sei zu verschärfen, muss sie dies beim Jugendgericht beantragen.











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