Freitag, 17. Januar 2014

mea maxima culpa - Wann endlich wird die Katholische Kirche nicht die Kleriker schützen sondern die Kinder?


„Kindsmissbrauch: UNO-Komitee kritisiert Vatikan!“

„Tagesschau SRF“ vom 16.01.2014, Link: http://www.srf.ch/news/international/kindsmissbrauch-uno-komitee-kristisiert-vatikan

Tausende Fälle 
Aktivisten fordern eine umfassende Aufklärung und Entschädigungen für die Betroffenen. Sie verweisen unter anderem darauf, auf den Fall des emeritierten US-Kurienkardinal William Joseph Levada. Dieser hatte 2012 erklärt, dem Vatikan seien im zurückliegenden Jahrzehnt über 4000 Fälle von Kindesmissbrauch gemeldet worden.
Text (Auszug): 
Die Mitglieder des Komitees wollten sich mit den Zusicherungen des päpstlichen Nuntius nicht zufriedengeben. Der Vatikan müsse genau Daten zum Umfang des sexuellen Missbrauchs in den Kirchen aller betroffenen Länder vorlegen. Dies forderte das Komitee-Mitglied Hiranthi Wijemanne aus Sri Lanka.
Wijemanne bemängelte zudem, dass Untersuchungen oft lediglich innerhalb der Kirche und dann auch nur streng vertraulich geführt würden. «Warum werden nur einige wenige Fälle an die Justizbehörden gemeldet. Warum werden sich nicht öffentlich gemacht?», fragte sie.
«Moralische Verantwortung»
«Warum wird nicht mehr für Transparenz getan?», fragte Sara De Jesus Oviedo Fierro. Sie ist Vorsitzende des UNO-Gremiums. Der Vatikan hatte die Weigerung, konkrete Angaben zu Missbrauchstätern vorzulegen damit begründet, dass er keine staatliche Verantwortung für Kircheninstitutionen sowie deren Angestellte in anderen Ländern habe.
Einschätzungen zum Umgang des Kirchenstaates mit dem Kindesmissbrauch sowie Empfehlungen für Verbesserungen will das UNO-Komitee bis Anfang Februar erarbeiten und dann veröffentlichen.
Für die Komitee-Mitglieder ist klar: Der Vatikan hat sehr wohl eine «moralische Verantwortung». Zudem kritisierten sie, dass manche Geistliche trotz Missbräuchen nicht aus dem Kirchendienst entfernt worden sind. 

Rhönblicks Kommentar:
Der Gesandte der katholischen Kirche („Heiligen Stuhls“) bei den UN, Erzbischof Silvano Tomasi mit Begleitung musste vor der UN-Menschenrechtskommission in Genf antreten, um über den Kindsmissbrauch in der Katholischen Kirche Auskunft zu geben. Man sah den Gesichtern dieser Kirchenfürsten an, dass es ihnen gar nicht gepasst hat, vor einer weltlichen Behörde Red und Antwort stehen zu müssen. In der Tagesschau wurde darauf hingewiesen, dass fehlbare Priester in der katholischen Kirche schon aufgestiegen sind bis zum Kardinal. Ich frage: Nicht weiter? Für mich ist klar: Pädophile Würdenträger finden sich nicht nur auf der untersten Stufe, auf der der Priester. Die Katholische Kirche ist durchseucht von Pädophilen.
Es geht nicht an, dass die Katholische Kirche ihre Würdenträger vor dem Strafvollzug schützt. Das ginge nur, wenn sie sich untereinander beschäftigen würden. Aber sie schädigen Menschen, die ausserhalb des kanonischen Rechtes stehen. Deren Rechte, bzw. die Verletzung derer Rechte können nur die Strafgerichte des Staates schützen bzw. ahnden. Die Konsequenz: katholische Würdenträger aller Hierarchiestufen müssen vor weltliche Gerichte!

Bedrückend ist der von „arte“ am 12.11.2013 ausgestrahlte Film: „Mea Maxima Culpa“;
Link: http://www.arte.tv/guide/de/050520-000/mea-maxima-culpa
Die Botschaft: Seit 400 Jahren nach Beginn unserer Zeitrechnung („nach der Geburt Jesu“) ist das Problem der pädophilen Kleriker in der katholische Kirche bekannt – seit über 1700 Jahren und die katholische Kirche war in all der Zeit unwillens oder unfähig, dieses Fehlverhalten zu tilgen. Warum soll es in Zukunft anders sein? Ist das der Grund, dass die katholischen Würdenträger sich gegen eine umfassende Aufarbeitung und Bestrafung durch die Gerichte der Staaten, gegen angemessene Entschädigungen der Opfer sträuben? 

‚Wikipedia‘ (Auszug) (Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_in_der_römisch-katholischen_Kirche ) berichtet nur über die neueste Zeit: Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche ist ein Phänomen, das seit Mitte der 1990er Jahre weltweit größere öffentliche Aufmerksamkeit erhält. Die Sensibilisierung für das frühere Tabuthema hat viele Opfer ermutigt, selbst noch 30 oder 40 Jahre nach den Vorfällen ihre traumatischen Erlebnisse öffentlich zu machen. Sie berichten sowohl über Fälle sexuellen Missbrauchs, insbesondere durch Priester, Ordensleute und angestellte Erzieher innerhalb der römisch-katholischen Kirche an ihren Schutzbefohlenen und Untergebenen, als auch über den damaligen Umgang kirchlicher Stellen mit den Tätern und Opfern. 
Vgl.: ‚Zölibat‘ aus Wikipedia (Auzug); Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Zölibat
Der Zölibat (von lateinisch caelebs‚ „allein, unvermählt lebend“, lateinisch caelibatus, „Ehelosigkeit“[1], nichtfachsprachlich auch das Zölibat) ist im Christentum das Versprechen, für das weitere Leben die Verpflichtung zur Ehelosigkeit zu übernehmen.
Während das zölibatäre Leben in der lateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für die Priester verpflichtend ist, gilt dies in den katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und Mönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt der Weihe unverheiratet sind.
Bis zum Zweiten Laterankonzil (1139) gab es sowohl verheiratete als auch unverheiratete Priester, die vom Zeitpunkt ihrer Weihe an zur sexuellen Enthaltsamkeit aufgerufen waren. Das Konzil legte nun fest, dass „höhere Kleriker, die geheiratet haben oder eine Konkubine halten, […] Amt und Benefizium“ verlieren (Kanon 6) und dass Messen von Priestern, die eine Ehefrau oder Konkubine haben, „nicht mehr gehört werden“ dürfen (Kanon 7). Im gleichen Zuge wurde die Priesterweihe im Rechtsverständnis der römisch-katholischen Kirche zu einem trennenden Ehehindernis – was sie bis heute ist. 
Seither stellt der Zölibat eine unabdingbare Zugangsvoraussetzung (conditio sine qua non) für den Empfang der Priesterweihe in der lateinischen Kirche dar. Der Papst kann auf Antrag des zuständigen Ortsbischofs allerdings ohne nähere Begründung Dispens von der Ehelosigkeit auch für Priester des lateinischen Ritus’ erteilen (can 1049 CIC), wovon er aber nur in seltenen Fällen Gebrauch macht – derzeit ausschließlich bei zum Katholizismus konvertierten, verheirateten evangelischen oder anglikanischen Geistlichen, die von einem Bischof zur Priesterweihe zugelassen werden (siehe Zölibatsdispens). 
Zum Film "mea maxima culpa";
Link: http://www.arte.tv/guide/de/050520-000/mea-maxima-culpa 
STILLE IM HAUS DES HERRN Ausgehend von dem Fall eines amerikanischen Paters, der sich über Jahrzehnte an Schutzbefohlenen verging, zeigt Oscar-Preisträger Alex Gibney, welches Ausmaß die pädophilen Verbrechen von Geistlichen angenommen haben und mit welcher Beharrlichkeit die Kirche zu den Missständen geschwiegen hat.
Nach außen schien Pater Lawrence Murphy die Idealbesetzung für die St.-Johns-Schule für Gehörlose in Milwaukee zu sein, an der er von den frühen 50er Jahren bis 1974 unterrichtete. Der freundlich aussehende Geistliche wirkte zugewandt, konnte die Zeichensprache perfekt und nahm einige Jungen schon mal für einen Kurzurlaub in sein Sommerhaus mit. Dort, aber auch im Schlafsaal und selbst im Beichtstuhl, praktisch unter den Augen seiner Kollegen und der betreuenden Nonnen, verging Pater Murphy sich an seinen Schutzbefohlenen. Die taubstummen Jungs waren die perfekten Opfer, denn sie konnten ihr Elend nicht in die Welt hinausschreien. Ihre Eltern verstanden zumeist die Zeichensprache nicht, und wenn sie ihre Söhne verstanden, glaubten sie ihnen nicht, da ein Geistlicher solche Untaten doch niemals begehen würde. 
Zudem waren viele Eltern dankbar, dass die Kirche ihren behinderten Kindern eine Ausbildung ermöglichte. In ihrer Verzweiflung druckten die Kinder Steckbriefe ihres Peinigers, verteilten sie auf Kirchenbänken und anderenorts.
Spätestens da hätte die Erzdiözese eingreifen müssen, die seit langem von den Missständen wusste. Bereits im Jahr 1963 berichtete ein Geistlicher, der Pater Lawrence Murphy während einer Abwesenheit vertrat, dem Erzbischof über die Vorkommnisse. Doch es ging mehr als ein weiteres Jahrzehnt ins Land, bevor Murphy versetzt wurde. Priester durfte er bleiben. Auch in seiner neuen Gemeinde, die nicht über sein Vorleben informiert worden war, kam es zu Übergriffen. 
Nachdem immer häufiger Fälle von Pädophilie überall in der Weltkirche ans Tageslicht kamen, geriet die Amtskirche, die bislang eher weggesehen oder auf die innere Einkehr der Täter in eigens dafür geschaffenen Einrichtungen vertraut hatte, in arge Bedrängnis. Papst Johannes Paul II. verfügte, dass jeder Missbrauchsfall der damals von Kardinal Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI., geleiteten Glaubenskongregation gemeldet werden müsse. Aber die Ermittlungen dort verliefen eher schleppend. So starb der beschuldigte Priester Lawrence Murphy unbestraft, und die Erzdiözese in Wisconsin erklärte sich in Erwartung hoher Schadensersatzforderungen prophylaktisch für zahlungsunfähig.

“UN kritisieren Katholische Kirche”

Auch unter Franziskus wage es die katholische Kirche bislang nicht, sexuellen Missbrauch vollständig aufzuklären, kritisiert eine UN-Organisation.
“Mittelbayerische”, vom 16.01.2014; Link: http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/un-kritisieren-katholische-kirche/1006357/un-kritisieren-katholische-kirche.html
Text (Auszug):
Vor dem Ausschuss in Genf beteuerte, der Vatikan gehe mit aller Kraft gegen den Missbrauch von Kindern vor. So habe der Papst eigens die Bildung einer Kommission für den Schutz von Minderjährigen veranlasst. Sie werde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von Kindern in der Obhut der Kirche sowie zur Fürsorge für Missbrauchsopfer vorschlagen. Für die Katholische Kirche gelte, was bereits Papst Johannes Paul II. erklärt habe: Der Vatikan betrachte Kindesmissbrauch durch Kirchenvertreter als Verbrechen und „entsetzliche Sünde vor den Augen Gottes“.
Allein mit solchen Zusicherungen wollten sich Mitglieder des Komitees jedoch nicht zufriedengeben. Der Vatikan müsse genaue Daten zum Umfang des sexuellen Missbrauchs in den Kirchen aller betroffenen Länder vorlegen, forderte das Komiteemitglied Hiranthi Wijemanne aus Sri Lanka. Zugleich bemängelte sie, dass Untersuchungen oft lediglich innerhalb der Kirche und dann auch nur streng vertraulich geführt würden. „Warum werden nur einige wenige Fälle an die Justizbehörden gemeldet, warum werden sie nicht öffentlich gemacht?“, fragte sie.
„Warum wird nicht mehr für Transparenz getan?“, fragte die Vorsitzende des UN-Gremiums, Sara De Jesus Oviedo Fierro. Der Vatikan hatte die Weigerung, konkrete Angaben zu Missbrauchstätern vorzulegen, unter anderem damit begründet, dass er keine staatliche Verantwortung für Kircheninstitutionen und deren Angestellte in anderen Ländern habe. Komiteemitglieder erwiderten, der Vatikan habe jedoch sehr wohl eine „moralische Verantwortung“. Sie äußerten auch Kritik daran, dass manche Geistliche trotz Missbrauchshandlungen nicht aus dem Kirchendienst entfernt worden seien.
 

„Missbrauchsskandal - UN kritisieren Verhalten des Vatikan“

„F.A.Z.“, vom 16.01.2014; Link: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/missbrauchsskandal-un-kritisieren-verhalten-des-vatikan-12754698.html
Text (Auszug);
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat das Verhalten des Vatikans in dem Missbrauchsskandal kritisiert, der seit Jahren die katholische Kirche erschüttert. Die Expertin Sara Oviedo forderte bei einer Anhörung am Donnerstag in Genf, dass der Vatikan mehr Informationen über die getroffenen Maßnahmen zur Prävention von Kindesmissbrauch gibt. „Welche Änderungen beim Verhaltenskodex wurden getroffen, um sexuellen Missbrauch zu verhindern? Welche Strafen wurden gegen Priester verhängt, deren Verhalten unangemessen war?“, fragte Oviedo.
Der Vatikan hatte es im Dezember abgelehnt, dem UN-Ausschuss auf im Juli übermittelte Fragen zu antworten, in welchen Missbrauchsfällen die Glaubenskongregation des Vatikans derzeit ermittelt. Insgesamt wurden von den Diözesen in den vergangenen Jahren rund 4000 Fälle an die Glaubenskongregation weitergeleitet. Kritiker werfen dem Vatikan vor, mit seinem Schweigen die Missbrauchsvorwürfe gegen Kirchenmitarbeiter vertuschen zu wollen, doch der Vatikan erklärt, dadurch Zeugen und Opfer schützen zu wollen.
Der Papstsprecher Federico Lombardi sagte am Donnerstag dem Sender Radio Vatikan, es sei zwischen staatlichem Recht und dem Kirchenrecht zu unterscheiden. Der Vatikan sei gemäß der von ihm ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention nicht gehalten, auf Anfragen zu Ermittlungen auf der Grundlage des Kirchenrechts zu antworten.





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen