In Deutschland wird im Oktober der deutsche Bundestag mit der Beratung einer gesetzlichen Regelung bzw. eines vollständigen Verbots der Sterbehilfe beginnen.
Die Front der Politiker,
Ärzte und katholischer Kirchenleute, die jede Form von Sterbehilfe verbieten
will, steht. Die Politiker werden von
Hermann Gröhe (Gesundheitsminister CDU), die Ärzte von Frank Ulrich Montgomery (Dr. med., Präsident der Bundesärztekammer)
und die katholische Kirche Deutschlands von Reinhard Marx (Kardinal, Vorsitzender der Deutschen
Bischofskonferenz), angeführt.
Kardinal Marx äussert im Gespräch mit der „F.A.Z.“ die
Sorge, eine Legalisierung der Sterbehilfe werde zur Organisation von
angeblich „menschenwürdigem Töten“ führen.
[Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland
grundsätzlich nicht strafbar, denn eine strafbare Beihilfe zu einer Tat setzt
nach dem Prinzip der limitierten Akzessorietät eine vorsätzliche und
rechtswidrige Haupttat voraus. Der Suizid richtet sich nicht gegen eine
„andere“ Person und ist mithin kein Tötungsdelikt im Sinne der §§ 211 ff. StGB,
sodass auch die Hilfe hierzu keine strafbare Tat darstellt.]
„Zusammen mit vielen anderen in unserer Gesellschaft
müssen die Kirchen [Kardinal Marx kann nur für seine Kirche sprechen - die römisch-katholische Kirche!] sagen: Gebt uns die Sterbenden, denn wir sind ganz besonders
für die Leidenden und Sterbenden da. Wir kümmern uns. Wir tun alles, was in
unserer Macht steht, dass Menschen nicht alleine und mit Schmerzen sterben. Das
ist unsere Botschaft. Und das sollte auch unser Angebot sein.“
„F.A.Z.“, vom 05.09.2014: „Kardinal Marx: Keine Lizenz
zum Töten“ (Print-Ausgabe, Seite 01), „Gebt uns die Sterbenden“ (Print-Ausgabe, Seite 05); „Kardinal Marx
gegen Sterbehilfe“ - „Wir kümmern uns, dass Menschen nicht alleine sterben“ (Online.Ausgabe); Interview
mit Daniel Deckers; Link: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kardinal-marx-gegen-sterbehilfe-wir-kuemmern-uns-dass-menschen-nicht-alleine-sterben-13135246.html
.
Hinter der autoritären
Aufforderung von Kardinal Marx: „Gebt uns die Sterbenden“ steht die Vorstellung,
dass die von der Kirche propagierte Palliativmedizin (Hospiz /
Palliativstationen in Krankenhäusern / ambulante Hospizdienste) den Menschen
zum richtigen, ihm zustehenden Tod führt.
„Palliativmedizin“
– ein Zauberwort, das Hospiz / die Palliativstation ein „Zauberort“?
Lesen wir im
Spiegel, was „Palliativmedizin“ in Wirklichkeit beinhaltet.
Nach der Lektüre
soll sich jeder Mensch fragen, ob er, genauer sein Arzt dem Gebot von Kardinal Marx
gehorchen will: „Gebt uns die Sterbenden!“.
„Richtig“ Sterben?
„Die
Palliativmedizin achtet die Autonomie der Todkranken - zieht aber zu enge
Moralgrenzen“
Spiegel Wissen Sonderheft Krebs; 3 | 2014: „Richtig sterben?“; Kommentar von Beate
Lakotta; Link: http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelwissen/index-2014-3.html .
„ES GIBT EIN MANTRA in der Palliativ-Medizin, es lautet:
Nicht durch die Hand eines anderen solle der Mensch sterben, sondern an der
Hand. Das ,,durch die Hand" steht für ein Tabu: das Leben eines Kranken
aktiv zu beenden. Das “an der Hand" steht für einen Fortschritt: Früher
liess der Arzt den Kranken allein, wenn er den Kampf um dessen Leben verloren
hatte und der Tod an der Bettkante erschien; vom Machbarkeitswahn der Lebensverlängerung um
jeden Preis haben sich die Ärzte verabschiedet.
Gerade in der Onkologie zählt nicht mehr, ob der Doktor meint, eine Chemotherapie könne der
Kranke noch durchhalten. Heute zählt, ob dieser von der Behandlung profitieren kann
und ob er sie selbst wünscht.
So weit, so gut.
Doch ausgerechnet in der Palliativmedizin, die den Dialog
mit dem Patienten quasi erfunden hat, etabliert sich ein neuer
Machbarkeitswahn: der vom guten Ende.
In den pastellfarbenen Prospekten entsprechender
Einrichtungen ist viel von Würde die Rede, von Geborgenheit und liebevoller
Begleitung, von Respekt und der Achtung des Patientenwillens. Doch wenn ein Todkranker
mit einer aussichtslosen Perspektive sein Leben selbstbestimmt beenden will und
dabei den Arzt um Hilfe bittet, nimmt die Palliativmedizin ihn einfach nicht
mehr ernst. Es heisst dann, ein Patient, der so sehr leidet, dass er vom Arzt
Hilfe zum Suizid fordert, sei eben noch nicht ausreichend mit Schmerzmitteln oder psychologischem
Beistand versorgt.
Die Ärzte müssten also nur noch mehr tun, damit er so
sterben will, wie es ihrer Wunschvorstellung entspricht, nämlich erst am
naturgegebenen Ende. Was das Sterben natürlich unproblematischer macht - für
den Arzt. Es ist die alte Hybris: Richtig sterben? Das kriegen wir hin!
Jeder halbwegs selbstkritische Palliativmediziner wird
zugeben müssen, dass das nicht stimmt. Allem medizinischen Fortschritt zum
Trotz lassen sich bei einem kleinen Teil der Patienten am Ende Schmerzen, Übelkeit
oder Luftnot nicht gut genug lindern.
Als Ultima Ratio der Lebensende-Medizin bieten Ärzte die ,,palliative Sedierung" an, eine Art künstlichen
Schlaf. Der Patient bekommt dann nicht mehr mit, wie er zum Beispiel aus einem
offenen Speiseröhrengeschwür verblutet.
Was aber, wenn ein Kranker sagt: ich finde es mit meiner
Würde nicht vereinbar zu erleben, wie ich an einem Darmverschluss sterbe oder
an einem offenen, stinkenden Geschwür, zu erleben, wie mich mein Hirntumor
aggressiv und verwirrt macht. Und ich möchte auch nicht, dass es andere
miterleben, meine Kinder, meine Frau oder die Krankenschwester, die meinen
sterbenden Körper versorgt.
WAS, WENN EIN PATIENT FRAGT:
Für wen, bitte schön, soll ich das auf mich nehmen?
Da kennt die Palliativmedizin nur die alte, patriarchalisch
konzipierte Antwort: Lieber Patient, egal, wer du bist und wie du gelebt hast -
wir wissen, was gut für dich ist. Akzeptiere unsere Ethik und unsere Moral, unsere
Medikamente und unsere liebevolle Begleitung, dann wird alles gut.
Dabei sind Ärzte als Sterbebegleiter oft offener, als es
die Stimmführer des Standes wahrhaben wollen. Eine Befragung der Bundesärztekammer
ergab: 37 Prozent von ihnen sind unter bestimmten Bedingungen bereit, beim
Suizid zu helfen, etwa indem sie ein Mittel bereit stellen. Auch
Palliativmediziner sind darunter.
In anonymen Befragungen geben einzelne sogar zu, schon
einmal das Leben Schwerstkranker bewusst verkürzt zu haben. In Deutschland ist
dies strafbar, in den Niederlanden nicht; hier wie dort gibt es Ärzte und
Patienten, für die ,,an der Hand" und ,,durch die Hand" nicht im
Widerspruch zueinander stehen.
Eine weitere Suizidvariante: Ein Kranker geht in eine
Klinik, stellt dort geplant das Essen und Trinken ein - und Ärzte stehen ihm im
Übergang vom Leben zum Tod bei.
Diese Formen der Sterbehilfe werden praktiziert, das
deutsche Strafrecht lässt sie zu. Doch die gewählten Vertreter der Ärzteschaft
akzeptieren keinen ethischen Pluralismus in den eigenen Reihen. Zuletzt wollte
die Berliner Ärztekammer, dem Leitbild der Bundesärztekammer folgend, einem
Arzt die Suizidbegleitung verbieten. Der klagte dagegen und bekam recht. Das
Verwaltungsgericht Berlin hielt ein grundsätzliches Verbot für
verfassungswidrig, weil es dem Arzt keinen Spielraum mehr lasse, in einzelnen
begründeten Ausnahmen nach seinem Gewissen zu handeln.
Politiker stellen beim Thema Sterbehilfe immer wieder
freiheitlich-rechtsstaatliche Grundsätze infrage. Sie befürchten einen Dammbruch,
wie Gesundheitsminister Hermann Gröhe von der CDU. Belege dafür können sie
nicht beibringen, im Gegenteil.
Im US-Staat Oregon beispielsweise dürfen Ärzte Patienten,
deren Lebenserwartung ein halbes Jahr nicht übersteigt, seit über 15 Jahren ein
tödliches Gift verschreiben. Der Kranke muss zurechnungsfähig sein, seinen
Suizidwunsch mehrfach äussern, über Alternativen aufgeklärt sein und das Gift
ohne Hilfe einnehmen können.
Kritiker prophezeiten eine Suizidwelle; sie blieb aus.
Obwohl es in Oregon nicht schwierig ist, einen Arzt zu finden, der das Rezept
ausstellt, gehen von über 30 000 Todesfällen dort jährlich nur etwa 70 auf
Suizidbeihilfe zurück. Als Motiv stehen selten körperliche Leiden im
Vordergrund, sondern der Verlust von Lebensqualität, Würde und Autonomie.
Was darunter zu verstehen ist, kann nur jeder Mensch für
sich selbst bestimmen“.
Fazit: Der Mensch,
der – unter Umständen - qualvoll sterben müsste, sich selbst und seinen
Angehörigen dabei ein Ekel wäre, muss die Freiheit haben selbstbestimmt seinem Leben
einen Abschluss in Würde zu geben!
Sterbehilfe, hier
genauer: ‚Beihilfe zur Selbsttötung‘ (assistierter Suizid) ist eine humanitärer Akt bei schweren, zum
Tod führenden Krankheiten / Unfallfolgen. Für viele Menschen hat sich die Fragenach
Sterbehilfe nicht gestellt, stellt sich nicht und wird sich nicht stellen.
Die katholische
Kirche kann nur für die Menschen reden, die wirklich noch an ihren Ritus und
an ihre Verkündigung glauben – nicht aber für die vielen, die aus Gewohnheit
oder nach dem Motto „Eventuell hilft mir die Kirche“. Erst recht aber kann die katholische
Kirche nicht für diejenigen Menschen sprechen, die ihr nicht angehören, nie angehört
haben, die sich von ihr gelöst haben. Kurz und gut. Die katholische Kirche hat sich
in einer säkularen Gesellschaft zurückzuhalten; Gebote, wie: „Gebt uns die
Sterbenden!“ sind nicht nur unpassend, unangebracht, sie sind arrogant.
Die Rechtslage in
Deutschland: „Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland
grundsätzlich nicht strafbar, denn eine strafbare Beihilfe zu einer Tat setzt
nach dem Prinzip der limitierten Akzessorietät eine vorsätzliche und
rechtswidrige Haupttat voraus. Der Suizid richtet sich nicht gegen eine
„andere“ Person und ist mithin kein Tötungsdelikt im Sinne der §§ 211 ff. StGB,
sodass auch die Hilfe hierzu keine strafbare Tat darstellt. Die Rechtsprechung
macht von dieser grundsätzlichen Straflosigkeit allerdings umstrittene
Ausnahmen“. - Nach „Wikipedia“; Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe
.
Die Rechtslage in
der Schweiz: „In der Schweiz ist Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar,
sofern kein egoistisches Motiv vorliegt (Art. 115 StGB)“. - Nach „Wikipedia“; Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe
.
Jeder Mensch muss frei und selbstbestimmt
entscheiden können.
entscheiden können.
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