Freitag, 5. September 2014

Trübes, regnerisches Wetter ist unangenehm, aber erfreulich für uns Stromkonsumenten


In der Schweiz haben die dauerhaften Regenfälle über Wochen die Stromerzeugung aus Wasserkraft erhöht – wie auch in Österreich. Das ist gut für die Elektrizitätsgesellschaften mit Kraftwerken, die bei den tiefen Strompreisen infolge von Überkapazitäten der Solarenergie wegen nicht zu konkurrenzfähigen Preisen Strom produzieren können. Aber die Wasserkraftwerke sind unabdingbar - wegen der Schwankungen der Solarenergie (Tag / Nacht  und Wetterlage).
In Deutschland wird der Strompreis wegen der Bewölkung sinken.

1.      Mehr Wasser – mehr Strom

Schweiz – Wasserkraft 
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft – Bundesamt für Energie; Link: http://www.bfe.admin.ch/themen/00490/00491/index.html?lang=de .

Rund 55% der inländischen Stromproduktion stammen aus Wasserkraft Nach wie vor ist die Wasserkraft damit unsere wichtigste einheimische Quelle erneuerbarer Energie.
Der Wasserkraftwerkspark der Schweiz besteht heute aus 579 Zentralen (Kraftwerke mit einer Leistung von mindestens 300 kW), welche pro Jahr durchschnittlich rund 35'913 Gigawattstunden (GWh/a) Strom produzieren. Davon werden rund 47,4 % in Laufwasserkraftwerken, 48,2 % in Speicherkraftwerken und rund 4,4 % in Pumpspeicherkraftwerken erzeugt. Zwei Drittel dieser Energie stammen aus den Bergkantonen Uri, Graubünden, Tessin und Wallis. Beachtliche Beiträge liefern auch die Kantone Aargau und Bern. Aus Zentralen internationaler Wasserkraftanlagen an Grenzgewässern stammen rund 11% der schweizerischen Wasserkrafterzeugung.

Die Wasserkraftnutzung besitzt ein Marktvolumen von über 1.8 Milliarden Franken (bei 5 Rp./kWh ab Werk) und stellt somit einen wichtigen Zweig der schweizerischen Energiewirtschaft dar.

Der Bund will mit der Energiestrategie 2050 die durchschnittliche Jahresproduktion von Elektrizität aus Wasserkraft bis im Jahr 2050 auf 38‘600 Gigawattstunden (GWh) steigern (bis 2035 auf 37‘400 GWh) – heute: rund 36'000 Gigawattstunden. Um das realisierbare Potenzial zu nutzen, sollen sowohl bestehende Werke erneuert und ausgebaut, als auch neue Wasserkraftwerke realisiert werden, dies unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen. Der Bund will die Wasserkraftnutzung dazu im ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 mit verschiedenen Massnahmen fördern. Instrumente hierfür sind die angepasste kostendeckende Einspeisevergütung für neue Wasserkraftwerke bis zu einer Leistung von 10 Megawatt (MW) sowie die geplanten Investitionsbeiträge für Erneuerungen / Erweiterungen von Wasserkraftwerken bis zu einer Leistung bis zu 10 MW. Daneben sind verschiedene Massnahmen geplant, welche die Rahmendbedingungen der Wasserkraft verbessern (Nationales Interesse, Konzept für den Ausbau erneuerbarer Energien, vereinfachte Bewilligungsverfahren) sowie unterstützende Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz.

Das Grundproblem für unsere Elektrizitätswerke ist der extrem stark gesunkene Grosshandelspreis, diktiert von den Schlüsselmärkten Deutschland und Österreich: Schuld ist die überstürzte "Energie-Wende“ in Deutschland, die wir meinen nachahmen zu müssen. In den zurückliegenden fünf sechs Jahren hat sich in Österreich der Strompreis gut halbiert. Die Strompreise sinken wegen Überkapazitäten infolge der starken Förderung alternativer Energieträger. Sinkende Strompreise, das ist doch gut für uns als Stromkonsumenten - ?

Sinkende Strompreise, das ist doch gut für uns als Stromkonsumenten - ? Einverstanden - jetzt aber nur des schlechten Wetters wegen, nicht aufgrund von technischem Fortschritt!

Bei uns in der Schweiz wird der Strompreis durch die Kostendeckende Einspeisevergütung‘ (KEV), in Deutschland durch die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) massiv verteuert.
Betreffend Mängel der KEV: siehe Artikel „Finanzkontrolle übt Kritik an KEV-Umsetzung“.

In Deutschland haben in den ersten acht Monaten dieses Jahres die Stromkonsumenten 15 Milliarden Euro (gut 20 Milliarden Schweizer Franken) für die reine Ökostromförderung(EEG-Umlage)  bezahlt. An der Börse war der Strom, der Erzeugern mit € 14,7 Milliarden vergütet wurde 1,2 Milliarden Euro wert. Also haben die Produzenten von Sonnen- Wind- und Biomassen-Strom 13,5 Milliarden Euro Gewinn gemacht - auf Kosten derjenigen, die keine solchen Anlagen bauen können - vor allem der sozial Benachteiligten.
Eine abgewandelte Form der Ausbeutung - vom Staat lanciert und gefördert.

Es gibt in Deutschland ältere Menschen, die sich so ein namhaftes Zusatzeinkommen verschaffen, wenn sie Acht geben, dass ihre Rente (Frührentner) nicht gekürzt werden kann.
Zu lesen im Internet:
„Frührentner - weniger Rente wegen Fotovoltaik“: Rentenbezieher unter 65 Jahren müssen mit Renteneinbußen rechnen, wenn sie "Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb" von mehr als 450 Euro pro Monat erzielen. Dazu zählen auch z.B. Gewinne aus Fotovoltaik- und Biogasanlagen. Diese Regelung gilt sowohl für Erwerbsminderungsrenten aus der Alterskasse wie aus der gesetzlichen Rentenversicherung und für vorzeitige Altersrenten der Rentenversicherung.
Sie werden übers Internet auch informiert, was sie machen müssen, damit sie diesen Gewinn nur reduziert oder nicht versteuern müssen.
„Entscheidungsgründe zum Betrieb einer Photovoltaikanlage“. „Der Wunsch nach einer sicheren und langfristigen Kapitalanlagerendite, die für den Anleger durchschaubar und nachvollziehbar ist, gepaart mit dem Bestreben seine persönliche Energiebilanz positiver zu gestalten, sind hier die beiden Hauptentscheidungsfaktoren.
So werden hier große Photovoltaikanlagen auf fremden Gebäuden, wie Hallen etc. oder gar Feldern errichtet. Manche Dachkonstruktionen oder Gebäude wurden erst durch die Kombination mit einer gewinnbringenden Photovoltaikanlage wirtschaftlich tragfähig und finanzierbar.
Für Investoren faszinierend ist es natürlich, wenn die erzeugte Energie zeitgleich auch im eigenen Unternehmen / Haushalt verbraucht wird. Dies sichert langfristig die Energiekosten und bietet nach dem aktuellen Förderbestimmungen die höchste Rendite.
Gestaltungstipp: Steuerlich betrachtet ist es nahezu ideal, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage nicht identisch ist mit dem Hauseigentümer/Vermieter und auch kein Selbstverbrauch vorliegt. Es sollte sich um zwei verschiedene Unternehmen handeln. Dies ist jedoch bei einer personellen Identität nicht möglich. Insoweit sollte im Vorfeld geprüft werden, ob nicht der Ehegatte oder die Kinder (Erwachsene mit eigenem Einkommen) für die Investition in Frage kommen. Ggf. kann die Dachfläche vom Gebäudeeigentümer zum Marktpreis (ca. 2 € - 3 € je qm) angemietet werden. Dies gilt auch für die betriebliche Nutzung des erzeugten Stromes durch den Betriebsinhaber und dem Inhaber der Photovoltaikanlage.
Gestaltungstipp: Die Aufteilung in zwei Betriebe führt zum doppelten Gewerbesteuerfreibetrag und vermeidet die Überschreitung der Grenzen zur Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages und von Sonderabschreibungen.
Beispiel: Betreiber der Photovoltaikanlage ist ein Ehegatte; Grundstückseigentümer sind beide Ehegatten oder Betreiber der Photovoltaikanlage ist das erwachsene Kind (mit eigenem Einkommen) und Grundstückseigentümer sind die Eltern; oder dem Ehegatten 1 gehört der Betrieb, der den Strom verbraucht und dem Ehegatten 2, der Betrieb der den Strom erzeugt etc. Damit wird eine personelle Identität zwischen dem Grundstückeigentümer / Vermieter und dem Betreiber der Photovoltaikanlage vermieden.
Tipp: Steueroptimiert kann im Rahmen der Anmietung der Dachflächen auch vereinbart werden, dass die Sanierung des Daches auf Kosten des Betreibers der Photovoltaikanlage erfolgt und diese Kosten gegen die vereinbarte, umsatzsteuerpflichtige, Pacht aufgerechnet werden. Insoweit kann es dann auch zu einem Vorsteuerabzug für die Aufwendungen zur Dachsanierung kommen.
Wichtig: Im konkreten Einzelfall sind die Vereinbarungen/Verträge mit dem Netzbetreiber zu prüfen. Zahlt der Netzbetreiber dem Betreiber der Photovoltaikanlage eine Marktprämie nach § 33g EEG oder eine Flexibilitätsprämie nach § 33i EEG, handelt es sich hierbei um einen nicht steuerbaren Zuschuss, der nicht der Umsatzsteuer unterliegt“.
Quelle: Steuerberatungsgesellschaft Gonze & Schüttler AG: „Wirtschaftliche und steuerliche Fragen zum Betrieb einer Photovoltaikanlage“; Link: http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/letzte-aenderungen-tipps/424-photovoltaikanlagen .
[Hervorhebung durch den Autor].

Vergleiche: Finck – Althaus – Sigl –Partner: „Steuerliche und rechtliche Aspekte bei Errichtung, Betrieb und Kauf von Fotovoltaikanlagen“; von Daniel Hülsmeyer; insbesondere: „Steuern: III. Steuerliche Einsatzmöglichkeiten für PV-Anlagen“; Link: http://www.finck-partner.de/assets/Publikationen/2014-VortragPVRechtundSteuerPDF.pdf .

Schweiz: Wie viel müssen Sie 2015 für den Strom bezahlen? Nachschlagen bei Schweizerische Eidgenossenschaft, Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom: „Die kantonalen Strompreise im Vergleich“; Link: http://www.strompreis.elcom.admin.ch/Map/ShowSwissMap.aspx

Zusammensetzung des Strompreises (Schweiz)
Quelle: ALPIQ Media Services: „Der Strompreis – kurz erklärt“; Link: http://www.alpiq.ch/medien/dossiers/electricity-price.jsp .
Der Strompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Produktionskosten (also der Herstellung des Stroms), den Netzkosten (d.h. dem Transport des Stroms über das Netz vom Kraftwerk bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten) sowie den Steuern und Abgaben. Für eine Kilowattstunde (kWh) Haushaltstrom ergibt sich für 2014 – leicht vereinfacht – folgendes Bild:

Zusammensetzung des Strompreises beim Haushaltsstrom
Quelle: Alpiq 2013

Typisch für den Haushaltstrom ist der hohe Anteil der Netzkosten, weil der Strom von der höchsten Spannungsebene bis hinunter zur Steckdose transformiert werden muss. Je näher jedoch die Abnehmer am Hochspannungsnetz sind (Gewerbe, Industrie, Verteiler), desto kürzer sind die Wege und desto geringer der Anteil der Netzkosten. Das wirkt sich dann auch auf den Gesamtpreis aus. Dieser liegt z.B. für Industriekunden mit über 1.5 Mio. kWh/Jahr in einer Bandbreite von 10-16 Rp./kWh.

2.      Weniger Sonnenschein – Umlage für den Ökostrom sinkt - weniger zahlen

In Deutschland und Österreich und auch bei uns hat die über Wochen andauernde Bewölkung dafür gesorgt, dass weniger Sonnenstrom produziert worden ist. Die „F.A.Z.“ titelt: Umlage für den Ökostrom wird wahrscheinlich sinken“ – „Finanzreserve wächst, weil Sonne wenig scheint“. Das ist für die Stromkonsumenten ein Glücksfall, da so weniger Subventionen (Umlage für den Ökostrom, EEG-Umlage) an die privilegierten Dach- und Acker- / Feld-Besitzer, die jede mögliche Fläche mit Solarpaneelen zugepflastert haben, bezahlt werden müssen.
Eigentlich hirnverrückt: der Stromkonsument muss weniger bezahlen, wenn weniger Strom produziert wird, das ist die Logik der Merkelschen Hüftschusses, der nach Fukushima praktisch von einem Tag auf den anderen die Versorgung mit elektrischem Strom auf den Kopf gestellt hat: die Energie-Wende“, alternativlos, ohne Plan B. In Deutschland haben in den ersten acht Monaten dieses Jahres die Stromkonsumenten 15 Milliarden Euro (gut 20 Milliarden Schweizer Franken) für die reine Ökostromförderung bezahlt.
An der Börse war der Strom, der Erzeugern mit € 14,7 Milliarden vergütet wurde 1,2 Milliarden Euro wert.
Nur grüne Ideologen können dem einen Sinn abgewinnen: Grün im politischen / wirtschaftlichen Sinne ist zu einer Art Ersatz-Religion mutiert.

Quellen:
„F.A.Z.“. vom 05.09.2014: „Dauerregen freut Österreichs Stromerzeuger“, von itz.Wien; Link:
http://fazarchiv.faz.net/document/showSingleDoc/FAZT__FD2201409054366351?KO=&timeFilter=&dosearch=new&sext=0&crxdefs=&NN=&BC=&q=+Rohstoff+AG%2C+Heidelberg&sorting=&CO=&submitSearch=Suchen&maxHits=&CN=&toggleFilter=&&annr=87&highlight=\eJxzs9Li0rMqys8oLslPS1NQAHIyUjNTUnOSUovSwdxEEOVmFU%2BMMgCBbBZG\#start http://fazarchiv.faz.net/document/showSingleDoc/FAZT__FD2201409054366351?KO=&timeFilter=&dosearch=new&sext=0&crxdefs=&NN=&BC=&q=+Rohstoff+AG%2C+Heidelberg&sorting=&CO=&submitSearch=Suchen&maxHits=&CN=&toggleFilter=&&annr=87&highlight=\eJxzs9Li0rMqys8oLslPS1NQAHIyUjNTUnOSUovSwdxEEOVmFU%2BMMgCBbBZG\#start
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