KEV: Kostendeckende Einspeisevergütung
“cash” – Wirtschafts- und Finanzinfo; Quelle: „sda“, vom 28.03.2014
10:20; Link: http://www.cash.ch/news/politik/rss/finanzkontrolle_uebt_kritik_an_kevumsetzung-3188684-45
Für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien
zahlen Schweizer Stromkonsumenten jedes Jahre mehrere Hundert Millionen
Franken. Bei der Umsetzung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gibt es
aber gravierende Mängel, wie die Finanzkontrolle feststellte.
In einem
unveröffentlichten Bericht vom November 2011, der heute von mehreren Medien
publik gemacht wurde, kritisiert die Eidgenössische Finanzkontrolle das
Bundesamt für Energie (BFE), die Stiftung KEV, die Netzgesellschaft Swissgrid
und die Energiepool Schweiz AG, die für die Abwicklung der Fördermassnahmen
verantwortlich sind.
Bei Swissgrid werden die Gesuche für Förderbeiträge
bearbeitet. Die Finanzkontrolle stellte fest, dass die Unterlagen teilweise
nicht einmal auf ihre Richtigkeit überprüft würden. Ausserdem würden Gesuche
bewilligt, ohne dass die Realisierungschancen des Projekts geprüft worden
wären.
Die Rede ist in
dem Bericht von fiktiven oder spekulativen Absichtserklärungen, welche
fortgeschrittene Projekte "mit redlichem Hintergrund" benachteiligten.
Diese Feststellung ist umso pikanter, als derzeit über 30'000 Projekte auf der
KEV-Warteliste stehen und auf Fördergelder warten. In dem Bericht empfiehlt die
Finanzkontrolle denn auch eine "aktive Bewirtschaftung" der
Warteliste.
Ein weiterer Kritikpunkt
betrifft die Tatsache, dass Millionenbeträge über die mit der Auszahlung der
Vergütungen beauftragte private Energiepool Schweiz AG liefen, ohne dass die
Haftung geregelt war. Zudem verteuert die Auslagerung dieser Aufgabe den
Vollzug, wie es in dem Bericht heisst.
Kritik übt die
Finanzkontrolle auch an der Stiftung KEV. Deren Berichterstattung sei
lückenhaft, was dem BFE keine genügende Kontrolle erlaube. Das BFE seinerseits
verzichtet gemäss dem Bericht darauf, Leistungsaufträge als Führungsinstrument
einzusetzen. Zudem sei die Zusammenarbeit zwischen den zahlreichen Beteiligten
kompliziert und ungenügend geregelt.
Die
Finanzkontrolle hat zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung der Situation
abgegeben. Inwieweit diese inzwischen umgesetzt worden sind, ist nicht klar:
Das BFE war am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Mit der KEV werden Anlagen für Stromproduktion aus Sonne,
Wind und anderen erneuerbaren Energiequellen gefördert. Die Produzenten werden
mit einem garantierten Vergütungstarif für den ins Netz eingespeisten Strom
entschädigt.
Das Geld dafür
stammt aus einem Zuschlag, den die Stromkonsumenten zahlen. Anfang 2014 war die
Abgabe von 0,45 auf 0,6 Rappen pro Kilowattstunde (um einen Drittel) erhöht
worden. Das Energiegesetz erlaubt einen maximalen Zuschlag von 1,5 Rappen.
Die Erhöhung ist Kernstück des als "Energiewende
light" bezeichneten indirekten Gegenvorschlags zur Cleantech-Initiative
der SP, den das Parlament letztes Jahr gutgeheissen hat. Ein Referendum dagegen
war mangels Unterschriften gescheitert. Die Kritik an der KEV hält aber an:
Die Denkfabrik
Avenir Suisse hatte das Förderinstrument in einem jüngst veröffentlichten
Papier als marktverzerrend und als Fehlkonstruktion bezeichnet.
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