FDP.Die Liberalen Schweiz
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Bilateralen Weg sichern
und weiterentwickeln
Rote Linien und Forderungen der FDP
Rote Linien und Forderungen der FDP
1. Verhandlungen mit der EU sind nötig
FDP.Die Liberalen ist die Gralshüterin des Bilateralen Wegs. Als einzige
Partei hat sie diesen immer ohne Wenn und Aber unterstützt. Der bilaterale Weg funktioniert und hat unserem Land Wohlstand
gebracht. Auch hat er Hunderttausenden EU-Arbeitnehmern Arbeit
in der Schweiz
ermöglicht und so einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung Europas in der Wirtschaftskrise geleistet.
Die mit den Bilateralen verbundene Zuwanderung fordert unser Land. Den flexiblen
Arbeitsmarkt will die FDP nicht weiter mit zusätzlichen flankierenden Massnahmen untergraben. Stattdessen fordert sie Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, weniger Bürokratie für verdichtetes Bauen, mehr Konsequenz im Vollzug der Personenfreizügigkeit und eine harte aber faire Migrationspolitik bei Drittstaaten und Asylsuchenden.
Der bilaterale Weg ist weiter zu entwickeln. Das ist der beste Weg, um
den
von der FDP klar abgelehnten EU-Beitritt zu verhindern. Die Schweiz
steht nicht unter Verhandlungsdruck, doch mittelfristig drohen ohne Weiterentwicklung über die Lösung der institutionellen Fragen Wohlstandverluste. Der Vorstand
der FDP unterstützt deshalb,
dass der Bundesrat rasch Verhandlungen mit der EU über eine Regelung der institutionellen Beziehungen aufnimmt.
2.
Rote
Linien der FDP
Damit die FDP ein Verhandlungsresultat unterstützt, sind folgende roten Linien zwingend
einzuhalten. Sie ergänzen die roten Linien des Bundesrats, welche – soweit bekannt – ebenfalls unterstützt werden:
2.1
Das Volk hat das letzte
Wort bei der Übernahme von EU-Recht
– ein Automatismus wird abgelehnt: Unsere direktdemokratischen Strukturen werden nicht beschnitten. Auch bei der Umsetzung einer autoritativen Interpretation durch den EuGH hat das Volk über eine Volksabstimmung
das letzte Wort.
2.2
Keine automatische Kündigung der bilateralen Verträge bei fehlender politischer Einigung der Parteien im Gemischten Ausschuss bzw. bei einer
Nichtumsetzung einer EuGH-Interpretation durch die Schweiz: Eine Kündigung bedarf eines expliziten Entscheids einer Vertragspartei.
2.3
Die Anrufung und Auslegung des EuGH kann sich nur auf in den Abkommen
enthaltene Elemente des EU Rechts beziehen: Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Bilateralen Verträge durch die Rechtsprechung des EuGH ist zu verhindern. Der Bestand der bisherigen Verträge ist zu garantieren und die automatische Rechtsübernahmen für heute von den Bilateralen Verträgen nicht betroffene Bereiche
wie Bürgerrecht (keine Übernahme Bürgerrechtsrichtlinie), Arbeitsrecht, Finanzrecht und Steuerrecht (keine
Übernahme des EU- Steuerkodexes) explizit
auszuschliessen.
2.4
Bestandsgarantie für die bestehenden flankierenden Massnahmen. Auf den Erpressungsversuch der SP reagiert
die FDP nicht; ein weiterer
Ausbau der flankierenden Massnahmen wird abgelehnt.
3. Zusätzliche zentrale Forderungen der FDP
Der Vorstand der FDP stellt zudem folgende Forderungen. Sie werden im Rahmen der Beurteilung des Verhandlungsresultats über die Zustimmung der Partei entscheiden:
3.1
Aufhebung der Guillotine-Klausel für die
Bilateralen Verträge I: Es ist zu gewährleisten, dass mit der Anwendung
der EuGH-Interpretationsregel auf die Bilateralen I die Guillotine-Klausel nicht zu einem artfremden und asymmetrischen Instrument zugunsten
der EU wird, das faktisch die rote Linie 2.1 aushebelt.
3.2
Überprüfung der Verhältnismässigkeit von Sanktionsmassnahmen (Suspension, Kündigung und Ausgleichsmassnahmen) bei einer Vertragsverletzung durch ein unabhängiges Schiedsgericht vor Inkrafttreten der Massnahmen.
3.3
Kein Vorabentscheidverfahren beim EuGH: Die EuGH-Interpretation ist auf Konflikte
zwischen den Parteien des Gemischten Ausschusses zu beschränken. Bei von Privatparteien in der Schweiz geführten
Gerichtsverfahren ist eine Vorabentscheidung durch den EuGH ausgeschlossen.
3.4
Parallele Verhandlungen für Abkommen inkl. Elektrizität und Chemikalien (REACH)
und Sicherung eines diskriminierungsfreien Marktzutritts Schweizer Finanzintermediäre beim EU Markt über die von
der EU verlangte Anpassung der Zinsbesteuerungsrichtlinie, inklusive der Verhinderung einer Diskriminierung durch MIFID und EMIR.
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