Sonntag, 7. September 2014

Schweiz - EU: Rote Linien und Forderungen der FDP.Die Liberalen Schweiz

Klare, nachvollziehbare Überlegungen und eindeutige Grenzen, die unser Land in den Verhandlungen nicht überschreiten darf, wenn es weiterhin souverän sein will, wenn es sein Wohlergehen bewahren und stärken will! 


FDP.Die Liberalen Schweiz

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Bilateralen Weg sichern und weiterentwickeln 

Rote Linien und Forderungen der FDP


1.    Verhandlungen mit der EU sind nötig
FDP.Die Liberalen ist die Gralshüterin des Bilateralen Wegs. Als einzige Partei hat sie diesen immer ohne Wenn und Aber unterstützt. Der bilaterale Weg funktioniert und hat unserem Land Wohlstand gebracht. Auch hat er Hunderttausenden EU-Arbeitnehmern Arbeit in der Schweiz ermöglicht und so einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung Europas in der Wirtschaftskrise geleistet.
Die mit den Bilateralen verbundene Zuwanderung fordert unser Land. Den flexiblen Arbeitsmarkt will die FDP nicht weiter mit zusätzlichen flankierenden Massnahmen untergraben. Stattdessen fordert sie Investitionen in Verkehrsinfrastruktur, weniger Bürokratie für verdichtetes Bauen, mehr Konsequenz im Vollzug der Personenfreizügigkeit und eine harte aber faire Migrationspolitik bei Drittstaaten und Asylsuchenden.
Der bilaterale Weg ist weiter zu entwickeln. Das ist der beste Weg, um den von der FDP klar abgelehnten EU-Beitritt zu verhindern. Die Schweiz steht nicht unter Verhandlungsdruck, doch mittelfristig drohen ohne Weiterentwicklung über die Lösung der institutionellen Fragen Wohlstandverluste. Der Vorstand der FDP unterstützt deshalb, dass der Bundesrat rasch Verhandlungen mit der EU über eine Regelung der institutionellen Beziehungen aufnimmt.

2.    Rote Linien der FDP
Damit die FDP ein Verhandlungsresultat unterstützt, sind folgende roten Linien zwingend einzuhalten. Sie ergänzen die roten Linien des Bundesrats, welche soweit bekannt ebenfalls unterstützt werden:

2.1                 Das Volk hat das letzte Wort bei der Übernahme von EU-Recht ein Automatismus wird abgelehnt: Unsere direktdemokratischen Strukturen werden nicht beschnitten. Auch bei der Umsetzung einer autoritativen Interpretation durch den EuGH hat das Volk über eine Volksabstimmung das letzte Wort.
2.2                 Keine automatische Kündigung der bilateralen Verträge bei fehlender politischer Einigung der Parteien im Gemischten Ausschuss bzw. bei einer Nichtumsetzung einer EuGH-Interpretation durch die Schweiz: Eine Kündigung bedarf eines expliziten Entscheids einer Vertragspartei.
2.3                 Die Anrufung und Auslegung des EuGH kann sich nur auf in den Abkommen enthaltene Elemente des EU Rechts beziehen: Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der Bilateralen Verträge durch die Rechtsprechung des EuGH ist zu verhindern. Der Bestand der bisherigen Verträge ist zu garantieren und die automatische Rechtsübernahmen für heute von den Bilateralen Verträgen nicht betroffene Bereiche wie Bürgerrecht (keine Übernahme Bürgerrechtsrichtlinie), Arbeitsrecht, Finanzrecht und Steuerrecht (keine Übernahme des EU- Steuerkodexes) explizit auszuschliessen.
2.4                 Bestandsgarantie für die bestehenden flankierenden Massnahmen. Auf den Erpressungsversuch der SP reagiert die FDP nicht; ein weiterer Ausbau der flankierenden Massnahmen wird abgelehnt.

3.    Zusätzliche zentrale Forderungen der FDP 
 Der Vorstand der FDP stellt zudem folgende Forderungen. Sie werden im Rahmen der Beurteilung des Verhandlungsresultats über die Zustimmung der Partei entscheiden:
3.1                 Aufhebung der Guillotine-Klausel für die Bilateralen Verträge I: Es ist zu gewährleisten, dass mit der Anwendung der EuGH-Interpretationsregel auf die Bilateralen I die Guillotine-Klausel nicht zu einem artfremden und asymmetrischen Instrument zugunsten der EU wird, das faktisch die rote Linie 2.1 aushebelt.
3.2                 Überprüfung der Verhältnismässigkeit von Sanktionsmassnahmen (Suspension, Kündigung und Ausgleichsmassnahmen) bei einer Vertragsverletzung durch ein unabhängiges Schiedsgericht vor Inkrafttreten der Massnahmen.
3.3                 Kein Vorabentscheidverfahren beim EuGH: Die EuGH-Interpretation ist auf Konflikte zwischen den Parteien des Gemischten Ausschusses zu beschränken. Bei von Privatparteien in der Schweiz geführten Gerichtsverfahren ist eine Vorabentscheidung durch den EuGH ausgeschlossen.
3.4                 Parallele Verhandlungen für Abkommen inkl. Elektrizität und Chemikalien (REACH) und Sicherung eines diskriminierungsfreien Marktzutritts Schweizer Finanzintermediäre beim EU Markt über die von der EU verlangte Anpassung der Zinsbesteuerungsrichtlinie, inklusive der Verhinderung einer Diskriminierung durch MIFID und EMIR.

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