Mittwoch, 4. November 2015

Vasella und Reinhardt - Vorgänger und aktueller VR-Präsident von Novartis



Ist die Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) wirtschaftshörig?
Sind die FDP.Die Liberalen von der Wirtschaft abhängig?

Die „NZZ“ lässt Novartis-Verwaltungsrats-Präsident Jörg Reinhardt, Ph.D., deutscher Manager zu Worte kommen.
Unter dem Titel „Ungeschminktes Bild“
bzw. Hang zum Isolationismus“ („NZZ“-Printausgabe vom 30.10.2015)
- Text dieser Google-Seite angehängt - vollzieht Jörg Reinhardt eine Schweiz-Diagnose aus seiner Sicht. Auf deren Inhalt wird nachfolgend eingegangen.
Jedoch, die „NZZ“ lässt bis heute – 03.11.2015 – kein Sterbenswörtchen verlauten, dass der Vorgänger von Jörg Reinhardt als Novartis-VR-Präsident, Daniel Vasella sich nach Monaco abgesetzt hat. Darüber haben verschiedene schweizerische Tageszeitungen schon berichtet und nun auch die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 03.11.2015 umfassend - unter dem Titel: „Daniel Vasella bevorzugt jetzt Monaco“ (Bericht) und „Abzocken, nein danke“ (Kommentar).
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„F.A.Z.“ Dienstag, den 03.11.2015                                                                               Unternehmen 24
Von Carsten Knop

Daniel Vasella bevorzugt jetzt Monaco

Der ehemalige Novartis-Chef hat keinen guten Ruf mehr zu verlieren: In der Schweiz will er lieber keine Einkommen-, Vermögen- oder Erbschaftsteuer zahlen.
Zeit seines Berufslebens hatte sich Vasella übrigens stets als ein Unternehmenslenker präsentiert, für den höchste ethische Standards gelten.

„An Daniel Vasella scheiden sich die Geister. Der frühere Vorsitzende der Geschäftsleitung und Verwaltungsratspräsident des Schweizer Pharmakonzerns Novartis gilt den meisten als der Abzocker schlechthin. Vasella ist das Paradebeispiel für gierige Manager, die sich um ihren Ruf nicht mehr scheren, wenn nur das Geld stimmt. Und für nicht wenige Schweizer ist Vasella jetzt auch jemand, der dem Land allein aus steuerlichen Gründen den Rücken gekehrt hat, der nach Monaco gezogen ist, um dem Schweizer Fiskus weniger überweisen zu müssen.
Denn soeben hat die Schweizer „Sonntagszeitung“ gemeldet, dass der inzwischen 62 Jahre alte Vasella seinen Hauptwohnsitz wohl schon vor einiger Zeit in das Steuerparadies Monte Carlo verlegt hat. Dafür kann man gute Gründe haben. Denn Einkommen- und Vermögensteuern erhebt Monaco keine. Und auch von der Erbschaftsteuer sind die Einwohner des Fürstentums befreit. Für einen Menschen, der so reich ist wie Vasella, könnte es kaum bessere Motive geben, ein Land jedenfalls als Steuerbürger zu verlassen. Denn Vasella hat immer fürstlich verdient – und mit seinem Gehaltspaket zum Abschied von Novartis seinerzeit für erheblichen Gesprächsstoff in der Schweiz gesorgt.

Andere [- welche? - ]Schweizer wiederum können am Verhalten Vasellas bis heute eigentlich nichts Verwerfliches finden: Er sei schließlich einer der besten Manager der Schweiz gewesen, wird argumentiert. Und angesichts der politischen Entwicklung in der Schweiz sei es kein Wunder, wenn er seine Steuern künftig nicht mehr im Lande zahlen wolle. Doch gewiss wird auch Vasella selbst davon ausgehen, dass solche Meinungen eher für eine Minderheit stehen. Die Mehrheit wird sich denken, dass Gier eben keine (Länder-)Grenzen kennt.

Vasella war zwischen 1996 und 2010 Vorsitzender der Geschäftsleitung und von 1999 bis 2013 Verwaltungsratspräsident von Novartis gewesen. Für Kritik hatte seinerzeit schon das hohe Gehalt Vasellas gesorgt, das im Jahr 2007 bis zu 42 Millionen Schweizer Franken jährlich betrug. Für Aufsehen weit über die Grenzen der Schweiz hinaus sorgte zudem seine ursprüngliche Entlohnungsregelung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Verwaltungsratsvorsitz. Beratertätigkeit und Konkurrenzverbot sollten Novartis jährlich 12 Millionen Franken für die sechs Jahre nach Vasellas Ausscheiden kosten. Bei Einhaltung der Vertragsbedingungen wären also maximal 72 Millionen Franken zusammengekommen. Wenig erstaunlich wurde das Ganze zum Politikum. Denn die Regelung wurde Mitte Februar 2013 bekannt – und damit nur zwei Wochen vor der damaligen Volksabstimmung der Volksinitiative „gegen die Abzockerei“. Es half auch nichts, dass Vasella sagte, er werde den Betrag nach Steuern und weiteren Kosten spenden. Nach starkem öffentlichem Druck verzichtete er schon wenige Tage nach Bekanntwerden auf die Entschädigung.

Dabei aber blieb es dann doch nicht: Im Juli 2013 gab Novartis bekannt, dass Vasella für gewisse Übergangsdienstleistungen zwischen Februar und Ende Oktober 2013 knapp 5 Millionen Franken (4,4 Millionen Euro), davon 2,2 Millionen Franken in Aktien, erhält. Ein bis zum Ende des Jahres 2016 laufender Beratervertrag sollte Vasella zudem 25 000 Dollar je Tag Beratung garantieren. Die Mindestsumme beträgt 250000 Dollar für jedes der Jahre 2014, 2015 und 2016.

Auch wenn er auf sein ganz großes Abzocker-Abschiedspaket damit verzichtet hat – arm ist Vasella also nicht, zu versteuern gäbe es einiges und auszugeben auch, ganz ohne Konjunktiv. Denn auf diesem Gebiet schafft Vasella harte Tatsachen. An seinem früheren Wohnort in Risch im Kanton Zug hatte sich Vasella, wie es in den Berichten aus der Schweiz heißt, im Januar 2013 abgemeldet. Wohin es ihn danach zog, wusste seither niemand, jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit. Seit den Berichten vom Wochenende ist damit Schluss. Demnach soll Vasella inzwischen in bester Lage an der Mittelmeerküste leben. In einer 22-stöckigen Luxus-Residenz habe er eine 268 Quadratmeter große 5-Zimmer-Masionettewohnung bezogen. Eingeschlossen ist die in Immobilien dieser Kategorie übliche Luxusaustattung vom Weinkeller bis zur Fitnesseinrichtung und den entsprechend notwendigen Schwimmbädern. Die Kosten für Vasellas neues Heim werden von Branchenkennern auf rund 24 Millionen Euro geschätzt.

Aber auch in der Schweiz investiert Vasella weiterhin. Ende Juli hat er in Risch das Landgut Aabach gekauft, das gleich neben der 700 Quadratmeter großen Villa liegt, die Vasella vor vier Jahren an seine drei Kinder übertragen hat. Wie es in der Schweiz allenthalben heißt, geschah dies, um schon damals drohenden Unbill rund um irgendwann einmal fällige Erbschaftsteuer zu umgehen. Dem Vernehmen nach lag der von zwei Schätzern bestimmte Kaufpreis zwischen 30 und 40 Millionen Franken. Verkäufer des Landguts war übrigens sein ehemaliger Arbeitgeber [Novartis]. Und ohne Rechtsstreit mit Novartis ist diese Transaktion nicht über die Bühne gegangen.

Zeit seines Berufslebens hatte sich Vasella übrigens stets als ein Unternehmenslenker präsentiert, für den höchste ethische Standards gelten. Ob es um das Krebsmedikament Glivec (hierzu ist seinerzeit das Buch „The magic cancer bullet“ erschienen) oder um die Überlassung von Medikamenten gegen Malaria und Lepra für den Einsatz in Entwicklungsländern zum Selbstkostenpreis ging – für solche Aktionen stand Vasella seinerzeit mit seinem Namen gern. Auch seine Managementleistung bei Novartis ist durchaus anerkannt. Davon redet aber heute kaum noch jemand. Und Vasella weiß, warum.“

„F.A.Z.“ Dienstag, den 03.11.2015                                                                                Unternehmen 26
Von Carsten Knop

Abzocken, nein danke

Er selbst hat sich mit diesem Verhalten schon erheblich geschadet. Aber schlimmer noch ist es, wie sehr ein solches Gehabe Vertrauen in ganze Manager-Eliten zerstört, die trotz aller Ausfälle in der heutigen Zeit eben nicht nur aus Abzockern bestehen

„Nein, so wie Daniel Vasella, der ehemalige Verwaltungsratschef des Schweizer Pharmakonzerns Novartis, darf man es nicht machen. Wer sich als Manager entscheidet, seinen Abgang so zu managen, dem mag man nicht mehr zutrauen, im Beruf alles richtig gemacht zu haben. Vasella war dabei gar kein schlechter Unternehmenslenker. Doch seit seinem Abgang aus Amt und – im wahrsten Sinne des Wortes – auch aus Würden, scheint ihm sein Ruf relativ gleichgültig zu sein. Das ist das eine, und es ist schlimm genug. Es geht aber eben nicht nur um ihn. Vasellas Gehalt hatte zu seiner aktiven Zeit exorbitante Höhen erreicht, seine ursprüngliche Abfindungsregelung wurde zum Skandal – und nun wundert es auch niemanden mehr, dass er aus rein finanziellen Überlegungen offenbar zum Steuerbürger Monacos geworden ist. Er selbst hat sich mit diesem Verhalten schon erheblich geschadet. Aber schlimmer noch ist es, wie sehr ein solches Gehabe Vertrauen in ganze Manager-Eliten zerstört, die trotz aller Ausfälle in der heutigen Zeit eben nicht nur aus Abzockern bestehen. Sie haben nun ein dickes Brett zu bohren: In welcher Führungsposition auch immer man arbeiten darf, man sollte sich vornehmen, am nachhaltigen Erfolg gemessen zu werden, über das Ausscheiden aus dem Unternehmen hinaus. Dann wäre in Sachen guter Unternehmensführung viel gewonnen.“

zum "NZZ"-Artikel
Im Bericht der „NZZ“ kommt auch Herr Jörg Reinhardt, der Nachfolger Vasellas als Verwaltungsratspräsident der Novartis, quasi in einem Nebensatz, zur Kritik an den Unternehmen [- zutreffend ist: an den Unternehmern (Personen wie Vasella (Novartis), Barnevik (ABB), Dougan (Credit Suisse) usw., usf.: «Arroganz, Ignoranz und Hybris der Wirtschaftselite», so meinte er, ohne in die Details zu gehen, seien für den Stimmungsumschwung [gegen die Wirtschaft] mitverantwortlich gewesen.

Mit „Hybris“ meint Herr Jörg Reinhardt sehr wahrscheinlich die verwerfliche Mentalität des „Enrichissez-vous“, die CEOs und andere Mitglieder der Geschäftsleitung und Verwaltungsratspräsidenten Präsidenten und Verwaltungsräte (alle vorwiegend männlich) in diversen grossen schweizerischer Unternehmen angetrieben hat - antreibt(?) hat, sich gegenseitig Geld / Aktien in den Hintern zu schieben oder es sich einfach zu nehmen. Das Geld, das dich die oben angeführten Personengruppen als Boni für ihre normale bzw. ungesetzliche Arbeit - Banker: Manipulationen von Indizes, von Kursen etc. - ins eigene Portemonnaie gesteckt haben; hätte nicht ihnen, sondern den Aktionären, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, evtl. den Steuerbehörden zugestanden. John Cryan, CEO der Deutsche Bank: „Für Fehlverhalten gibt es keine Entschuldigung“.

Die reinhardtsche Formulierung  „mitverantwortlich“ ist eine Verharmlosung dieses Fehlverhaltens der Unternehmer, der Manager. Die von der „NZZ“ und der Wirtschaft beklagte Flut von Initiativen ist die FOLGE dieses Versagens vieler Unternehmer und Manager. Die von der „NZZ“ und den Unternehmern beklagte Unsicherheit findet ihre Wurzeln in eben diesem Verhalten. Das Schweizer Volk ist der Seismograph, das diese Verwerfungen registriert und dagegen angeht. Sehr wohl möglich, dass schweizerische Unternehmer gegen die Volksrechte sind – die ja weltweit ein Alleinstellungsmerkmal der Schweiz sind.
Vielen Unternehmern, Managern fehlt die schweizerische Wurzel.

Hier der schweizerische Seismograph (Auszug):
Volksinitiative vom 19.10.2012 «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung) (2014 verworfen, bei 41% „Ja“)
Volksinitiative vom 23.01.2012 «Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)» (2014 verworfen, bei 24% „Ja“)
Volksinitiative vom 14.02.2012 «Gegen Masseneinwanderung» (gegen Überfremdung) (2014 angenommen mit 50,3% „Ja“)
Volksinitiative vom 21.03.2011 «1:12 - Für gerechte Löhne»  (2103 abgelehnt bei 25% „Ja“)
Volksinitiative vom 26.02.2008 'gegen die Abzockerei' (Minder-Initiative) (2013 angenommen mit 68% „Ja“)
Volksinitiative vom 18.12.2007 'Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!' (2012 angenommen mit 51 % „Ja“)

Initiative für die zurzeit Unterschriften gesammelt werden:
'Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)'

Abgesehen von diesem Nebensatz - "mitverantwortlich - sind die Ausführungen des Deutschen Jörg Reinhardt auf Angriff gestimmt: Wie nicht anders zu erwarten operiert Jörg Reinhardt mit dem Vorwurf des Hangs der Schweiz zum Isolationismus. Das ist von einem Wirtschaftsvertreter nicht anders zu erwarten. Aus seiner Sicht liegt dieser Hang zum schweizerische Isolationismus in der von Volk und Ständen angenommen Initiative „Stopp der Masseneinwanderung, die er nicht wörtlich erwähnt, in der mit grosser Wahrscheinlichkeit zur Abstimmung kommenden „Initiative gegen fremde Richter“ – in der Ablehnung des Brüsseler-Diktats des ‚Institutionellen Rahmenabkommens‘  ...

(Versagen des Bundesrates und des mit Brüssel verhandelnden Staatssekretärs Yves Rossier, EDA; "SRF"-Tagesschau vom 03.11.2015 , 19:30 Uhr: "Unverbindliche Gutachten im Falle von Rechtsstreitigkeiten gibt es nicht" - Statement des EuGH-Präsidenten Koen Lenaerts - so wollte Yves Rossier uns seine Idee, den EuGH einzusetzen, schmackhaft machen. Brüssel war über das Vorgehen Rossiers sehr erstaunt - nun beharrt es auf dem EuGH).

... sowie in der gut begründeten, weitverbreiteten Skepsis gegenüber Bilateralen, die dem ‚Institutionellen Rahmenabkommen‘ unterstellt sein werden, über die der Europäische Gerichtshof (EuGH) - in dem wir keinen Richter haben - endgültig, unwiderruflich urteilen wird.  – siehe oben.

Wir erinnern uns:
Klar und deutlich hat Philipp Müller, Präsident der FDP.Die Liberalen, Nationalrat sich gegenüber der SonntagsZeitung geäussert:
„Aber ich bin sicher: So, wie die EU das im Mandat skizziert, wird es nie kommen.
Wir wären damit das unsouveränste Land in Europa.
Wir müssten völlig nach der Pfeife der EU tanzen und hätten nichts zu sagen. Da könnten wir ja gleich beitreten.
Das will die FDP sicher nicht.
Zudem will das nur eine verschwindend kleine Minderheit in der Schweiz, mit der grossen Mehrheit ist das nicht zu machen - auch mit der FDP nicht.
Die EU weiss, dass die Schweiz diese Maximalforderungen niemals akzeptiert.“ (06.07.2014)

Auch der der Wirtschaft nahe stehende, freisinnige KMU-Unternehmer Ruedi Noser, FDP-Nationalrat, hatte 2014 eine Sternstunde, als er twitterte: „Unabhängig wie die Abstimmung [Stopp der Masseneinwanderung] auch ausgeht, der Bilaterale Weg ist wohl am Ende (09.02.2014) bzw. sich gegenüber dem „Tages-Anzeiger“ wie folgt äusserte: «Die Sichtweise ist falsch, die Bilateralen seien ein heiliger Gral» [denn] „die Bilateralen nicht mehr die gleiche Bedeutung haben wie vor 20 Jahren“ (21.10.2014).

Doch heute heulen beide im Chor mit der Wirtschaft - gleich wie sich Herr Jörg Reinhardt ausdrückt: Er warnte davor, sich «den Kräften einer zunehmend vernetzten Welt und der Notwendigkeit permanenter Innovation» zu widersetzen. Kein Industrieland könne das tun, ohne sich langfristig selber zu schaden. Den bilateralen Weg und die Möglichkeit, ausländische Fachkräfte zu rekrutieren, bezeichnete er als für die Wirtschaft unentbehrlich.

Beide freisinnigen Herren haben ihre verantwortungsvolle, vernünftige Beurteilung hinsichtlich des „Institutionellen Rahmenabkommens“ bzw. der Bilateralen ohne Begründung aufgegeben. Beide rufen nun Landauf, Landab: „Rettet die Bilateralen“ – „Ohne die Bilateralen wird die Schweiz hunderttausende an Arbeitsplätzen verlieren.“
Sie sind den Einflüsterungen, den Drohungen der schweizerischen Wirtschaftsführer zum Opfer gefallen, Arbeitsplätze in der Schweiz aufzuheben und / oder  Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern.

Da ist es am Platze, auf den ehemaligen Novartis-Boss Vasella hinzuweisen. Der hat nicht Arbeitsplätze ins Ausland verlagert, sondern sein Vermögen der Schweiz entzogen - dem Land, in dem er es verdient / „verdient“ hat und ins Reich des Fürsten Albert Grimaldi in Monaco verlagert Der Stadtstaat Monaco erhebt weder Einkommen- noch Erbschaftssteuer und verfolgt im Ausland begangene Steuerdelikte nicht. Und was sehr wichtig ist, Monaco ist nicht Mitglied der EU.

Apropos Zuwanderung, die gemäss den Forderungen der schweizerischen Wirtschaft weiterhin ungebremst und nicht gelenkt ablaufen sollte. Der von „3sat“ ausgestrahlte Beitrag - zwar auf Deutschland ausgerichtet, aber sehr wohl auf die Schweiz übertragbar - gibt eine deutliche Antwort an die Wirtschaftsführer in Deutschland und in der Schweiz: „Der Arbeitsmarktreport“ vom 30.10.2015, 20:10 Uhr; Dauer 43:45 min: "Das Märchen vom Fachkräftemangel“.
Eine Erkenntnis ist die, dass die Wirtschaft einen „Fachkräftemangel behauptet, aber dafür keinen stichhaltigen Beweis erbringen kann. Die Zahlenakrobatik der Wirtschaft wird in der Sendung entlarvt und widerlegt. Es bleibt bei einer bei jeder Gelegenheit stereotyp vorgetragenen Forderung nach Zuwanderung in der nicht falschen Annahme, dass eine stete Wiederholung, verstärkt durch freisinniges Echo die Leute einfach glauben, dass e so ist.
Inder Sendung wird der Wirtschaft - genauer: den Firmen - der Vorwurf gemacht für jede zu besetzende Stelle exakt die Person finden zu wollen, die wie ein Puzzleteil passgenau in die Lücke passt. Dieses anspruchsvolle Denken, das möglichen Einführungsaufwand bzw. evtl. Anpassung der ausgeschriebenen Stelle vermeidet (Kostenfrage) ist auf unser Land als Ganzes bezogen volkswirtschaftlicher Unsinn: Es braucht so eine grosse Zahl an Menschen - ungehinderte Zuwanderung - die eine solche Stelle suchen, um unter diesen die „Nadel im Heuhaufen“ zu finden.
Zudem wirft „3sat“ in seiner Ausstrahlung der Wirtschaft vor, auf der Ebene der Manager, der Kader, Ingenieure, Naturwissenschaftler und Mediziner mit Hinweis auf die grosse Zahl der Bewerber die Löhne niedrig zu halten und die Anstellung zeitlich zu beschränken.

Nur auf den ersten, unscharfen Blick scheint sich das eine Verhalten der Firmen „Puzzlestein“ mit dem zweiten „Lohndumping“ nicht zu vertragen. Es gibt aber keinen Widerspruch zwischen diesen beiden Vorgehensweisen, denn die Bewerberin / der Bewerber kann die Situation nicht im Überblick beurteilen. Sie / er kennt nur ihr / sein Anliegen, eine Stelle zu finden. Die Anstellung erfolgt mit Einzelverträgen, über deren Inhalt striktes Schweigen befohlen wird, wenn „notwendig“ unter Androhung von Sanktionen.

Nun, wie die Firmen vorgehen bei der Besetzung ihrer Stellen ist ihre Sache. Aber die Wirtschaft / die Firmen gehen eindeutig zu weit, wenn sie dem Land ihre Vorstellungen aufzwingen wollen mit der Drohung, wenn ihr nicht alles macht, was uns den Profit erhöht und was uns möglichst wenig Mühe bereitet, dann verlagern wir halt die Arbeitsplätze ins Ausland oder heben sie völlig auf.
Und haben wir den Ruhestand erreicht, gehen wir mit unserem verdienten / „verdienten“ Geld im Koffer ab nach Monaco – Vasella grüsst uns.

Die Interessen unseres Landes, genauer: seiner Bewohnerinnen und Bewohnen sind denen der Wirtschaft / der Firmen grundsätzlich übergeordnet: Zersiedlung, Land- / Hauspreise, Mieten, Verlust an landwirtschaftlich nutzbarem Land, an Freizeitflächen / -zonen (das „dichter“ Überbauen erscheint auf dem Papier als die Lösung. Wir wollen aber keine Ghettos, auch keine luxuriösen; Siedlungen sind auf einen guten Luftaustausch angewiesen. Das ist einer der Gründe, ein sehr wichtiger, dass das Bahngelände von Zürich HB nicht überbaut wird, ausser am Rand). Der Verkehr soll nicht noch dichter werden: Mehr Autobahnen, mehr Fahrspuren; mehrgleisige Bahntrassen. Die Staffelung der Arbeitszeiten / des Schulbeginns, so dass die öffentlichen Verkehrsmittel, die Autobahnen über längere Zeit besser ausgelastet werden mag im Planspiel ein ganze nettes Problem sein, aber in seinen Auswirkungen auf eine Familie eine weitere grosse Zumutung.
Unser Land ist jetzt schon eine mehr oder weniger breite Bandstadt vom Bodensee bis zum Genfersee. Es hat noch einige Lücken, die ja auch noch überbaut werden können. Aber unser Land muss mindestens partiell wohnlich „anmächelig“ (Duden: schweizerisch mundartlich für reizend, attraktiv) bleiben - es ist schon an der Grenze zu abstossend, wüst – Zürichseeufer. Unsere Ferienorte sind Häuserhaufen, ohne die Zweitwohnungsinitiative wären das Oberengadin, grosse Teile des Wallis schon restlos zerstört. Viele Bergdörfer, so zum Beispiel Zuoz haben ihr Cachet – das kleine Zentrum ausgenommen - vollständig und irreversibel verloren.

Fazit:
Die Initiative „Stopp der Masseneinwanderung und, als Konsequenz  der Artikel 121a unserer Bundesverfassung haben eine zentrale Bedeutung für das weitere Wohlergehen, für eine weitere erfreuliche Entwicklung unseres Landes, der Wirtschaft, die sich mit unserem Land verbunden, die sich für unser Land verantwortlich fühlt.

Unter diesen Bedingungen – nur unter diesen Bedingungen - bleibt unser Land, unsere Schweiz „eine Erfolgsgeschichte“, wie Eric Gujer, Chefredaktor der „NZZ“ diesen Begriff vor wenigen Tagen in einem Artikel festhält.

Bitte, unterzeichnen Sie:

Unterschriftenbogen:

Eidgenössische Volksinitiative 'Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)'

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1 und 4
1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art. 56a           Völkerrechtliche Verpflichtungen
1 Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen.
2 Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen
Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.
3 Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art. 190           Massgebendes Recht
Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referen­dum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.
Art.197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmung zu Art. 5 Abs. 1 und 4 (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns), Art. 56a (Völkerrechtliche Verpflichtungen) und Art. 190 (Massgebendes Recht)
Mit ihrer Annahme durch Volk und Stände werden die Artikel 5 Absätze 1 und 4, 56a und 190 auf alle bestehenden und künftigen Bestimmungen der Bundesverfassung und auf alle bestehenden und künftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes und der Kantone anwendbar.
1  SR 101

2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.






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