Ist die Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) wirtschaftshörig?
Sind die FDP.Die Liberalen von der Wirtschaft abhängig?
Die „NZZ“ lässt Novartis-Verwaltungsrats-Präsident Jörg
Reinhardt, Ph.D., deutscher Manager zu Worte kommen.
Unter dem Titel „Ungeschminktes Bild“
bzw. Hang zum
Isolationismus“ („NZZ“-Printausgabe vom 30.10.2015)
- Text dieser Google-Seite
angehängt - vollzieht Jörg Reinhardt eine Schweiz-Diagnose aus seiner Sicht. Auf
deren Inhalt wird nachfolgend eingegangen.
Jedoch, die „NZZ“ lässt bis heute – 03.11.2015 – kein Sterbenswörtchen
verlauten, dass der Vorgänger von Jörg Reinhardt als Novartis-VR-Präsident,
Daniel Vasella sich nach Monaco abgesetzt hat. Darüber haben verschiedene schweizerische
Tageszeitungen schon berichtet und nun auch die „Frankfurter Allgemeine
Zeitung“ vom 03.11.2015 umfassend - unter dem Titel: „Daniel Vasella bevorzugt
jetzt Monaco“ (Bericht) und „Abzocken, nein danke“ (Kommentar).
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„F.A.Z.“ Dienstag, den 03.11.2015 Unternehmen 24
Von Carsten Knop
Daniel Vasella bevorzugt jetzt Monaco
Der ehemalige Novartis-Chef hat keinen guten Ruf mehr
zu verlieren: In der Schweiz will er lieber keine Einkommen-, Vermögen- oder
Erbschaftsteuer zahlen.
Zeit seines Berufslebens hatte sich Vasella übrigens
stets als ein Unternehmenslenker präsentiert, für den höchste ethische
Standards gelten.
„An Daniel Vasella scheiden sich die Geister. Der frühere
Vorsitzende der Geschäftsleitung und Verwaltungsratspräsident des Schweizer
Pharmakonzerns Novartis gilt den meisten als der Abzocker schlechthin. Vasella
ist das Paradebeispiel für gierige Manager, die sich um ihren Ruf nicht mehr
scheren, wenn nur das Geld stimmt. Und für nicht wenige Schweizer ist Vasella
jetzt auch jemand, der dem Land allein aus steuerlichen Gründen den Rücken
gekehrt hat, der nach Monaco gezogen ist, um dem Schweizer Fiskus weniger
überweisen zu müssen.
Denn soeben hat die Schweizer „Sonntagszeitung“ gemeldet,
dass der inzwischen 62 Jahre alte Vasella seinen Hauptwohnsitz wohl schon vor
einiger Zeit in das Steuerparadies Monte Carlo verlegt hat. Dafür kann man gute
Gründe haben. Denn Einkommen- und Vermögensteuern erhebt Monaco keine. Und auch
von der Erbschaftsteuer sind die Einwohner des Fürstentums befreit. Für einen
Menschen, der so reich ist wie Vasella, könnte es kaum bessere Motive geben,
ein Land jedenfalls als Steuerbürger zu verlassen. Denn Vasella hat immer
fürstlich verdient – und mit seinem Gehaltspaket zum Abschied von Novartis
seinerzeit für erheblichen Gesprächsstoff in der Schweiz gesorgt.
Andere [- welche? - ]Schweizer wiederum können am
Verhalten Vasellas bis heute eigentlich nichts Verwerfliches finden: Er sei
schließlich einer der besten Manager der Schweiz gewesen, wird argumentiert.
Und angesichts der politischen Entwicklung in der Schweiz sei es kein Wunder,
wenn er seine Steuern künftig nicht mehr im Lande zahlen wolle. Doch gewiss
wird auch Vasella selbst davon ausgehen, dass solche Meinungen eher für eine
Minderheit stehen. Die Mehrheit wird sich denken, dass Gier eben keine
(Länder-)Grenzen kennt.
Vasella war zwischen 1996 und 2010 Vorsitzender der
Geschäftsleitung und von 1999 bis 2013 Verwaltungsratspräsident von Novartis
gewesen. Für Kritik hatte seinerzeit schon das hohe Gehalt Vasellas gesorgt,
das im Jahr 2007 bis zu 42 Millionen Schweizer Franken jährlich betrug. Für Aufsehen
weit über die Grenzen der Schweiz hinaus sorgte zudem seine ursprüngliche
Entlohnungsregelung für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem
Verwaltungsratsvorsitz. Beratertätigkeit und Konkurrenzverbot sollten Novartis
jährlich 12 Millionen Franken für die sechs Jahre nach Vasellas Ausscheiden
kosten. Bei Einhaltung der Vertragsbedingungen wären also maximal 72 Millionen
Franken zusammengekommen. Wenig erstaunlich wurde das Ganze zum Politikum. Denn
die Regelung wurde Mitte Februar 2013 bekannt – und damit nur zwei Wochen vor
der damaligen Volksabstimmung der Volksinitiative „gegen die Abzockerei“. Es
half auch nichts, dass Vasella sagte, er werde den Betrag nach Steuern und
weiteren Kosten spenden. Nach starkem öffentlichem Druck verzichtete er schon wenige
Tage nach Bekanntwerden auf die Entschädigung.
Dabei aber blieb es dann doch nicht: Im Juli 2013 gab
Novartis bekannt, dass Vasella für gewisse Übergangsdienstleistungen zwischen
Februar und Ende Oktober 2013 knapp 5 Millionen Franken (4,4 Millionen Euro),
davon 2,2 Millionen Franken in Aktien, erhält. Ein bis zum Ende des Jahres 2016
laufender Beratervertrag sollte Vasella zudem 25 000 Dollar je Tag Beratung
garantieren. Die Mindestsumme beträgt 250000 Dollar für jedes der Jahre 2014,
2015 und 2016.
Auch wenn er auf sein ganz großes Abzocker-Abschiedspaket
damit verzichtet hat – arm ist Vasella also nicht, zu versteuern gäbe es
einiges und auszugeben auch, ganz ohne Konjunktiv. Denn auf diesem Gebiet
schafft Vasella harte Tatsachen. An seinem früheren Wohnort in Risch im Kanton
Zug hatte sich Vasella, wie es in den Berichten aus der Schweiz heißt, im
Januar 2013 abgemeldet. Wohin es ihn danach zog, wusste seither niemand,
jedenfalls nicht in der Öffentlichkeit. Seit den Berichten vom Wochenende ist damit
Schluss. Demnach soll Vasella inzwischen in bester Lage an der Mittelmeerküste
leben. In einer 22-stöckigen Luxus-Residenz habe er eine 268 Quadratmeter große
5-Zimmer-Masionettewohnung bezogen. Eingeschlossen ist die in Immobilien dieser
Kategorie übliche Luxusaustattung vom Weinkeller bis zur Fitnesseinrichtung und
den entsprechend notwendigen Schwimmbädern. Die Kosten für Vasellas neues Heim
werden von Branchenkennern auf rund 24 Millionen Euro geschätzt.
Aber auch in der Schweiz investiert Vasella weiterhin.
Ende Juli hat er in Risch das Landgut Aabach gekauft, das gleich neben der 700
Quadratmeter großen Villa liegt, die Vasella vor vier Jahren an seine drei
Kinder übertragen hat. Wie es in der Schweiz allenthalben heißt, geschah dies,
um schon damals drohenden Unbill rund um irgendwann einmal fällige
Erbschaftsteuer zu umgehen. Dem Vernehmen nach lag der von zwei Schätzern
bestimmte Kaufpreis zwischen 30 und 40 Millionen Franken. Verkäufer des
Landguts war übrigens sein ehemaliger Arbeitgeber [Novartis]. Und ohne
Rechtsstreit mit Novartis ist diese Transaktion nicht über die Bühne gegangen.
Zeit seines Berufslebens hatte sich Vasella übrigens
stets als ein Unternehmenslenker präsentiert, für den höchste ethische
Standards gelten. Ob es um das Krebsmedikament Glivec (hierzu ist seinerzeit
das Buch „The magic cancer bullet“ erschienen) oder um die Überlassung von
Medikamenten gegen Malaria und Lepra für den Einsatz in Entwicklungsländern zum
Selbstkostenpreis ging – für solche Aktionen stand Vasella seinerzeit mit
seinem Namen gern. Auch seine Managementleistung bei Novartis ist durchaus
anerkannt. Davon redet aber heute kaum noch jemand. Und Vasella weiß, warum.“
„F.A.Z.“ Dienstag, den 03.11.2015 Unternehmen
26
Von Carsten Knop
Abzocken, nein danke
Er selbst hat sich mit diesem Verhalten schon
erheblich geschadet. Aber schlimmer noch ist es, wie sehr ein solches Gehabe
Vertrauen in ganze Manager-Eliten zerstört, die trotz aller Ausfälle in der
heutigen Zeit eben nicht nur aus Abzockern bestehen
„Nein, so wie Daniel Vasella, der ehemalige
Verwaltungsratschef des Schweizer Pharmakonzerns Novartis, darf man es nicht
machen. Wer sich als Manager entscheidet, seinen Abgang so zu managen, dem mag
man nicht mehr zutrauen, im Beruf alles richtig gemacht zu haben. Vasella war
dabei gar kein schlechter Unternehmenslenker. Doch seit seinem Abgang aus Amt
und – im wahrsten Sinne des Wortes – auch aus Würden, scheint ihm sein Ruf
relativ gleichgültig zu sein. Das ist das eine, und es ist schlimm genug. Es
geht aber eben nicht nur um ihn. Vasellas Gehalt hatte zu seiner aktiven Zeit
exorbitante Höhen erreicht, seine ursprüngliche Abfindungsregelung wurde zum
Skandal – und nun wundert es auch niemanden mehr, dass er aus rein finanziellen
Überlegungen offenbar zum Steuerbürger Monacos geworden ist. Er selbst hat sich
mit diesem Verhalten schon erheblich geschadet. Aber schlimmer noch ist es, wie
sehr ein solches Gehabe Vertrauen in ganze Manager-Eliten zerstört, die trotz
aller Ausfälle in der heutigen Zeit eben nicht nur aus Abzockern bestehen. Sie
haben nun ein dickes Brett zu bohren: In welcher Führungsposition auch immer
man arbeiten darf, man sollte sich vornehmen, am nachhaltigen Erfolg gemessen
zu werden, über das Ausscheiden aus dem Unternehmen hinaus. Dann wäre in Sachen
guter Unternehmensführung viel gewonnen.“
zum "NZZ"-Artikel
Im Bericht der „NZZ“ kommt auch Herr Jörg Reinhardt, der Nachfolger Vasellas als Verwaltungsratspräsident der Novartis, quasi in einem Nebensatz, zur Kritik an den Unternehmen [- zutreffend ist: an den Unternehmern (Personen wie Vasella (Novartis), Barnevik (ABB), Dougan (Credit Suisse) usw., usf.: «Arroganz, Ignoranz und Hybris der Wirtschaftselite», so meinte er, ohne in die Details zu gehen, seien für den Stimmungsumschwung [gegen die Wirtschaft] mitverantwortlich gewesen.
Im Bericht der „NZZ“ kommt auch Herr Jörg Reinhardt, der Nachfolger Vasellas als Verwaltungsratspräsident der Novartis, quasi in einem Nebensatz, zur Kritik an den Unternehmen [- zutreffend ist: an den Unternehmern (Personen wie Vasella (Novartis), Barnevik (ABB), Dougan (Credit Suisse) usw., usf.: «Arroganz, Ignoranz und Hybris der Wirtschaftselite», so meinte er, ohne in die Details zu gehen, seien für den Stimmungsumschwung [gegen die Wirtschaft] mitverantwortlich gewesen.
Mit „Hybris“ meint Herr Jörg Reinhardt sehr wahrscheinlich
die verwerfliche Mentalität des „Enrichissez-vous“, die CEOs und andere Mitglieder
der Geschäftsleitung und Verwaltungsratspräsidenten Präsidenten und
Verwaltungsräte (alle vorwiegend männlich) in diversen grossen schweizerischer
Unternehmen angetrieben hat - antreibt(?) hat, sich gegenseitig Geld / Aktien
in den Hintern zu schieben oder es sich einfach zu nehmen. Das Geld, das dich
die oben angeführten Personengruppen als Boni für ihre normale bzw.
ungesetzliche Arbeit - Banker: Manipulationen von Indizes, von Kursen etc. -
ins eigene Portemonnaie gesteckt haben; hätte nicht ihnen, sondern den
Aktionären, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, evtl. den Steuerbehörden zugestanden.
John Cryan, CEO der Deutsche Bank: „Für Fehlverhalten gibt es keine
Entschuldigung“.
Die reinhardtsche Formulierung „mitverantwortlich“ ist eine Verharmlosung
dieses Fehlverhaltens der Unternehmer, der Manager. Die von der „NZZ“ und der
Wirtschaft beklagte Flut von Initiativen ist die FOLGE dieses Versagens vieler
Unternehmer und Manager. Die von der „NZZ“ und den Unternehmern beklagte
Unsicherheit findet ihre Wurzeln in eben diesem Verhalten. Das Schweizer Volk
ist der Seismograph, das diese Verwerfungen registriert und dagegen angeht.
Sehr wohl möglich, dass schweizerische Unternehmer gegen die Volksrechte sind –
die ja weltweit ein Alleinstellungsmerkmal der Schweiz sind.
Vielen Unternehmern, Managern fehlt die schweizerische Wurzel.
Vielen Unternehmern, Managern fehlt die schweizerische Wurzel.
Hier der schweizerische Seismograph (Auszug):
Volksinitiative vom 19.10.2012 «Schluss mit den
Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung) (2014 verworfen, bei 41% „Ja“)
Volksinitiative vom 23.01.2012 «Für den Schutz fairer
Löhne (Mindestlohn-Initiative)» (2014 verworfen, bei 24% „Ja“)
Volksinitiative
vom 14.02.2012 «Gegen Masseneinwanderung» (gegen Überfremdung) (2014 angenommen
mit 50,3% „Ja“)
Volksinitiative vom 21.03.2011 «1:12 - Für gerechte
Löhne» (2103 abgelehnt bei 25% „Ja“)
Volksinitiative
vom 26.02.2008 'gegen die Abzockerei' (Minder-Initiative) (2013 angenommen mit
68% „Ja“)
Volksinitiative
vom 18.12.2007 'Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!' (2012 angenommen
mit 51 % „Ja“)
Initiative für die zurzeit Unterschriften gesammelt
werden:
'Schweizer Recht statt fremde Richter
(Selbstbestimmungsinitiative)'
Abgesehen von diesem Nebensatz - "mitverantwortlich - sind die Ausführungen des
Deutschen Jörg Reinhardt auf Angriff gestimmt: Wie nicht anders zu erwarten
operiert Jörg Reinhardt mit dem Vorwurf des Hangs der Schweiz zum Isolationismus.
Das ist von einem Wirtschaftsvertreter nicht anders zu erwarten. Aus seiner
Sicht liegt dieser Hang zum schweizerische Isolationismus in der von Volk und
Ständen angenommen Initiative „Stopp der Masseneinwanderung, die er nicht
wörtlich erwähnt, in der mit grosser Wahrscheinlichkeit zur Abstimmung
kommenden „Initiative gegen fremde Richter“ – in der Ablehnung des
Brüsseler-Diktats des ‚Institutionellen Rahmenabkommens‘ ...
(Versagen des Bundesrates und des mit Brüssel verhandelnden Staatssekretärs Yves Rossier, EDA; "SRF"-Tagesschau vom 03.11.2015 , 19:30 Uhr: "Unverbindliche Gutachten im Falle von Rechtsstreitigkeiten gibt es nicht" - Statement des EuGH-Präsidenten Koen Lenaerts - so wollte Yves Rossier uns seine Idee, den EuGH einzusetzen, schmackhaft machen. Brüssel war über das Vorgehen Rossiers sehr erstaunt - nun beharrt es auf dem EuGH).
... sowie in der gut begründeten, weitverbreiteten Skepsis gegenüber Bilateralen, die dem ‚Institutionellen Rahmenabkommen‘ unterstellt sein werden, über die der Europäische Gerichtshof (EuGH) - in dem wir keinen Richter haben - endgültig, unwiderruflich urteilen wird. – siehe oben.
(Versagen des Bundesrates und des mit Brüssel verhandelnden Staatssekretärs Yves Rossier, EDA; "SRF"-Tagesschau vom 03.11.2015 , 19:30 Uhr: "Unverbindliche Gutachten im Falle von Rechtsstreitigkeiten gibt es nicht" - Statement des EuGH-Präsidenten Koen Lenaerts - so wollte Yves Rossier uns seine Idee, den EuGH einzusetzen, schmackhaft machen. Brüssel war über das Vorgehen Rossiers sehr erstaunt - nun beharrt es auf dem EuGH).
... sowie in der gut begründeten, weitverbreiteten Skepsis gegenüber Bilateralen, die dem ‚Institutionellen Rahmenabkommen‘ unterstellt sein werden, über die der Europäische Gerichtshof (EuGH) - in dem wir keinen Richter haben - endgültig, unwiderruflich urteilen wird. – siehe oben.
Wir erinnern uns:
Klar und deutlich hat Philipp Müller, Präsident der
FDP.Die Liberalen, Nationalrat sich gegenüber der SonntagsZeitung geäussert:
„Aber ich bin sicher: So, wie die EU das im Mandat
skizziert, wird es nie kommen.
Wir wären damit das unsouveränste Land in Europa.
Wir müssten völlig nach der Pfeife der EU tanzen und
hätten nichts zu sagen. Da könnten wir ja gleich beitreten.
Das will die FDP sicher nicht.
Zudem will das nur eine verschwindend kleine Minderheit
in der Schweiz, mit der grossen Mehrheit ist das nicht zu machen - auch mit der
FDP nicht.
Die EU weiss, dass die Schweiz diese Maximalforderungen
niemals akzeptiert.“ (06.07.2014)
Auch der der Wirtschaft nahe stehende, freisinnige KMU-Unternehmer
Ruedi Noser, FDP-Nationalrat, hatte 2014 eine Sternstunde, als er twitterte: „Unabhängig
wie die Abstimmung [Stopp der Masseneinwanderung] auch ausgeht, der Bilaterale
Weg ist wohl am Ende (09.02.2014) bzw. sich gegenüber dem „Tages-Anzeiger“ wie
folgt äusserte: «Die Sichtweise ist falsch, die Bilateralen seien ein heiliger
Gral» [denn] „die Bilateralen nicht mehr die gleiche Bedeutung haben wie vor 20
Jahren“ (21.10.2014).
Doch heute heulen beide im Chor mit der Wirtschaft -
gleich wie sich Herr Jörg Reinhardt ausdrückt: Er warnte davor, sich «den Kräften
einer zunehmend vernetzten Welt und der Notwendigkeit permanenter Innovation»
zu widersetzen. Kein Industrieland könne das tun, ohne sich langfristig selber
zu schaden. Den bilateralen Weg und die Möglichkeit, ausländische Fachkräfte zu
rekrutieren, bezeichnete er als für die Wirtschaft unentbehrlich.
Beide freisinnigen Herren haben ihre verantwortungsvolle,
vernünftige Beurteilung hinsichtlich des „Institutionellen Rahmenabkommens“
bzw. der Bilateralen ohne Begründung aufgegeben. Beide rufen nun Landauf,
Landab: „Rettet die Bilateralen“ – „Ohne die Bilateralen wird die Schweiz
hunderttausende an Arbeitsplätzen verlieren.“
Sie sind den Einflüsterungen, den Drohungen der
schweizerischen Wirtschaftsführer zum Opfer gefallen, Arbeitsplätze in der
Schweiz aufzuheben und / oder
Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern.
Da ist es am Platze, auf den ehemaligen Novartis-Boss Vasella
hinzuweisen. Der hat nicht Arbeitsplätze ins Ausland verlagert, sondern sein
Vermögen der Schweiz entzogen - dem Land, in dem er es verdient / „verdient“
hat und ins Reich des Fürsten Albert Grimaldi in Monaco verlagert Der Stadtstaat
Monaco erhebt weder Einkommen- noch Erbschaftssteuer und verfolgt im Ausland
begangene Steuerdelikte nicht. Und was sehr wichtig ist, Monaco ist nicht
Mitglied der EU.
Apropos Zuwanderung, die gemäss den Forderungen der
schweizerischen Wirtschaft weiterhin ungebremst und nicht gelenkt ablaufen
sollte. Der von „3sat“ ausgestrahlte Beitrag - zwar auf Deutschland
ausgerichtet, aber sehr wohl auf die Schweiz übertragbar - gibt eine deutliche
Antwort an die Wirtschaftsführer in Deutschland und in der Schweiz: „Der
Arbeitsmarktreport“ vom 30.10.2015, 20:10 Uhr; Dauer 43:45 min: "Das
Märchen vom Fachkräftemangel“.
Eine Erkenntnis ist die, dass die Wirtschaft einen
„Fachkräftemangel behauptet, aber dafür keinen stichhaltigen Beweis erbringen kann.
Die Zahlenakrobatik der Wirtschaft wird in der Sendung entlarvt und widerlegt. Es
bleibt bei einer bei jeder Gelegenheit stereotyp vorgetragenen Forderung nach Zuwanderung
in der nicht falschen Annahme, dass eine stete Wiederholung, verstärkt durch
freisinniges Echo die Leute einfach glauben, dass e so ist.
Inder Sendung wird der Wirtschaft - genauer: den Firmen -
der Vorwurf gemacht für jede zu besetzende Stelle exakt die Person finden zu
wollen, die wie ein Puzzleteil passgenau in die Lücke passt. Dieses
anspruchsvolle Denken, das möglichen Einführungsaufwand bzw. evtl. Anpassung
der ausgeschriebenen Stelle vermeidet (Kostenfrage) ist auf unser Land als
Ganzes bezogen volkswirtschaftlicher Unsinn: Es braucht so eine grosse Zahl an
Menschen - ungehinderte Zuwanderung - die eine solche Stelle suchen, um unter
diesen die „Nadel im Heuhaufen“ zu finden.
Zudem wirft „3sat“ in seiner Ausstrahlung der Wirtschaft
vor, auf der Ebene der Manager, der Kader, Ingenieure, Naturwissenschaftler und
Mediziner mit Hinweis auf die grosse Zahl der Bewerber die Löhne niedrig zu
halten und die Anstellung zeitlich zu beschränken.
Nur auf den ersten, unscharfen Blick scheint sich das
eine Verhalten der Firmen „Puzzlestein“ mit dem zweiten „Lohndumping“ nicht zu
vertragen. Es gibt aber keinen Widerspruch zwischen diesen beiden
Vorgehensweisen, denn die Bewerberin / der Bewerber kann die Situation nicht im
Überblick beurteilen. Sie / er kennt nur ihr / sein Anliegen, eine Stelle zu
finden. Die Anstellung erfolgt mit Einzelverträgen, über deren Inhalt striktes
Schweigen befohlen wird, wenn „notwendig“ unter Androhung von Sanktionen.
Nun, wie die Firmen vorgehen bei der Besetzung ihrer
Stellen ist ihre Sache. Aber die Wirtschaft / die Firmen gehen eindeutig zu
weit, wenn sie dem Land ihre Vorstellungen aufzwingen wollen mit der Drohung,
wenn ihr nicht alles macht, was uns den Profit erhöht und was uns möglichst
wenig Mühe bereitet, dann verlagern wir halt die Arbeitsplätze ins Ausland oder
heben sie völlig auf.
Und haben wir den Ruhestand erreicht, gehen wir mit
unserem verdienten / „verdienten“ Geld im Koffer ab nach Monaco – Vasella grüsst
uns.
Die Interessen unseres Landes, genauer: seiner Bewohnerinnen
und Bewohnen sind denen der Wirtschaft / der Firmen grundsätzlich übergeordnet:
Zersiedlung, Land- / Hauspreise, Mieten, Verlust an landwirtschaftlich
nutzbarem Land, an Freizeitflächen / -zonen (das „dichter“ Überbauen erscheint
auf dem Papier als die Lösung. Wir wollen aber keine Ghettos, auch keine
luxuriösen; Siedlungen sind auf einen guten Luftaustausch angewiesen. Das ist
einer der Gründe, ein sehr wichtiger, dass das Bahngelände von Zürich HB nicht
überbaut wird, ausser am Rand). Der Verkehr soll nicht noch dichter werden:
Mehr Autobahnen, mehr Fahrspuren; mehrgleisige Bahntrassen. Die Staffelung der
Arbeitszeiten / des Schulbeginns, so dass die öffentlichen Verkehrsmittel, die Autobahnen
über längere Zeit besser ausgelastet werden mag im Planspiel ein ganze nettes
Problem sein, aber in seinen Auswirkungen auf eine Familie eine weitere grosse
Zumutung.
Unser Land ist jetzt schon eine mehr oder weniger breite
Bandstadt vom Bodensee bis zum Genfersee. Es hat noch einige Lücken, die ja
auch noch überbaut werden können. Aber unser Land muss mindestens partiell wohnlich
„anmächelig“ (Duden: schweizerisch mundartlich für reizend, attraktiv) bleiben -
es ist schon an der Grenze zu abstossend, wüst – Zürichseeufer. Unsere
Ferienorte sind Häuserhaufen, ohne die Zweitwohnungsinitiative wären das
Oberengadin, grosse Teile des Wallis schon restlos zerstört. Viele Bergdörfer,
so zum Beispiel Zuoz haben ihr Cachet – das kleine Zentrum ausgenommen -
vollständig und irreversibel verloren.
Fazit:
Die Initiative „Stopp der Masseneinwanderung und, als Konsequenz der Artikel 121a unserer Bundesverfassung haben eine zentrale Bedeutung für das weitere Wohlergehen, für eine weitere erfreuliche Entwicklung unseres Landes, der Wirtschaft, die sich mit unserem Land verbunden, die sich für unser Land verantwortlich fühlt.
Die Initiative „Stopp der Masseneinwanderung und, als Konsequenz der Artikel 121a unserer Bundesverfassung haben eine zentrale Bedeutung für das weitere Wohlergehen, für eine weitere erfreuliche Entwicklung unseres Landes, der Wirtschaft, die sich mit unserem Land verbunden, die sich für unser Land verantwortlich fühlt.
Unter diesen Bedingungen – nur unter diesen Bedingungen - bleibt unser Land, unsere Schweiz „eine Erfolgsgeschichte“, wie Eric Gujer, Chefredaktor der „NZZ“ diesen Begriff vor wenigen Tagen in einem Artikel festhält.
Bitte, unterzeichnen Sie:
Unterschriftenbogen:
Eidgenössische Volksinitiative 'Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)'
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1 und 4
1 Grundlage
und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassung ist die oberste
Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
4 Bund
und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht
und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art. 56a
Völkerrechtliche Verpflichtungen
1
Bund und Kantone gehen keine
völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen.
2
Im Fall eines Widerspruchs
sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen
Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.
Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.
3 Vorbehalten
bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art.
190 Massgebendes Recht
Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge,
deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht
und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.
Art.197
Ziff. 122
12. Übergangsbestimmung zu Art. 5 Abs. 1 und 4 (Grundsätze
rechtsstaatlichen Handelns), Art. 56a (Völkerrechtliche Verpflichtungen) und Art.
190 (Massgebendes Recht)
Mit ihrer Annahme durch Volk und Stände werden
die Artikel 5 Absätze 1 und 4, 56a und 190 auf alle bestehenden und künftigen
Bestimmungen der Bundesverfassung und auf alle bestehenden und künftigen völkerrechtlichen
Verpflichtungen des Bundes und der Kantone anwendbar.
1
SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird
nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
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