Rhoenblicks
Kommentar:
Ein wegweisender Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes. Mehr Demokratie wagen - das ist DIE Herausforderung an die verkalkte Politiker-Kaste in Deutschland! Von unten nach oben heisst die Devise!
Ein wegweisender Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes. Mehr Demokratie wagen - das ist DIE Herausforderung an die verkalkte Politiker-Kaste in Deutschland! Von unten nach oben heisst die Devise!
„Urteil des deutschen Bundesverfassungs-Gerichtes (BVG):
Drei-Prozent-Hürde für Europawahl ist verfassungswidrig“
Rhoenblicks Kommentar:
„Europa-Wahl“ ist falsch: Es ist nicht Bevölkerung von Europa, die wählt, es sind die Frauen und Männer der EU-Staaten. Europa umfasst mehr Länder – wie Norwegen, Island und die Schweiz.
"The Huffington Post“, vom 26.02.2014 10:22; „lk/dpa“;
Link: http://www.huffingtonpost.de/2014/02/26/urteil-bundesverfassungsgerichts-drei-prozent-huerde-europawahl-verfassungswidrig_n_4856426.html
KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht hat die Drei-Prozent-Hürde bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Damit gibt es bei der Europawahl im kommenden Mai keine Sperrklausel, die den Einzug kleiner Parteien ins Parlament verhindert. Die Drei-Prozent-Regelung verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe. Drei der acht Richter stimmten gegen die Entscheidung.
Bei Europawahlen kann
jeder Mitgliedstaat die Details des Wahlrechts selbst regeln. Die Karlsruher
Entscheidung hat keine absehbaren Auswirkungen auf das Wahlrecht bei
Bundestags- und Landtagswahlen.
2011 Fünf-Prozent-Hürde als verfassungswidrig erklärt
2011 Fünf-Prozent-Hürde als verfassungswidrig erklärt
Das
Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende
Fünf-Prozent-Hürde im Europawahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin
beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine Drei-Prozent-Klausel.
Hiergegen klagten 19 Gruppierungen - von der Piratenpartei über die Freien
Wähler bis zur rechtsextremen NPD.
Das Wahlrecht
unterliege einer strengen Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht, sagte
Voßkuhle. Gerade bei der Wahlgesetzgebung bestehe die Gefahr, "dass die jeweilige
Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des
eigenen Machterhalts leiten lässt".
Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, sagte Voßkuhle. "Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben." Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien erfordere zudem, dass jeder Partei gleiche Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden. Ausnahmen seien nur durch gewichtige Gründe zu rechtfertigen.
Sperrklausel nicht nötig für die Funktionsfähigkeit des Parlaments
Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, sagte Voßkuhle. "Alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben." Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien erfordere zudem, dass jeder Partei gleiche Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden. Ausnahmen seien nur durch gewichtige Gründe zu rechtfertigen.
Sperrklausel nicht nötig für die Funktionsfähigkeit des Parlaments
Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob die
Sperrklausel nötig ist, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu erhalten.
"Das ist nach Auffassung des Senats nicht der Fall", sagte Voßkuhle. Dies könne sich allerdings in der Zukunft ändern - etwa, wenn das
Europäische Parlament ähnlich wie der Bundestag eine stabile Mehrheit für die
Wahl und Unterstützung einer Regierung brauche. …
Rhoenblicks Kommentar:
Dies ist exakt der falsche Ansatz, wie er im deutschen Bundestag praktiziert wird. Denn diese Praxis verletzt eine zentrale Forderung einer echten Demokratie, wie sie schon im 18. Jahrhundert von Montesquieu formuliert worden ist. In Deutschland wird dieses Prinzip in den Ländern wie im Bund missachtet. Auf diesen Ebenen verbandelt sich die Mehrheit im Landtag mit der Exekutive. Der Land- bzw. Bundestag degeneriert zum Kopfnickergremium - denn, wenn er gegen die Regierung stimmen würde, hinge die in der Luft, müsste zurücktreten. Daher macht Merkel vor einer heiklen Abstimmung im Bundestag Probeabstimmungen in der Koalition.
Rhoenblicks Kommentar:
Dies ist exakt der falsche Ansatz, wie er im deutschen Bundestag praktiziert wird. Denn diese Praxis verletzt eine zentrale Forderung einer echten Demokratie, wie sie schon im 18. Jahrhundert von Montesquieu formuliert worden ist. In Deutschland wird dieses Prinzip in den Ländern wie im Bund missachtet. Auf diesen Ebenen verbandelt sich die Mehrheit im Landtag mit der Exekutive. Der Land- bzw. Bundestag degeneriert zum Kopfnickergremium - denn, wenn er gegen die Regierung stimmen würde, hinge die in der Luft, müsste zurücktreten. Daher macht Merkel vor einer heiklen Abstimmung im Bundestag Probeabstimmungen in der Koalition.
Wegen
dieser Vermischung von Exekutive und Legislative braucht es in Deutschland immer
wieder Gerichtsurteile, wie das vorliegende, die Ordnung in diesen Mischmasch
bringen.
Die Legislative, bei uns die
Kantonsräte und in der Eidgenossenschaft der National- und der Ständerat
kontrollieren die Exekutiven, die Regierungsräte bzw. den Bundesrat.
… Exekutive mit der
Mehrheit im Land- bzw. Bundestag. Zwar werde eine solche Entwicklung des
Europäischen Parlaments angestrebt. "Die Entwicklungen stecken aber hier
noch in den Anfängen."
Das Europäische
Parlament hat derzeit 766 Mitglieder. Sie werden alle fünf Jahre von den
Wahlberechtigten der 28 EU-Mitgliedstaaten gewählt. Aus Deutschland sind 99
Abgeordnete gewählt. Nach der kommenden Europawahl im Mai soll die Zahl der
Abgeordneten geringfügig verringert
werden.
In Deutschland wird am 25. Mai 2014 gewählt.
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