Donnerstag, 17. März 2016

Frau Merkel - handelt sie staats"männisch" oder verantwortungslos?

Wer kontrolliert, wozu die Türkei, genauer Herr Recep Tayyip Erdogan und sein Adlat, Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu die 6 Milliarden einsetzen, die die EU-Staaten - und die Schweiz, Frau Sommaruga? - wegen der sturen Merkelschen "Europäischen Lösung mit der Erdogan-Türkei"an die Türkei bezahlen muss, damit Merkel doch noch ihre "Europäische Lösung" bekommt?

Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann betet täglich für Frau Merkels Gesundheit. Er möge eine Bitte für Erleuchtung in sein Gebet einschliessen. Europa ist ihm dankbar.

Einmal mehr gefährdet deutsche Politik Europa.

Das Attentat gegen deutsche Touristen und die möglichen / drohenden Attentate gegen deutsche Einrichtungen wie Gesandtschaft, Konsulate etc. etc., die nun geschlossen werden müssen, sprechen da eine deutliche Sprache. Die PKK bombt - nicht nur aus ihrer Sicht - zu Recht auf Deutschland, das durch das Merkel`sche Drängen auf eine """Europäische Lösung mit der Erdogan-Türkei""" aus Sicht der PKK - und nicht nur aus dieser Sicht - Milliarden Euro gegen die Oppositionellen in Bewegung setzt und sich einen Deut um die mehrfache Verletzung der elementarsten Menschenrechte durch Erdogan kümmert.

Aus dem Artikel 16a des deutschen Grundrechtes (keine Verfassung) macht Frau Merkel ohne Not ein heilige Kuh: ...

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) [Satz 1] Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
[Satz 2] Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften [Türkei], auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt [Ist das geschehen?].
In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden [Geschieht das?].
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)"

... aber die Menschenrechte, die scheinen ihr zweitrangig zu sein: Waffenlieferungen an Saudi-Arabien etc, und jetzt: Milliardenzahlungen an die Erdogan-Türkei.

Merkel'sche "Europäische Lösung mit der Erdogan-Türkei"?
Die Flüchtlinge werden weiterhin der einmal ausgesprochenen und nie widerrufenen Merkel'schen Einladung folgen und weiter nach Europa drücken.
Den "Schleppern in der Türkei das Handwerk legen"? mit den paar Nato-Schiffchen wird das nie gelingen. Das bräuchte eine militärische Besetzung der türkischen Küste.
"Signale geben, dass das Übersetzen nach Griechenland sich nicht lohnt? Der Zusatz, dass das in ein paar Wochen, höchsten in ein Monaten erledigt sei - dümmlich. Das Signal müsste Frau Merkel geben, aber das tut sie nicht, ihre Entourage unterstützt sie dabei - Art der Motive?
Somit spalten Frau Merkel und ihre Paladine weiterhin Deutschland und zersetzen die EU und gefährden Europa - auch die Schweiz, Frau Sommaruga!

Shame on you!

Es kommt noch dazu, dass wegen Frau Merkels "Europäischer Lösung mit der Erdogan-Türkei"
77 909 191 Türken (über 77 Millionen Türken; Stand 17.03.2016) visafrei in die EU-Länder - und die Schweiz, Frau Sommaruga? - ab Herbst 2016 werden reisen können, mit all ihren "türkischen" (Kurden) Problemen.

Es kommt dazu, dass wegen Frau Merkels "Europäischer Lösung mit der Erdogan-Türkei"  die Türkei die Tür zur EU weiter aufdrückt - trotz aller Merkel'schen Beteuerungen, das dem nicht so sein werde.

Ist die Türkei, wie sie das nach Merkels Idee der "Europäischen Lösung mit der Erdogan-Türkei" ja sein muss, effektiv ein sicheres Drittland?  Die Frage stellen heisst sie beantworten.

Und nochmals: Shame on you!

Fazit?

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