Crypto-Leaks - der schweizerische CIA-Skandal
Jede Schweizerin, jeder Schweizer,
die/der am Wohlergehen
-
Neutralität, Souveränität, Unabhängigkeit -
ihrer/seiner Heimat
interessiert ist,
möchte die SP Schweiz hier unterstützen - auch wenn er
der SVP, der FDP, der CVP, der GLP, der BDP oder den Grünen Schweiz
angehört oder mit ihr sympathisiert.
Alle Parteiungebundenen möchten die SP Schweiz unterstützen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung:
Soziale Medien, Leserbriefe, Spenden ...
Nationalrat
Eingereicht von: Sozialdemokratische Fraktion
Sprecher/in: Roger Nordmann
Parlamentarische Initiative
Parlamentarische Untersuchungskommission Crypto-Leaks: Komplizenschaft
von Nachrichtendienst und weiteren Behörden und politische Verantwortung
des Bundesrates
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der
Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir
folgende parlamentarische Initiative ein:
Einsetzung einer
Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung der
Spionage-Affäre um die Zuger Firma Crypto AG
Die PUK soll insbesondere folgende Fragenkomplexe aufarbeiten:
1. Komplizenschaft des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB): Ab wann
hatten Angehörige des NDB Kenntnis davon, dass fremde Nachrichtendienste
Zugang zu Informationen hatten, die über manipulierte Chiffriergeräte
der Crypto AG in Zug übermittelt wurden? Was machten die
NDB-Angehörigen mit diesen Kenntnissen? Ab wann war der Chef NDB
darüber informiert? Was machte er mit dieser Information? Was wusste
Markus Seiler und was bedeutet dies für seine aktuelle Funktion?
Informierte der NDB die übergeordnete politische Ebene und schaltete er
die Strafverfolgungsbehörden wegen verbotenem Nachrichtendienst und
ähnlicher Delikte ein? Falls nicht: warum nicht und wer trug die
Verantwortung für die ungenügenden Informationsflüsse? Welche
Kontakte gab es zwischen NDB und der Crypto AG, von wann bis wann und
mit welchem Inhalt? Waren NDB-Angehörige namentlich in die Organisation
von Exportgeschäften der Crypto AG in Zug involviert? Profitierte der
NDB von Informationen, welche gestützt auf die manipulierten
Chiffriergeräte gewonnen wurden?
2. Rolle der Armee: Wer
verfügte in der Armee über Informationen zur Crypto-Affäre und wie
gingen sie mit diesen Informationen um? Wer trug die Verantwortung für
den Umgang und Nicht-Umgang mit diesen Informationen?
3. Rolle
der Bundesanwaltschaft (BA): Die BA ist nach aktuellem Kenntnisstand
mehrfach Hinweisen auf manipulierte Chiffriergeräte der Crypto AG in Zug
nur ungenügend nachgegangen. Trifft dies zu? Ist die BA allen
Hinweisen auf mögliche Beihilfe zu verbotenem Nachrichtendienst und
ähnlichen Delikten mit der erwartbaren Sorgfalt nachgegangen? Oder hat
sie gar erforderliche Untersuchungen und Strafverfahren aus
übergeordneten politischen Interessen vereitelt?
4. Rolle von
Bundeskriminalpolizei (BKP)/Fedpol und Zusammenarbeit von BKP/Fedpol und
NDB: Was wussten BKP und Fedpol (bzw. ihre Vorläufer) über die
Crypto-Affäre, wie gingen sie mit diesen Informationen um, wie sah die
Zusammenarbeit mit dem NDB aus? Wären durch den NDB ausserhalb der
Rahmenbedingung der Strafprozessordnung beschaffte Beweismittel in einem
Strafprozess überhaupt verwertbar gewesen? Haben sich BKP/Fedpol
gesetzeskonform verhalten?
5. Rolle weiterer Bundesbehörden:
Welche Bundesbehörden (Führungsunterstützungsbasis der Armee,
Armasuisse, GS-VBS, Militärattaché, EDA, Aussennetz, Bundesanwaltschaft,
FedPol, SECO etc.) verfügten über Informationen zur Crypto Affäre und
wie gingen sie mit diesen Informationen um? Welche Kriterien legten die
Bundesbehörden etwa bei der Erteilung von Exportbewilligungen an die
Crypto AG an, was wussten sie über die
Manipulation der
exportierten Geräte, was machten sie mit diesen Informationen und wie
bewerteten sie diese? Verhielten sich alle involvierten Behörden
gesetzeskonform oder kam es zu politischen Tauschgeschäften mit fremden
Nachrichtendiensten oder anderen Behörden? Waren die gesetzlichen
Grundlagen für eine aus rechtsstaatlicher Sicht ausreichend wirksame
Kontrolle der Crypto AG in Zug ausreichend? Gibt es Lücken im aktuellen
Kontrollregime für die Herstellung und den Vertrieb von Technologien
auf dem Gebiet der Information, Kommunikation und Überwachung?
6.
Verantwortung des Bundesrates: Ab wann hatte der Bundesrat Kenntnis
über manipulierte Chiffriergeräte der Crypto AG in Zug und welche
Schlussfolgerungen zog er daraus? Was war dem Bundesrat über die
Verhaftung von Hans Bühler, einem Verkaufsingenieur der Crypto AG, auf
einer Dienstreise 1992 in Teheran bekannt? War er über den Ausstieg des
BND 1993 aus der Crypto AG informiert und über die weitere
Involvierung von US-Geheimdiensten in die Crypto AG? Was wusste
namentlich Bundesrat Kaspar Villiger? Nahm er seine Verantwortung
vollumfänglich wahr? Welche strategischen Vorgaben machte der Bundesrat
vor und nach 1992/1993 zur Zusammenarbeit mit fremden
Nachrichtendiensten wie CIA, BND etc.? Beeinflussten diese Vorgaben den
Umgang mit der Crypto AG in Zug? Welche Interessen und Ziele verfolgte
der Bundesrat mit dieser Zusammenarbeit, was war der Nutzen und worin
bestanden die Risiken? War er über die Rolle manipulierter
Chiffriergeräte beispielsweise beim Friedensschluss von Camp David
informiert und wie bewertet er diese Rolle politisch?
7.
Kontrolle durch das Parlament: Ab wann war die GPDel als Kontrollinstanz
informiert? Wie hat sie den gesetzlichen Grundlagen Nachachtung
verschafft? Hat sie den Einsatz sachgerecht, umfassend und mit der
gebotenen Unabhängigkeit als Aufsichtsorgan begleitet? Hatte sie die
nötigen Informationen dazu?
Begründung: Gemäss Artikel 163
Absatz 1 ParlG kann die Bundesversammlung eine Parlamentarische
Untersuchungskommission einsetzen, wenn Vorkommnisse von grosser
Tragweite der Klärung bedürfen.
Diese Anforderung ist im Zusammenhang
mit der Spionage-Affäre um die Zuger Firma Crypto AG zweifellos gegeben.