Mittwoch, 28. November 2018

Stefan Brupbacher sagt dem FDP-Bundesrat Johann Schneider-Ammann wo's lang geht

Der "Blick" offenbart: WBF-Generalsekretär Stefan Brupbacher sagt wo's lang geht, nicht sein schwerfälliger Chef, FDP-Bundesrat Schneider-Ammann, der zum Glück für unser Land endlich zurücktritt.
Das ist natürlich völlig undemokratisch, denn den Brupbacher kann man nicht belangen, für das was er tut bzw. unterlässt.

Link:

Montag, 26. November 2018

Frau Merkel überschreitet ihre eigene rote Linie - um Macron nicht zu verlieren

Die schwer angeschlagene
Frau Merkel
flüchtet in Macrons Arme,
der ja grosse persönliche Erfahrung mit deutlich älteren Frauen hat.
 
Daher hat Frau Merkel ihre rote Linie überschritten: sie ist plötzlich für Übernahme der Schulden anderer EU-Länder

und wie denkt Ihr Volk?

Montag, 19. November 2018

an Helen Keller EGMR: Blasphemie gehört nicht ins Strafregister




Sind religiöse Gefühle
heute wichtiger
als Meinungsfreiheit? Ein Gerichtsentscheid gibt zu denken 




wenn ein Mann mit einem Mädchen von 6 Jahren intim wird, so macht er sich strafbar, ist er ein Päderast, ist er pädophil - aber:

NZZ vom Donnerstag, den 15.11.2018; von Kacem El Ghazzali


Wer soll was dürfen? Eine aufgeklärte Gesellschaft lässt allen Freiraum.



Der islamische Prophet Mohammed darf nicht pädophil genannt werden. Eine österreichische Seminarleiterin, die sich so geäussert hatte, wurde vom Gericht wegen Herabwürdigung religiöser Lehren mit einer Geldstrafe belegt, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Urteil Ende Oktober bestätigt. Wird damit die Meinungsfreiheit unzulässig eingeschränkt, um sogenannte religiöse Gefühle zu schonen?



Für manche Menschen mag es wünschenswert sein, Religionen vor «Beleidigungen» zu schützen. Das Problem liegt allerdings in der Definition des Wortes «Beleidigung»: Wo immer Meinungsverschiedenheiten vorkommen, wird es auch Menschen geben, die sich von bestimmten Handlungen oder Worten beleidigt fühlen. Bei Religionen tritt diese Problematik offen zutage: Zum Beispiel besagt der islamische Glaube, dass Christus kein Sohn Gottes, sondern nur ein Mensch sei. Juden und Christen wiederum erkennen Mohammed nicht als Propheten an.

Recht auf Meinungsfreiheit



Vor diesem Hintergrund müsste eine Gesellschaft, die ein friedliches Zusammenleben der Angehörigen aller Religionen anstrebt, alle Gesetze abschaffen, welche die Missachtung oder Beleidigung religiöser Gefühle unter Strafe stellen. Auch grundsätzlich gehört ein Blasphemie-Artikel nicht in (westliche) Strafgesetzbücher: Wenn Religionen das Recht haben, ihre Überzeugungen zu predigen, ist es auch notwendig, dass Individuen Religionen und religiöse Gefühle kritisieren, ja sogar verspotten und über das Allerheiligste lachen können. Andernfalls wird die Freiheit nur in eine Richtung möglich sein.



Faktisch kann auch im Westen der Vorwurf der Blasphemie mittlerweile wieder gravierende, ja gar tödliche Konsequenzen haben, wie unter anderem der islamistische Terroranschlag auf die Redaktion von «Charlie Hebdo» 2015 gezeigt hat. Ein weiteres erschreckendes Beispiel dafür, wie die Meinungsäusserungsfreiheit in Europa unter Druck gerät, ist der Umstand, dass sich Islamkritiker wie Hamed Abdel Samad nur unter Polizeischutz im öffentlichen Raum bewegen können.



Die Cartoons von «Charlie Hebdo» wie auch Hamed Abdel Samads Bücher hindern niemanden daran, ein gläubiger Muslim zu sein. Dennoch wird es immer religiöse Menschen geben, die Meinungsfreiheit und Kritik als Beleidigung ihres Glaubens werten. Keine allzu grosse Überraschung daher, dass im Westen, der seine Werte immer weniger konsequent hochhält und verteidigt, die Freiheit von Schriftstellern und Künstlern unter dem Vorwand, religiöse Gefühle und Gebote zu schützen, zunehmend eingeschränkt wird, teils in vorauseilendem Gehorsam, teils gar durch Gerichtsurteile.



In vielen muslimischen Ländern werden Ablehnung oder Protest gegen bestimmte Praktiken, die mit dem Verweis auf den Islam gerechtfertigt werden – etwa Rassendiskriminierung, Steinigung, Kinderehe, Verfolgung von Homosexuellen und Apostaten –, als eine Form der Verachtung und Beleidigung der Religion angesehen und mit harten Strafen geahndet. Beispiele dafür gibt es leider mehr als genug, wie der Fall der pakistanischen Christin Asia Bibi oder auch derjenige des saudischen Schriftstellers Raif Badawi zeigen, der 2013 wegen Beleidigung des Islam zu tausend Stockschlägen und zehn Jahren Haft verurteilt wurde.

Die Falschen applaudieren



Weniger bekannt ist das Schicksal des mauretanischen antirassistischen Bloggers Mohamed Mkhaitir, der in einem Artikel das Kastensystem, das oft in Zusammenhang mit der islamischen Tradition gebracht wird, thematisierte und sich dabei kritisch über die Verhaltensweise des Propheten Mohammed gegenüber Sklaven äusserte. Kurz nach der Veröffentlichung des Artikels wurde Mkhaitir im Jahr 2014 wegen Beleidigung des Propheten verhaftet. Während des Prozesses versammelten sich Tausende von Demonstranten vor dem Gericht in der mauretanischen Hauptstadt Nouakchott und forderten die Hinrichtung des 28-jährigen Mannes. Ende 2014 wurde er zum Tod durch Erschiessen verurteilt. Als ein Berufungsgericht im November 2017 die Strafe auf zwei Jahre Gefängnis reduzierte, folgten – wie in Pakistan – gewaltvolle Demonstrationen, an denen die Exekution Mkhaitirs gefordert wurde. Mkhaitir ist immer noch inhaftiert; Amnesty International gab vergangene Woche eine Mitteilung heraus, dass er an einem unbekannten Ort festgehalten werde. Inzwischen spricht sein Anwalt Mohamed Ould Moine allerdings von einer Entführung durch die Präsidentengarde.



Bezeichnend ist dabei, dass die gleichen Websites, die im Jahr 2014 Artikel veröffentlichten, in denen Mkhaitirs Hinrichtung gefordert wurde, kürzlich mit dicken Schlagzeilen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte feierten. Tausende von Arabern reagierten in sozialen Netzwerken und arabischen Nachrichtenportalen mit Kommentaren, laut denen es sich beim Urteil des EGMR um «einen historischen Sieg des Islam im Land der Ungläubigen» oder «eine starke Antwort gegen die arabischen Liberalen, die unsere Religion beleidigen», handle. Von den zahlreichen islamischen Organisationen, die sich oft negativ zu jeglichen internationalen Menschenrechtsabkommen äussern, die die Religions- oder die Meinungsfreiheit fördern, haben nun etliche das Urteil des EGMR ausdrücklich begrüsst.



So lobte etwa die von der Organisation für Islamische Zusammenarbeit gegründete Islamische Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturorganisation (Isesco) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; ihr gehören 52 Mitgliedstaaten an, darunter Saudiarabien, Mauretanien und Pakistan. Sie forderte ausserdem Muslime in den westlichen Gesellschaften dazu auf, diesen Entscheid zur Verteidigung ihrer bürgerlichen, politischen und kulturellen Rechte bestmöglich zu nutzen. Auch die vom Ägyptischen Fatwa-Amt gegründete Beobachtungsstelle namens «Islamophobia Watch» begrüsste das Urteil und betonte, dass Regierungen weltweit und internationale Menschenrechtsinstitutionen entsprechend handeln müssten, um Verleumdungsversuchen gegen den Islam entgegenzutreten.



Irritierend ist, dass sich das Urteil des EGMR und die drakonischen Urteile gegen Schriftsteller, Aktivisten und religiöse Minderheiten in der islamischen Welt hinsichtlich der Argumentation kaum unterscheiden. Selbstredend hat das Gericht in Strassburg niemanden wegen Blasphemie zum Tode verurteilt, aber indirekt konzediert es, dass die sogenannte Beleidigung des Propheten bestraft werden solle. Wenn nun europäische Länder im Interesse des Respekts vor religiösen Gefühlen Urteile gegen die Meinungsfreiheit erlassen, wird das nicht nur das Leben von Freidenkern und religiösen Minderheiten in der islamischen Welt erschweren, sondern auch ihre Verfolgung legitimieren.

Fatale Signalwirkung



Die zunehmende Reislamisierung vielerorts in der islamischen Welt und die Ablehnung westlicher Werte durch eine stattliche Anzahl Jugendlicher mit muslimischem Hintergrund im Westen, auch in der Schweiz, ist eine Realität. Aber darüber geht oft vergessen, dass Europa für viele junge Menschen in der islamischen Welt schon immer Teil ihres kulturellen Selbstverständnisses war, eine Inspirationsquelle und eine Hoffnung auf Modernisierung. Doch diese liberalen Jugendlichen betrachten Europa heute mit grosser Sorge. Was bleibt von Europa, wenn die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, um eine angeblich verfolgte religiöse Minderheit zu schützen? Vielleicht würde Voltaire heute zögern, sein Stück «Le fanatisme ou Mahomet le Prophète» zu schreiben – nicht nur aus Angst vor Racheakten bewaffneter muslimischer Fanatiker, sondern auch, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ihn vermutlich gleich auf die Anklagebank zitieren und wegen Blasphemie verurteilen würde.



Der Schriftsteller Kacem El Ghazzali stammt aus Marokko und kam 2011 als Flüchtling in die Schweiz, wo er inzwischen eingebürgert ist. Er ist Repräsentant der International Humanist and Ethical Union im Uno-Menschenrechtsrat in Genf.

Frau Helen Keller ist von der höchst eigenwilligen und eigenmächtigen Bundesrätin Calmy-Rey (SP) an den EGMR in Strassburg befördert worden - sie liegt also links; obschon die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer bürgerlich gesinnt ist.
Ich meine, Frau Keller muss durch eine andere Person als Richterin am EGMR ersetzt werden. 

Einen Strafbefehl erhalten – und jetzt?


Einen Strafbefehl erhalten – und jetzt?

Gegen falsche Verurteilungen wegen eines rechtsstaatlich umstrittenen Strafbefehls helfen Einsprachen

NZZ vom Montag, den 18.11.2018
von Kenad Melunovic Marini


Ausser bei Verkehrsdelikten sind Strafbefehle von Staatsanwälten in vielen Fällen fragwürdig.



Der Erlass von Strafbefehlen ist ein Massengeschäft. Ausserhalb von Bagatelldelikten leidet dabei meist die Abklärung des Sachverhalts. Eine Einsprache lohnt sich auf jeden Fall, und in gewissen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt beizuziehen.



Seit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung im Januar 2011 werden über neunzig Prozent aller Strafverfahren in der Schweiz im sogenannten Strafbefehlsverfahren erledigt. Der Strafbefehl wird jedoch nicht von einem Gericht, sondern von der Staatsanwaltschaft erlassen und hat die gleichen Wirkungen wie eine Verurteilung. Der «Urteilsvorschlag» kann zwar mit einer einfachen Einsprache abgelehnt werden, oft verstehen die Bestraften den Inhalt und insbesondere die Tragweite aber nicht oder schrecken vor möglichen Kosten zurück. Dieser Beitrag soll zum Verständnis beitragen und etwas Klarheit schaffen.



Die Schweizerische Strafprozessordnung sieht vor, dass – bedingte oder unbedingte – Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten nicht von einem Richter, sondern von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen werden können. Sinn und Zweck des Strafbefehlsverfahrens ist die möglichst rasche und kostengünstige Bewältigung grosser Fallzahlen. Während diese Ausgestaltung der Kompetenzen im Bereich von Massendelikten auf den ersten Blick unproblematisch erscheint – zu denken ist insbesondere an Verletzungen von Strassenverkehrsvorschriften –, stösst der Strafbefehl in allen anderen Fällen in mancher Hinsicht an seine rechtsstaatliche Tauglichkeitsgrenze und liegt bei genauerer Betrachtung höchst selten im Interesse der beschuldigten Person. Rechtsstaatlich bedenklich ist insbesondere, dass sich beim Strafbefehl der Staatsanwalt und damit die Exekutivbehörde in der Rolle des unabhängigen Richters befindet. Noch schwerer wiegt jedoch der Mangel, dass sich Effizienz und Kostenschlankheit im Strafbefehlsverfahren zulasten der Objektivität und letztlich der «Wahrheit» auswirken.



Ein Strafbefehl kann richtig und kostengünstig sein, nur: Das ist er selten. Strafbefehle sind ein Massengeschäft. Handelt es sich nicht um ein Bagatell- oder weitgehend standardisiertes Verkehrs- oder leichtes Betäubungsmitteldelikt, haften den Strafbefehlen daher häufig Fehler an, deren Ursache – systembedingt – eine ungenügende Abklärung des Einzelfalls und damit des rechtserheblichen Sachverhalts ist. Die Folge ist: Es wird bestraft, wer bei genauem Hinschauen nicht bestraft würde. Um der geforderten Effizienz Genüge zu tun, wird insbesondere häufig auf eine Einvernahme (Anhörung) der zu bestrafenden Person verzichtet; weder zum Vorwurf noch zur Person. Erhebt die beschuldigte Person keine Einsprache, wird der staatsanwaltschaftliche «Versuchsballon» zum rechtskräftigen Urteil.


Der Bürger versteht oft nicht

Eine Aufklärung über den Inhalt des Strafbefehls und die Folgen eines Einspracheverzichts oder eine ausdrückliche Anerkennung des im Strafbefehl umschriebenen Sachverhalts durch die zu bestrafende Person ist nicht erforderlich. Diese Zustimmungsfiktion bei Ausbleiben einer Einsprache ist mit Blick auf den Grundsatz, dass Strafe nur Ultima Ratio staatlichen Handelns gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern sein sollte, problematisch. Gerade wenn man bedenkt, dass Strafbefehle in juristischer Sprache abgefasst sind und die Folgen meist nicht genannt werden. Nicht erwähnt wird etwa, dass der rechtskräftige Strafbefehl zu einem Eintrag im Strafregister führt, soweit damit nicht nur eine Busse ausgesprochen wird. Die zu bestrafende Person kann zwar Einsprache erheben, ohne diese begründen zu müssen, die Zustimmungsfiktion ist dennoch stossend, da der Strafbefehl oft per Post zugestellt wird und abgesehen von der eigentlichen Strafe regelmässig die Grundlage für verwaltungsrechtliche Massnahmen (zum Beispiel Administrativmassnahmen im Strassenverkehrsrecht) und/oder zivilrechtliche Ansprüche (Schadenersatz, Genugtuung) bildet, an welche die Behörden gebunden sind.



Wird der Strafbefehl nicht fristgerecht bei der Post abgeholt, gilt er trotzdem als zugestellt und bei fehlender Einsprache, etwa infolge Ferienabwesenheit, kann es geschehen, dass eine Strafe rechtskräftig wird und im Strafregister eingetragen wird, ohne dass der Bestrafte überhaupt davon erfahren hat oder sich wehren konnte. Selbst wenn der Inhalt des Strafbefehls verstanden und dessen Tragweite richtig erkannt wird, verzichtet eine grosse Mehrzahl der Bestraften auf eine Einsprache. Sie gehen fälschlicherweise davon aus, mit der stillen Annahme des Strafbefehls könne Geld und Zeit gespart werden. Eine Einsprache aber kostet nichts und kann in der Regel später zurückgezogen werden, ohne dass weitere Kosten anfallen.


Wann braucht es den Anwalt?

Wurde ein Strafbefehl zugestellt, ohne dass die zu bestrafende Person je die Gelegenheit hatte, sich zum Vorwurf oder zu den Umständen zu äussern, sollte zwingend umgehend Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache erklärt die beschuldigte Person, dass sie mit dem «Urteilsvorschlag» der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden ist. Dafür braucht es keinen Anwalt, und es genügt der Satz «Ich erhebe Einsprache». Die Einsprache muss also nicht begründet werden und führt zunächst nur dazu, dass die Staatsanwaltschaft weitere Beweise erhebt, die zur Beurteilung der Einsprache erforderlich sind. Die Staatsanwaltschaft wird in der Regel eine Einvernahme ansetzen, an welcher der Einsprecher sowohl zu den Gründen seiner Einsprache als auch zur Sache und Person befragt wird.



Wenn es sich nicht um eine klare Bagatellsache handelt, sollte sich der Betroffene spätestens zum Zeitpunkt, in welchem zur Einvernahme vorgeladen wird, von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Erfolgsaussichten im konkreten Fall und das richtige Verhalten in der Einvernahme beraten lassen. Für die Frage, ob es sich um eine Bagatellsache handelt, ist die Strafart ein geeigneter Massstab. Wurde im Strafbefehl ausschliesslich eine Busse ausgesprochen, handelt es sich um eine Bagatelle. Die Busse wird auch nicht im Strafregister eingetragen, wenn sie den Betrag von 5000 Franken nicht übersteigt. Wird im Strafbefehl hingegen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe ausgesprochen, unabhängig davon, ob sie bedingt oder unbedingt (vollziehbar) ausgesprochen wird, sollte eine rechtskundige Beratung in Anspruch genommen werden. Der überschaubare finanzielle Aufwand für eine erste Einschätzung dürfte sich in sehr vielen Fällen lohnen.



Kenad Melunovic Marini ist Partner der Anwaltskanzlei imkp in Zürich und Fachanwalt SAV Strafrecht.

Thronfolger Mohammed bin Salman, Saudiarabien hat die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi befohlen

Thronfolger Mohammed bin Salman, Saudiarabien hat die Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi befohlen

CIA-Bericht belastet den Kronprinzen
Rhein-Neckar-Zeitung vom Montag, den 19.11.2018

Medien: US-Geheimdienst hat Spur zu Mohammed bin Salman – Trump kündigt Veröffentlichungen im Fall Khashoggi an

Von Maren Hennemuth

und Benno Schwinghammer

Washington/Kairo. Angesichts neuer Erkenntnisse zur möglichen Beteiligung des saudischen Kronprinzen an der Tötung des Journalisten Jamal Khashoggi will die US-Regierung einen Bericht vorlegen. US-Präsident Donald Trump kündigte an, in diesem „umfassenden Bericht“, der bis Dienstag veröffentlicht werden soll, werde es auch darum gehen, „wer es (die Tötung) veranlasst hat und wer es getan hat“. „Das war eine schreckliche Sache“, fügte Trump am Rande eines Besuchs in Kaliforniens hinzu. Das „hätte nie passieren dürfen“.

US-Medien hatten tags zuvor berichtet, dass der Auslandsgeheimdienst CIA zu der Einschätzung gelangt sei, dass Thronfolger Mohammed bin Salman selbst die Tötung des Journalisten und Regierungskritikers im Konsulat in Istanbul angeordnet habe. Das Außenministerium in Washington stellte am Samstag aber klar, dass noch keine abschließende Bewertung im Fall Khashoggi getroffen worden sei.

Trump hingegen hatte bislang unter Verweis auf gute Geschäfte, Waffendeals und die Stabilität in Nahost gezögert, gegen den Kronprinzen vorzugehen. Dabei deuten aber eine Reihe von Hinweisen auf eine direkte Beteiligung des 33-Jährigen:

> Das Telefonat: Die „Washington Post“ berichtete am Wochenende unter Berufung auf Geheimdienstler über ein Telefonat zwischen dem Bruder des Kronprinzen und Khashoggi. Chalid bin Salman habe ihm darin vorgeschlagen, die Dokumente im saudischen Konsulat in Istanbul abzuholen. Prinz Chalid ist saudischer Botschafter in den USA. Er habe den Anruf auf Anordnung seines Bruders getätigt, berichteten die Geheimdienstquellen. Die Zeitung schrieb aber, es sei unklar, ob der Diplomat davon gewusst habe, dass Khashoggi ermordet werden würde. Chalid bin Salman selbst bestritt die Darstellung vehement.

> Verbindungen zum „Kill Team“: Unbestritten ist die Entsendung eines Spezialteams nach Istanbul, dessen 15 Mitglieder Khashoggi nach dem Betreten des Konsulats umbrachten. Bei einer Reihe dieser Männer wurde eine direkte Verbindung zu Kronprinz Mohammed hergestellt. So tauchten einige von ihnen auf Bildern von Auslandsbesuchen des Thronerben auf – als Teil seines Sicherheitsteams. Auch die CIA stellte diese Verbindungen laut „Washington Post“ mit dem Abgleich der Pässe der Verdächtigen her.

> Absolute Kontrolle: Die CIA, unabhängige Experten und westliche Diplomaten bezweifeln, dass eine Mission dieser Tragweite in Saudi-Arabien hinter dem Rücken des quasi allmächtigen Kronprinzen möglich gewesen wäre. Er hat eine enorme Machtfülle angehäuft und enge Vertraute an allen Schaltstellen platziert.

> „Sag’s Deinem Chef“: Der Anführer des „Kill Teams“, Maher Mutreb, rief der „New York Times“ zufolge nach der Tat jemanden an und sagte, dieser solle seinem „Chef“ Bescheid geben, dass die Mission abgeschlossen sei. Die Zeitung stützte sich dabei auf US-Geheimdienstangaben zu einer Audio-Aufnahme. Die CIA gehe davon aus, dass das Telefonat mit einem Berater von Mohammed bin Salman geführt wurde und mit „Chef“ der Thronfolger selbst gemeint ist.

> Das Muster: Das Verschwinden Khashoggis ist zudem kein Einzelfall. In der Zeit der Herrschaft des Kronprinzen häuften sich Berichte zu im Ausland verschwundenen, kritischen Prinzen und über Versuche der Regierung, Dissidenten habhaft zu werden. So sagte ein in Deutschland lebender saudischer Prinz, er hätte kurz vor dem Tod Khashoggis mit Millionen Dollar in die saudische Botschaft in Kairo gelockt werden sollen.

Angesicht dieser Hinweise auf eine direkte Beteiligung des Kronprinzen könnte US-Präsident Trump sich gezwungen sehen, weitere Sanktionen gegen den engen Verbündeten ins Auge zu fassen. Die US-Regierung hatte am Donnerstag bereits Strafen gegen 17 ehemalige saudische Regierungsmitarbeiter verhängt, aber nicht gegen den Thronfolger.

Region Heidelberg vom Montag, 19. November 2018, Seite 10 (3 Views)

Reinhard Müller, F.A.Z. und der Dolchstoss

1918: Hat es den Dolchstoß gegeben?


Geschickt vermischt Reinhard Müller in seinem Artikel „Als die Waffen schwiegen“ (F.A.Z. vom 09.11.2018) - siehe weiter unten - Sachverhalte, die grundsätzlich völlig verschieden liegen, aber oberflächlich gesehen zusammenpassen.
 

«Gab es den „Dolchstoß“? Oder war er nur Legende?» 
Diese Frage stellt sich Müller, beantwortet sie aber keineswegs, denn er übergeht sie spielerisch. Weiter unten wird darauf eingegangen.

Die Dolchstoßlegende (auch Dolchstoßlüge) erschien als erstes in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 17.12.1918: „Was die deutsche Armee betrifft, so kann die allgemeine Ansicht in das Wort zusammengefasst werden: Sie wurde von der Zivilbevölkerung von hinten erdolcht.“ Der namentlich nicht genannte Autor nannte als Quelle den britischen General Sir Frederick Maurice. Maurice habe dies zuvor in der britischen Zeitung Daily News veröffentlicht. Dies stellte sich jedoch als falsch heraus und wurde auch von Maurice dementiert. (Quelle: Wikipedia)

Es hat keinen „Dolchstoß“ gegeben - denn, obschon die Menschen in Deutschland - der Heimatfront - schwer an Hunger litten, die kaiserlichen Truppen wurden an der Front in Frankreich vernichtend geschlagen.
 

Konkret: Die deutschen Frühjahrsoffensive 1918 scheiterte. Am 8. Juli 1918 beginnt die alliierte Gegenoffensive zwischen Marne und Aisne mit massiver Panzerunterstützung, der Einbruch in die deutschen Linien gelingt: der Ablauf und Ausgang dieser Offensive ist die endgültige Kriegswende. 13. bis 15. August 1918: Konferenz über die Kriegslage im deutschen Großen Hauptquartier in Spa. Hoffnungen auf einen militärischen Sieg sind nicht mehr vorhanden. Ende September beginnt, eingeleitet durch die amerikanische Meuse-Argonne-Offensive der Angriff auf die letzte deutsche Verteidigungslinie, mit deren Fall im Oktober der Krieg für Deutschland verloren ist. Bereits am 29.09. - nach dem alliierten Durchbruch durch die Siegfriedlinie - fordert die Oberste Heeresleitung, die Aussichtslosigkeit der Lage erkennend, von der Reichsregierung die sofortige Aufnahme von Waffenstillstandsverhandlungen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Front jeden Tag zusammenbrechen könne. Schon lange vor dem Waffenstillstand am 11.11. ist für viele deutsche Soldaten den Krieg beendet, sie kehren der Front den Rücken und streben der Heimat zu: Desertion in großer Zahl. Die Meuterei der deutschen Matrosen in Wilhelmshaven und in Kiel ist der Auftakt der Novemberrevolution: die Bildung von Soldaten- und Arbeiterräten, die Absetzung von Kaiser, Königen und Herzögen sonder Zahl.

Leider gibt Müller keine konkrete Antwort auf seine Frage «Gab es den „Dolchstoß“? - Oder war er also nur Legende?» sondern weicht - meiner Meinung nach äußerst salopp - aus, indem er auf die Zersetzungserscheinungen in der französischen Armee und die fragliche Qualität britischer Generäle hinweist. Sicherlich, die Soldaten auf beiden Seiten der Front waren kriegsmüde.
 

Aber die Dolchstoßlüge suggeriert etwas ganz anderes:
Die von Hindenburg und Ludendorff kommandierte deutsche Armee - immer noch in Frankreich stehend - „wurde von der Zivilbevölkerung von hinten erdolcht“: die Armee des Kaisers war keineswegs geschlagen, sondern musste kapitulieren, weil die deutschen Frauen und Männer an der Heimatfront ihre Unterstützung versagten. Noch heute - 100 Jahre danach - wird behauptet, dass die kaiserliche Armee den Krieg hätte gewinnen können, Deutschland die Schmach von Versailles erspart geblieben wäre, das deutsche Kaiserreich noch bestehen würde.
 

Der effektive Ablauf an der Westfront - wie oben skizziert - macht klar: es gab den „Dolchstoß“ nicht.
 

Aber damals - nach 1918, in der Weimarer Republik - wurde diese Lüge von den revanchistischen Kräften - besiegte Offiziere der Reichswehr, entmachtete, leider nicht enteignete Angehörige des Adels, Profiteure des kaiserlichen Regimes, wie Industrielle und Großbürger, die mit Adelstiteln geködert worden waren - als Fake News gegen die Bemühungen der demokratischen Kräfte, wie die der SPD unter Friedrich Ebert eingesetzt und hat zweifelsohne dazu beigetragen, dass die Weimarer Republik dem Tode geweiht war.

Daher haben im Zweiten Weltkrieg die Russen unter Stalin die Hauptstadt des Großdeutschen Reiches, Berlin erobert und sind die Amerikaner in die hintersten Ecken einer nicht existierenden Alpenfestung gefahren, haben die Truppen Frankreichs, Großbritanniens, der USA und der Sowjetunion das Deutsche Reich vollständig besetzt, und über Jahre besetzt gehalten, damit kein Deutscher je wieder eine solche Mär auftischen kann.


"Als die Waffen schwiegen"
von Dr. Reinhard Müller in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Freitag, den 09.11.2018:

"In der Rückschau läuft alles oft auf Hitler zu: von Luther zu Hitler, von Bismarck zu Hitler, von Wilhelm II. zu Hitler. Und war nicht die Weimarer Republik von vornherein zum Scheitern verurteilt? Das war sie nicht. Solche zwanghaften Zwangsläufigkeiten gibt es nur aus heutiger Sicht. Bei allen interessanten Kontinuitäten: Die deutsche Geschichte war damals so offen, wie sie es heute ist.
So auch bei der Ausrufung der Republik vor hundert Jahren und beim Waffenstillstand zwei Tage später, am 11. November 1918. Auch wenn die Nachgeborenen von zwei verlorenen Weltkriegen sprechen, so waren diese beiden fürchterlichen Großbrände grundverschieden, und so unterschiedlich war auch ihr Ende. 1918 war Deutschland zunächst nicht und später nur zu geringen Teilen besetzt. Das Heer stand tief in Frankreich. Noch im Frühjahr ließ eine Offensive Hoffnung auf einen Sieg aufkommen. Umgekehrt ist heute weitgehend unbekannt, dass im Reich wegen der Blockade gehungert wurde. Doch die Revolution ging von Soldaten aus, die sich nicht länger verheizen lassen wollten. Die Matrosen meuterten, und das Volk schickte seine Monarchen weg.
Das war eine große Umwälzung. Früher als in manchen „älteren“ Demokratien erhielten Frauen das Wahlrecht. Es war zugleich ein Neubeginn, der sich durchaus auf eine demokratische, eine rechtsstaatliche Tradition stützen konnte – auf die der Paulskirchenverfassung. Daran konnte Weimar anknüpfen mit einer Verfassung, die echte Grundrechte gewährte und die so schlecht nicht war, jedenfalls nur so gut sein konnte, wie sie mit Leben gefüllt wurde.
Immerhin war schon das Kaiserreich, wenn nicht nach gegenwärtigen Maßstäben, so doch auf gewisse Weise ein demokratischer Rechtsstaat gewesen. Vor allem war es eine Wirtschafts- und Wissenschaftsmacht von Weltrang. So startete die junge Republik mit großen Erwartungen und mit Belastungen, die aus dem Krieg herrührten.
 
Gab es den „Dolchstoß“? Oder war er nur Legende? 
Auch Friedrich Ebert versicherte den heimkehrenden Soldaten freilich, dass kein Feind sie besiegt habe. Das Gefühl, die kämpfende Truppe sei „verraten“ worden, war nicht nur in Deutschland verbreitet. The Donkeys“ nannte der britische Historiker und Politiker Alan Clark sein Buch über die britischen Generäle im Ersten Weltkrieg – die Esel. In Frankreich wurde Stanley Kubricks eindringlicher Spielfilm „Paths of Glory“ von 1957, der das Verheizen und Hinrichten französischer Soldaten durch die eigenen Offiziere im Ersten Weltkrieg thematisiert, erst 1975 gezeigt.

In Deutschland beschloss der verwundete Soldat Adolf Hitler, Politiker zu werden, wie er das später darstellte. Authentisch war jedenfalls die Erfahrung des Krieges, die er mit Millionen teilte. Wie konnte es geschehen, dass viele der Veteranen, die das Schlachten überlebt hatten, bald wieder die Waffen in die Hand nahmen, zunächst in paramilitärischen Verbänden auf den Straßen der jungen Republik? Wie war es möglich, dass sie in einen noch größeren Krieg zogen und halfen, einen Völkermord möglich zu machen? Ob aus Zwang, überkommenem Pflichtgefühl oder aus Überzeugung: sie marschierten in einen noch schrecklicheren Krieg mit noch mehr Opfern. Die Völker der Welt reagierten darauf mit der Gründung der Vereinten Nationen und der Ächtung des Krieges; aber einen dauerhaften, die Welt umspannenden Frieden gibt es nicht.
Ist der Schoß noch fruchtbar? Diese Frage stellt sich heute wieder. Offenbar darf die allgemeine Fähigkeit, aus der Geschichte zu lernen, nicht überschätzt werden. Dazu muss man sie freilich erst einmal kennen. Parallelen zu damals scheinen immer wieder auf, wenn auch in einem deutlich anderen Umfeld. Es hat sich gezeigt, dass ohne eine gefestigte rechtsstaatliche Ordnung auch eine Demokratie kippen kann. Die Vorstellung in manchen mittelosteuropäischen Ländern, dass eine Mehrheit im alleinigen Besitz der Wahrheit sei und sich Justiz und Medien gefügig machen könne, wie es ihr gefällt, zeigt diese Verletzlichkeit auch unter Mitgliedern der Europäischen Union. Der beschlossene Austritt Großbritanniens aus diesem Projekt des Friedens und des Rechts sowie die verbreitete Spaltung westlicher Gesellschaften machen deutlich: Es gibt keine Bestandsgarantie für Institutionen – sei deren Gründung von einer noch so großen Mehrheit getragen oder seien sie aus Katastrophen hervorgegangen.
Niemand ist grundsätzlich gegen Willkür- und Gewaltherrschaft gefeit. Auch schreckliche Erfahrungen und eine noch so gute Verfassung sind keine Garantie. Jedes Recht, und erscheint es noch so naturgegeben, muss auch in der Republik immer wieder erkämpft und verteidigt werden. Das ist eine Lehre aus jenem gar nicht so fernen Krieg, in dem vor hundert Jahren die Waffen einstweilen schwiegen."



Link:
http://edition.faz.net/faz-edition/seite-eins/2018-11-09/f9e4d4a7dc33d05e67e618cdad47d281/?GEPC=s2&fbclid=IwAR1qGgiuwqVc-zJLsKmTY0fVPRnvsMUVoH626GsgUMj82ed4jDteygL9msU

Mittwoch, 7. November 2018

BMW


t-online: 
Mittwoch, 07. November 2018

"Gebaut, um den Atem zu rauben"

Werbung für neuen 8er löst Proteste gegen BMW aus

ein solches Auto -
BMW 8er (ab 320 PS, um 100.000 Euro) -
braucht es nicht:
Neurotiker, Egomanen sollen für das Geld zum Psychiater gehen.

Link:




n-tv: Mittwoch, 07. November 2018

Dieselgipfel in Berlin: BMW kommt mit leeren Händen

Der am Donnerstag stattfindende Dieselgipfel steht unter keinem guten Stern. Grund ist eine klare Ansage aus München. BMW-Chef Krüger will Bundesverkehrsminister Scheuer hinsichtlich der Hardware-Nachrüstung nicht entgegenkommen.

Link: 
https://www.n-tv.de/politik/BMW-kommt-mit-leeren-Haenden-article20709738.html




F.A.Z. vom Mittwoch, den 07. November 2018