Freitag, 23. Dezember 2016

Wie sind die Deutschen über die Franzosen und Belgier hergefallen? Und jetzt? Anis Amri ist den Deutschen, ist Frau Merkel für immer entwischt!



Haupttext – Chronologie:
3.) „Der hochmobile Islamist“

Wir erinnern uns:
So titelten Deutsche Zeitungen und die „NZZ am Sonntag“:
19.03.2016 – „Abdeslam-Festnahme Sind Belgiens Terrorfahnder totale Amateure?“ – Welt.de
22.03.2016 – „Terroranschlag in Brüssel: Haben belgische Behörden versagt?“ – Web.de
22.03.2016 – „Terror-Anschläge in Brüssel | Das Versagen der Antiterror-Behörden ...“ – Bild.de
23.03.2016 – „Belgien und der Terror Ein Königreich für Islamisten“ – Tagesspiegel
24.03.2016 – "Die Franzosen schütten uns zu mit Daten" – Süddeutsche.de
15.06.2016 – „ISIS-Terror und Hooligan-Hass | So versagt Frankreichs Polizei“ – Bild.de
05.07.2016 – „Anschläge in Paris: Die Geheimdienste sind gescheitert" – Zeit Online
17.07.2016 – „Terror in Frankreich: «Da wurde jahrelang geschlampt»“ – NZZ am Sonntag
17.07.2016 – „Attentat von Nizza: Französische Terror-Warn-App versagt beim ersten Härtetest“ – Focus.de


Nun, aktuell zu Anis Amri:
Wir lesen in der führenden deutschen Zeitung, der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („F.A.Z.“):
1.) „Italien Mutmaßlicher Attentäter Anis Amri in Mailand erschossen“
“F.A.Z.” vom Freitag, den 23.12.2016;

2.) „Anschlag von Berlin Generalbundesanwalt bestätigt Tod Amris“
„F.A.Z.“ vom Freitag, den 23.12.2016, von Jörg Bremer, Rom, und Anna-Lena Ripperger
„Der mutmaßliche Berliner Attentäter Anis Amri ist in Mailand getötet worden. Er war bei einer Routinekontrolle aufgefallen und hatte ohne Vorwarnung das Feuer auf Polizisten eröffnet. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf mögliche Unterstützer.“
Machen Sie mit bei der Umfrage:
„Ist den deutschen Sicherheitsbehörden im Fall Anis Amri etwas vorzuwerfen?“
„Sie haben eine ganz klare Meinung. - Wie sehen es Ihre Freunde?“
Interessant: Die Leser der „Welt“ sind Weicheier: sie sie sehen keinerlei Versagen der Deutschen Behörden.
Ganz anders die Leser der führenden deutsche Zeitung, der Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („F.A.Z.“): Sie sehen ein deutliches Versagen der deutschen Sicherheitsbehörden;
verantwortlich Thomas de Maizière, Bundesminister des Innern.
Umfrage- / Text-Link:

3.) „Der hochmobile Islamist“
„F.A.Z.“ vom Freitag, den 23.12.2016, Politik 3; von Jasper von Altenbockum, Christoph Ehrhardt und Eckart Lohse

"Anis Amri wurde schon in seiner Heimat Tunesien straffällig, dann auch kurz nach seiner Ankunft in Italien, schließlich kam er mit dem Flüchtlingsstrom im Sommer 2015 nach Deutschland, wo schieflief, was nur schieflaufen kann.

Der dringende Tatverdacht gegen den Tunesier Anis Amri, den Terroranschlag in Berlin verübt zu haben, hat sich am Donnerstag noch einmal erhärtet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière bestätigte, dass die Fingerabdrücke Amris an einer der Türen des Lastwagens gefunden wurden, den der Tunesier am Montagabend in den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gesteuert hatte. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erließ Haftbefehl. Zunächst war eine Geldbörse im Fond des Lastwagens gefunden worden. Sie enthielt eine Bescheinigung über die Duldung des Aufenthalts in Deutschland, die Asylbewerber bekommen, wenn ihr Antrag abgelehnt wurde, sie aber zunächst nicht abgeschoben werden können. Wie der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Mittwoch in Düsseldorf mitgeteilt hatte, lag das daran, dass die tunesischen Behörden gegenüber der Ausländerbehörde im Kreis Kleve bestritten hätten, Amri sei Tunesier. Weigert sich ein Staat, einen abgelehnten Asylbewerber zurückzunehmen, kann er nicht abgeschoben werden.

Die Ausländerbehörde in Kleve war seit 2015 für das Asylverfahren Amris zuständig. Wie er dorthin kam, ob ihm der Ort zugewiesen worden war oder ob er ihn von sich aus gewählt hatte, ist noch unklar. Sicher ist, dass die Einreise Amris nach Deutschland im Juli 2015 in Freiburg registriert wurde. Dass er damals nicht, wie im Asylrecht eigentlich vorgeschrieben, in die Staaten zurückgewiesen wurde, über die er nach Deutschland gekommen war, mutmaßlich über Italien und Österreich, lag daran, dass sich damals schon das „Durchwinken“ von mutmaßlichen Flüchtlingen eingebürgert hatte. Amri hielt sich allerdings schon seit Jahren in Europa auf – seit 2011, als er über Lampedusa nach Italien gekommen war. Italien könnte jetzt auch die Fingerabdrücke Amris abgeglichen haben, die in Berlin nachgewiesen wurden. Denn sie wurden Amri in Italien abgenommen, weil er dort straffällig und 2013 zu einer vierjährigen Haft verurteilt worden war – wegen Diebstahls, Brandstiftung und Körperverletzung.

Schon nach zwei Jahren kam Amri frei, wurde aber nicht abgeschoben – aus demselben Grund wie ein Jahr später: weil die Papiere fehlten. Sporadisch hielt Amri aber Kontakt zur Heimat. Einer seiner Brüder berichtete dem tunesischen Sender „Jahwra“, er habe noch vor ein paar Wochen mit Anis gesprochen. Dass es ihm gutgehe, habe der ihm zuletzt gesagt. Dass er arbeite, dass er im Januar nach Tunesien zurückkommen wolle. Zumindest dass er „arbeite“, stimmte nicht ganz, je nachdem, was Amri unter Arbeit verstand. Die Familie des mutmaßlichen Attentäters lebt in Oueslatia im Gouvernorat Kairouan, einem kleinen Nest im seit je vernachlässigten Landesinneren von Tunesien. Anis Amri wuchs dort auf. In seiner Duldungsbescheinigung wird der viel weiter im Süden im Grenzgebiet zu Libyen liegende Ort Tataouine als sein Geburtsort angegeben. Nach der Geburt zog die Familie nach Oueslatia.

„Ich habe nicht gespürt, dass er sich verändert hat“, sagt Walid, ein anderer der Brüder. Ihm sei nicht aufgefallen, dass in seinem Bruder extremistisches Gedankengut heranwuchs. Ähnliches ist von anderen Geschwistern zu hören. Anis Amri sei im Frühjahr 2011 doch nur nach Europa gegangen, um Arbeit zu finden, heißt es. Er soll nicht einmal besonders religiös gewesen sein. Nachbarn berichten der tunesischen Presse dagegen, Amri sei ein Verbrecher. Auch aus den Justizbehörden heißt es, dass ihm bei einer Rückkehr eine langjährige Haftstrafe wegen schweren gewalttätigen Raubes gedroht hätte. Im Jahr 2010 soll Amri einen Lastwagen gestohlen haben. Zur Festnahme kam es aber nicht, weil sich Amri nach Italien absetzte.

Damals, angesichts der Wirren, war das für einen Tunesier das Naheliegendste, nicht nur geographisch. Gegenüber der tunesischen liegt die italienische Küste, die kürzeste Route führt nach Sizilien. Erst Jahre später nutzten viele Migranten aus Nordafrika die Balkan-Route, weil diese zu einer leicht nutzbaren Hauptstrecke Richtung Europa geworden war und die Flüge von Nordafrika nach Istanbul billig sind. So spart man die gefährliche Mittelmeerüberfahrt.

Ging es Amri in Europa wirklich um Arbeit? Offenbar wurde er sehr schnell wieder straffällig. Sein Vater erzählte jetzt, dass er nach seiner Ankunft in Italien in einen Diebstahl und einen Brandanschlag an einer Schule verwickelt gewesen sei. Offenbar war das eine größere Sache, denn Amri war deshalb zu jener vierjährigen Haft in Palermo verurteilt worden. Sein Vater behauptet, er sei zwar schon vorher gewalttätig gewesen, sei aber erst im Gefängnis in Italien in Kontakt mit Islamisten gekommen und habe sich dort radikalisiert. Geld habe Amri jedenfalls keines aus Europa geschickt, sagt der Vater. „Nicht einen Millime“, sagte er dem Radiosender „Mosaïque“. Er habe keinen Kontakt gehabt; alle drei, vier Monate habe sich sein Sohn aber bei seinen Geschwistern oder seiner Mutter gemeldet. Sein Sohn habe die Schule abgebrochen, sagt der Vater, und habe Gelegenheitsjobs angenommen.

Ein junger Krimineller aus dem marginalisierten Innern des Landes, ein Schulabbrecher aus einfachem, konservativem Elternhaus, ein Jugendlicher ohne Hoffnung – das klingt nach der klassischen Klientel der dschihadistischen Hassprediger. In Tunesien verschwimmen in den vom Schmuggel lebenden Grenzregionen die Grenzen zwischen Mafia und Dschihadisten – es hat sich ein „Islamo-Gangstertum“ herausgebildet. Es deutet zwar vieles darauf hin, dass die Radikalisierungskarriere des Anis Amri erst in Europa Fahrt aufnahm. Als die tunesischen Salafisten die unruhigen Jahre nach dem Sturz des Diktators und die Nachsicht der regierenden Islamisten nutzten, um die tunesische Jugend zu indoktrinieren und Andersdenkende zu terrorisieren, hatte er sich schon auf den Weg über das Mittelmeer gemacht. Aber den Grundstein, die Wurzel für Kriminalität, Wut und Entfremdung, dürfte seine Herkunft gelegt haben.

Nach der vorzeitigen Haftentlassung konnte Amri 2015 offenbar ungehindert aus Italien nach Deutschland gelangen, zunächst nach Freiburg, wo er registriert wurde, ohne dass diese Vorgeschichte und die Fingerabdrücke aus Italien bekanntgewesen wären. Für Amri gab es kaum Aussichten auf Asyl – Tunesien hat eine minimale Anerkennungsquote. Da Tunesien aber nicht als sicheres Herkunftsland galt und noch immer nicht gilt – das scheitert bis heute am Widerstand von SPD und Grünen im Bundesrat –, wurde das Asylverfahren ganz normal eingeleitet. Das übernahm die Ausländerbehörde in Kleve. Angesichts der Vielzahl von Asylsuchenden und der Überlastung der Behörden war es nicht ungewöhnlich, dass Amri schon annähernd ein Jahr in Deutschland lebte, bis er im April dieses Jahres einen Asylantrag stellte. Der Asylbescheid kam dann im Juni dieses Jahres – wie nicht anders zu erwarten: negativ.

Amri kam in einer Zeit, als der Flüchtlingsstrom Richtung Deutschland bereits stark gestiegen war, Politik und Behörden allerdings noch nicht konsequent auf den Ansturm reagiert hatten. Die Registrierung von Flüchtlingen war lückenhaft. Viele bewegten sich im Land, ohne dass die Behörden davon wussten. Amri wurde zwar angeblich registriert, hatte aber keine Papiere dabei, wie viele Asylsuchende. Eine Registrierung im sogenannten Easy-System erfolgt ohnehin zunächst nicht mit Namen. Amri soll sich erst als Ägypter ausgegeben haben. Dann wurde aber bei einer Befragung klar, dass das nicht stimmen konnte – solche Täuschungsversuche können nach den Reformen des Asylrechts zum Abbruch des Verfahrens führen. Damals war das nicht möglich.

Einen Monat nach dem Ablehnungsbescheid, am 30. Juli, soll Amri bei einer Routinekontrolle in Friedrichshafen aufgegriffen worden sein. Er kam in Ravensburg in Abschiebehaft. Da es Hinweise gibt, dass er nicht nur einmal von Italien nach Deutschland kam, sondern sich anschließend noch zwischen beiden Ländern bewegt haben könnte, ist es denkbar, dass er damals auf dem Weg nach Italien war. Nach nur zwei Tagen wurde er aber wieder aus der Haft in Ravensburg entlassen, weil die Ausländerbehörde in Kleve über den Stand der Dinge Auskunft gegeben hatte – Abschiebehaft ist nicht zulässig, wenn die Abschiebung mangels Papieren vorläufig nicht vollzogen werden kann. Ohnehin ist sie nur befristet möglich (in diesem Fall wäre das bis Ende August gewesen). Es folgte also die Ausstellung der Duldungspapiere, die jetzt im Lastwagen in Berlin gefunden wurden. Seither bemühte sich die Ausländerbehörde in Kleve um einen Passersatz – also Ausweisdokumente, die eine Abschiebung möglich gemacht hätten. Sie trafen aus Tunesien aber erst am Mittwoch dieser Woche ein.

Schon zum Zeitpunkt des Asylbescheids war den Sicherheitsbehörden bekannt, dass sich Amri unter Falschnamen in Deutschland bewegte. Was die Daten zu seiner Person angeht, so ist manches für die Sicherheitsbehörden aber offenbar noch immer nur schwierig zu verifizieren. Noch am Mittwochnachmittag, als Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Präsidenten der Sicherheitsbehörden die Mitglieder des Innenausschusses über den Stand der Ermittlungen informierten, gab der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer, das Alter des Tunesiers mit „21 oder 23“ an. Wenige Stunden später, als der Generalbundesanwalt Amri europaweit zur öffentlichen Fahndung ausschrieb, teilte er mit, der Mann sei 24 Jahre alt. 178 Zentimeter soll er groß sein, etwa 75 Kilogramm wiegen, schwarze Haare und braune Augen haben. Auf dem Fahndungsplakat werden allein sechs andere Identitäten aufgeführt, mal änderte er den Namen, mal die Nationalität, mal den Geburtsort, mal das Geburtsdatum.

Innenminister Jäger sagte schon am Mittwoch, der Tunesier sei „hochmobil“ gewesen – offenbar in jeder Beziehung und nahezu ungehindert. Zuletzt, seit Februar, also noch vor seinem Asylbescheid, habe er seinen Lebensmittelpunkt in Berlin „gesucht“ und sei nur für „kurze Unterbrechungen“ wieder in Nordrhein-Westfalen gewesen, sagte Jäger. Dort soll er zuletzt in der Asylbewerberunterkunft in Emmerich gemeldet gewesen sein, die am Donnerstag von der Polizei durchsucht wurde.

Die „kurzen Unterbrechungen“, von denen Jäger sprach, könnten sich auf Aufenthalte in Nordrhein-Westfalen beziehen, über welche die „Ruhr Nachrichten“ am Donnerstag berichteten. In Dortmund soll Amri zeitweise bei dem Deutschserben Boban S. untergekommen sein. Die Zeitung berichtet, Zeugen hätten ihn dort zuletzt vor rund zehn Monaten gesehen. Boban S. ist seit dem 8. November in Haft, weil er laut der Generalbundesanwaltschaft im Verdacht steht, den „Islamischen Staat“ (IS) zu unterstützen. Er gehörte zum salafistischen Netzwerk um den Prediger „Abu Walaa“ aus Hildesheim, zu dem auch Amri Kontakt gehabt haben soll. In dessen Kreis soll er laut „Focus“ auch von Attentatsplänen gesprochen haben. Der Verfassungsschutz beobachtete die Gruppe seit langem – überführt werden konnte die Gruppe und ihr Anführer nur mit Hilfe von V-Leuten des Verfassungsschutzes.

„Abu Walaa“ gilt als Chefrekrutierer des IS in Deutschland, gegen sein Netzwerk ging die Polizei in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen vor. Im Juli fand in Niedersachsen eine umfangreiche Razzia statt. Der Prediger und vier der Mitglieder seiner Moscheegemeinde wurden dann im November in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen festgenommen. Eines der Mitglieder der festgenommenen Terrorgruppe soll die zwei jungen Männer, die im April dieses Jahres ein Sprengstoffattentat auf einen Sikh-Tempel in Essen begangen hatten, mit Dschihad-Ideologie indoktriniert haben. Von diesen jugendlichen Attentätern gibt es wiederum Querverbindungen zu den Salafisten um Abou Nagie und dessen salafistischer „Lies!“-Aktion; die Organisation wurde kürzlich erst verboten.

Nach der Festnahme des Hasspredigers „Abu Walaa“ und dessen Gefährten sagte Innenminister Jäger Anfang November in Düsseldorf: „Uns ist ein empfindlicher Schlag gegen Chefideologen der salafistischen Szene in Deutschland gelungen.“ Die Festnahme sei das Ergebnis guter Zusammenarbeit der Landeskriminalämter in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Nur einen Monat später hatten die Sicherheitsbehörden Anis Amri aber aus den Augen verloren.

Wegen seiner salafistischen Kontakte stand Amri schon lange vor seinem Asylbescheid im Sommer dieses Jahres unter Beobachtung. Er galt bei den Sicherheitsbehörden der Länder seit Februar dieses Jahres als „Gefährder“. Etwa 550 solcher Gefährder führen die Sicherheitsbehörden, allerdings hält sich nur etwa die Hälfte von ihnen in Deutschland auf, von diesen sind wiederum gut ein Drittel im Gefängnis. Das Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen strengte beim Generalbundesanwalt ein Verfahren wegen des Verdachts einer staatsgefährdenden Straftat an. Amri soll nach Mittätern für Anschläge gesucht haben. Er wurde deshalb von März bis September dieses Jahres auch von der Berliner Polizei observiert. Das beruhte auf Informationen, wonach er einen Einbruch plane, um Geld für den Kauf von Waffen zu erbeuten. Observierung und Abhörmaßnahmen brachten aber keine Hinweise. Die Beobachtung wurde deshalb im September beendet. Unklar ist bislang, warum Amri anschließend im November noch einmal Gegenstand einer Besprechung im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum der Sicherheitsbehörden wurde, obwohl er schon nicht mehr beobachtet wurde. Möglich wäre der Zusammenhang mit der Gruppe um „Abu Walaa“.

Unklar ist auch, warum sich Amri in Deutschland trotz all dieser Erkenntnisse und Ermittlungen so lange so frei bewegen konnte. Das Aufenthaltsgesetz sah zwar bis vor kurzem für abgelehnte Asylbewerber weder Wohnsitzpflicht noch Residenzpflicht vor. Seit November 2016 gilt aber eine Wohnsitzpflicht für den „gewöhnlichen Aufenthalt“. Das wäre für Amri Emmerich gewesen. Eine Meldepflicht besteht aber auch jetzt nicht – nur wenn Geld- oder Sachleistungen ausgehändigt werden, muss sich der Geduldete in der für ihn zuständigen Kommune aufhalten. Ausnahmen, die eine Residenzpflicht möglich machen, hätten aber auch schon früher gemacht werden können. Gründe gab es dafür im Fall Anis Amri mehr als genug. Im Aufenthaltsgesetz heißt es: „Weitere Bedingungen und Auflagen können angeordnet werden.“

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