Donnerstag, 26. Januar 2017

Typisch deutsche Arroganz: Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" erwägt Abwähl-Szenarios

Das ist typisch deutsche Arroganz.
Der neue amerikanische Präsident passt Deutschlands-"Elite", passt der CDU, der Frau Merkel, der deutschen Automobilindustrie nicht. Jedoch - die Welt dreht sich nicht um Merkels-, nicht um Deutschlands Nabel - und das ist gut so! Deutschland hat keine andere Wahl als Herrn Donald Trump als Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika zu respektieren.

„Amerikas unbeliebter Präsident - Könnte man Trump seines Amtes entheben?“

"Trump noch loswerden? Wie das Amtsenthebungsverfahren funktioniert, erklärt Jonathan Hackenbroich" in der führenden deutschen Zeitung, der "F.A.Z."
 
Seit wenigen Tagen ist Donald Trump Präsident. Seine Gegner können noch auf eine Amtsenthebung hoffen. Doch die ist nur unter speziellen Bedingungen möglich. Auch Bill Clinton blieb sie erspart.„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom Donnerstag, den 26.01.2017,
von Jonathan Hackenbroich:
1.) Linkedin:
„Jonathan Hackenbroich
ERP-Fellow Liaison Office Brussels at Deutscher Bundestag
Washington D.C. Metro und Umgebung Diplomatischer Dienst“
2.) „Frankfurter Rundschau“ vom 29.08.2008: „Mühlheim - Ein Jahr in Übersee“; von MAURICE FARROUH
„Jonathan Hackenbroich war ein Jahr lang mit dem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm des Bundestages in den USA. Nun ist er zurück - und steht auf dem Schulhof des Friedrich-Ebert-Gymnasiums.“  Foto: FR / Müller
3.) „50 Jahre FEG - Friedrich-Ebert-Gymnasium“ im Mühlheim an der Ruhr, vom 07.03.2014
„2009
Januar, 23. Der Schüler Jonathan Hackenbroich, Jgst. 12, ist in Berlin Gast des Bundespräsidialamtes und nimmt am Nachmittag an einem Gespräch von Berliner Schülerinnen und Schülern mit Bundespräsident Horst Köhler teil. In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag anlässlich des Gedenktages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27.01.2009 nimmt Horst Köhler darauf Bezug.“

Zum Hackenbroich-Text:
Wird Donald Trump für volle vier Jahre im Weißen Haus regieren und seine Agenda einer radikalen Umwälzung der politischen Verhältnisse durchsetzen? Viele seiner Gegner hoffen auf ein „Impeachment“ des Nachfolgers von Barack Obama. Doch noch nie wurde ein Präsident der Vereinigten Staaten seines Amtes enthoben.

Bei dem Republikaner Richard Nixon war es knapp. Wahrscheinlich hätte der amerikanische Senat ihn wegen seiner Verstrickung in die Watergate-Affäre Mitte der siebziger Jahre des Machtmissbrauchs schuldig befunden. Aber Nixon kam den Senatoren zuvor und reichte im August 1974 seinen Rücktritt ein.

Dem demokratischen Präsidenten Bill Clinton, wegen Eidbruchs in der Affäre um eine sexuelle Beziehung zu der Praktikantin Monica Lewinsky angeklagt, blieb die Amtsenthebung 1999 erspart, weil sich zu wenige Senatoren gegen ihn aussprachen – so wie schon bei Andrew Johnson, der als Nachfolger des ermordeten Präsidenten Abraham Lincoln von 1865 bis 1869 Präsident war. Auch gegen ihn war ein Amtsenthebungsverfahren eröffnet worden, wegen seiner Blockadehaltung gegenüber dem Kongress. Vor allem bei der Frage nach mehr Rechten für Schwarze nach dem Endes des Bürgerkriegs hatte sich der aus den Südstaaten stammende frühere Vizepräsident Lincolns quergestellt. Außer Johnson, Nixon und Clinton sah sich aber kein anderer Präsident mit einer „Impeachment“-Anklage konfrontiert.

Obwohl Amtsenthebungsverfahren äußerst selten sind, könnte der Ruf nach „Impeachment“ des künftigen Präsidenten Donald Trumps während dessen Amtszeit lauter werden. Denn die Beliebtheitswerte des Republikaners sind so tief wie noch nie bei einem Präsidenten zu Amtsantritt, Interessenskonflikte wegen seines formell den Söhnen übertragenen Firmenimperiums sind programmiert. Fragen gibt es auch wegen der Beziehungen seines Teams zu Russland während des Wahlkampfs.

Bei seiner ersten Pressekonferenz am Mittwoch vergangener Woche gab Trump ein desaströses Bild ab. Kurz zuvor war bekannt geworden, dass die amerikanischen Geheimdienste ein – bislang nicht verifiziertes – Dossier eines ehemaligen britischen Geheimagenten über Trumps Kontakte zu Russland als hoch bedenklich einstufen. Im Zentrum des Dossiers stehen Informationen aus dem Privatleben Trumps und zu seinen Beziehungen nach Russland, insbesondere während des Wahlkampfs, den der Kreml durch Cyber-Angriffe auf Server der demokratischen Partei seiner Konkurrentin Hillary Clinton im Sinne Trumps beeinflusst haben soll.

Doch unbestätigte Geheimdienstinformationen werden nicht ausreichen, um Trump des Amtes zu entheben. Denn ein Amtsenthebungsverfahren ist in den Vereinigten Staaten nur unter sehr speziellen Bedingungen möglich.
Die amerikanische Verfassung sieht dafür ein komplexes dreistufiges Verfahren vor:

1. Feststellung von Vergehen des Präsidenten
Die amerikanische Verfassung nennt Landesverrat, Bestechung und Bestechlichkeit sowie „schwere Straftaten und Fehlverhalten“ als mögliche Vergehen, für die der Präsident des Amtes enthoben werden kann. Diese Gründe sind allerdings sehr vage gehalten; es ist nicht eindeutig festgelegt, welche Straftaten und welches Fehlverhalten als „schwer“ zu qualifizieren sind. Das Beispiel Clinton zeigt, welche Spielräume es bei der Auslegung gibt: Das Verfahren gegen ihn war wegen einer Falschaussage unter Eid über eine Affäre mit Monica Lewinsky angestrengt worden. Gewöhnlich stellt der Rechtsausschuss des Repräsentantenhauses ein Vergehen des Präsidenten fest und präsentiert die „articles of impeachment“, die Resolution zur Anklage des Präsidenten, dem Plenum des Repräsentantenhauses.

2. Die Anklage durch das Repräsentantenhaus
Stimmt eine einfache Mehrheit der Abgeordneten des Repräsentantenhauses für mindestens einen Artikel der Resolution, so ist der Präsident bereits „impeached“. Denn „impeachment“ bezeichnet im amerikanischen Verfassungsrecht lediglich die Anklage des Präsidenten durch das Repräsentantenhaus. Ab diesem Moment muss er sich vor einer Art „Sondertribunal“ in der zweiten Kammer des Parlaments, dem Senat, verantworten. Angeklagt durch das Repräsentantenhaus wurden die früheren Präsidenten Johnson, Nixon und Clinton.

3. Der Prozess gegen den Präsidenten vor dem Senat
Der Prozess im Senat ist gewöhnlich die höchste Hürde des Verfahrens. Denn hier müssen sich mindestens zwei Drittel, also mindestens 67 der 100 Senatoren, für eine Verurteilung des Angeklagten aussprechen. Kommt es zu einer Verurteilung, ist der Angeklagte seines Amtes mit sofortiger Wirkung enthoben, und sein bisheriger Vize-Präsident übernimmt die Amtsgeschäfte.

Letztlich entscheidet also die Politik, es entscheiden nicht geschulte Juristen. Wenn zwei Drittel der amerikanischen Senatoren – und zuvor eine Mehrheit des Repräsentantenhauses – den Präsidenten des „schweren Fehlverhaltens“ bezichtigen, reicht das aus. Andererseits muss es damit im politischen Interesse von 67 Senatoren liegen, den aktuellen Präsidenten abzusetzen.

Es müsste also schon um Verstöße gehen, die so eindeutig eine Gefahr für das Land darstellen, dass kaum ein Politiker mehr um die Amtsenthebung herumkommt. Sonst reicht es für den Präsidenten, eine Minderheit von 34 Senatoren mit seiner Politik soweit zufriedenzustellen, dass sie nicht zu radikalen Maßnahmen gegen ihn greifen. Nach Einschätzung von Fachleuten schafft Donald Trump das derzeit ohne Probleme.
Wie viel Rückhalt hat Trump in der eigenen Partei?

Im Falle Trumps entscheidet letzlich sein Rückhalt in der eigenen Partei über die Erfolgsaussichten eines möglichen Amtsenthebungsverfahrens. Und der Lieblingskandidat vieler republikanischer Politiker war Trump nie. Schon im Wahlkampf stieß er die Parteiführung öffentlich vor den Kopf. Mittlerweile zeigen sich mehrere republikanische Schwergewichte aus dem Senat, vor allem John McCain und Lindsey Graham, so besorgt über Trumps Beziehungen zu Russland, dass sie dazu einen Untersuchungsausschuss einrichten wollen. Auch in den Geheimdiensten hat sich Trump Feinde gemacht – zuletzt verglich er deren Vorgehensweisen mit „Nazi-Deutschland“.

Sollte Trump während seiner Präsidentschaft die republikanische Partei gegen sich aufbringen, könnte die sich an eine weitere Regel des Amtsenthebungsverfahrens erinnern – und sich deshalb dazu entscheiden, gegen Trump zu stimmen. Im Falle einer Amtsenthebung würde nämlich Trumps Vize dessen Nachfolge antreten. Mike Pence gilt als streng konservativer republikanischer Politiker. Er ist scharfer Abtreibungsgegner, will die gleichgeschlechtliche Ehe abschaffen und setzte sich in der Vergangenheit für die Privatisierung des Sozialstaats ein. Bis 2013 war er selbst noch republikanischer Abgeordneter im Repräsentantenhaus und hat dort viele Vertraute. Viele Republikaner zögen ihn als Präsidenten vor und seien „entsetzt“ über Trumps Verhalten, auch wenn sie das öffentlich nicht zeigten, sagt die amerikanische Verfassungsrechtlerin Susan Lagon der FAZ.NET.

Dennoch hält Lagon, Professorin an der Georgetown University in Washington, eine Amtsenthebung in naher Zukunft für unwahrscheinlich. Zwar müssten nur 19 Republikaner im Senat dafür stimmen, damit eine Mehrheit von zwei Dritteln zusammenkommen würde. Denn 48 Senatoren seien Demokraten oder Unabhängige und würden wohl ohnehin gegen Trump stimmen, vermutet Lagon. „19 Trump-kritische Senatoren gäbe es in jedem Fall, aber eine Amtsenthebung werden sie aktuell wohl kaum unterstützen.“

Ein Schaden auch für die Partei
Immerhin wäre die erste Amtsenthebung eines Präsidenten in der amerikanischen Geschichte nicht nur eine herbe Niederlage für Trump selbst, sondern auch für die Partei, die den abgesetzten Präsidenten aufgestellt hatte. Außerdem ist vielen Republikanern wohl noch ihr Misserfolg im Fall Bill Clinton bewusst. „Die Republikaner wissen seitdem, wie schwer es ist, die erforderlichen Mehrheiten sicherzustellen“, sagt Verfassungsrechtlerin Lagon. Viele von ihnen verdankten Trump zudem ihre Wiederwahl im November. „Gerade den Senat sahen viele schon in demokratischer Hand, doch Trumps Wahlkampf hat entscheidend dazu beigetragen, eine republikanische Mehrheit zu sichern“, sagt Lagon.

Das „Impeachment“-Verfahren würde außerdem zu einem medialen Spektakel – und Trump hat bereits mehrmals gezeigt, wie sogar extreme Vorwürfe an ihm abprallen können. Im Wahlkampf hatten Aufnahmen mit vulgären Aussagen über Trumps Umgang mit Frauen für Furore gesorgt, ihm aber letztlich nicht geschadet. „Stattdessen könnte es denjenigen Republikanern schaden, die öffentlich gegen Trump vorgehen“, sagt die Verfassungsrechtlerin Lagon.

Die Haltung der republikanischen Abgeordneten würde sich wohl erst ändern, wenn dem designierten Präsidenten während seiner Amtszeit massives Fehlverhalten zweifelsfrei nachgewiesen werden könnte, etwa, wenn sich herausstellen sollte, dass Trump sich mit Russland über die angebliche Wahlbeeinflussung abgesprochen hat. Nach Ansicht Lagons gäbe es dann kaum mehr Zweifel an der Schwere des Vergehens.

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