Mittwoch, 29. August 2012

Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Schweiz - Deutschland ("Steuerabkommen"), ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist.


Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf und Bundeskanzlerin Merkel: keine Deeskalation des Streites in Sicht
Foto: Jean-Christoph Bott / Keystone

Meine Argumente gegen das Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland
Bitte unterzeichnen Sie das Referendum - danke - ein Auslandschweizer

Grundsätzlich hat sich die Schweizerische Delegation und – in Folge der Bundesrat und die eidgenössischen Räte von Deutschland über den Tisch ziehen lassen.

1. Einseitig:
Das DBA behandelt nur Deutsche oder Schweizer, in Deutschland gemeldet, die in der Schweiz Vermögen haben.
Es gibt aber sicher auch Schweizer oder Deutsche, in der Schweiz gemeldet und somit hier steuerpflichtig, die in Deutschland Vermögen haben, dies aber in der Schweiz nicht versteuern.

2. Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern (Steueramt)für die verflossenen 10 Jahre den Bestand des Vermögens per 31.12. melden.
Das geht die deutschen Finanzämter aber nichts an, denn Deutschland kennt keine Vermögensbesteuerung. Die deutschen Finanzämter können aber auch mit diesen Daten gar nichts anfangen, als herumzuschnüffeln, da wo sie nichts zu suchen haben.
Deutsche Banken übergeben den Steuerpflichtigen Zinsbestätigungen per 31.12. des Jahres – ohne Anhabe der Vermögenswerte. Das sind genau die Auskünfte, die der in Deutschland Steuerpflichtige in die Steuererlklärung einsetzt.

3. Auf Verlangen der Deutschen erfolgen die Meldungen  bzw. die Berechnungen über die letzten zehn Jahre. (In Deutschland wird bei Steuerbetrug über die letzten zehn Jahre ermittelt.) So weit so gut
Es wird aber in keiner Weise berücksichtigt, ab welchem Datum der in Deutschland wohnhafte Schweizer effektiv in Deutschland gemeldet ist. Es ist doch in den meisten Fällen so, dass er schon vor seiner Umsiedlung Kunde einer Schweizer Bank gewesen ist und dies auch bleibt. Hat der Schweizer – zum Beispiel – sich am 01.01.2004 in Deutschland niedergelassen, muss seine Bank dem deutschen Finanzamt die Vermögensbestände auch per 31.12.2003 und 2002 melden. Das aber geht die Deutschen nichts an.

4. Die Schweizer Banken müssen den deutschen Finanzämtern die unter Ziffer 2 erwähnten Angaben melden, auch wenn die entsprechende Person in Deutschland alles korrekt versteuert hat.
Es ist den Schweizern bei den Verhandlungen nicht in den Sinn gekommen, dass ein Deutscher/ein in Deutschland gemeldeter Schweizer der Bank schriftlich bestätigen könnte, dass er die Einkünfte der auf der Bank liegenden Vermögenswerte in Deutschland regulär versteuert hat. Die Schweizer Bank könnt ja, zu ihrer Absicherung, das deutsche Finanzamt über diese Erklärung informieren.

5. Ebenso müssen die Schweizer Banken auch in Zukunft  dem deutschen Finanzamt jedes Jahr die Erträgnisse des deutschen Kunden bzw. des in Deutschland gemeldeten Schweizers melden.
Es gäbe sicher eine einfache Lösung gemäss Ziffer 4.
Bis heute hat die Bank ihrem Kunden die für die Steuererklärung notwendigen Unterlagen zugestellt, die dieser in seine Steuererklärung übernommen hat.

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist durchtränkt von deutschem Obrigkeitsdenken.

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