Donnerstag, 30. August 2012

ev. Abstimmungsvorlagen für den 25. November 2012

Voraussetzung: Die Referenden sind zustande gekommen

Abstimmungsvorlagen

Bern, 04.07.2012 - -
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Juli 2012 beschlossen, am 25. November 2012 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
  1. Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes;
  2. Bundesgesetz über die internationale Quellenbesteuerung vom 15. Juni 2012;
  3. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
  4. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Zusammenarbeit im Steuerbereich und des Protokolls zur Änderung dieses Abkommens;
  5. Bundesbeschluss vom 15. Juni 2012 über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Österreich über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt;
Sämtliche Vorlagen gelangen nur dann zur Abstimmung, wenn die gegen diese Vorlagen ergriffenen Referenden zustande kommen; der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt.
Die Referendumsfrist für die Vorlage 1 läuft bis am 5. Juli, für die Vorlagen 2 - 5 läuft sie am 27. September 2012 ab. Die Bundeskanzlei wird nach Ablauf dieser Fristen über das Zustandekommen eines oder mehrerer Referenden informieren.

Link: http://www.ch.ch/behoerden/00214/00681/00689/index.html?lang=de&msg-id=45297

Rhoenblicks Kommentar:
Nutzen wir Schweizerinnen und Schweizer unsere Möglichkeiten, die die Deutschen nicht haben – unterzeichnen wir das Referendum gegen das Steuerabkommen mit Deutschland. Zeigen wir unserem Bundesrat, dass er sorgfältiger, selbstsicherer und auf unsere Interessen ausgerichteter Staatsverträge mit Deutschland - oder Frankreich - aushandelt.
Link: http://www.referendum.ch/download/unterschriftenbogen_referendum_steuern.pdf

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