Freitag, 28. Juli 2017

Gericht urteilt pro Diesel-Fahrverbot in Stuttgart - Das ist eine schallende Ohrfeige für die "autohörige" Merkel-Clique!


Niederlage für Landesregierung: Gericht urteilt pro Diesel-Fahrverbot in Stuttgart
[Das ist eine schallende Ohrfeige für die "autohörige" Merkel-Clique!]
„F.A.Z.“ vom Freitag, den 28.07.2017
„Durch Nachrüstung älterer Dieselmotoren will die Industrie Fahrverbote abwenden. Das Verwaltungsgericht in der Autostadt Stuttgart hat diese Hoffnung allerdings deutlich geschmälert.
Dichter Verkehr in Stuttgart: Auf der Straße „Am Neckartor“ lag der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid im vergangenen Jahr rund doppelt so hoch wie erlaubt.
Fahrverbote für ältere Dieselautos in Stuttgart werden wahrscheinlicher. Baden-Württemberg scheiterte am Freitag vor dem Verwaltungsgericht mit dem Versuch, durch Nachrüstungen vieler älterer Motoren solche Verbote zu verhindern. Die Richter verurteilten das Land zur Überarbeitung des neuen Luftreinhalteplans für Stuttgart, weil dieser die Luft nicht schnellstmöglich verbessere. Dazu sei das Land aber verpflichtet. Der bisherige Plan sei unzureichend.
„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, sagte Richter Wolfgang Kern. Gesundheitsschutz sei höher zu bewerten als Interessen der Diesel-Fahrer. Zwar enthält der vorgelegte Plan Fahrverbote, diese seien aber nicht umfassend genug. Die geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen sei nach dem Plan erst 2020 und damit zu spät umzusetzen.
Das Land dürfe sich bei der Luftreinhaltung nicht darauf verlassen, dass die Autoindustrie handelt, hieß es. Fahrverbote seien das wirksamste Mittel, um die seit Jahren hohe Belastung mit giftigem Stickstoffdioxid zu reduzieren.
Ob und wann es tatsächlich zu Fahrverboten für viele Dieselmodelle kommt und wie diese aussehen könnten, ist aber offen. Es ist damit zu rechnen, dass der Streit beim Bundesverwaltungsgericht weitergeht. Die Stuttgarter Richter sind sicher, dass Fahrverbote auch umsetzbar sind. Daran hatte es zuletzt Zweifel gegeben.
Das Verkehrsministerium von Baden-Württemberg will die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts zu Diesel-Fahrverboten sorgfältig prüfen. Es handle sich um ein „sehr komplexes Urteil“, deshalb müsse zunächst die für August angekündigte schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag vor Journalisten. Er könne noch nicht sagen, ob die Landesregierung in die Berufung gehe.
Es stehe auch noch nicht fest, ob zum 1. Januar wie vom Gericht gefordert Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge kommen, betonte der Sprecher.
Die Deutsche Umwelthilfe sieht in dem Urteil ein wichtiges Signal: „Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, die Luft in unseren Städten mit giftigem Dieselabgas zu verschmutzen“, sagte Geschäftsführer Jürgen Resch nach der Verkündung der Entscheidung. Die Deutsche Umwelthilfe war vor Gericht gezogen, um ein generelles Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart zu erreiche, weil die Grenzwerte für Stickoxid in Stuttgart auch sieben Jahre nach Inkrafttreten der Vorschriften nicht an allen Messstationen eingehalten werden. Die Landesregierung baute dagegen auf von der Industrie versprochene Nachrüstungen älterer Dieselmotoren, um unpopuläre Fahrverbote zu verhindern [- nach sieben Jahren des Nichtstuns, Herr Kretschmann!].
Das Urteil könnte auch die Debatte um Fahrverbote in anderen Großstädten wie München oder Berlin beeinflussen. Mehr als ein Dutzend Großstädte stehen vor dem Problem, unter dem Druck von Klagen der Umwelthilfe und einem Sanktionsverfahren der EU-Kommission für das Einhalten der Grenzwerte sorgen zu müssen. Nordrhein-Westfalen rief mit Einverständnis der Umwelthilfe bereits das Bundesverwaltungsgericht Leipzig an, um zu klären, ob Kommunen Fahrverbote für Diesel-Autos nach geltender Rechtslage überhaupt verhängen dürfen. Diese Revision ließen auch die Stuttgarter zu, halten aber die rechtlichen Voraussetzungen für Fahrverbote bereits für gegeben.
Stickstoffdioxid-Belastung
Messstationen, an denen 2016 die höchsten Stickstoffdioxid-Belastungen registriert wurden (Jahresdurchschnittswert in Mikrogramm pro Kubikmeter) – Karte siehe:

© F.A.Z. / Quelle dpa, Umweltbundesamt

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