Donnerstag, 22. März 2018

Der EU-Rahmenvertrag. Behauptungen und Fakten (6) Philipp Müller (Reinach AG): "Wir wären damit das unsouveränste Land in Europa"


Der EU-Rahmenvertrag. Behauptungen und Fakten (6)

Philipp Müller (Reinach AG): "Wir wären damit das
unsouveränste Land in Europa"(2014)



Mein Kommentar:

Der frühere Nationalrat und heutige AG-Ständerat Philipp Müller, der frühere freisinnige Parteipräsident Philipp Müller ist umgedreht worden wie man nach dem Waschen Socken umdreht - gschämig!

Ich habe ihm früher Respekt gezollt, nun verachte ich ihn. Denn - die Situation hat sich in keiner Weise geändert: "Die Schweiz, meine Heimat: das unsouveränste Land in Europa" - das strebt nun der gleiche Philipp Müller mit List und Tücke an.



Zu;

Der EU-Rahmenvertrag: Behauptungen und Fakten (6) vom 22.03.2018



Die Automatismen des Rahmenvertrags

Die EU verlangt von der Schweiz den Abschluss eines Rahmenvertrags. Würde Bern diesem Begehren entsprechen, hätte dies schon heute absehbare, einschneidende Konsequenzen.

Die Konsequenzen resultieren aus der Tatsache, dass die Schweiz mit dem Rahmenvertrag nicht mehr auf gleicher Augenhöhe mit der EU verhandelnde Vertragspartnerin wäre.

Denn die Schweiz müsste alles von der EU allein beschlossene und als «binnenmarktrelevant» erklärte Folgerecht zu Sachverhalten, die in bilateralen Verträgen angesprochen werden, automatisch übernehmen.

Die Schweiz würde reduziert auf eine Rolle als Befehlsempfängerin Brüssels – der bilaterale Weg, der von gleichrangigen Partner beschritten worden ist, käme an sein Ende.



Kommt dazu, dass die EU ganz allein festlegt, welche in bereits bestehenden oder künftigen bilateralen Verträgen angesprochenen Sachbereiche als «binnenmarktrelevant» zu betrachten sind.



Einige Beispiele, was für Konsequenzen aus dieser im Rahmenvertrag allein der EU zugesprochenen Kompetenz der Schweiz erwachsen werden und erwachsen können, illustrieren die grundlegende Neuordnung des Verhältnisses zwischen Brüssel und Bern mit dem Rahmenvertrag:



Mehrwertsteuer



Die Vereinheitlichung der Steuersätze und Steuerarten war für die EU seit jeher «binnenmarktrelevantes» Anliegen. Die Besteuerung von Bürgern und Firmen ist auch Gegenstand bilateraler Verträge. Kommt der Rahmenvertrag zustande, wird der EU das Entscheidungsrecht zugespielt, Schweizer Steuerarten und Steuersätze jenen der EU anzugleichen.

Die Erhöhung der Schweizer Mehrwertsteuer auf EU-Niveau kann dann durch die Schweiz kaum mehr verhindert werden.

[In Deutschland: 19 - neunzehn - Prozent]



Die Schweiz hat die Höchstsätze geltender Steuern (Mehrwertsteuer 7,7 %) in der Verfassung verankert. Damit können Steuererhöhungen nur mit Zustimmung von Volk und Ständen erfolgen. [Das wird nicht mehr möglich sein] In der EU gelten dagegen verbindliche Mindest-Steuersätze (Mehrwertsteuer heute: Mindestens 15 %), die nach oben immer offen sind.



Wettbewerbsrecht



Wettbewerbsrecht ist aus Sicht der EU «binnenmarktrelevant». Die Schweiz hat mit der EU bereits ein Abkommen über Wettbewerbsrecht abgeschlossen. Auf den «Sonderfall Schweiz» zugeschnittenes, von der Schweiz allein geschaffenes Recht unterliegt mit dem Rahmenvertrag der Gesetzgebungskompetenz der EU.



Tierschutz



Tiertransporte unterstehen in der EU dem Transportrecht, das Tiere grundsätzlich als «Ware» behandelt. Zum Transportrecht existiert zwischen der Schweiz und der EU der Transitvertrag. Tritt der Rahmenvertrag in Kraft, kann die EU einseitig das in der EU gültige, offensichtlich tierfeindlich Transportrecht auch auf die Schweiz ausdehnen.

Hier gültige Tierschutzgesetze, die heute EU-Tiertransporte durch die Schweiz verhindern, kann die EU einseitig ausser Kraft setzen.



Berufsbildung



Mit dem Rahmenabkommen kann die EU die Schweiz zwingen, die EU-Richtlinie über den Europäischen Berufsausweis nachzuvollziehen.

Damit würde das so erfolgreiche duale Berufsbildungs-System der Schweiz mit der Berufslehre im Zentrum praktisch abgeschafft. Das fachliche Niveau der schweizerischen Beschäftigten würde mit Sicherheit sinken. [siehe Deutschland - erschreckend]



Versicherungsrecht, Bankwesen



Zum Versicherungsrecht besteht zwischen der Schweiz und der EU ein Abkommen. Die EU erachtet die berufliche Versicherungspflicht als «binnenmarktrelevant». Damit läuft die Schweiz Gefahr, dass sie Sammelklagen im Bereich Versicherungsrecht analog der EU akzeptieren muss.



Ebenso müsste die Schweiz sog. «Unisex-Tarife» nach EU-Norm zulassen, also gleiche Prämien für Männer und Frauen akzeptieren – trotz der statistisch belegbaren Unterschiede, die wesentliche finanzielle Auswirkungen zeitigen.



Die Schweizer Bankengesetzgebung müsste jener der EU angepasst werden.
Staatsgarantien für Kantonalbanken sowie Gebäudeversicherungs-Monopole wären in der Schweiz nicht mehr haltbar.



Migrations-Politik



Bezüglich des Schengen/Dublin-Vertrags hat sich die Schweiz verhängnisvollerweise zur automatischen Übernahme allen von der EU beschlossenen Folgerechts verpflichtet.

Beschliesst die EU im Rahmen von Schengen/Dublin einen Verteilschlüssel für Migranten, die unter Missbrauch des Asylrechts nach Europa gelangt sind, wäre auch die Schweiz gezwungen, weitere illegal Eingewanderte zu übernehmen.

[Die Merkel ist dazu fest entschlossen, um den Schlamassel, den sie mit ihrem Flüchtlingsunwesen in Deutschland angerichtet hat auf möglichst alle EU-Staaten und so auch die Schweiz auszubreiten um im eigenen Land den Druck gegen ihre Person, gegen die CDU abzubauen - Erfolge der AfD, die von der Merkel aus dem deutschen Bundestag wieder entfernt werden sollen -praktisch wörtlich zitiert]



Tritt der Rahmenvertrag je in Kraft, dann würde die Schweiz jeden Einfluss auf die Einwanderung in die Schweiz verlieren.

Schutzmassnahmen zugunsten inländischer, insbesondere schweizerischer Arbeitskräfte auf dem Schweizer Arbeitsmarkt wären ihr untersagt.

[Aber der Freisinnige Müller aus dem "staatserhaltenden" Aargau paktiert einmal mehr mit dem Sozi Wermuth, dem er vorgaukelt die 'Flankierenden Massnahmen' könnten von der Schweiz beibehalten werden: dümmlich]



EU-Haftbefehl



Betrugsbekämpfung ist aus Sicht der EU «binnenmarktrelevant». Mit dem Schengen-Abkommen besteht ein Vertrag, der die innere und äussere Sicherheit regelt. Die Einführung des EU-Haftbefehls müsste die Schweiz auf entsprechenden Entscheid der EU hinnehmen – ohne jedes Recht auf Mitbestimmung.

Darauf müssten auch Schweizer Bürger, wenn ein EU-Land (ohne Begründungspflicht) deren Auslieferung verlangen würde, überstellt werden.



Bargeld



In der EU ist eine Entwicklung in Gang gekommen, die – zwecks umfassender Kontrolle über alle Geldgeschäfte der EU-Einwohner – nachdrücklich das Verbot von Bargeld an-visiert. Kommt dieses Verbot zustande, wird es zweifellos als «binnenmarktrelevant» erklärt werden.

Bern könnte damit die Ausdehnung des Bargeldverbots auf die Schweiz nicht verhindern.



Deregulierung



Eigenständige Deregulierungsbemühungen würden der Schweiz untersagt. Der Rahmenvertrag steigert einerseits die Regulierungsdichte,

anderseits wird es der Schweiz in allen von bilateralen Verträgen abgedeckten Sachbereichen nicht mehr möglich sein, eigene Regeln zu setzen, um nationalen Besonderheiten gerecht zu werden oder Überregulierung eigenständig zu bekämpfen.

[Die Freisinnigen behaupten, sie würden die Überregulierung reduzieren, abschaffen - die EU wird sie Lügen strafen]



Führt die EU z.B. Quotenregelungen nach Geschlecht, Jugendschutzmassnahmen, ein Recht auf Gegendarstellung, bestimmte sog. Anti-Diskriminierungsmassnahmen, neue Umweltschutzregelungen, Präventionsmassnahmen bezüglich Tabak- und Alkoholkonsum und andere neue Regulierungen ein, müssten diese von der Schweiz wohl fast immer nachvollzogen werden.



Fazit:

Die in den Bilateralen-Verträgen festgelegten Ausnahmen, die unsere Schweiz betreffend werden von der EU aufgehoben, abgeschafft und durch ihre Einheitsregelungen ersetzt.

Was bleibt denn von den Bilateralen-Verträgen übrig?


Da liegt das Wort Landesverräter auf der Zunge!

Der «binnenmarktrelevante» Philipp Müller, freisinniger Ständerat aus Reinach (AG)  - schrecklich.



(Weitere Beispiele lesen Sie im EU-No-Bulletin vom 29. März 2018)



EU-No



www.eu-no.ch www.ue-non.ch www.ue-no.ch

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