Freitag, 5. September 2014

Kardinal Marx: "Gebt uns die Sterbenden!"


In Deutschland wird im Oktober der deutsche Bundestag mit der Beratung einer gesetzlichen Regelung bzw. eines vollständigen Verbots der Sterbehilfe beginnen.

Die Front der Politiker, Ärzte und katholischer Kirchenleute, die jede Form von Sterbehilfe verbieten will, steht. Die Politiker werden von Hermann Gröhe (Gesundheitsminister CDU), die Ärzte von Frank Ulrich Montgomery (Dr. med., Präsident der Bundesärztekammer) und die katholische Kirche Deutschlands von Reinhard Marx (Kardinal, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz), angeführt.

Kardinal Marx äussert im Gespräch mit der „F.A.Z.“ die Sorge, eine Legalisierung der Sterbehilfe werde zur Organisation von angeblich „menschenwürdigem Töten“ führen.
[Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, denn eine strafbare Beihilfe zu einer Tat setzt nach dem Prinzip der limitierten Akzessorietät eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat voraus. Der Suizid richtet sich nicht gegen eine „andere“ Person und ist mithin kein Tötungsdelikt im Sinne der §§ 211 ff. StGB, sodass auch die Hilfe hierzu keine strafbare Tat darstellt.]
„Zusammen mit vielen anderen in unserer Gesellschaft müssen die Kirchen [Kardinal Marx kann nur für seine Kirche sprechen - die römisch-katholische Kirche!] sagen: Gebt uns die Sterbenden, denn wir sind ganz besonders für die Leidenden und Sterbenden da. Wir kümmern uns. Wir tun alles, was in unserer Macht steht, dass Menschen nicht alleine und mit Schmerzen sterben. Das ist unsere Botschaft. Und das sollte auch unser Angebot sein.“
„F.A.Z.“, vom 05.09.2014: „Kardinal Marx: Keine Lizenz zum Töten“ (Print-Ausgabe, Seite 01), „Gebt uns die Sterbenden“ (Print-Ausgabe, Seite 05); „Kardinal Marx gegen Sterbehilfe“ - „Wir kümmern uns, dass Menschen nicht alleine sterben“ (Online.Ausgabe); Interview mit Daniel Deckers; Link: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/kardinal-marx-gegen-sterbehilfe-wir-kuemmern-uns-dass-menschen-nicht-alleine-sterben-13135246.html .

Hinter der autoritären Aufforderung von Kardinal Marx: „Gebt uns die Sterbenden“ steht die Vorstellung, dass die von der Kirche propagierte Palliativmedizin (Hospiz / Palliativstationen in Krankenhäusern / ambulante Hospizdienste) den Menschen zum richtigen, ihm zustehenden Tod führt.
„Palliativmedizin“ – ein Zauberwort, das Hospiz / die Palliativstation ein „Zauberort“?

Lesen wir im Spiegel, was „Palliativmedizin“ in Wirklichkeit beinhaltet.
Nach der Lektüre soll sich jeder Mensch fragen, ob er, genauer sein Arzt dem Gebot von Kardinal Marx gehorchen will: „Gebt uns die Sterbenden!“.

„Richtig“ Sterben?
„Die Palliativmedizin achtet die Autonomie der Todkranken - zieht aber zu enge Moralgrenzen“
Spiegel Wissen Sonderheft Krebs; 3 | 2014: „Richtig sterben?“; Kommentar von Beate Lakotta; Link: http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelwissen/index-2014-3.html .

„ES GIBT EIN MANTRA in der Palliativ-Medizin, es lautet: Nicht durch die Hand eines anderen solle der Mensch sterben, sondern an der Hand. Das ,,durch die Hand" steht für ein Tabu: das Leben eines Kranken aktiv zu beenden. Das “an der Hand" steht für einen Fortschritt: Früher liess der Arzt den Kranken allein, wenn er den Kampf um dessen Leben verloren hatte und der Tod an der Bettkante erschien; vom  Machbarkeitswahn der Lebensverlängerung um jeden Preis haben sich die Ärzte verabschiedet.

Gerade in der Onkologie zählt nicht mehr, ob der  Doktor meint, eine Chemotherapie könne der Kranke noch durchhalten. Heute zählt, ob dieser von der Behandlung profitieren kann und ob er sie selbst wünscht.
So weit, so gut.

Doch ausgerechnet in der Palliativmedizin, die den Dialog mit dem Patienten quasi erfunden hat, etabliert sich ein neuer Machbarkeitswahn: der vom guten Ende.
In den pastellfarbenen Prospekten entsprechender Einrichtungen ist viel von Würde die Rede, von Geborgenheit und liebevoller Begleitung, von Respekt und der Achtung des Patientenwillens. Doch wenn ein Todkranker mit einer aussichtslosen Perspektive sein Leben selbstbestimmt beenden will und dabei den Arzt um Hilfe bittet, nimmt die Palliativmedizin ihn einfach nicht mehr ernst. Es heisst dann, ein Patient, der so sehr leidet, dass er vom Arzt Hilfe zum Suizid fordert, sei eben noch nicht ausreichend  mit Schmerzmitteln oder psychologischem Beistand versorgt.
Die Ärzte müssten also nur noch mehr tun, damit er so sterben will, wie es ihrer Wunschvorstellung entspricht, nämlich erst am naturgegebenen Ende. Was das Sterben natürlich unproblematischer macht - für den Arzt. Es ist die alte Hybris: Richtig sterben? Das kriegen wir hin!
Jeder halbwegs selbstkritische Palliativmediziner wird zugeben müssen, dass das nicht stimmt. Allem medizinischen Fortschritt zum Trotz lassen sich bei einem kleinen Teil der Patienten am Ende Schmerzen, Übelkeit oder Luftnot nicht gut genug lindern.
Als Ultima Ratio der Lebensende-Medizin bieten Ärzte die ,,palliative  Sedierung" an, eine Art künstlichen Schlaf. Der Patient bekommt dann nicht mehr mit, wie er zum Beispiel aus einem offenen Speiseröhrengeschwür verblutet.

Was aber, wenn ein Kranker sagt: ich finde es mit meiner Würde nicht vereinbar zu erleben, wie ich an einem Darmverschluss sterbe oder an einem offenen, stinkenden Geschwür, zu erleben, wie mich mein Hirntumor aggressiv und verwirrt macht. Und ich möchte auch nicht, dass es andere miterleben, meine Kinder, meine Frau oder die Krankenschwester, die meinen sterbenden Körper versorgt.

WAS, WENN EIN PATIENT FRAGT:
Für wen, bitte schön, soll ich das auf mich nehmen?

Da kennt die Palliativmedizin nur die alte, patriarchalisch konzipierte Antwort: Lieber Patient, egal, wer du bist und wie du gelebt hast - wir wissen, was gut für dich ist. Akzeptiere unsere Ethik und unsere Moral, unsere Medikamente und unsere liebevolle Begleitung, dann wird alles gut.

Dabei sind Ärzte als Sterbebegleiter oft offener, als es die Stimmführer des Standes wahrhaben wollen. Eine Befragung der Bundesärztekammer ergab: 37 Prozent von ihnen sind unter bestimmten Bedingungen bereit, beim Suizid zu helfen, etwa indem sie ein Mittel bereit stellen. Auch Palliativmediziner sind darunter.
In anonymen Befragungen geben einzelne sogar zu, schon einmal das Leben Schwerstkranker bewusst verkürzt zu haben. In Deutschland ist dies strafbar, in den Niederlanden nicht; hier wie dort gibt es Ärzte und Patienten, für die ,,an der Hand" und ,,durch die Hand" nicht im Widerspruch zueinander stehen.

Eine weitere Suizidvariante: Ein Kranker geht in eine Klinik, stellt dort geplant das Essen und Trinken ein - und Ärzte stehen ihm im Übergang vom Leben zum Tod bei.
Diese Formen der Sterbehilfe werden praktiziert, das deutsche Strafrecht lässt sie zu. Doch die gewählten Vertreter der Ärzteschaft akzeptieren keinen ethischen Pluralismus in den eigenen Reihen. Zuletzt wollte die Berliner Ärztekammer, dem Leitbild der Bundesärztekammer folgend, einem Arzt die Suizidbegleitung verbieten. Der klagte dagegen und bekam recht. Das Verwaltungsgericht Berlin hielt ein grundsätzliches Verbot für verfassungswidrig, weil es dem Arzt keinen Spielraum mehr lasse, in einzelnen begründeten Ausnahmen nach seinem Gewissen zu handeln.

Politiker stellen beim Thema Sterbehilfe immer wieder freiheitlich-rechtsstaatliche Grundsätze infrage. Sie befürchten einen Dammbruch, wie Gesundheitsminister Hermann Gröhe von der CDU. Belege dafür können sie nicht beibringen, im Gegenteil.
Im US-Staat Oregon beispielsweise dürfen Ärzte Patienten, deren Lebenserwartung ein halbes Jahr nicht übersteigt, seit über 15 Jahren ein tödliches Gift verschreiben. Der Kranke muss zurechnungsfähig sein, seinen Suizidwunsch mehrfach äussern, über Alternativen aufgeklärt sein und das Gift ohne Hilfe einnehmen können.
Kritiker prophezeiten eine Suizidwelle; sie blieb aus. Obwohl es in Oregon nicht schwierig ist, einen Arzt zu finden, der das Rezept ausstellt, gehen von über 30 000 Todesfällen dort jährlich nur etwa 70 auf Suizidbeihilfe zurück. Als Motiv stehen selten körperliche Leiden im Vordergrund, sondern der Verlust von Lebensqualität, Würde und Autonomie.

Was darunter zu verstehen ist, kann nur jeder Mensch für sich selbst bestimmen“.

Fazit: Der Mensch, der – unter Umständen - qualvoll sterben müsste, sich selbst und seinen Angehörigen dabei ein Ekel wäre, muss die Freiheit haben selbstbestimmt seinem Leben einen Abschluss in Würde zu geben!
Sterbehilfe, hier genauer: ‚Beihilfe zur Selbsttötung‘ (assistierter Suizid) ist eine humanitärer Akt bei schweren, zum Tod führenden Krankheiten / Unfallfolgen. Für viele Menschen hat sich die Fragenach Sterbehilfe nicht gestellt, stellt sich nicht und wird sich nicht stellen.

Die katholische Kirche kann nur für die Menschen reden, die wirklich noch an ihren Ritus und an ihre Verkündigung glauben – nicht aber für die vielen, die aus Gewohnheit oder nach dem Motto „Eventuell hilft mir die Kirche“. Erst recht aber kann die katholische Kirche nicht für diejenigen Menschen sprechen, die ihr nicht angehören, nie angehört haben, die sich von ihr gelöst haben. Kurz und gut. Die katholische Kirche hat sich in einer säkularen Gesellschaft zurückzuhalten; Gebote, wie: „Gebt uns die Sterbenden!“ sind nicht nur unpassend, unangebracht, sie sind arrogant.

Die Rechtslage in Deutschland: „Die Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, denn eine strafbare Beihilfe zu einer Tat setzt nach dem Prinzip der limitierten Akzessorietät eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat voraus. Der Suizid richtet sich nicht gegen eine „andere“ Person und ist mithin kein Tötungsdelikt im Sinne der §§ 211 ff. StGB, sodass auch die Hilfe hierzu keine strafbare Tat darstellt. Die Rechtsprechung macht von dieser grundsätzlichen Straflosigkeit allerdings umstrittene Ausnahmen“. - Nach „Wikipedia“; Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe .
Die Rechtslage in der Schweiz: „In der Schweiz ist Hilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, sofern kein egoistisches Motiv vorliegt (Art. 115 StGB)“. - Nach „Wikipedia“; Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe .

Jeder Mensch muss frei und selbstbestimmt
entscheiden können.

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