Sonntag, 7. September 2014

Replik an "NZZ": Zugewiesene Freiheit ist keine Freiheit!



Zugewiesene Freiheit ist keine Freiheit


von Jürg Walter Meyer, Auslandschweizer in D-Leimen bei Heidelberg
Replik auf Artikel von Herrn Simon Gemperli:
„Selbstbezogene Schweiz“ – „Unbehagen im Erfolgsstaat“; „NZZ“, vom 15.08.2014

Unter dem Titel “Unbehagen im Erfolgsstaat“ analysiert Simon Gemperli die Situation der Schweiz und kommt zum Schluss, „die Schweiz sei auf sich selbstbezogen“.
Der lesenswerte Artikel löst Einspruch und Widerspruch aus.

Simon Gemperli formuliert, dass „um 2008 eine rund zehnjährige Periode der aussenpolitischen Öffnung zu Ende gegangen ist, welche die Wirtschaft beflügelte“. „Zu Ende gegangen“ -? Das sehe ich anders. Am 01.06.2008 wurden die «Einbürgerungsinitiative» (Verschärfung des Einbürgerungsverfahrens) und die Initiative «Volkssouveränität statt Behördenpropaganda» („Maulkorbinitiative“) von Volk und Ständen klar abgelehnt. Am 12.12.2008 wird die Schweiz neues Schengen-Mitglied. Am 08.02.2009 bejahen 59,6% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Weiterführung der Personenfreizügigkeit mit der EU und die Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Am 23.06.2009 akzeptiert die Schweiz im Grundsatz die OECD-Regeln und ist bereit, mit den Steuerbehörden des Herkunftslandes gegen Steuerhinterziehung und Steuerflucht zusammen zu arbeiten.
Anders sah es in der EU aus. Am 12.06.2008 lehnen in Irland 53,4% der Wähler den Vertrag von Lissabon ab (Am 03.10.2009 wird er - nach vielen EU-Streicheleinheiten - in einem zweiten Referendum angenommen). Am 17.06.2008 schlägt die EU-Kommission eine 10-Punkte-Strategie vor, mit der die illegale Einwanderung eingedämmt werden soll. Am 04.07.2009 finden in allen EU-Ländern die Europawahlen statt mit einer Wahlbeteiligung von insgesamt nur 43,2 %. So weit so gut.

Nach Ansicht von Simon Gemperli hat „das Pendel zurückgeschlagen“ (Minarettverbot 2009). Es ist hier nicht der Platz auch darauf einzugehen. Aber 2009 ist ein Schicksalsjahr. Denn am 01.12.2009 tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft. Schon vorher und nun erst recht hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) konsequent und in eigener Machtfülle die völkerrechtlichen EU-Verträge der Funktion nach in eine EU-Verfassung gewandelt (‚Konstitutionalisierung‘).
Verfassungen, wie die unsrige pflegen den politischen Entscheidungsprozess zu regeln, während die Entscheidungen selber der demokratischen Politik überlassen werden, so dass der Ausgang von Parlamentswahlen darauf Einfluss hat. Die EU-Verträge treffen dagegen die Entscheidungen gleich selbst. Sie sind voll von Regeln, die normalerweise nicht in der Verfassung, sondern in den Gesetzen stehen. Das erklärt den grossen Umfang der Verträge. Aufgrund der ‚Konstitutionalisierung‘ wird aber auch die Interpretation dieser Regeln durch Kommission und EuGH Verfassungsinterpretation. Nationales Recht, das mit den wirtschaftlichen Freiheiten und ihren Konkretisierungen in den Verträgen kollidiert, verliert automatisch seine Anwendbarkeit. Die Klärung von Zweifeln, ob eine solche Kollision besteht, behält sich der EuGH vor. Die nationalen Gerichte müssen die Frage der Vereinbarkeit in Luxemburg beantworten lassen. Weder das EU-Parlament noch die 28 nationalen Parlamente haben hier noch Entscheidungsfreiheit.
Genau den Geist atmet das Brüsseler-„Verhandlungsmandat“.
Páll Hreinsson, der isländische Richter am Efta-Gerichtshof, wundert sich, warum der Bundesrat nicht auf seine Institution setzen will, falls es zu Streitigkeiten mit der EU kommen sollte

Nach Simon Gemperli „hat die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative das Verhältnis der Schweiz zum Rest des Kontinents grundsätzlich infrage gestellt“. Das ist eine Sicht, die vom Boden der Realität abhebt. Es ist ein Faktum, dass die Schweiz, im Vergleich zu den anderen Efta-Staaten, im Vergleich zur EU als Ganzes, aber auch im Vergleich mit dem „EU-Zugpferd“ Deutschland eine so grosse Zuwanderungsquote hat, dass sie als Belastung in vielerlei Hinsicht ein Alleinstellungsmerkmal sondergleichen ist. Vor allem aber ist die Annahme dieser Initiative ein Marschhalt, den das Schweizer Volk intuitiv gewollt hat, ohne zu wissen, wie sich die EU dank dem Wirken des EuGH verändert hat und was diese EU mit der Schweiz vorhat.

Für Simon Gemperli scheint „das integrationistische Selbstverständnis der EU, wie es sich im Vertrag von Lissabon niederschlug“ – es ist aber deutlich mehr, wie in diesem Beitrag schon dargelegt - eine Art Gottgewolltes Ereignis zu sein, das es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren gilt – nach dem Motto „Vogel friss oder stirb“. Jedoch, es gibt bei jedem Problem Alternativen – davon weiter unten. Demnach ist Herrn Gemperlis Haltung „solche Entwicklungen sind nur zu bewältigen, indem man sie als unaufhaltbar anerkennt“ grundsätzlich falsch – aus meiner Sicht unserem Land schädlich. Wie hätte Herr Gemperli sich verhalten, als unser Land von Nazi-Deutschland und Mussolini-Italien völlig eingeschlossen war – „unaufhaltbar anerkennen“?

Zu Recht ortet Herr Gemperli „Zweifel, die angebracht sind“, ob „das Plazet der Politik eine Formalität sein wird“ bezüglich seiner „Erkenntnis“, dass „solche Entwicklungen nur zu bewältigen sind, indem man sie als unaufhaltbar anerkennt“. Besorgt stellt Herr Gemperli die Frage, „ob auch die Politik die erwähnten Entwicklungen erkannt hat? Ob das Stimmvolk die Lehren daraus gezogen hat?“ Ich habe den Eindruck, als ob Herr Gemperli gleichsam gebetsmühlenartig unsere „DNA“ aufzählt – „Direkte Demokratie, Föderalismus und eine freiheitliche Wirtschaftsordnung“ – ohne auch nur einen Moment zu bedenken, dass diese „DNA“ vom Virus EU befallen, ausgelaugt, ja zerstört werden wird, wenn wir solche „Entwicklungen bewältigen, indem wir sie als unaufhaltbar anerkennen“. Die Alternativen werden bei den Verhandlungen in National- und Ständerat auf den Tisch kommen oder durch Volksinitiativen lanciert werden.

Herr Gemperli irrt, wenn er schreibt, „das Rahmenabkommen mit der EU scheint in den Grundzügen schon unter Dach [und Fach] zu sein“. Zwar soll es irgendeine Vereinbarung zwischen dem EDA / dem schweizerischen Bundesrat und der EU geben. Herr Gemperli übersieht, dass bei uns primär das Parlament das Sagen hat, das schon die „Lex USA“, auch eine „solche Entwicklung, die nur zu bewältigen ist, indem man sie als unaufhaltbar anerkennt“ gebodigt hat. Die Sache geht ihren Gang. Abschliessend entscheidet das Volk – es wird sich dann zeigen, was "schon unter Dach ist“.

Herr Gemperli formuliert eine unserer Staatsmaximen – „ für einen erfolgreichen Kleinstaat sei die Offenheit gegenüber der Welt wichtig“. Daraus leitet er ab, dass „die Offenheit in der heutigen Welt mehr bedeute als Freihandelsverträge“ – meint er die Gängelung durch die EU? Viele Staaten haben Freihandelsverträge abgeschlossen, aber nur die EU-Staaten, 26 von über 193 Staaten weltweit haben sich zur einer Zwangsgemeinschaft zusammengeschlossen. Die weitaus grösste Zahl der EU-Länder ist dabei, weil sie so profitieren kann von der wirtschaftlichen Stärke weniger – hier fehlt den Brüsselern noch die Schweiz.

Das Rahmenabkommen, bei dem die EU das Sagen hatte, soll, schreibt Herr Gemperli, "schon unter Dach" sein. Aber es ist nicht von Gutem für unser Land, denn der Bundesrat will den Inhalt nicht vor den eidgenössischen Wahlen 2015 bekanntgeben, sondern erst nachher – 2016. Da ist zu hoffen, dass mindestens eine Partei, die SVP, evtl. auch die FDP und die CVP so viel Druck ausüben, dass der Bundesrat bald die Katze aus dem Sack lässt.

Es pfeifen ja die Spatzen vom Dach, wie das EU-„Verhandlungs“mandat vom 6.Mai 2014 lautet:
  • Die EU will, dass bei jeder Gesetzesänderung der EU die Verträge angepasst werden, auch bereits gültige, dass wir binnen einer von der EU festgesetzten Frist unsere Gesetze anpassen müssen (Herr Gemperli: „direkte Demokratie“ mit Initiative und Referendum, „Föderalismus“- ?)
  • Die EU will, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) ausnahmslos oberste Instanz ist. Unser Bundesgericht darf den EuGH um Vorabentscheidungen bitten, an die er dann seine Entscheide anpassen muss. Die EU-Kommission schaut der Schweiz bei der Umsetzung der Verträge auf die Finger. Darüber hinaus soll die EU-Kommission über die Mittel einer Untersuchungsbehörde verfügen, die im Falle eines Falles Entscheide gegen den Willen des Bundesrates / der eidgenössischen Räte durchsetzen kann. Zusätzlich werden Kontrolleure eines speziell nur für unser Land geschaffenes Aufsichtsgremiums, in dem alle 28 EU-Staaten vertreten sind, innerhalb unserer Grenzen den Vollzug überwachen. Die Formulierung schliesst eine Art Polizeifunktion mit ein.
  • Zudem muss unser Land weit mehr als bisher in den „Kohäsionsfonds“ bezahlen, aus dem Geld an die ärmeren EU-Staaten verteilt wird.

Es erstaunt, wie ein „NZZ“-Redaktor und mit ihm wohl die Zeitung als Ganzes mit Leichtigkeit über alle Probleme hinwegsieht, die die von ihr propagierte „Lösung“ für die Schweiz in Zukunft bereit hält – eine „NZZ“-Büchse der Pandora: ein neues, zukunftsfähiges Arrangement mit der EU, das supranationale Elemente und die Personenfreizügigkeit enthält, aber auch neue Abkommen und Beteiligungsmöglichkeiten“. Immerhin wird mit der Formulierung „aber auch“ der Pandora-Charakter angedeutet. Dies sind die „supranationalen Elemente“, die unser Land „zum unsouveränsten Land“ machen werden. (NR Philipp Müller, Präsident der FDP.Die Liberalen Schweiz).

Unsere „kleine, international verflochtene Schweiz, deren Wohlstand wesentlich von guten Beziehungen zum Ausland abhängig ist“ braucht ihre Freiheit und darf sich nicht zufrieden geben mit der „Freiheit“, die ihr von einer EU, die zunehmend zu einer Brüsseler-Krake mutiert, zugewiesen wird.
Die Schweiz braucht ihre selbstdefinierte Freiheit, damit sie mit möglichst vielen Ländern Handel treiben, Dienstleistungen und Kultur austauschen kann. Nur so bleibt die Schweiz ein „Erfolgsmodell“ (Simon Gemperli).


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen