Samstag, 8. Oktober 2016

Das geht auch uns an - auch wir haben Einwanderer aus EU-Ländern


Das geht auch uns an:

Deutsche Bundesregierung;
Sozialhilfeanspruch von EU-Ausländern soll beschränkt werden
„Frankfurter Allgemeine Zeitung“ ("F.A.Z.“), vom Freitag, den 7. Oktober 2016.
Quelle: peer./KNA/dpa
Zuständig, verantwortlich:  
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD!)

Die Bundesregierung will die Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem erschweren. 
EU-Ausländer sollen künftig erst nach fünf Jahren Anspruch auf Hartz IV erhalten.

Im Bundeskabinett soll einem Bericht zufolge in der nächsten Woche ein Gesetzentwurf beschlossen werden, wonach Ausländer aus anderen EU-Staaten, die nicht in Deutschland arbeiten, erst nach fünf Jahren Aufenthalt Sozialhilfe beziehen können. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei jetzt zwischen den Ressorts ausverhandelt worden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag unter Berufung auf Kreise des Bundesarbeitsministeriums.

Grundsätzlich soll auf diese Weise eine Zuwanderung ins deutsche Sozialsystem unterbunden werden, unter anderem aus osteuropäischen EU-Staaten. Nahles hatte die Änderungen bereits Ende 2015 angekündigt. Die Ressortabstimmung dauerte aber deshalb so lange, weil Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nach Informationen der Funke-Zeitungen ursprünglich noch zusätzliche Verschärfungen verlangt hatte.

Nahles sieht Akzeptanz der Freizügigkeit gefährdet
Die Gesetzespläne sehen den Angaben zufolge vor, dass EU-Bürger künftig von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie in Deutschland nicht arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach fünf Jahren „verfestigt“ habe, solle es einen Anspruch auf Sozialhilfe geben.

Im April hatte Nahles gesagt, Kommunen könnten nicht unbegrenzt für mittellose EU-Bürger aufkommen. Außerdem sei die Akzeptanz der Freizügigkeit gefährdet, wenn sich die Menschen den Ort für die Auszahlung der Sozialhilfe frei aussuchen könnten. Das Bundessozialgericht hatte zuvor festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden fürchten daher zusätzliche Milliardenkosten und drängen auf Abhilfe des Gesetzgebers.

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