Samstag, 27. Januar 2018

Petra Gössi (FDP) will keine EU-Unionsbürgerschaft

Weckt Petra Gössi schlafende Hunde?

Unionsbürgerrecht: Tabu-Thema für den Bundesrat

Petra Gössi liebt Klarheit: Wenn im von der EU der Schweiz abgeforderten Rahmenvertrag nicht eine eindeutige Absage an die «Unionsbürgerschaft» festgehalten werde, habe dieser Vertrag vor dem Schweizer Souverän keine Chance.

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Solches liess FDP-Präsidentin Petra Gössi am 12. Januar 2018 in einem «Blick»-Interview verlauten. Nach der stossenden Schlechterstellung der Schweiz bezüglich Anerkennung ihrer Börsen – ein Erpressungsversuch der EU-Kommission mit dem Ziel, die Schweiz für rasche Zustimmung zum EU-Rahmenvertrag gefügig zu machen – verlangt Frau Gössi nun vollumfängliche Klarheit bezüglich des Zusammenhangs zwischen der EU-Unionsbürgerschaft und dem EU-Rahmenvertrag.
Der Bundesrat reagiert betreten. Nur zu genau ist ihm die Gefährlichkeit dieser Fragestellung bewusst. Verlangt jemand dazu Klarheit, so bringt er das Informationskonzept des Bundesrats zu den Auseinandersetzungen mit der EU in Zusammenhang mit dem von Brüssel geforderten Rahmenvertrag ins Wanken. Dieses Informationskonzept geht darauf aus, die Öffentlichkeit mittels beschönigender, die bundesrätlichen Absichten und die konkreten Folgen des Rahmenvertrags verschleiernden Formeln und Tarnbegriffen über den wahren Gehalt dieses Rahmenvertrags so weit als irgend möglich im Ungewissen zu belassen – zum Zweck der Vortäuschung von Harmlosigkeit.

Die EU-Unionsbürgerschaft
Die EU-Staaten haben mit der Unionsbürgerschaft jedes nationale Bürgerrecht der EU-Mitgliedstaaten zur Zweitrangigkeit abgestuft. Für Brüssel existiert kein auf ein einziges EU-Mitgliedland bezogenes Staatsbürgerrecht mehr. Die nationalen Bürgerrechte der EU-Mitgliedländer wurden abgelöst durch das sich auf die ganze EU erstreckende Unionsbürgerrecht.
Die Konsequenzen sind einschneidend: Wer zum Beispiel in Deutschland wahlberechtigt ist, ist – sobald er seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt – automatisch und sofort auch in diesem anderen EU-Land wahlberechtigt.

Der EU-Haftbefehl
Das Unionsbürgerrecht ist innerhalb der EU auch Voraussetzung für die Durchsetzung des EU-Haftbefehls. Will Spaniens Justiz einen Deutschen, dem irgendein Verbrechen vorgeworfen wird, vor Gericht stellen, dann muss Deutschland, wo der Gesuchte wohnt, den Angeschuldigten bedingungslos nach Spanien überstellen, also ausliefern.
Die Tatsache, dass der Auszuliefernde eigentlich deutscher Staatsbürger ist, nützt dem Beschuldigten nichts. Der Auslieferungsvorgang spielt sich innerhalb der EU weitgehend gleich ab wie Auslieferungen in der Schweiz zwischen den Kantonen zu erfolgen haben. Wird ein in Zürich eines Verbrechens Beschuldigter in Bern gefasst, so wird der Gefasste ohne grosse Umstände nach Zürich überstellt. Zürich muss Bern gegenüber keinerlei «hinreichenden Anfangsverdacht» begründen, bis die Auslieferung des Verhafteten stattfinden kann.
Eigenmächtige Vorentscheide schweizerischer Gerichte

Frau Gössi ortet – wohl nicht zu Unrecht – in der Unionsbürgerschaft, wie sie in der EU gilt, ein unüberwindbares Hindernis für ein Ja des Schweizer Souveräns zum Rahmenvertrag. Sie will jetzt, dass dieses Hindernis ein- für allemal aus dem Weg geräumt wird. Bundesberns bisherige Anweisung an die «an der Front» mit EU-Unterhändlern über Einzelheiten zum geplanten Rahmenvertrag verhandelnden Diplomaten, dem Thema Unionsbürgerschaft tunlichst aus dem Weg zu gehen, bremst Frau Gössi offensichtlich nicht. Damit werden Tatsachen und Zusammenhänge offenkundig, die der Bundesrat der Öffentlichkeit lieber weiterhin vorenthalten möchte.
Befasst man sich gründlich mit der in der EU geltenden Unionsbürgerschaft, dann müssen mehrere in der Schweiz ergangene Gerichtsurteile aufhorchen lassen.

Kürzlich – der Fall hat in der Schweizer Öffentlichkeit unüberhörbaren Zorn ausgelöst – annullierte das Zürcher Obergericht ein Urteil, das die Ausweisung eines deutschen Schlägers, eines mehrfach vorbestraften, notorischen Gewaltstraftäters verfügt hatte. Der Ausweisungsentscheid stützte sich auf jenen Artikel in der Bundesverfassung, der nach dem deutlichen Ja von Volk und Ständen zur Ausschaffungsinitiative vor einigen Jahren rechtswirksam geworden ist. Das Zürcher Obergericht hat die verfassungskonforme Ausweisung des besagten deutschen Schlägers nun allerdings annulliert. Dies mit Hinweis auf die Tatsache, dass das Bundesgericht mit zwei 2012 und 2015 gefällten Entscheiden verfassungswidrig und willkürlich festgelegt hat, dass die Regeln der EU-Personenfreizügigkeit gegenüber der Schweizer Bundesverfassung übergeordnetes Recht darstellen würden.

Im Klartext: Auch dem ausländischen Kriminellen, auch dem mehrfach vorbestraften deutschen Schläger verschafft die EU-Personenfreizügigkeit das von der Schweiz nicht beinflussbare Recht, sich in der Schweiz niederzulassen, seine Strafe in der Schweiz abzusitzen und danach unangefochten in der Schweiz zu verbleiben – Ausweisungsartikel in der Bundesverfassung nach entsprechendem Volksentscheid hin oder her. Wird er nach der Strafaverbüssung zum Sozialfall, dann hat die Schweiz ihn auszuhalten.

Als gälte die Unionsbürgerschaft
Der deutsche Schwerkriminelle geniesst auf diese Weise ein Privileg, das haargenau den Regeln entspricht, wie sie in der EU für die Unionsbürgerschaft gelten. So wie ein Land einen seiner Staatsbürger einst unter keinen Umständen an ein fremdes Land ausliefern durfte, so sorgt das Unionsbürgerrecht heute selbst für Kriminelle dafür, dass ihnen volle Freizügigkeit bezüglich Wohnsitznahme in der EU gewährleistet bleibt.
Indem das Bundesgericht die Personenfreizügigkeit verfassungswidrig als der Bundesverfassung übergeordnet erklärt hat, ist die Schweiz ganz offensichtlich zumindest wesentlichen Bestimmungen der EU-Unionsbürgerschaft bereits heute unterworfen: EU-Bürger können, selbst wenn sie schwer und wiederholt kriminell werden, nicht mehr aus der Schweiz ausgewiesen werden. Wird der Rahmenvertrag Tatsache, wird diese schon jetzt vom Bundesgericht verfügte Regelung nur noch weiter zementiert.

Petra Gössi zwingt mit ihrer Forderung den Bundesrat sozusagen zum Geständnis, dass die Schweiz schon heute – und mit dem Rahmenvertrag dann erst recht – den Regeln der EU-Unionsbürgerschaft ausgeliefert ist.

Petra Gössis Forderung zeigt damit auch, dass der Schweiz, die vom Bundesgericht willkürlich dem Personenfreizügigkeits-Recht der EU unterstellt worden ist, nur noch ein Weg offen bleibt, sich der EU-Unionsbürgerschaft zu entziehen: Der Schweizer Souverän, Volk und Stände müssen in der etwa in einem Jahr stattfindenden Volksabstimmung der Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» ohne Wenn und Aber zustimmen.

EU-No/us
25.01.2018, 17:12 von schweizerzeit | 683 Aufrufe

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