Donnerstag, 13. Februar 2020

Die Parlamentarische Initiative der SP Schweiz verdient Ihre Unterstützung!

Crypto-Leaks - der schweizerische CIA-Skandal

Jede Schweizerin, jeder Schweizer,
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- Neutralität, Souveränität, Unabhängigkeit -
ihrer/seiner Heimat interessiert ist,
möchte die SP Schweiz hier unterstützen - auch wenn er der SVP, der FDP, der CVP, der GLP, der BDP oder den Grünen Schweiz angehört oder mit ihr sympathisiert.
 

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Nationalrat
Eingereicht von: Sozialdemokratische Fraktion
Sprecher/in: Roger Nordmann


Parlamentarische Initiative

Parlamentarische Untersuchungskommission Crypto-Leaks: Komplizenschaft von Nachrichtendienst und weiteren Behörden und politische Verantwortung des Bundesrates
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:
Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung der Spionage-Affäre um die Zuger Firma Crypto AG

Die PUK soll insbesondere folgende Fragenkomplexe aufarbeiten:

1. Komplizenschaft des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB): Ab wann hatten Angehörige des NDB Kenntnis davon, dass fremde Nachrichtendienste Zugang zu Informationen hatten, die über manipulierte Chiffriergeräte der Crypto AG in Zug übermittelt wurden? Was machten die NDB-Angehörigen mit diesen Kenntnissen? Ab wann war der Chef NDB darüber informiert? Was machte er mit dieser Information? Was wusste Markus Seiler und was bedeutet dies für seine aktuelle Funktion? Informierte der NDB die übergeordnete politische Ebene und schaltete er die Strafverfolgungsbehörden wegen verbotenem Nachrichtendienst und ähnlicher Delikte ein? Falls nicht: warum nicht und wer trug die Verantwortung für die ungenügenden Informationsflüsse? Welche Kontakte gab es zwischen NDB und der Crypto AG, von wann bis wann und mit welchem Inhalt? Waren NDB-Angehörige namentlich in die Organisation von Exportgeschäften der Crypto AG in Zug involviert? Profitierte der NDB von Informationen, welche gestützt auf die manipulierten Chiffriergeräte gewonnen wurden?

2. Rolle der Armee: Wer verfügte in der Armee über Informationen zur Crypto-Affäre und wie gingen sie mit diesen Informationen um? Wer trug die Verantwortung für den Umgang und Nicht-Umgang mit diesen Informationen?

3. Rolle der Bundesanwaltschaft (BA): Die BA ist nach aktuellem Kenntnisstand mehrfach Hinweisen auf manipulierte Chiffriergeräte der Crypto AG in Zug nur ungenügend nachgegangen. Trifft dies zu? Ist die BA allen Hinweisen auf mögliche Beihilfe zu verbotenem Nachrichtendienst und ähnlichen Delikten mit der erwartbaren Sorgfalt nachgegangen? Oder hat sie gar erforderliche Untersuchungen und Strafverfahren aus übergeordneten politischen Interessen vereitelt?

4. Rolle von Bundeskriminalpolizei (BKP)/Fedpol und Zusammenarbeit von BKP/Fedpol und NDB: Was wussten BKP und Fedpol (bzw. ihre Vorläufer) über die Crypto-Affäre, wie gingen sie mit diesen Informationen um, wie sah die Zusammenarbeit mit dem NDB aus? Wären durch den NDB ausserhalb der Rahmenbedingung der Strafprozessordnung beschaffte Beweismittel in einem Strafprozess überhaupt verwertbar gewesen? Haben sich BKP/Fedpol gesetzeskonform verhalten?

5. Rolle weiterer Bundesbehörden: Welche Bundesbehörden (Führungsunterstützungsbasis der Armee, Armasuisse, GS-VBS, Militärattaché, EDA, Aussennetz, Bundesanwaltschaft, FedPol, SECO etc.) verfügten über Informationen zur Crypto Affäre und wie gingen sie mit diesen Informationen um? Welche Kriterien legten die Bundesbehörden etwa bei der Erteilung von Exportbewilligungen an die Crypto AG an, was wussten sie über die
Manipulation der exportierten Geräte, was machten sie mit diesen Informationen und wie bewerteten sie diese? Verhielten sich alle involvierten Behörden gesetzeskonform oder kam es zu politischen Tauschgeschäften mit fremden Nachrichtendiensten oder anderen Behörden? Waren die gesetzlichen Grundlagen für eine aus rechtsstaatlicher Sicht ausreichend wirksame Kontrolle der Crypto AG in Zug ausreichend? Gibt es Lücken im aktuellen Kontrollregime für die Herstellung und den Vertrieb von Technologien auf dem Gebiet der Information, Kommunikation und Überwachung?

6. Verantwortung des Bundesrates: Ab wann hatte der Bundesrat Kenntnis über manipulierte Chiffriergeräte der Crypto AG in Zug und welche Schlussfolgerungen zog er daraus? Was war dem Bundesrat über die Verhaftung von Hans Bühler, einem Verkaufsingenieur der Crypto AG, auf einer Dienstreise 1992 in Teheran bekannt? War er über den Ausstieg des BND 1993 aus der Crypto AG informiert und über die weitere Involvierung von US-Geheimdiensten in die Crypto AG? Was wusste namentlich Bundesrat Kaspar Villiger? Nahm er seine Verantwortung vollumfänglich wahr? Welche strategischen Vorgaben machte der Bundesrat vor und nach 1992/1993 zur Zusammenarbeit mit fremden Nachrichtendiensten wie CIA, BND etc.? Beeinflussten diese Vorgaben den Umgang mit der Crypto AG in Zug? Welche Interessen und Ziele verfolgte der Bundesrat mit dieser Zusammenarbeit, was war der Nutzen und worin bestanden die Risiken? War er über die Rolle manipulierter Chiffriergeräte beispielsweise beim Friedensschluss von Camp David informiert und wie bewertet er diese Rolle politisch?

7. Kontrolle durch das Parlament: Ab wann war die GPDel als Kontrollinstanz informiert? Wie hat sie den gesetzlichen Grundlagen Nachachtung verschafft? Hat sie den Einsatz sachgerecht, umfassend und mit der gebotenen Unabhängigkeit als Aufsichtsorgan begleitet? Hatte sie die nötigen Informationen dazu?

Begründung:
Gemäss Artikel 163 Absatz 1 ParlG kann die Bundesversammlung eine Parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen.
Diese Anforderung ist im Zusammenhang mit der Spionage-Affäre um die Zuger Firma Crypto AG zweifellos gegeben.

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