Freitag, 13. November 2015

"Szenarien Volksabstimmung" Interpretation der "gfs.bern"-Umfrage - 2. Teil


2. Teil "Szenarien Volksabstimmung"

Der untenstehende "NZZ"-Artikel,

Die Schweizer Europapolitik

                           - Wenn das Volk Rätsel aufgibt

von Hansueli Schöchli, vom 10.11.2015, 05:30 Uhr;

... der viele Daten in Sätzen verpackt präsentiert gibt dem Leser zusätzliche Rätsel auf. Daher wird ein Problemkreis nach dem andern übersichtlich dargestellt 

Hier der Zweite:

                     "Szenarien Volksabstimmung"

Quelle: gfs.bern; Präsentation vom 05.11.2015: „Bilaterale und Zuwanderung“

„gfs.bern“ hat die Umfrage im Auftrag Dritter durchgeführt.
Auftraggeber ist die Interpharma - Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz.

Inhalt:
1)
Darstellung und kritische Beurteilung der „gfs.bern“-Befragung: „Szenarien Volksabstimmung“
2)
‚Institutionelles Rahmenabkommen‘ à la Brüssel
a) Chancen bei einer Volksabstimmung
b) Fehler Bundesrat
c) Möglichkeiten der schweizerischen Wirtschaft

1)
Darstellung und kritische Beurteilung der „gfs.bern“-Befragung: „Szenarien Volksabstimmung“

Ein unsauberes Vorgehen von „gfs.bern“ – Begründung siehe nachfolgend.

„Szenarien Volksabstimmung“

„gfs.bern“:"Ganz unabhängig davon, wie sicher Sie sind, dass Sie an dieser Volksabstimmung teilnehmen würden:
Ich nenne Ihnen nun verschiedene Szenarien, über welche das Schweizer Volk bei einer Volksabstimmung abstimmen könnte.
Bitte sagen Sie mir zu jedem Szenario, ob Sie bestimmt dafür, eher dafür, eher dagegen oder bestimmt dagegen sind.

„Die Zusammenarbeit auf der Basis der bisherigen Bilateralen":
bestimmt dafür + eher dafür:           82%
bestimmt dagegen + eher dagegen: 12%

„Ein EWR-Beitritt":
bestimmt dafür + eher dafür:           45%
bestimmt dagegen + eher dagegen: 43%

"Eine Weiterentwicklung der Bilateralen in Form eines institutionellen Rahmenabkommens, auch wenn damit die Übernahme von EU-Recht und EU-Richtern verbunden ist“:
bestimmt dafür + eher dafür:            46%
bestimmt dagegen + eher dagegen:  42%

„Ein Alleingang der Schweiz ohne Bilaterale“:
bestimmt dafür + eher dafür:            21%
bestimmt dagegen + eher dagegen:  70%

„Ein EU-Beitritt":
bestimmt dafür + eher dafür:            18%
bestimmt dagegen + eher dagegen:  75%
in % Stimmberechtigter

Aus unerfindlichen Gründen ist im „gfs.bern“-Original die Anordnung der Fragen in der nachfolgenden Balken-Anordnung (hier weggelassen; Resultate oben eingefügt) eine andere als bei der Vorstellung der Fragen (obenstehend) – verwirrend.

Fazit:
1)
Die Antworten auf die Frage …
"Eine Weiterentwicklung der Bilateralen in Form eines institutionellen Rahmenabkommens, auch wenn damit die Übernahme von EU-Recht und EU-Richtern verbunden ist“
… müssen detaillierter betrachtet werden:

"Eine Weiterentwicklung der Bilateralen in Form eines institutionellen Rahmenabkommens, auch wenn damit die Übernahme von EU-Recht und EU-Richtern verbunden ist“:
bestimmt dafür:                                                                nur 10%
eher dafür.                                                                               36%                                                   
eher dagegen:                                                                          25%
bestimmt dagegen (deutlich mehr als bestimmt dafür):         17%

2)
Die Frage „Die Zusammenarbeit auf der Basis der bisherigen Bilateralen" ist überflüssig, denn das ist von der EU so nicht mehr zu haben. Seit zehn Jahren weigert sich Brüssel, weitere bilaterale Verträge abzuschliessen.
Sie ist höchstens in der Weise interessant, dass sie zeigt, dass die Befragten gerne den Status quo hätten.

3)
Systematisch aber verfälscht diese Frage das Gesamtbild – weil es diese Lösung mit Bestimmtheit nicht mehr gibt.
Ein ‚Institutionelles Rahmenabkommen‘ wird auf jeden Fall über die Bilateralen gestülpt - es ist nur die Frage, wie dieses Rahmenabkommen ausgestaltet wird.
„gfs.bern“ nimmt mit seiner Frage …
"Eine Weiterentwicklung der Bilateralen in Form eines institutionellen Rahmenabkommens, auch wenn damit die Übernahme von EU-Recht und EU-Richtern verbunden ist“
… bereits vorweg, dass es nur diese eine Lösung gibt.
Das ist nicht korrekt.

2)
Institutionelles Rahmenabkommen‘ à la Brüssel

a) Chancen bei einer Volksabstimmung

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger alle Vorlagen ablehnen, in denen das ‚Institutionelle Rahmenabkommen‘ so ausgestaltet wäre, wie das Brüssel zurzeit will: EU-Recht automatisch übernehmen, EuGH entscheidet in Streitfällen. abschliessend, unwiderruflich.

Dazu das klare Votum von Nationalrat Philipp Müller, Präsident der FDP-Die Liberalen Schweiz gegenüber der „SonntagsZeitung“:
„Aber ich bin sicher: So, wie die EU das im Mandat skizziert …
[so will sie es nun aber, siehe „NZZ“ Gemperli, vom 23.10.2015: „Rahmenabkommen mit der EU - Burkhalters Strategie unter Druck“]
… wird es nie kommen. Wir wären damit das unsouveränste Land in Europa. Wir müssten völlig nach der Pfeife der EU tanzen und hätten nichts zu sagen.
Da könnten wir ja gleich beitreten. Das will die FDP sicher nicht. Zudem will das nur eine verschwindend kleine Minderheit in der Schweiz, mit der grossen Mehrheit ist das nicht zu machen auch mit der FDP nicht.
Die EU weiss, dass die Schweiz diese Maximalforderungen niemals akzeptiert“ (Ende Zitat) – aber sie versucht es dennoch. Warum?

Wegen der das Wohlergehen unseres Landes, der Schweiz schädigenden Querschüsse, wie RAS, aber auch wegen der FDP.Die Liberalen, selbst, die eine erneute Abstimmung vorgeschlagen hat: „Zuckerbrot und Peitsche“ („SonntagsZeitung“ vom 24.05.2015).
Mit Ausnahme der SVP veranstalten Politiker und solche, die es ein möchten wie auch Vertreter der Wirtschaft eine Kakophonie sondergleichen.

„Wer nicht schweigen kann schadet der Heimat!“ – so stand es auf Plakaten während des Zweiten Weltkrieges. Das gilt – unter anderen Umständen - auch heute:
Die alle - die nicht abwarten, nicht schweigen können - sind schuld, wenn Brüssel, die EU-Kommission in der Maximalforderung (EuGH) keinen Schritt nachgibt.

b) Fehler des Bundesrates

Es muss mit aller Deutlichkeit festgehalten werden, dass unser Bundesrat unter Führung des EDA daran schuld ist, dass Brüssel nun den EuGH einsetzen will und zurzeit für keine andre Lösung zu haben ist.
Denn - der Bundesrat hat ohne nachzufragen, ohne selbst nachzudenken die Spekulationen von Staatssekretär Yves Rossier übernommen, der EuGH werde in Streitfällen zwischen der Schweiz und der EU nur Empfehlungen aussprechen, die Schweiz müsse sich nicht daran halten.
Wie Herr Rossier auf diese Bieridee gekommen ist ist unerfindlich. Aber der Bundesrat hätte da stutzig werden müssen.

Fazit:
Versagen des Bundesrates wegen Führungsschwäche.

c) Möglichkeiten der schweizerischen Wirtschaft

Die schweizerische Wirtschaft sollte aus ihrem Schock, den sie sich selbst zuzuschreiben hat infolge der Auflösung der Frankenbindung an den dahinsiechenden Euro eine Lehre ziehen:
Die Wirtschaft möge sich in ihrem eigene Interesse darauf einstellen, dass es keine Bilateralen mit dem EU-Diktat das ‚Institutionelle Rahmenabkommen“‘ betreffend geben wird.

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