Montag, 19. Oktober 2015

Fact? oder Vermutung? Wie Phillip Müller (FDP) - die Wirtschaftsverbände(?), der Milliardärsverein(?) - die Umsetzug der MEI, des Art. 121a BV unmöglich machen wollen


Werden die Stimmbürger ausgetrickst?

Am 14. Oktober 2015 präsentierte der Zürcher Tages-Anzeiger einen im Bundeshaus offensichtlich zirkulierenden Plan, wie das Ja zur Masseneinwanderungs-Initiative vom 9. Februar 2014 zur Wirkungslosigkeit verurteilt werden könne.

Quelle: EU-NO Newsletter vom 15. Oktober 2015; Link: http://www.eu-no.ch/ .

Die vom "Tages-Anzeiger" entdeckten Planspiele wurden offenbar ausgelöst, weil deren Erfinder überzeugt sind, dass der Entscheid des Souveräns gegen die Masseneinwanderung das grösste Hindernis darstelle für engere Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Sowohl die Bilateralen als auch der geplante «Rahmenvertrag» – und erst recht der von vielen noch immer herbeigewünschte EU-Vollbeitritt – würden durch dieses Ja vom 9. Februar 2014 gefährdet.

Aushebelung des Volksentscheids

Der Plan sieht vor, dass Bundesrätin Simonetta Sommaruga, deren Departement für die Umsetzung des Volksentscheids vom 9. Februar 2014 zuständig ist, ein möglichst unflexibles, stures, sämtliche denkbaren Härten aufnehmendes Ausführungsgesetz zur Umsetzung des von Volk und Ständen beschlossenen Verfassungsartikels gegen die Masseneinwanderung zuhanden des Parlaments vorlegen solle.
Die bei der ganzen Planung federführende FDP – so schreibt der Tages-Anzeiger – signalisiere von allem Anfang an, dass sie diesem bewusst so nachteilig wie irgend möglich ausgestalteten Gesetz vorbehaltlos zustimmen werde. Ihre Zustimmung hänge lediglich von einer einzigen Bedingung ab: Die SP – also die Partei Sommarugas – müsse ebenfalls von vorneherein und definitiv ihre Bereitschaft erklären, gegen das vom Parlament durchzuwinkende Horror-Gesetz aus der Küche Sommaruga in jedem Fall das Referendum zu ergreifen.
Enthalte dieses Gesetz bloss genügend hanebüchene, für Land und Volk schädliche Bestimmungen, dann dürfte es – so das im Bundeshaus zu Bern gewälzte Kalkül – ein leichtes sein, die Verwerfung der Gesetzesvorlage durch die Stimmbürger zu erreichen.
Dann, so die Rechnung der Plan-Erfinder, wäre die Bundesbern so abgrundtief missfallende Initiative gegen die Masseneinwanderung, obwohl von Volk und Ständen angenommen, endgültig und vollumfänglich vom Tisch. Der ungeliebte Volksentscheid vom 9. Februar 2014 könnte zur Makulatur erklärt werden.

Fehlkalkulation

Diejenigen, die solches – dem Volk gegenüber schlicht verräterisches – Vorgehen offenbar allen Ernstes durchsetzen wollen, übersehen mindestens zwei ganz wesentliche Tatsachen zum Volksentscheid vom 9. Februar 2014:
Erstens hat die Ablehnung eines – bewusst unmöglich formulierten – Ausführungsgesetzes zu einem von Volk und Ständen gutgeheissenen Verfassungsartikel nie und nimmer die Annullation des an der Urne beschlossenen Verfassungsartikels zur Folge.
Würde Bundesberns Rosstäuscherkniff zur Überraschung aller mit Erfolg gekrönt, dann bliebe der Verfassungsauftrag intakt und die in der Initiative selbst enthaltenen Bestimmungen zur Umsetzung der Vorlage, formuliert von den Initianten des Volksbegehrens, kämen zum Zug. Wer anderes behaupten will, täuscht bewusst den Souverän.
Zweitens enthält die von Volk und Ständen angenommene Initiative gegen die Masseneinwanderung auch eine zwingende Bestimmung, wonach bei der Regulierung der Zuwanderung in eigener Kompetenz – darauf läuft die Hauptforderung der Initiative bekanntlich hinaus – den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Priorität einzuräumen sei. Wenn jemand diese Bestimmung für die Ausführungsgesetzgebung einfach fallen lassen will mit dem Ziel, ein möglichst unvorteilhaftes, in der Volksabstimmung chancenloses Gesetz zurechtschustern zu können, dann begeht er Verfassungsbruch.
Ob all die Parlamentsmitglieder, die in der ersten Session nach den Eidgenössischen Wahlen ihren Eid auf die Verfassung abzulegen oder zu erneuern haben, zu solch himmeltraurigem Umgehungsschacher dem Souverän gegenüber tatsächlich bereit sind?

Der Erfinder

Übrigens – der Tages-Anzeiger gibt auch in aller Ausführlichkeit bekannt, wer der Erfinder dieser schnöden Aushebelungs-Taktik gegenüber einem von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikel ist: Er heisst Philipp Müller, ist derzeit FDP-Präsident und Aargauer Ständerats-Kandidat.

Da meine ich ist anzufügen, dass Herr Philipp Müller diesen Plan, wenn es ihn gibt,  kaum selber entwickelt hat. Existiert ein solcher Plan, dann muss man die Täter hier suchen - und / oder:
Schweizerische Arbeitgeberverband, Schweizerische Bankiervereinigung/SwissBanking, economiesuisse, SwissMem, avenir suisse - und / oder? - Verein "Vorteil Schweiz".

Quelle: «Müllers Buebetrickli», Tages-Anzeiger, 14. Oktober 2015.
(Artikel lässt sich nicht finden)

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