Dienstag, 26. Februar 2019

AfD - Merkel: Muss der deutsche Verfassungsschutz das Merkel-Regime vor der AfD schützen?

Das ist
Merkel-Deutschland
- Der deutsche
Verfassungsschutz
Muss der deutsche Verfassungsschutz das Merkel-Regime vor der AfD schützen?

Hans-Georg Maaßen wurde als Chef des deutschen Bundesamtes für Verfassungsschutz entlassen.
Der der Frau Merkel genehme Herr Thomas Haldenwang (CDU natürlich) hat, kaum neuer Chef sofort - ganz im Sinne von Frau Merkel - die AfD öffentlich zum "Prüffall" erklärt.

Kritische Beurteilung der Merkelschen Machenschaften bezüglich neuer Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz:
ARD: "Wie Merkel ihren Kritiker ausbremste"
Link:

Das Resultat:

Frankfurter Allgemeine Zeitung:

«Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall sei, erklärte das Gericht.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die AfD öffentlich zum Prüffall erklärt. Dagegen stellte die AfD einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag nun statt. Der Bezeichnung als Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine „negative Wirkung“ zu, erklärte das Gericht.

Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“. Da die Behörde eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch Wiederholungsgefahr.»

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