Mittwoch, 6. Februar 2019

Thomas Haldenwang muss auf seine demokratische Gesinnung geprüft werden

Merkel und die AfD -
Die Rolle von Thomas Haldenwang

Dem Merkel-Regime ist alles recht, um die AfD. die eine ernstzunehmende Gefahr für das Merkel-Regime ist, mundtot zu machen.
Ein Lakai ist der neue BfV-Chef Thomas Haldenwang, der etwas öffentlich gemacht hat, das gar nicht an die Öffentlichkeit darf, der der ARD die Einsicht in die Akten verwehrt hat.
 
"Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht", erklärte der Parteisprecher. "Die öffentliche Benennung als Prüffall hat einen stigmatisierenden Charakter." (Link untenstehend).

Die Stimme der Vernunft

Auszug (Schlusspassage) aus der F.A.Z. vom 26.01.2019 13:43 Uhr: „Im Dienste des Menschen?“; von Marlene Grunert

«Irritierend sind die neuen Tendenzen vor allem in anderer Hinsicht: Sollte es dem Verfassungsschutz im Kern künftig nicht mehr um Umsturz und terroristische Gewalt gehen, stehen geheimdienstliche Gesinnungsprüfungen im Raum, wie sie in der Beobachtung von Bodo Ramelow und Katja Kipping (beide Linke) schon einmal zum Ausdruck kamen. In Zeiten von Rechtsterrorismus und Dschihadismus sollte es dagegen verstärkt um die Verfolgung konkreter Straftaten gehen. Das gilt auch für Delikte, die im Umfeld der AfD begangen werden, etwa die Billigung von Straftaten und Volksverhetzung. Zuständig für die Verfolgung von Straftaten ist die Polizei. Infolge von Vorverlagerungen der Strafbarkeit reichen ihre Befugnisse heute weit in den präventiven Bereich. So ist schon strafbar, aus Deutschland auszureisen, wenn das mit dem Zweck geschieht, sich im Ausland zum Terroristen ausbilden zu lassen.

Der Verfassungsschutz sollte sich darauf konzentrieren, die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten zu unterstützen. Das Versagen bei der Mordserie des NSU bleibt eine Mahnung. Der Umgang mit den rassistischen Gesinnungen der AfD ist dagegen in erster Linie Aufgabe der demokratischen Gesellschaft. »

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